BundesnetzagenturMainz
Ausrichtung der Konferenz Vorhaben 17 Abschnitt B (KW 4)
Ausrichtung der Konferenz V 17, Abschnitt B (KW 4) Siehe Preisblätter
Veranstaltungsmanagement
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Inhalt auf einen Blick
Ausrichtung der Konferenz V 17, Abschnitt B (KW 4) Siehe Preisblätter
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesnetzagentur
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- 30. Juli 2026
- Thema:
- Veranstaltungsmanagement
Ausschreibungsbeschreibung
Ausrichtung der Konferenz V 17, Abschnitt B (KW 4) Siehe Preisblätter
Weiterführende Details
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10- BundesnetzagenturMainzFrist: 30. Juli
Ausrichtung der Konferenz Vorhaben 17 Abschnitt B (KW 4)
Ausrichtung der Konferenz V 17, Abschnitt B (KW 4) Siehe Preisblätter - BundesnetzagenturMainzFrist: 09. Juni
Ausrichtung der Konferenz Vorhaben 96 (KW 42)
Ausrichtung der Konferenz Vorhaben 96 (KW 42) Siehe Preisblatt - Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Erschließungsanlagen zum B-Plan 22
Aufgabenbeschreibung (1) Heinrich-Heine-Ring - Hauptverkehrsstraße Der die Planungsleistungen umfassende Straßenzug H.-Heine-Ring ist Hauptver-kehrsstraße im innerörtlichen Straßennetz zwischen den Knotenpunkten (KP) Hans-Fallada-Straße und Heinrich-von-Stephan-Straße. Der geplante Ausbau umfasst die Fahrbahn und abschnittsweise Teile der südlich der Fahrbahn liegenden Nebenanlage durch Aufweitung / Verbreiterung der Fahrbahn für zwei mögliche Linksabbiegespuren zusammen mit baulichen Mittelinseln zum Queren der Straße. Länge: ca. 220 m (2) KP Heinrich-Heine-Ring - vierarmiger Knotenpunkt Der geplante vierarmige KP ist im Bestand eine Einmündung der Haupterschließungs-straße H.-v.-Stephan-Str. in den Hauptverkehrsstraßenzug H.-Heine-Ring. Nördlich bindet in diesen der Verkehrsraum Am Heizwerk als derzeit untergeordneter Weg ein. Auf Grund der baulichen Entwicklung nördlich des H.-Heine-Rings (1) ist dieser Ver-kehrsraum als Erschließungsstraße mit Einbindung in die Kreuzung umzubauen. Derzeitiges Planungsziel für den KP ist der Umbau zum Kreisverkehr. Für diesen liegt bereits eine vereinfachte Vorplanung als Prinzipskizze vor, die Planungsgrundlage ist. Aus Richtung Hans-Fallada-Straße kommend liegen vor dem KP im Bestand Bushal-testellen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des nördlich am H.-Heine-Ring lie-genden Radwegs bereits mit ausgebaut wurden. Diese Haltestellen und der Radweg sind beim Umbau des KP lediglich zu integrieren und ggf. baulich nur leicht an den Anschlussstellen der Geh-/ und Radwegführungen anzupassen. Fläche: ca. 2000 m² (einschließl. Anpassungsbereiche einbindende Straßen) (3) Am Heizwerk - Erschließungsstraße Der Verkehrsraum Am Heizwerk ist in einem Querschnitt von 8 m als Erschließungs-straße auszubauen. Ansatz für die Fahrbahn sind zunächst 4 m, die den Mindest-Begegnungsverkehr Pkw/Rad ermöglichen. Einseitig auf Seite der Entwicklungsfläche des B-Plan Gebiets ist ein Gehweg mit Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m zu berücksichtigen. Der verbleibende Raum mit einer Breite von 1,50 m ist Nebenanlagen als Abstands-fläche zur angrenzenden Grünanlage/ zum Friedhof. Länge: ca. 100 m (bis Anschlüsse KP) (4) Planstraße A - Erschließungsstraße Diese Planstraße teilt sich als Erschließungsstraße in zwei Abschnitte. Der Strecken-abschnitt zwischen Am Heizwerk und der Planstraße B ist als Straßenraum mit Fahr-bahn / Haltebereich Schule und Gehweg auszubauen (4.1). Der anschließende Ab-schnitt in Richtung Geh/Radwegverbindung (6) wird nach rechtskräftigem B-Plan ein Verkehrsberuhigter Bereich mit Mischverkehrsfläche (4.2). Die Breite der Verkehrs-flächen ist über den B-Plan mit 8 m bzw. 6 m vorgegeben. Querschnittsaufteilung 4.1 In den angrenzenden urbanen Gebieten liegen die Verkehrsflächen, die direkt dem Bauvorhaben zugeordnete sind. Insgesamt kann als Ansatz für die Pla-nung der Verkehrsfläche 4.1 zunächst eine Breite von 10 m berücksichtigt werden. Begegnungsfall für die Fahrbahn ist Lkw/Pkw mit 5,50 m. Die Breite für den Ansatz eines einseitigen Gehwegs mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ist 2,30 m und für einen Vorfahrts-/Parkbereich für eine Schule 2,20 m. Länge: ca. 110 m Querschnittsaufteilung 4. 2 Der Verkehrsberuhigte Bereich umfasst die Breite der Verkehrsfläche lt. B-Plan. Eine Grünfläche liegt separat nördlich dieser Fläche (siehe B-Plan) und ist nicht Bestandteil des zu planenden Verkehrsraums. Länge: ca 130 m (5) Planstraße B - Erschließungsstraße Der Ausbau der Planstraße B vom H.-Heine-Ring bis zur Planstraße A erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Die Planung ist nur bis zur Leistungsphase III der HOAI zu erbringen. Die Verkehrsraumbreite ist auch für diese Straße über den B-Plan vorgegeben, mit 14 m. Für die Querschnittsaufteilung gelten als Ansatz für die Fahrbahn 5,50 m (Begeg-nungsverkehr Lkw/Pkw), für einen einseitigen Gehweg mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn 2,50 m und für einen Grünstreifen 2,00 m. Länge: ca. 120 m zw. Planstraße A und Einmündung H.-Heine-Str. (6) Geh-und Radweg - Geh- und Radwegeverbindung Auch für den geplanten Geh/Radweg ergibt sich die Breite der Verkehrsfläche aus dem B-Plan mit 6 m. Für die befestigte Fläche des Geh/Radwegs innerhalb dieser Fläche sind für die Planung 4 m anzusetzen. Länge: ca. 250 m Oberflächenbefestigungen Fahrbahn- Straßen Asphalt Geh-/Radwege Betonsteinpflaster Verkehrsberuhigter Bereich Betonsteinpflaster andere befestigte Nebenanlagen Betonsteinpflaster - Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg
Los 4: Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
a) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Staatl. Hochbauamt UlmUlmFrist: 17. Aug.
Fachplanung Technische Ausrüstung nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI (TGA 4,5)
Baumaßnahme: Staufer-Kaserne, Kasernenstraße, Pfullendorf - energetische Sanierung Geb. N3 (D2), Gegenstand der Leistung sind Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI (2021) für die Anlagengruppen 1.1.4 "Starkstromanlagen" und 1.1.5 "Fernmelde- und informationstechnische Anlagen". Die zu vergebenden Leistungen umfassen: die Besonderen Leistungen der Leistungsstufe 1 (LST 1, LPH 1-4); Grundleistungen der LST 1 sind nicht Gegenstand der Beauftragung, die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Leistungsstufen 2-4 (LST 2-4) für die Leistungsphasen 5-8 (LPH 5-8). Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf 3.650.000 € brutto (geschätzte Kosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276:2018-12). Planungsbeginn: 02.11.2026, Baubeginn: 01.02.2027, Fertigstellung: 18.12.2028. Aufgabenbeschreibung: In der Staufer-Kaserne Pfullendorf soll das Stabsgebäude N3 nach EGB 55 saniert werden. In der geplanten Maßnahme ist bezüglich Nachhaltigkeit BNB die "sinngemäße Anwendung ohne Zertifizierung" vorgesehen. Der Anbau wird mit einem Obergeschoss versehen. Der ursprüngliche Anbau für ein Notstromaggregat wird abgerissen und die Baugrube verfüllt. Der vorhandene Fluchttreppenturm wird erneuert. Eine zusätzliche Fluchttreppe für die Aufstockung wird errichtet. Dieses Gebäude wurde in den 1980er Jahren als zweigeschossiger Massivbau mit einem leicht versetzten eingeschossigen Anbau errichtet. Der rechteckige Hauptbau (ca. 36 x 14m) gründet auf einem Kriechkeller aus Stahlbeton. Der Anbau (17 x 14m) ist vollunterkellert. Bei den darüber liegenden Geschossen wurden Innen - und Außenwände in Mauerwerk und die Geschossdecken und sowie der Dachabschluss in Stahlbeton ausgeführt EGB55 Sanierung: Der Beitrag der Elektrotechnik ist die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach sowie eine fassaden-PV-Anlage, dazu werden Akkuspeicher mit zweimal 80 kWh aufgebaut. Die gesamte Beleuchtung des Gebäudes wird auf LED-Leuchten umgestellt. Anbau Obergeschoss: Auf den Anbau wird ein weiteres Stockwerk aufgebaut. Dieses Stockwerk (120m²) wird in folgende Räume aufgeteilt: Besprechungsraum, Büro, Teeküche, Damen- und Herren-WC, Flur, Terrasse. Für diese Aufstockung wird eine Fluchttreppe errichtet. Hierfür werden Elektro- und Netzwerkinstallation notwendig. Die Räume werden aus der dann im Flur befindlichen Unterverteilung versorgt. Die Zuleitung zur UV muss gezogen werden. Abriss "Notstromkeller": Die vorhandene Elektroinstallation muss zurückgebaut und angepasst werden. Weitere Informationen zu der geplanten Baumaßnahme können Sie der zip-Datei" 26-21282_02 ANGEBOTSPHASE_Angebotsunterlagen zunächst nur informativ.zip"entnehmen. - Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbHStralsund
Erschließungsanlagen zum B-Plan 22 - Planung Verkehrsanlagen
Aufgabenbeschreibung (1) Heinrich-Heine-Ring - Hauptverkehrsstraße Der die Planungsleistungen umfassende Straßenzug H.-Heine-Ring ist Hauptver-kehrsstraße im innerörtlichen Straßennetz zwischen den Knotenpunkten (KP) Hans-Fallada-Straße und Heinrich-von-Stephan-Straße. Der geplante Ausbau umfasst die Fahrbahn und abschnittsweise Teile der südlich der Fahrbahn liegenden Nebenanlage durch Aufweitung / Verbreiterung der Fahrbahn für zwei mögliche Linksabbiegespuren zusammen mit baulichen Mittelinseln zum Queren der Straße. Länge: ca. 220 m (2) KP Heinrich-Heine-Ring - vierarmiger Knotenpunkt Der geplante vierarmige KP ist im Bestand eine Einmündung der Haupterschließungs-straße H.-v.-Stephan-Str. in den Hauptverkehrsstraßenzug H.-Heine-Ring. Nördlich bindet in diesen der Verkehrsraum Am Heizwerk als derzeit untergeordneter Weg ein. Auf Grund der baulichen Entwicklung nördlich des H.-Heine-Rings (1) ist dieser Ver-kehrsraum als Erschließungsstraße mit Einbindung in die Kreuzung umzubauen. Derzeitiges Planungsziel für den KP ist der Umbau zum Kreisverkehr. Für diesen liegt bereits eine vereinfachte Vorplanung als Prinzipskizze vor, die Planungsgrundlage ist. Aus Richtung Hans-Fallada-Straße kommend liegen vor dem KP im Bestand Bushal-testellen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau des nördlich am H.-Heine-Ring lie-genden Radwegs bereits mit ausgebaut wurden. Diese Haltestellen und der Radweg sind beim Umbau des KP lediglich zu integrieren und ggf. baulich nur leicht an den Anschlussstellen der Geh-/ und Radwegführungen anzupassen. Fläche: ca. 2000 m² (einschließl. Anpassungsbereiche einbindende Straßen) (3) Am Heizwerk - Erschließungsstraße Der Verkehrsraum Am Heizwerk ist in einem Querschnitt von 8 m als Erschließungs-straße auszubauen. Ansatz für die Fahrbahn sind zunächst 4 m, die den Mindest-Begegnungsverkehr Pkw/Rad ermöglichen. Einseitig auf Seite der Entwicklungsfläche des B-Plan Gebiets ist ein Gehweg mit Sicherheitsstreifen in einer Breite von 2,50 m zu berücksichtigen. Der verbleibende Raum mit einer Breite von 1,50 m ist Nebenanlagen als Abstands-fläche zur angrenzenden Grünanlage/ zum Friedhof. Länge: ca. 100 m (bis Anschlüsse KP) (4) Planstraße A - Erschließungsstraße Diese Planstraße teilt sich als Erschließungsstraße in zwei Abschnitte. Der Strecken-abschnitt zwischen Am Heizwerk und der Planstraße B ist als Straßenraum mit Fahr-bahn / Haltebereich Schule und Gehweg auszubauen (4.1). Der anschließende Ab-schnitt in Richtung Geh/Radwegverbindung (6) wird nach rechtskräftigem B-Plan ein Verkehrsberuhigter Bereich mit Mischverkehrsfläche (4.2). Die Breite der Verkehrs-flächen ist über den B-Plan mit 8 m bzw. 6 m vorgegeben. Querschnittsaufteilung 4.1 In den angrenzenden urbanen Gebieten liegen die Verkehrsflächen, die direkt dem Bauvorhaben zugeordnete sind. Insgesamt kann als Ansatz für die Pla-nung der Verkehrsfläche 4.1 zunächst eine Breite von 10 m berücksichtigt werden. Begegnungsfall für die Fahrbahn ist Lkw/Pkw mit 5,50 m. Die Breite für den Ansatz eines einseitigen Gehwegs mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ist 2,30 m und für einen Vorfahrts-/Parkbereich für eine Schule 2,20 m. Länge: ca. 110 m Querschnittsaufteilung 4. 2 Der Verkehrsberuhigte Bereich umfasst die Breite der Verkehrsfläche lt. B-Plan. Eine Grünfläche liegt separat nördlich dieser Fläche (siehe B-Plan) und ist nicht Bestandteil des zu planenden Verkehrsraums. Länge: ca 130 m (5) Planstraße B - Erschließungsstraße Der Ausbau der Planstraße B vom H.-Heine-Ring bis zur Planstraße A erfolgt durch einen privaten Vorhabenträger. Die Planung ist nur bis zur Leistungsphase III der HOAI zu erbringen. Die Verkehrsraumbreite ist auch für diese Straße über den B-Plan vorgegeben, mit 14 m. Für die Querschnittsaufteilung gelten als Ansatz für die Fahrbahn 5,50 m (Begeg-nungsverkehr Lkw/Pkw), für einen einseitigen Gehweg mit Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn 2,50 m und für einen Grünstreifen 2,00 m. Länge: ca. 120 m zw. Planstraße A und Einmündung H.-Heine-Str. (6) Geh-und Radweg - Geh- und Radwegeverbindung Auch für den geplanten Geh/Radweg ergibt sich die Breite der Verkehrsfläche aus dem B-Plan mit 6 m. Für die befestigte Fläche des Geh/Radwegs innerhalb dieser Fläche sind für die Planung 4 m anzusetzen. Länge: ca. 250 m Oberflächenbefestigungen Fahrbahn- Straßen Asphalt Geh-/Radwege Betonsteinpflaster Verkehrsberuhigter Bereich Betonsteinpflaster andere befestigte Nebenanlagen Betonsteinpflaster - Staatl. Hochbauamt StuttgartStuttgart
Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 3 HOAI 2021 Objektplanungsleistungen nach Teil 3 Abschnitt 4 HOAI 2021
Beabsichtigt ist die Beauftragung von - Objektplanungsleistungen für Ingenieurbauwerke nach Teil 3, Abschnitt 3 der HOAI 2021. - Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen nach Teil 3, Abschnitt 4 der HOAI 2021. Planungsaufgabe der Außenanlagen Die Planung und Ausführung haben nach allen gültigen Vorschriften, Richtlinien, Handbüchern, Normen und Vorgaben der Bundeswehr zu erfolgen. Dies beinhaltet z.B. auch die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit. Das Gebäude wird an das bestehende Straßen- und Wegenetz angebunden. Zufahrten, Wege und Abstellflächen werden so ausgeführt, dass sie den Anforderungen für den allgemeinen Verkehr sowie für die Feuerwehr entsprechen. Vorgaben wie GIF C1-1810/0-6287 (Grundsätzliche Infrastrukturforderung für Straßenverkehrsanlagen) und DIN 14090 müssen beachtet werden. Die Sporthalle wird an die vorhandenen Netze für Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom und IT angeschlossen. Die technische Erschließung des Geländes wurde bereits im Jahr 2017 teilweise umgesetzt. Dabei wurden Anschlüsse für Trink- und Löschwasser, ein System zur Versickerung des Dachwassers, ein Stauraumkanal für Regen- und Schmutzwasser sowie Strom, Fernwärme- und Leerrohre im westlichen Bereich des Baugrundstücks vorbereitet. Vor dem Eingang werden Parkplätze, einschließlich Behindertenparkplätze, angelegt. Diese erhalten ein graues Dränpflaster. Auf der Außenanlage ist auch die Pflanzung von Bäumen vorgesehen. Der Vorplatz vor der Sporthalle sowie der angrenzende Bereich bis zu den Parkplätzen wird ebenfalls gepflastert. Dort sind Sitzgelegenheiten geplant. Planungsrecht Der Neubau der (Doppel-) Sporthalle mit Konditionsraum stellt ein Vorhaben der Landesverteidigung im Sinne von § 70 Abs. 3 LBO BW dar. Das Bauvorhaben wird dem Regierungspräsidium gemäß § 37 Abs. 2 BauGB zur Kenntnisnahme und Zustimmung vorgelegt. Geplanter Leistungsumfang: 1. Vorplanung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der (Doppel-) Sporthalle mit Konditionsraum 2. Zuarbeit zur Erstellung der finalen Projektunterlage (Genehmigungsgrundlage des Projektes zwischen den Projektbeteiligten Bundeswehr, BImA, Betriebsleitung und Hochbauamt Stuttgart) 3. Erstellung einer Funktionale Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Ausführung an einen TU (Totalunternehmer) 4. Mitwirkung bei der Vergabe 5. Qualitätssicherung während der Planungsphase 6. Qualitätssicherung während der Ausführungsphase Geschätzte Gesamtbaukosten : 16.523.000 € brutto Geschätzte Kosten der Kostengruppen 200-600 (Kostenobergrenze) : 16.423.000 € Ingenieurbauwerke KG 200 = 168.000 € brutto KG 500 = 741.000 € brutto Verkehrsanlagen KG 200 = 112.000 € brutto KG 500 = 494.000 € brutto Termine Fertigstellung Finale Projektunterlage (FPU) 13.11.2026 Baubeginn 01.11.2027 Fertigstellung 01.04.2030 Übergabe 15.10.2030 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Weitere Infos siehe auch in der Aufgabenbeschreibung. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 25-16337 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben). - Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt PforzheimPforzheimFrist: 23. Juli
[ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 und 450
Baumaßnahme: Schönbornstr. 32, 76646 Bruchsal, Bruchsal, Justizvollzugsanstalt (JVA), Werkhof 1. BA Leistungen: [ab LPH 5] ELT - Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - KG 440 + 450, Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 der HOAI 2021 ***** Planungsaufgabe: Beabsichtigt ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen nach Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für die oben genannte Baumaßnahme. Es sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8, sowie die besonderen Leistungen der Leistungsphasen 3, 5 und 8 zu erbringen. Dabei sind folgende Anlagengruppen zu bearbeiten: 4. Starkstromanlagen 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ***** Beschreibung der Planungsaufgabe: Betreffend Neubau: Zu planen ist die gesamte elektrotechnische Gebäudeausrüstung des Gebäudes inklusive der für eine Justizvollzugsanstalt üblichen sicherheitstechnischen Einrichtungen und Anlagen. Der Versorgungsanschluss des Neubaus ist übergangsweise aus dem Bestand / NSHV herzustellen. In einem späteren Bauabschnitt erfolgt ein Neubau der zentralen Energieversor-gung. Diese besteht aus Mittelspannungsanlage, NSHV und Netzersatzanlage. Sie soll zukünftig die JVA versorgen. Für die Durchführung der Baumaßnahme muss eine Baustromversorgung geplant und her-gestellt werden. Es wird erwartet, dass dafür die bestehende Elektroversorgung (NSHV) und Auslastung analysiert wird. Der Leistungsbedarf der Baustelle muss ermittelt und Lösungen zur Baustromversorgung erarbeitet werden. Gegebenenfalls werden auch Abstimmungen mit den Stadtwerken notwendig. Sie müssen sich in die vorliegende Entwurfsplanung einarbeiten und auf deren Basis die weitere Ausführungsplanung erstellen. Als Rahmenbedingung dient die Landesrichtlinie für den Bau von Justizvollzugsanstalten. Folgende Unterlagen der Entwurfsplanung liegen vor: - Installationsplan UG - Installationspläne EG bis 3. OG - Installationsplan DG - Schema Stromversorgung/ Netzersatz/ Sicherheitsbeleuchtung - Schema Fernmeldetechnik (EDV, Video, Türüberwachung) - Schema Brandmeldeanlage - Schema ELA - Anlage - Schema Personennotsignalanlage - Schema Einbruchmeldeanlage / Türüberwachungen - Entwurfsplanung PV-Anlage - Kostenberechnung nach DIN 276 - Erläuterungsbericht Stromversorgung (USV) sowie die Photovoltaik (PV) sind in das Energieversorgungskonzept des Gebäudes einzubeziehen. Es sind gebäudetypische Kommunikationsanlagen und Sicherheitseinrichtungen zu planen. Diese bestehen z. B. aus strukturierte Datenverkabelung, Brandmeldeanlage, Einbruchmelde-anlage / Türüberwachungen, Elektroakustische Anlage, Videoüberwachungsanlage, Personennotsignalanlage, Sonnenschutzsteuerungen, Beleuchtungssteuerungen und Notausschaltungen. In der JVA sind schon sicherheitstechnische Anlagen, wie z. B. Brandmeldeanlage, Videoüberwachung und Personennotsignalanlage vorhanden. Daher müssen wir die für den Neubau zu errichtenden Anlagen in den Bestand integrieren. Teilweise sind dadurch Hersteller der verbauten Systeme vorgegeben, um Systemintegrität sicherzustellen. Die Leitungsverlegearbeiten für weitere an der Planung beteiligte Fremdgewerke (z.B. HLS, Gebäudeautomation) sind nach Zuarbeit und Abstimmung in die Elektroplanung zu integrieren und bei der Ausschreibung zu berücksichtigen. Betreffend Abbruch alte Werkhalle OST: Für den Neubau muss zuerst das Baufeld durch den Abbruch der alten Werkhalle freigemacht werden. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme vor Ort, müssen die elektrotechnischen Installationen erfasst werden. Die erfassten Mengen müssen als Zuarbeit für das Abbruch - Leistungsverzeichnis dem Architekten zugearbeitet werden. ***** Kostenziel (KG 440 + 450): 3.168.725,00 Euro brutto ***** Terminziele: Beabsichtigter Baubeginn: 14.03.2028 (mit Abbruch der alten Werkhalle) Beabsichtigte Baufertigstellung: 05.09.2031 ***** Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25. Juli 2017 (GABI., S.453) zu erfüllen. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat sich zur Einhaltung der Verfahrensweisen im Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrads "VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH" zu verpflichten. - Stadt SchwelmSchwelmFrist: 13. Aug.
Fachplanung Brandschutz LPH 1-5 und 8 gem. AHO Heft 17 für den Neubau eines Anbaus an der GS Engelbertstraße
Fachplanung Brandschutz LPH 1-5 und 8 gem. AHO Heft 17 für den Neubau eines Anbaus an der GS Engelbertstraße Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen für den Brandschutz der LPH 1-5 und 8 inkl. Besonderer Leistungen im Leistungsbild Brandschutz gem. AHO Heft 17 für das o.g. Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. konkret s. Vergabeunterlagen. I. Eignungskriterien (konkret s. Anlage Mindestanforderungen): 1. Wirtschaftliche und finanzielle Eignung: a) Gesamtumsatz b) Berufshaftpflichtversicherung 2. fachliche /technische Eignung: a) Referenzen b) Berufsträger II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis voraussichtlich 06/2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar- 60%, Qualifikation des Bieters- 40% (konkret siehe Wertungsmatrix). !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Planungsleistungen Brandschutz - Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHSenftenbergFrist: 25. Juni
Lieferung einer Unterwassermotorpumpe (45 kW, 500V) inklusive Kühlmantel
1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, den Zuschlag erteilende Stelle sowie Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: 1.1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Vergabestelle: Einkauf Kali-Spat-Erz, Am Petersenschacht 9, 99706 Sondershausen, Tel.: 03632 720142, Fax.: 03632 720122, E-Mail.: [email protected]; 1.2) Zuschlag erteilende Stelle: wie unter 1.1); 1.3 Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: wie unter 1.1) 2. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, UVgO; Vergabe-Nr.: 26K375305 3. Form der Angebote: Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe siehe Vergabeunterlagen Formblatt 631UVgO "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" Pkt. 7 und 9.3. 4. Herunterladen der Vergabeunterlagen: siehe Nr. 9 5. Art, Umfang sowie Ort der Leistung (z.B. Empfangs- oder Montagestelle): Ort der Leistung: Lehde 17, 06526 Sangerhausen, Röhrigschacht Wettelrode; Titel der Leistung: Beschaffung einer großen UMO-Pumpe (45kW, 500V); Art und : Lieferung einer 45kW, 500V Unterwassermotorpumpe inkl. Kühlmantel und Anschlussstutzen zum Heben von Grubenwässern. 6. Aufteilung in Lose: nein 7. Nebenangebote: zugelassen; für die gesamte Leistung; unter folgenden weiteren Bedingungen: In Verbindung mit einem Hauptangebot 8. Ausführungsfrist: 01.08.2026 bis 31.10.2026 9. Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen können von unserem elektronischen Bieterportal einkauf.lmbv.de angefordert und heruntergeladen werden. Anforderung ab: 28.05.2026; Anforderung bis: 25.06.2026; Online-Plattform: einkauf.lmbv.de 10. Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist: 25.06.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 23.07.2026 11. Geforderte Sicherheitsleistungen: keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: gemäß Vergabeunterlage. 13. Zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangte Unterlagen: Der Bieter hat entsprechend den Vergabeunterlagen Formblatt 631UVgO Pkt. 3 mit dem Angebot bzw. auf gesonderte Nachforderung zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit folgende Angaben (Eigenerklärung) gemäß § 33 UVgO zu machen*: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; - Referenzen zur Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren , gerechnet ab Tag der Bekanntmachung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; - Eintragung in das Berufsregister des jeweiligen Staates oder andere Weise erlaubte Berufsausübung; - keine Tatbestände nach § 31 Abs. 1 UVgO vorliegen; Insolvenzverfahren, in Liquidation befindlich, nachgewiesene schwere Verfehlungen, zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie SV-Beiträge und Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist, keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben an Stelle der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.; - Kein Tatbestand gemäß § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegal Beschäftigten vorliegt; - Die Eignung kann auch durch eine direkt abrufbare Eintragung in der Liste der bundesweiten Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. nachgewiesen werden. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ ist den Vergabeunterlagen beigefügt und erhältlich unter einkauf.lmbv.de unter der betreffenden Vergabenummer. Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen <250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio € Jahresbilanzsumme).; Sonstige Nachweise und Angaben zum Angebot: - Verzeichnis über Art und Umfang wesentlicher von Nachunternehmern auszuführender Leistungen (Fbl. 233); - Erklärung Bietergemeinschaft, soweit zutreffend (Fbl.234); - Leitungs-/Aufsichtspersonal (LMBV-Auf-Pers-L-DL); - Angaben zur Preisermittlung („Fbl. 221 oder 222“) bzw. sonstige Preisermittlungsgrundlagen; - Aufgliederung der Einheitspreise („Fbl. 223“) (auf Verlangen); - Eignungsnachweise Nachunternehmer (auf Verlangen); Folgende Sonstige Nachweise / Angaben des Bieters / Mitglieder der Bietergemeinschaft und Nachunternehmer (technische Spezifikationen, Umwelteigenschaften, Prüfzeugnisse): 14. Zuschlagskriterien: Preis; Weitere Hinweise: Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Das Angebot ist abzufassen in: deutsch. Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Industrietechnische Anlagen/ Ausrüstung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 30. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesnetzagentur.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.