Flughafen Zürich AG - Zentraler EinkaufZürich-Flughafen
Ausschreibung «Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung»
Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung für Ersatzneubau Dock A – Neues Dock A, Tower & Wurzel und Rückbau bestehendes Dock A & Dockwurzel A
Versicherungen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Flughafen Zürich AG - Zentraler Einkauf
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- 15. Oktober 2026
- Thema:
- Versicherungen
Ausschreibungsbeschreibung
Bauwesen- und Bauherrenhaftpflichtversicherung für Ersatzneubau Dock A – Neues Dock A, Tower & Wurzel und Rückbau bestehendes Dock A & Dockwurzel A
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Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Verfahrensdaten
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Ausführungsorte
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8BKP 172.0 Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) Neubau ZRH-Tower
Flughafen Zürich AG - Einfache Gesellschaft "Raumfachwerk"Zürich-FlughafenVorankündigung für die Beschaffung von Werkleistungen für die Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) des Neubaus ZRH-Tower. Ziel der vorliegenden Vorankündigung für die öffentliche Ausschreibung von Unternehmerleistungen für die Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) des Neubaus ZRH-Tower auf SIMAP ist die Anbieter frühzeitig zur geplanten öffentlichen Ausschreibung zu informieren und damit den Anbietern ihre Planung der Ressourcen für die Angebotsausarbeitung und für die Realisierung (bei Zuschlag) zu erleichtern. Mit der vorliegenden Vorankündigung wird die öffentliche Publikation der Ausschreibungs-unterlagen auf SIMAP für Werkleistungen für die Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) des Neubaus ZRH-Tower am 12. August 2026 (voraussichtlicher Termin) angemeldet. Die Ausschreibung der Werkleistungen für die Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) beinhaltet Arbeiten der Gewerke Rückbau von Vorfeldbelägen inkl. Abtransport und Deponie, Spundwandarbeiten und Anker, Aushubarbeiten inkl. Abtransport und Deponie, Mixed-in-Place-Wände, Grundwasserabsenkung mit Wellpoint-System inkl. Aufbereitung und Transportleitung, Betonunterfangungen und Jetting-Abschirmungen, Kieslieferungen und -einbau, sowie Baustelleninstallationen und Nebengewerke. Die genannten Werkleistungen werden gemeinsam ausgeschrieben und gemeinsam einem Anbieter mit einem einzelnen Werkvertrag beauftragt. Der Tower wurde als zusammenhängende Baute mit dem Dock A 1985 in Betrieb genommen und blieb in seiner Struktur bis heute weitgehend unverändert. Nach mehr als 35 Betriebsjahren hat der Tower seine Lebensdauer erreicht und erfüllt bezüglich Funktionalität, Nachhaltigkeit und Arbeitsplatzqualität die heutigen Anforderungen nicht mehr. Da eine Sanierung des bestehenden Tower aus technischen und betrieblichen Gründen nicht möglich ist, soll ein neuer ZRH-Tower erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen umfassender Standortevaluationen - sowohl für den Ersatz-Tower als auch für das ebenfalls zu er-setzende Dock A - soll der neue Tower parallel zum laufenden Betrieb nördlich des heutigen Dock A er-stellt werden. Übergeordnete Eckwerte der Werkleistungen für die Baugrubensicherung und Aushubarbeiten (inkl. Grundwasserabsenkung) des Neubaus Tower sind:Aushubvolumen ZRH-Tower: ca. 180’000 m3, Aushubtiefe ca. 10 mAnzahl Anker ZRH-Tower: ca. 950 Stk.Spundwände: ca. 11'500 m2, Einbringtiefe ca. 24 mJetting-Abschirmungen: ca. 750 m2Mixed-In-Place-Wände: ca. 3'500 m2, Wandstärke ca. 60 cmBetonunterfangungen: ca. 150 m3Realersatzmassnahmen mit Rundkies: ca. 8’000 m3 Die Zustellung eines detaillierten Projekt- und Leistungsbeschriebs erfolgt mit der öffentlichen Publikation der Ausschreibungsunterlagen am 12. August 2026 (voraussichtlicher Termin) auf SIMAP.Ebenso werden weiterführende Details zum Submissionsverfahren (Ablauf, Eignungs- und Zuschlagkriterien, etc.) im Rahmen der Publikation am 12. August 2026 (voraussichtlicher Termin) auf SIMAP veröffentlicht. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Vorankündigung. Mit der vorliegenden Vorankündigung ist keine Fristverkürzung verbunden. Die oben angegebenen Mengen, Massen und Grössen sind rein informativ. Die Ausschreibung mit den dazugehörigen Ausschreibungsunterlagen wird voraussichtlich am 12 August 2026 publiziert.Ausschreibung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinLeistungen gemäß § 43, § 47 und §51 HOAI, Leistungsphasen 6,8 und 9 Grundleistungen und Besondere Leistungen A 100 Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck Charlottenburg Die A100, die Berliner Stadtautobahn, verläuft mitten durch die Bundeshauptstadt und verbindet in einem Südwestbogen die Stadtbezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg sowie Neukölln miteinander. Darüber hinaus ist sie das Bindeglied zwischen den strahlenförmig auf die Berliner Mitte zulaufenden Autobahnen A 111, A 113 und A 115. Das vorliegende Projekt beinhaltet das folgende Bauvorhaben: - Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke einschl. Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg. Für das Bauvorhaben findet derzeit das Planfeststellungsverfahren statt. Der Neubau der RWB und der Umbau des ADC erfordern die Errichtung von insgesamt 8 Brückenbauwerken, verschiedenen Stützbauwerken sowie einer Vielzahl von Lärmschutzwänden. Des Weiteren sind neue Verkehrszeichenbrücken für die Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Wegweisungen erforderlich. Das geplante Vorhaben Ersatzneubau RWB und ADC wird durchgängig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 durchgeführt und umfasst folgende wesentliche Bestandteile: - Rückbau der Rudolf-Wissell-Brücke, - Rückbau des Autobahndreiecks Charlottenburg, einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Stadtstraßennetz, - Abbruch vorhandener Entwässerungsanlagen, - Umverlegung vorhandener Kabel und Leitungen, - Abbruch von 7 Brückenbauwerken im Autobahndreieck Charlottenburg, - Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke mit zwei getrennten Bauwerken, - Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg in veränderter Geometrie einschließlich 6 Brückenbauwerken, 34 Lärmschutzwänden und 6 Stützbauwerken, - aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, - Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit den Bundesautobahnen, - Flächeninanspruchnahme für die baulichen Anlagen und die Baudurchführung, - LBP-Maßnahmen in Folge der Eingriffe in Natur und Landschaft.Ausschreibung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinFrist: 23. JuliLeistungen gemäß § 43, § 47 und §51 HOAI, Leistungsphasen 6,8 und 9 Grundleistungen und Besondere Leistungen A 100 Rudolf-Wissell-Brücke und Autobahndreieck Charlottenburg Die A100, die Berliner Stadtautobahn, verläuft mitten durch die Bundeshauptstadt und verbindet in einem Südwestbogen die Stadtbezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Tempelhof-Schöneberg sowie Neukölln miteinander. Darüber hinaus ist sie das Bindeglied zwischen den strahlenförmig auf die Berliner Mitte zulaufenden Autobahnen A 111, A 113 und A 115. Das vorliegende Projekt beinhaltet das folgende Bauvorhaben: - Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke einschl. Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg. Für das Bauvorhaben findet derzeit das Planfeststellungsverfahren statt. Der Neubau der RWB und der Umbau des ADC erfordern die Errichtung von insgesamt 8 Brückenbauwerken, verschiedenen Stützbauwerken sowie einer Vielzahl von Lärmschutzwänden. Des Weiteren sind neue Verkehrszeichenbrücken für die Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Wegweisungen erforderlich. Das geplante Vorhaben Ersatzneubau RWB und ADC wird durchgängig unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A 100 durchgeführt und umfasst folgende wesentliche Bestandteile: - Rückbau der Rudolf-Wissell-Brücke, - Rückbau des Autobahndreiecks Charlottenburg, einschließlich aller Anschlussrampen an das nachgeordnete Stadtstraßennetz, - Abbruch vorhandener Entwässerungsanlagen, - Umverlegung vorhandener Kabel und Leitungen, - Abbruch von 7 Brückenbauwerken im Autobahndreieck Charlottenburg, - Neubau der Rudolf-Wissell-Brücke mit zwei getrennten Bauwerken, - Umbau des Autobahndreiecks Charlottenburg in veränderter Geometrie einschließlich 6 Brückenbauwerken, 34 Lärmschutzwänden und 6 Stützbauwerken, - aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen, - Anpassung der vorhandenen Bahnanlagen im Querungsbereich mit den Bundesautobahnen, - Flächeninanspruchnahme für die baulichen Anlagen und die Baudurchführung, - LBP-Maßnahmen in Folge der Eingriffe in Natur und Landschaft.Jürgen-Schumann-Kaserne Appen, Sicherstellung Wärmeversorgung
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRKielDie Wärmeversorgung der Jürgen-Schumann-Kaserne ist seit ihrer letzten Erneuerung (ca. 2005) auf aktuellen Stand zu bringen und zukunftsfähig umzugestalten. Die bestehende Energieversorgungszentrale (EVZ) beinhaltet zwei Ölkessel, einen Holzhackschnitzelkessel mit Hackschnitzellager und ein Erdgas-BHKW, die zentrale Pumpstation und Wasseraufbereitungsanlage für die Nachspeisung, die elektrische Haupteinspeisung der Liegenschaft, eine Netzersatzanlage sowie Räumlichkeiten für Bedienpersonal. Sie ist im Gebäude 192 untergebracht. Dieses Gebäude 192 soll im Rahmen dieser Baumaßnahme abgerissen werden und durch ein modernes Heizwerk mit mehr als 70% regenerativem Anteil der erzeugten Wärmemenge sowie eine neue Trafostation ersetzt werden. In einem Großteil der versorgten Gebäude sind die Heizungsunterstationen mit Heizungsverteiler und, wenn vorhanden, der gebäudezentralen Warmwasserbereitung zu erneuern. Weiterhin sind Teile des Wärmeverteilnetzes (ca. 30-40% der Gesamttrassenlänge) innerhalb der Liegenschaft zu erneuern. Die Baumaßnahme liegt vollständig innerhalb einer abgeschlossenen Liegenschaft (Jürgen-Schumann-Kaserne, 25482 Appen) und erstreckt sich über die gesamte Liegenschaft. Die Baumaßnahme wird in 3 Teilbereiche strukturiert: 1) Ersatzneubau für das Heizwerk mit Anlagentechnik (einschließlich außenliegender Komponenten wie z.B. Pelletlager oder Wärmepumpenanlage) und Nebenräumen 2) Anpassung des Liegenschafts-Wärmenetzes auf modernen Dämmstandard und Stand der Technik, weitere Versorgungsleitungen im Außenbereich und Erneuerung der Heizungsunterstationen sowie der gebäudezentralen Warmwasserbereitungen inkl. zugehöriger Gebäudeautomation (ca. 60 Unterstationen). Der Rückbau des Geb. 192 wird ebenfalls in Teilbereich 2 eingeordnet. 3) Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen aus Geb. 192 einhergehend mit Anpassung an den zukünftigen elektrischen Bedarf der Liegenschaft in einer neuen Trafostation. Die Einzelbeschreibungen der Kostengruppen nehmen Bezug aSamtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenDie Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.Samtgemeinde Meinersen - Ersatzneubau einer Gemeindestraßenbrücke über den Wasserlauf der Aller bei Ettenbüttel - Vergabe der Planungsleistungen
Samtgemeinde MeinersenMeinersenFrist: 27. Aug.Die Samtgemeinde Meinersen beabsichtigt den Ersatzneubau der Allerbrücke in der Gemarkung Ettenbüttel. Die bestehende Brücke überführt eine Gemeindeverbindungsstraße, die die Ortschaften Ettenbüttel und Bokelberge/Langenklint miteinander verbindet, über das Fließgewässer Aller. Das bestehende Bauwerk stammt aus dem Jahr 1926 und weist eine ursprüngliche Traglast von 16 t auf. Die letzte Hauptprüfung nach DIN 1076 vom 07.07.2025 ergab die Zustandsnote 3,5 ("nicht ausreichend"). Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, mangelnder Tragreserven und der Nichterfüllung aktueller Sicherheitsanforderungen ist ein wirtschaftlicher Erhalt des Bauwerks nicht möglich. Ein vollständiger Rückbau sowie die Planung und Realisierung eines Ersatzneubaus sind erforderlich. Ferner wird die Anpassung der Gemeindeverbindungstraße im Anschlussbereich erforderlich werden, wobei dieser Verkehrsplanung eine eher untergeordnete Rolle zukommt. Die zu planende Brücke soll alle Anforderungen an ein modernes, tragfähiges und dauerhaftes Bauwerk erfüllen. Es ist beabsichtigt, dass die neue Brücke für den Schwerlasttransport geeignet ist. Die Aller ist ein überregional bedeutsames Gewässer mit Anforderungen an Hochwasserschutz und Gewässerökologie. Das Bauwerk liegt in einem sensiblen Naturraum; naturschutzrechtliche Anforderungen (z. B. Artenschutz, Eingriffsregelung) sind zu berücksichtigen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit ist zu sichern - ggf. wird die Planung einer Behelfsbrücke oder einer Umleitung erforderlich werden. Vorhandene und ggf. zu verlagernde Versorgungsleitungen sind zu integrieren. Die frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden (z. B. Wasserbehörde, Naturschutz) ist erforderlich. Im Vorfeld wurde von einem Ingenieurbüro, welches auch die letzte Hautprüfung vom 07.07.2025 durgeführt hat, eine Variantenbetrachtung (inkl. Kostenschätzung) durchgeführt. Im Ergebnis soll die Variante 3 "Stahlverbundbrücke als Rahmenbauwerk" umgesetzt werden. Es wird von Baukosten von rd. 3,7 Mio. EUR ausgegangen. Zur Verfügung stehende Fördermittel sollen für das hiesige Projekt möglichst ausgeschöpft werden. Der Abriss der 100 Jahr alten Brücke und der Ersatzneubau der Brücke an selber Stelle soll je nach Zuteilung von Fördermittel zum nächstmöglichen Zeitraum jedoch spätestens im Jahr 2028 erfolgen. Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung der Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der Brücke einschließlich zugehöriger Nebenanlagen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich örtliche Bauüberwachung sowie weitere besondere Leistungen (u. a. Rückbauplanung Bestandsgebäude, Verkehrsplanung - Anpassung Gemeindeverbindungsstraße im Anschlussbereich, landschaftspflegerischer Fachbeitrag) - Fachplanung der Tragwerksplanung (§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 sowie weitere besondere Leistungen Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.2026-22_B436_ENB_über_Roßbergstr_und_DB_Objekt-_und_Tragwerksplanung_Verkehrsanlage_ex-post Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich 3, Dez. 32HannoverGrundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Ersatzneubau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Ersatzneubau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Rückbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Rückbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke Verbau (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung Verbau (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke LSW & ISW (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung LSW & ISW (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Objektplanung Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen DB-Belange Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf beiden Seiten erweitert werden. Es sind die in Kapitel 2.2.4 genannten Randbedingungen zu beachten. Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Es sind eventuelle Auflagen der DB bezüglich des Rückbauverfahrens zu beachten. An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. Im Zuge der Planung wird geprüft, ob Lärm- bzw. Irritationsschutzwände notwendig werden. Gegebenenfalls sind diese zu beplanen. Im Zuge der Planung sind die Anschlussbereiche von der Strecke zum Bauwerk sowie die Anschlüsse an die vorhandenen Radwege zu berücksichtigen. Im Zuge der geplanten Baumaßnahme am Brückenbauwerk "Große Roßbergstraße" ist zur Sicherstellung eines reibungslosen Verkehrsablaufs während der Bauzeit die Erstellung von verkehrsrechtlichen Umleitungs- und Beschilderungsplänen erforderlich. Die Ingenieurleistungen umfassen alle notwendigen Arbeiten zur Konzeption, Abstimmung und Ausarbeitung von Umleitungsführungen für den motorisierten Verkehr sowie Rad- und Fußgängerverkehr. Dabei sind sowohl die baustellenbedingten Verkehrseinschränkungen als auch die örtlichen Gegebenheiten und bestehenden Verkehrsströme zu berücksichtigen. Auswirkungen auf die unter dem Bauwerk verlaufende DB-Strecke sowie die Roßbergstraße sind auf ein Minimum zu reduzieren. Das Bauwerk ist für Einwirkungen nach DIN EN 1991-2 und DIN EN 1991-2/NA zu bemessen, sowie, je nach Vorgabe der Bundeswehr, für Militärlastenklassen nach STANAG zu bemessen oder einzustufen. Bei dem Entwurf ist das Gestaltungskonzept des Auftraggebers vrsl. ab LPH 3 zu berücksichtigen. Die Planung erfolgt BIM-basiert (LPH 3, für die Variantenuntersuchung ist die Planungsmethode frei wählbar) und richtet sich nach den Anlagen 4.1-4.8 (AIA, Muster-BAP, etc.) Für das Abfall- und Entsorgungskonzept ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu beachten. Die Klassifizierung der anfallenden Stoffe hat nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zu erfolgen. Darüber hinaus sind die entsprechenden "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)" zu berücksichtigen. In unmittelbarer Nähe zur Bauwerksaußenkante (< 10,00 m) befinden sich mehrere Wohngebäude. Besonders im Hinblick auf Gründungsarbeiten (z. B. Ramm-, Bohr- oder Vibrationsarbeiten) sind erschütterungsarme Einbringverfahren zu untersuchen. Die vorhandene lichte Höhe über den Gleisanlagen darf sich gegenüber dem Bestand nicht verringern. Ebenso ist die Konstruktionshöhe des Überbaus möglichst zu optimieren. Notwendige Anpassungen der Gradiente sind auf das technisch zwingend erforderliche Maß einzuschränken. Die zulässige Durchfahrtsbreite, gemessen an der Unterkante der Überbaukonstruktion parallel zur Gleisachse, darf 15,00 m nicht überschreiten und ist bei der Ausarbeitung aller Entwurfsvarianten als Planungsparameter zu berücksichtigen. Bahntechnische Belange sind einzuhalten und in die Planung zu integrieren. Dabei sind insbesondere die erforderlichen Abstimmungen mit den zuständigen Stellen der Bahn rechtzeitig zu initiieren und fortlaufend sicherzustellen.L386 Netzergänzung, 2. und 3. BA - BOL (Strecke und BW), örtl. BÜ (Strecke und Sickerbecken), SiGeKo und sachliche Prüfung der Nachträge
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)Hoppegarten1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und einen Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Unterlage umfasst den Neubau der L386 in drei Bauabschnitten. Die Baumaßnahme verläuft ab der A10 (ca. L386 Bau-km 0+000) in östlicher Richtung zum Anschluss der neu gebauten L386 Der 1.BA. (Bau-km 2+450 bis 2+850 ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Zur Vertragsleistung gehören der 2. BA von 2+450km bis 1+650km; Länge 800m und 3. BA von 1+650km bis 0km; Länge 1.650m. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung der Brückenbauwerke BW 5 und BW 7 einschließlich der Stützwände für die Rampen. Das BW 8 "Bahnhofszugang Unterführung" bei km 0+494 wird im Vorfeld fertiggestellt und wird mit der neuen L386 überbaut. Das Bauwerk 3, neue Bahnquerung TESLA, wird durch dritte zeitgleich errichtet und kann ab 2027 überbaut werden. Die bestehende Baustraße stellt die Erreichbarkeit der parallellaufenden Projekte L386 sicher, bis das Vorhaben L386 Netzergänzung vollständig errichtet ist. Nach Fertigstellung der L386 verliert die Baustraße ihre Funktion bzw. übergibt die Erschließungsfunktion an die L386. Weiter wird die Phase 4 inklusive einer Mittelstreifenüberfahrt die Hauptfahrbahn L 386 mit einer temporären Verbindung die vorhandene Anschlussstelle A10 Freienbrink Nord verbinden. Die ausgeschriebene Bauleistung umfasst ebenfalls den Restrückbau der gemeinsam genutzten Baustraße von km 0+000 bis km 2+200 einschließlich Kanalbau, Wendestelle, Dammbau der Behelfsbrücke sowie den Rückbau des Stiches A der Baustraße. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 12 BW 5 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 13.1 BW 7.1 Spundwand - Los 13.2 BW 7 einschließlich Stützwände für die Bauwerksrampen - Los 20 Strecke und Teilrückbau Baustraße.2.BA - Los 21 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 2.BA - Los 22 Markierung und Beschilderung 2.BA - Los 23 Wegweisende Beschilderung 2.BA - Los 25 Verkehrssicherung Inbetriebnahme 2.BA - Los 30 Strecke und Teilrückbau Baustraße.3.BA - Los 31 Fahrzeug-Rückhaltesystem (FRS) 3.BA - Los 32 Markierung und Beschilderung 3.BA - Los 33 Wegweisende Beschilderung 3.BA Gegenstand des Vertrages der OBL, der öBÜ und dem SiGeKo sind die oben angegeben Lose und sachliche Prüfung von Nachträgen. 1.2. Aussagen zur überwachenden Baumaßnahme Die Baumaßnahmen umfassen den Bau des zweiten und dritten Bauabschnittes der L386 bis über das Bauwerk 3. Die Errichtung eines offenes Sicker-, Regenrückhaltebecken (Bauwerk 06), sowie der provisorischen Straßenanbindung AS Freienbrink Nord. 2. Bearbeitungsgrundlagen/ Planungsstand Art und Umfang der Baumaßnahme ist der beiliegenden Baubeschreibung zu entnehmen. Die Bauleistungen beginnen nach derzeitigem Planungsstand im Juni 2026 und sollen im November 2027 fertiggestellt sein. Bei der Erstellung Ihres Angebotes ist der vorgenannte Zeitraum zuzüglich der Zeit für die vorbehaltslose Annahme der Schlussrechnungen vom Auftragnehmer Bau zu berücksichtigen. Die Leistung ist bis zu 3 Monaten nach dem Bauende anzubieten. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Flughafen Zürich AG - Zentraler Einkauf.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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