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Aufhebung des Open house Verfahrens Arzneimittelrabattverträge Adalimumab, ATC L04AB04
Das Open house Verfahren Arzneimittelrabattverträge Adalimumab, ATC L04AB04, wird mit sofortiger Wirkung zum 31.08.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zum 31.08.2026 gekündigt. Der Abschluss von Verträgen ist im Rahmen dieses Open House Verfahrens nicht mehr möglich.
Arzneimittel
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Inhalt auf einen Blick
Das Open house Verfahren Arzneimittelrabattverträge Adalimumab, ATC L04AB04, wird mit sofortiger Wirkung zum 31.08.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zum 31.08.2026 gekündigt. Der Abschluss von Verträgen ist im Rahmen dieses Open House Verfahrens nicht mehr möglich.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Das Open house Verfahren Arzneimittelrabattverträge Adalimumab, ATC L04AB04, wird mit sofortiger Wirkung zum 31.08.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zum 31.08.2026 gekündigt. Der Abschluss von Verträgen ist im Rahmen dieses Open House Verfahrens nicht mehr möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
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Das Open House Verfahren für Arzneimittelrabattverträge Safinamid (ATC N04BD03) wird zum 31.08.2026 aufgehoben. Alle bestehenden Verträge werden zu diesem Datum gekündigt. Neue Vertragsabschlüsse sind nicht mehr möglich. - AOK Sachsen - Anhalt
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Adalimumab (ATC: L04AB04)
Open-House Verfahren zum Abschluss von Rabattverträgen für Fertigarzneimittel mit Adalimumab (ATC: L04AB04) wird beendet und durch neues Verfahren ersetzt. - AOK Sachsen - Anhalt
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Adalimumab (ATC: L04AB04)
Open-House Verfahren für nicht exklusive Rabattverträge zu Fertigarzneimitteln mit Adalimumab (ATC L04AB04) endet am 30.06.2026. Ein Beitritt zum aktuellen Verfahren ist ab 01.07.2026 nicht mehr möglich. Ab 01.07.2026 wird ein neues Open-House Verfahren veröffentlicht. - AOK Sachsen - AnhaltFrist: 29. Apr.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Adalimumab (ATC: L04AB04)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Adalimumab (ATC: L04AB04) im open-house-Modell. Beitritt jederzeit möglich, frühester Vertragsbeginn 01.07.2026, maximale Laufzeit 24 Monate bis 30.06.2028. Verträge enden bei Ausschreibung exklusiver Verträge. - AOK Bayern - Die GesundheitskasseMünchenFrist: 03. Juli
Open house Arzneimittelrabattverträge Adalimumab, ATC L04AB04
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden. Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff Adalimumab, ATC L04AB04 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.09.2026, alle Verträge enden am 31.08.2028. Ein Vertragsschluss ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 03.07.2028. Die Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen. Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und unterzeichneten (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter und unterzeichneter Anlage "Festlegung der vertragsgegenständlichen Arzneimittel" sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Die Unterlagen können ENTWEDER in SCHRIFTFORM von Hand unterzeichnet ODER ELEKTRONISCH mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Von Hand unterzeichnete Unterlagen in SCHRIFTFORM sind in 2-facher Fassung im Original an folgende Adresse einzusenden: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse Fachbereich Vertragsmanagement AZMV open-house Rabattverträge Carl-Wery-Str. 28 81739 München ELEKTRONISCHE Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur sind über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de einzureichen. Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 03. eines jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten. Bei von Hand unterzeichneten Unterlagen in SCHRIFTFORM ist eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten Unterlagen vorab als Scan an die E-Mail-Adresse [email protected] oder über den Kommunikationsbereich im Vergabeportal www.dtvp.de fristwahrend, wenn die vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum 10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung, die unter www.dtvp.de bei den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum Open-House-Verfahren auf dem Portal www.dtvp.de die Freischaltung der Vergabeunterlagen beantragen. Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung. Als potentielle Vertragspartner kommen ausschließlich pharmazeutische Unternehmen in Betracht. Die Unterlagen des Open-House-Verfahrens werden ausschließlich pharmazeutischen Unternehmen als potentiellen Vertragspartnern freigeschalten und sind streng vertraulich zu behandeln. Durch die Beantragung der Freischaltung durch die Unternehmen wird die vertrauliche Behandlung der Unterlagen bestätigt. - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornFrist: 04. Nov.
Aufhebung der nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Das Open House Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu den Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Aflibercept -nur in der Wirkstärke 40mg/ml (ATC-Code: S01LA05) und Ranibizumab (ATC-Code S01LA04) wird mit sofortiger Wirkung zum 31.07.2026 insgesamt aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann dann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung erfolgt zeitnah.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist AOK Bayern - Die Gesundheitskasse.
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