Landratsamt Straubing-Bogen
[AUFGEHOBEN] Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring
Der Auftraggeber Landratsamt Straubing-Bogen hat Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring vergeben. Die Vergabe erfolgte nach VGV. Die genauen Details sind nicht bekannt.
Personenbeförderung
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Der Auftraggeber Landratsamt Straubing-Bogen hat Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring vergeben. Die Vergabe erfolgte nach VGV. Die genauen Details sind nicht bekannt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Straubing-Bogen
- Veröffentlicht:
- 05. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber Landratsamt Straubing-Bogen hat Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring vergeben. Die Vergabe erfolgte nach VGV. Die genauen Details sind nicht bekannt.
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10- Landratsamt Straubing-BogenStraubing
Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring
Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Linienverkehr auf Linie 45 (Asbach – Geiselhöring) mit ca. 28.000 Nutzwagenkilometern pro Jahr. Anwendung des VSL-Tarifs, Fahrerverkauf von Fahrausweisen. Fahrzeuge müssen verkehrssicher sein und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Haltestelleneinrichtung sowie Fahrgastinformationen nach BOKraft. Teilnahme an DEFAS Bayern erforderlich. - Landratsamt Straubing-Bogen
Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen – straßengebundenen – Linienverkehr auf der Linie 45 (Asbach – Geiselhöring) Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungstand auf rund 28.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Es ist grundsätzlich der VSL-Tarif in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich, ausschließlich die nach dem VSL-Tarif vorgesehenen Fahrausweise zu verkaufen und dies in Form des Fahrerverkaufs durchzuführen. Sofern während der Vertragslaufzeit ein anderer als der VSL-Tarif im Landkreis Straubing-Bogen zur Anwendung kommen sollte, gelten die Sätze 1 bis 4 sinngemäß. Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35 StVZO) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Das Verkehrsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Aufgabenträger dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Linienverkehr allgemein erforderlichen Haltestellen nach den gesetzlichen Vorschriften eingerichtet und unterhalten werden. Eine freiwillige Übernahme einzelner Aufgaben durch eine Kommune, z. B. die erstmalige Haltestelleneinrichtung, entbindet das Verkehrsunternehmen grundsätzlich nicht von seinen Pflichten. Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, Fahrgastinformationen (Fahrpläne, Tarifinformationen) fristgerecht und ordnungsgemäß gemäß § 32 BOKraft zu aktualisieren und zu unterhalten. Das Verkehrsunternehmen nimmt an DEFAS Bayern teil. Zum Austausch von Informationen, insbesondere im Bereich Tarif, Verkauf und Fahrplaninformationen hat das Verkehrsunternehmen über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse zu verfügen. Besteht bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit eine App zur Information über Mobilitätsangebote auf Gemeinde-, Landkreis- oder Verbundebene oder wird diese während der Vertragslaufzeit eingeführt, so ist das Verkehrsunternehmen im Sinne einer umfassenden Angebotsinformation verpflichtet, alle Angebotsinformationen, insbesondere – soweit vorhanden – Soll- und Ist-Fahrplandaten, für die App zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen muss für die Fahrgäste zu seinen Geschäftszeiten zur sachkundigen Erteilung von Fahrplan- und Tarifauskünften telefonisch erreichbar sein. Für den Fall eines künftigen Beitritts in einen Verkehrsverbund verpflichtet sich der Verkehrsunternehmer evtl. notwendig werdende Verträge zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsunternehmer und dem Verbund zu akzeptieren und abzuschließen. - St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH
B19 Trennvorhang, Neub. Doppel-TH f. Bischof-Ulrich-Schule, Reinöhlstr. 76a , 86156 Augsburg
Der Auftraggeber St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH veröffentlicht eine Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag für die Lieferung eines neuen Doppel-Trennvorhangs für die Bischof-Ulrich-Schule in Augsburg. Die Vergabe erfolgte nach VOB/A. Der Auftrag umfasst die Lieferung eines Trennvorhangs für die Schule in Augsburg. Die genauen Details sind nicht bekannt. - Landkreis RegensburgRegensburg
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf den Linien 103 und 104
Die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) ist ein 100%iges Tochterunternehmen des Landkreises Regensburg. Sie ist vom Landkreis als Aufgabenträger damit betraut, dessen Aufgaben der Planung, Organisation und Bestellung des allgemeinen ÖPNV in dessen Namen wahrzunehmen. Die zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle ist die GFN, die im Namen des Landkreises Regensburg (Aufgabenträger) handelt. Der Landkreis Regensburg wird Auftraggeber der Verkehrsleitungen. Aufgrund einer bestehenden Delegationsvereinbarung mit dem Landkreis Straubing-Bogen ist der Landkreis Regensburg für die Linien 103 und 104 insgesamt zuständig. Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung auf den Linien 103 und 104. Der dem Angebot zur Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linie ergibt sich aus dem Fahrplan. Das Leistungsvolumen pro Jahr beträgt insgesamt 78.861,3 km. - Universitätsklinikum Essen (AöR)
CPU-Upgrade und Gerätetausch
Vorliegend liegt der geschätzte Auftragswert bezogen auf die CPU-Upgrades und den Wechsel der Geräte über dem aktuellen EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 216.000 EUR netto, so dass ein EU-weites Vergabeverfahren gemäß der Vergabeverordnung (VgV) durchzuführen ist. Nach § 14 Abs. 1 VgV erfolgt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach § 119 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren, im wettbewerblichen Dialog oder in der Innovationspartnerschaft. Dem öffentlichen Auftraggeber stehen nach § 14 Abs. 2 VgV das offene und das nicht offene Verfahren, das stets einen Teilnahmewettbewerb erfordert, nach seiner Wahl als Regelverfahren zur Verfügung. Die anderen Verfahrensarten stehen nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder nach den Absätzen 3 und 4 gestattet ist. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. C) VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, c) wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV kann ein öffentlicher Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde; die Laufzeit dieser öffentlichen Aufträge darf in der Regel drei Jahre nicht überschreiten. Aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 6000, kann über diese Plattform nur eine verkürzte Begründung dargestellt werden. Eine ausführlichere Darstellung kann jedem Interessierten gerne auf Anfrage bereitgestellt werden. Begründung: Der Auftraggeber setzt an den Standorten der Universitätsmedizin Essen aktuell Blutgasanalysegeräte der Firma Radiometer ein. Hierbei handelt es sich um die Geräte der Typen ABL815 Flex / ABL820 Flex / ABL825 Flex und ABL90 Flex / ABL90 Flex Plus. Im Zuge der Systemprüfungen ist aufgefallen, dass einige der Bestandsgeräte nach Ablauf der Übergangsfristen nicht mehr den Richtlinien entsprechen. Um diese Richtlinienkonformität wiederzuerlangen, sollen die Bestandsgeräte, die hiervon betroffen sind, ein Upgrade durch den Hersteller erfahren. Diese Upgrades werden am Markt ausschließlich vom Hersteller Radiometer angeboten, da die Geräte patentrechtlich geschützt sind und einem ständigen Wartungsvertrag beim Hersteller unterliegen. Drittfirmen wird der Zugriff auf die Geräte, insbesondere auf die verbaute Hardware, nicht gestattet. Hinzu tritt, dass es sich bei den Hardwareupgrades dem Grunde nach um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung bereits erbrachter Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV handelt. Die gegenständlichen Geräte wurden von Radiometer gekauft und an den Auftraggeber geliefert. Diese Geräte müssen nun, wie bereits dargestellt, aufgrund rechtlicher Anforderungen ein Upgrade erfahren. Die hierfür benötigten Komponenten werden seitens des ursprünglichen Auftragnehmers geliefert und verbaut und dienen der Erneuerung bereits erbrachter Leistungen. Darüber hinaus würde ein Wechsel des Unternehmens dazu führen, dass der Auftraggeber vollkommen neue Geräte mit abweichenden technischen Merkmalen beschaffen müsste, die mit den Bestandsgeräten weder kompatibel noch wirtschaftlich vergleichbar wären. Andere Upgrade-Möglichkeiten als die vom Hersteller angebotenen, sind am Markt faktisch nicht verfügbar. Ein Wechsel des Unternehmens würde demnach zu technisch unvereinbaren Leistungen und nicht kalkulierbaren Risiken führen, insbesondere auch mit Blick auf die regelmäßige Herstellerwartung etc. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen Aspekten, da sonst nur ein vollständiger Austausch mit Neugeräten in Frage käme und den erheblichen Kompatibilitätsrisiken. Durch die Nutzung der gegenständlichen Geräte mit dem Flexlink-Modul von AQURE werden safePI-CO Probennehmer, Probe, Anwender und Patient direkt am Bett eindeutig miteinander digital verknüpft. Dies minimiert das Risiko von Probenverwechslungen und erhöht die dadurch die Patientensicherheit. Das Messergebnis wird direkt in der digitalen Patientenakte gespeichert, was eine schnelle Therapiekontrolle und gegebenenfalls Anpassungen ermöglicht. ABL90 Flex Plus Radiometer ist der einzige Hersteller, der ein kassettenbasiertes Blutgasanalysegerät anbietet, das im Mikromodus mit einem minimalen Probenvolumen von 45 µl zuverlässige Ergebnisse für 17 Parameter (Blutgasanalyse und Oxymetrie) liefert, was besonders für den Einsatz in der Pädiatrie und Neonatologie entscheidend ist. ABL8xx Flex Plus Das FlexQ-Modul ermöglicht das gleichzeitige Einlegen von drei Proben, die automatisch nacheinander gemessen werden. Somit entsteht keine unnötige Wartezeit der Pflegekraft am Gerät, wenn zeit-gleich mehrere Proben gemessen werden sollen oder das Gerät sich nicht im "Messbereit-Modus" befindet, weil evtl. Kalibrationen laufen. Bei 7 Messungen pro Patienten auf den Intensivstationen haben die Pflegekräfte ca. 2 Stunden pro Tag und Gerät mehr Zeit, um andere wichtige Dinge zu erledigen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gem. § 14 Abs. 6 VgV ist aufgrund der dargestellten Gründe nicht ersichtlich, insbesondere unter wirtschaftlichen, personellen und zeitlichen Aspekten. Näheres gerne auf Anfrage. - Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, VergabestelleMeißenFrist: 21. Juli
Kauf eines Anhängers (Eventanhänger) als Sonderanfertigung
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026-02-12.8.1.01 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landratsamt Meißen, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle Brauhausstr. 21 01662 Meißen Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: +49 3521-72588031 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: https://www.kreis-meissen.org Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Kauf eines Anhängers (Eventanhänger) als Sonderanfertigung Menge und Umfang: Kauf von 1 Stück Anhänger als Sonderanfertigung einschließlich Planung, Konstruktion, Fertigung, Ausstattung, Dokumentation, Zulassungsvorbereitung sowie betriebsfertiger Übergabe gemäß Aufgabenstellung. Ort der Leistung: Landratsamt Meißen Zentrum für Brand- und Katastrophenschutz Industriestraße E 8 01612 Glaubitz 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Im Angebot ist ein verbindlicher Liefertermin zu benennen, aus diesem ergibt sich die Ausführungsfrist. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform eVergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter www.evergabe.de/unterlagen. 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 21.07.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 19.08.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : keine 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : VOL/B, Besondere Vertragsbedingungen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Angebotsschreiben, - vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis, - Benennung der nächstgelegenen Servicecenter (im Leistungsverzeichnis), - Eigenerklärung Eignung oder Angabe der PQ-Nr., - Nachunternehmerleistungen (bei Bedarf), - Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Bedarf), - Erklärung und Beschreibung der Gewährleistung der Ersatzteilversorgung - Produktinformation zur genauen Konfiguration des angebotenen Auf- und Ausbaus sowie die vom Basisfahrzeughersteller erstellte Konfiguration für das Basisfahrzeug auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Ergänzung des Verzeichnisses der Unterauftragnehmer um die Namen der Unterauftragnehmer - Referenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre mit Nennung der Ansprechpartner (Anschrift und Telefonnummer), unabhängig von einer Präqualifizierung 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 5 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bewerbern bekannt gegeben (FAQ-Listen). Diese Listen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die Verarbeitung der infolge dieser Ausschreibung im Landratsamt eingehenden personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung und Einhaltung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Grundlagen (insb. EU-DGSVO). Pkw/ Transporter,Kommunaltechnik,Anhänger,Fahrzeugumbau - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Pool-Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung N-Technik, Anlagengruppe 5 für Erneuerungsmaßnahmen im Gebäudebestand des Deutschen Bundestages (DBT) in Berlin, VgV-05-346-25
Für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5) für Bauprojekte gem. Abschnitt E der RBBau sowie im besonderen Bedarfsfall im Rahmen der Bauherrenunterstützung bei der Bedarfsplanung (nach Abschnitt C der Neuen RBBau) für die nachfolgenden Verfassungsorgane und Obersten Bundesbehörde in Berlin sucht das BBR geeignete Büros: - Deutscher Bundestag (u.a. mit den Liegenschaften Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Jakob-Kaiser-Haus) Die Bauaufgaben umfassen Sanierungen, Modernisierungen und energetische Sanierungen von Gebäuden und Gebäudeteilbereichen mit überwiegend repräsentativem Charakter. Die Gebäude dienen Verwaltungs- und Sondernutzungen. Sie verfügen über ein hohes technisches Ausstattungsniveau und unterliegen im Bau und im Betrieb besonderen sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Gebäude stehen teilweise unter Denkmalschutz. Die Maßnahmen werden überwiegend im laufenden Betrieb umgesetzt. Das Honorarvolumen pro Einzelmaßnahmen liegt voraussichtlich zwischen 120.000 EUR und 3 Mio. EUR (brutto). Das Gesamtkostenvolumen (KG 200-600) aller Baummaßnahmen beträgt nach derzeitiger Einschätzung ca. 400 Mio. EUR (netto). Die notwendigen Fachplanungsleistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fachplanungsbüros vergeben werden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung führt das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach den Regelungen der VgV in 2 Stufen durch: — Stufe 1: Teilnahmewettbewerb — Stufe 2: Verhandlung zur Rahmenvereinbarung Im Ergebnis des Vergabeverfahrens sollen bis zu 6 Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über die objektkonkrete Vergabe (Stufe 3 – Einzelbeauftragung) der Fachplanungsleistungen erfolgt mittels eines erneuten Aufrufs zum Wettbewerb zu objektkonkreten, auftragsbezogenen Kriterien zwischen allen Wirtschaftsteilnehmern, die Parteien der Rahmenvereinbarung sind. Die Zuschlagskriterien und deren Wichtung sind der Auswertungsmatrix Stufe 3 (Anlage B zur Rahmenvereinbarung) zu entnehmen. Die Unterkriterien orientieren sich an den Rahmenbedingungen der Einzelaufträge und können daher variieren. Die voraussichtlichen Einzelaufträge umfassen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 5). Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelauftrag (Stufe 3 – objektkonkret) festgelegt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Ein Anspruch auf Übertragung aller Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder einzelne Leistungsbereiche zu beschränken. Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ca. 07/2025. Die Beauftragung der Fachplanungsleistungen (objektkonkret) ist für die Jahre 2025 bis 2029 vorgesehen. Die Laufzeit der einzelnen, auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Aufträge (objektkonkret), kann über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinausgehen. - Auftraggeber/in: Bund / BImA - Nutzer/in: Deutscher Bundestag - Gebäudenutzung: Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssäle, Büro- und Sondernutzungen des Deutschen Bundestags - Art der Baumaßnahme: Sanierung, Modernisierung, energetische Sanierung - Projektkosten (netto) für KG 410-470 gem. DIN 276: Bis zu 50 Mio. je nach Einzelauftrag. - Projektdauer: Voraussichtlich 10 Jahre 2.1 Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 5 (Nachrichtentechnik) - Leistungsbild: Technische Ausrüstung gemäß §§ 53ff HOAI der Anlagengruppe 5, LPH 1 bis 9 gemäß Einzelauftrag. Dem jeweiligen Einzelauftrag liegt eine Leistungsbeschreibung bei. Bei Rahmenvereinbarungen Schätzwert/Höchstwert über die Gesamtlaufzeit: Schätzwert (netto): 6.720.000 € Höchstwert (brutto): 8 Mio. € - Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre
Die zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden S-Bahn Linien zu erbringen: S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S4: Kronberg – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S5: Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf. Die Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben. Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Im Rahmen der aktuell laufenden Neuvergabe (Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus, TED-Nr. 590982-2025) wurde dem Auftraggeber von den Bietern mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Fahrzeugherstellern eine Auslieferung der Neufahrzeuge nicht wie geplant zum Dezember 2032, sondern erst zum Dezember 2033 möglich ist. Deshalb ist nun eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber nicht mehr nur für 3 Jahre, sondern für 4 Jahre bis Dezember 2033 – und damit bis zur Auslieferung der Neufahrzeuge und der erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – erfolgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kam. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist. - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R., NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -SeesenFrist: 30. Juni
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen (Ex ante)
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904-1, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber eine Transportmenge von bis zu 850 to/Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. g) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. h) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen bzw. Anbaumulcher an Mobilbagger (>=15t) und ab 1,00 m breiten Schlegelmulchkopf zur Entfernung von bis 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung und Revierleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in folgend dargestellte Lose unterteilt: Los 1.1: Kreisforsten Herzogtum Lauenburg Los 1.2: Stadtwald Mölln - Niedersächsische Landesforsten A.ö.R, NFA Seesen - Wegebaustützpunkt -Seesen
Instandsetzung- und Unterhaltungsarbeiten an Forstwegen
Forstlicher Wegebau im Anhalt an die Standardbauweisen des "ländlichen Wegebaus" nach Arbeitsblatt DWA-A 904, Ausgabe 2025 (RLW), FGSV Merkblatt "Erhaltung ländlicher Wege (2006)" und den für die Herstellung der Wegebefestigungen geltenden "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege (ZTV LW 16, Ausgabe 2016), sowie "Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau ländlicher Wege (TL LW 16, Ausgabe 2016) in jeweils aktueller Version. Neu- und Ausbauten, Unterhaltung und Instandsetzungsarbeiten. Wasserbau an Fließ- und Stillgewässern und ingenieurbiologische Bauten nach dem Stand der Technik. Baustofftransporte. Anzuwendende Regelprofile und verbindliche Standardbaubeschreibungen sind der Anlage 14 zu entnehmen. Die dort verbal und in Form von Bauzeichnungen dargestellten baulichen Anlagen sind für den Auftragnehmer verbindlich und Basis aller erteilten Einzelarbeitsaufträge. Davon abweichend hergestellte bauliche Anlagen, ohne spezielle Beauftragung seitens des NLF-Wegebaustützpunktes, werden nicht abgenommen und gemäß § 2 (8) Nr.1 VOB/B nicht vergütet. Der Umfang der Leistung beinhaltet folgende Teilleistungen: a) Grader - Neu- und Ausbau inklusive Graben-/Banketträumung (schwere Profilierungsarbeiten) mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils (s.o.) auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). - Wegepflege: Einziehen von Mineralgemisch aus dem Bankett und der Wegemitte in 3 - 5 Arbeitsgängen. Gleichmäßige Verteilung des Materials auf der Fahrbahn. - Wegeunterhaltung: Maßnahmen am Wegekörper zur Substanzerhaltung ohne wesentliche Materialgaben (bis 100kg/qm); schwere Profilierungsarbeiten in 5 - 11 Arbeitsgängen, inklusive Banketträumung unter gleichzeitiger Nachprofilierung der Fahrbahn. Ziel ist die Wiederherstellung des Regelquerprofils unter größtmöglicher Schonung vorhandener Trag-/Deckschichten ohne Bearbeitung des Grabens/Spitzrinne, die ggfs. zuvor durch alternative Verfahren geräumt worden sind. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad zum späteren Abtransport abgelagert nach Wahl des AG. - Wegeinstandsetzung: wie Unterhaltung, jedoch zusätzlich mit Einbau neuer (bauseitig gelieferter) Deckenbaustoffe (ab 100kg/qm). Reparatur von Tragschichten, Wiederherstellung des Querprofils, Beseitigung größerer Schäden. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. - Neubau, Ausbau: Ausführung mit ca. 5-11 Übergängen zur Herstellung des Regelquerprofils auf naturfesten Wegen und Wegen mit einer vorhandenen Tragschicht aus Geröll oder grobem Mineralgemisch (0 - X, 0/150 mm). Ausschälen des Grabens im Rohplanum und/oder der Bankette, übersetzen des Materials in mehreren Arbeitsgängen auf die Talseite bzw. andere Wegeseite. Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen oder am Fahrbahnrand im Schwad abgelagert zum späteren Abtransport nach Wahl des AG. Gefordert wird ein gleichmäßiger, ebenflächiger Einbau zugeführten Materials (> 100 kg/qm) im Regelprofil mit i.d.R. 5 Arbeitsgängen nach ZTV-LW. Folgende Mineralgemische kommen dabei regelmäßig zum Einbau: 0 - X, 0/150, 0/120, 0/75, 0/45, 0/32, 0/22, 0/11, 0/5 mm. Die Materiallieferung ist nicht Gegenstand dieser Position. - Gefordert wird ein selbstfahrender Allradgrader mit Knicklenkung, Frontschild und Heck- oder Mittelscharaufreißer in den angegebenen Leistungsklassen. b) Verdichtungsgeräte - Fachgerechtes Verdichten der profilierten Wege mit / ohne Zugabe von Baustoffen mittels zugelassenen Verdichtungsgeräten in 5 - 15 Arbeitsgängen. Dabei ist das o.g. Regelprofil zu erhalten. -> Tragschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem Zugfahrzeug oder Walzenzug* -> Deckschichten werden verdichtet mit Vibrationsanhängewalze in Kombination mit zugelassenem radgetriebenen Zugfahrzeug, Plattenverdichter oder Walzenzug* (* im Bergland kein Walzenzug) c) Baustofftransporte - Eigenständige Organisation der Baustofftransporte vom Lieferwerk auf die Baustelle. Der Einkauf im Lieferwerk erfolgt im Auftrag und auf Rechnung des Wegebaustützpunktes Seesen bzw. des Waldbesitzers. - Schütten erfolgt i.d.R. im gleichmäßigen Schwad unter Berücksichtigung der Steigungsstrecken. Heck- und/oder Seitenklappenbegrenzer sind zwingend erforderlich. Neu- und Ausbau von Wegen erfolgt im Längsschwad- oder Überkopfeinbau (längere Rückwärtsfahrt mit Last auf Rohplanum). Der Auftraggeber kann eine Mindesttransportmenge von bis zu 500 to pro Tag verlangen. Bei Schiffslöschung kann der Auftraggeber im Los 1.10 eine Transportmenge von bis zu 850 t / Tag einfordern, bei einer Transportentfernung bis zu 40 km. d) Bauhelfer - Manuelle Tätigkeiten ggfs. mit leichtem Gerät. e) Baggerarbeiten - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen am Hang und in der Ebene nach Regelquerprofil (s. Anlage 14). Beherrschung des Bodenumlagerungsverfahrens. - Neubau und Unterhaltung/Instandsetzung von Rückewegen nach Anlage 14. Herstellung von Querabschlägen. - Verlegung und Einbau von Rahmenfertigteilen und Rohrdurchlässen. Sämtliche vorbereitenden Arbeiten im/am Wasser und Verlegen bis zur maximalen Tragkraft des Baggers. - Verlegung und Einbau von Stützmauern, Furten und Sohlgleiten. Fachgerechtes Setzen als Trockenmauerbauwerk aus groben Wasserbausteinen (Kantenlänge 60 bis 120 cm). Wenn im Los gefordert mittels Sortiergreifer. - Rodung von Wurzelstubben mit Zusatzgeräten wie Stubbenhaken oder technisch gleichwertig. - Baufeldvorbereitung und - räumung - Reisigräumung mittels Räumrechen o.ä. - Stemmarbeiten zur Wegevorbereitung mit Zusatzgeräten wie hydraulischen Stemmeinrichtungen oder technisch gleichwertig zur Beseitigung von Felsköpfen in Gräben, Böschungen und im Weg. - Anlage und Pflege von Wegegräben unter Beachtung des Längsnivellements mit angepassten Anbaulöffeln. - Abbrucharbeiten und Rückbau abgängiger Bauwerke (Durchlässe, Brücken, Stützmauern o.ä.) unter Beachtung ökologischer Belange. - Anlage von Versickerungen im Wegeseitenraum, Verladearbeiten, Mischen von Baustoffen. - Verlegen von Rohrdurchlässen bis 140 cm Durchmesser. - Überschüssiges Material wird aus dem Wegekörper in den angrenzenden Seitenraum übergesetzt und dort flächig ausgestrichen (keine Aufhaldung). - Voreinbau von Tragschichtmaterial "Überkopf": als Schüttkegel gekipptes Mineralgemisch umsetzen und in bislang unbefestigte Wegetrasse voreinbauen und verdichten mit Anhängewalze/Walzenzug (siehe b) - Laden von der Halde/aus der Wand: An der Rohstoffquelle (im Lieferwerk) aufladen von gelöstem Schottermaterial diverser Korngrößen auf bauseits bereitgestellte LKW - Aufhalden als Zwischenlager: vom LKW punktuell abgekipptes Material diverser Korngrößen seitlich in Mieten bis zu 250to zur Zwischenlagerung aufhalden. f) Planierraupe - Neu- und Ausbau von LKW-fähigen Wegen und Rückewegen am Hang und in der Ebene nach Regelprofil. Planieren von Flächen nach vorgegebenen Höhen. - Anlage von Querabschlägen. - Unterhaltung/Pflege von Rückewegen (Wiederherstellung Regelprofil und Wasserführung, Reisig abschieben). - Voreinbau von Geröll. g) Radlader - Baufeldvorbereitung und Reisigräumung. - Abtransport von Aushub und Beladung von LKW. - Laden von der Halde am Waldweg auf bauseits gestellte LKW und/oder Verbringen von Gestein (z.B. Kartoffelllesesteine) aus dem Zwischenlager auf die Baustelle. Dort flächig voreinbauen. - Aufnahme und Transport von Bankettmaterial, Verbringung, Abladen und flächiges Verteilen. - Verdichten von Bankettstreifen mit Anbauverdichter. h) Rüttelplatte mit Bediener Einrütteln von Baustoffen in geringem Umfang bei Unterhaltungsarbeiten an Wegen oder Einbau von Rahmenprofilteilen, Großdurchlässen (ab 1000 mm LW), sonstigen Bauwerken. i) Motorsäge mit Bediener Entfernen von holzigen Gewächsen und Bäumen. Nutzung der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung für Arbeiten mit Motorsägen. Bediener muss mindestens ECC 1+2 (Europäisches Motorsägenzertifikat) vorweisen. j) Böschungsmulcher Schlepperanbaugerät mit mind. 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite zum Mulchen von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. k) Schlepper mit Wegebaufräse Zum Fräsen von ungebundenen und gebundenen (Asphalt) Fahrbahnbefestigungen. l) landwirtschaftliche Scheibenegge Zur Bearbeitung von verspurten Rückewegen. Wiederherstellung einer ebenen Bodenoberfläche. Inklusive leistungsfähiger Zugmaschine. m) Raddumper mit Dreh-Kippmulde Zum Transport von Schüttgütern und Boden innerhalb der Baustelle unter beengten Platz-Verhältnissen. n) Anbaugeräte (Anbaumulcher, Wallheckenschere, Kreissägeaggregat) mit Schlepper als Trägerfahrzeug Schlepperanbaugeräte mit mindestens 5,50 m Ausleger und Schlegelmulcher mit 1,20 m Breite bzw. Wallheckenschere oder Kreissägeaggregat zum Mulchen und Schneiden von bis zu 10 cm starken holzigen Gewächsen bis 3,50 m Höhe im Wegeseiten- und Böschungsraum. o) Bankettfertiger Bankettfertiger als selbstfahrendes Gerät oder als Schlepper bzw. Unimog mit Anbau-Bankettfertiger zum Einbau von Bankettstreifen an Asphaltfahrbahnen. Koordination: Der Auftragnehmer sorgt in Abstimmung mit der zuständigen Wegebaueinsatzleitung für eine fachgerechte Koordination aller Vorgänge auf der Baustelle. Ein Vorarbeiter (z.B. der Graderfahrer) wird dafür der Wegebaueinsatzleitung gegenüber namentlich benannt. Der Vorarbeiter muss über ausreichende sprachliche Deutschkenntnisse -Niveau B2- verfügen. Hinweis zur Altlastenproblematik: Für den Fall, dass im Zuge von Bauarbeiten auf vorher nicht bekannte Altlasten gestoßen wird, ist zeitnah die zuständige Wegebaueinsatzleitung zu benachrichtigen. Fachgerechte Vorkehrungen zur Beweissicherung und eine strikte Materialtrennung für die spätere Entsorgung sind in Absprache und nach Aufwand zu treffen. Konkretisierende Hinweise zu Arbeitsausführung und Rettungskette werden i.d.R. an jedem Bauobjekt durch den Wegebaustützpunkt für den Auftragnehmer bindend bei der Einweisung oder Bauvorbesprechung gegeben. Es bestehen besondere Regelungen zur losweisen Vergabe (vgl. Nr. 1.1.6.). 1.1.6. Teilung des Auftrages in Lose und Möglichkeit Angebote für eines, mehrere oder alle Lose einzureichen. Genauere Angaben hinsichtlich der technischen Ausrüstung siehe Leistungs-/Preisverzeichnis (Anlage 1). Der Gesamtauftrag wird in Losgruppen mit folgend dargestellten Losen unterteilt: Erläuterung Einsatzschlüssel: das angegebene prozentuale Verhältnis ist für den Abruf der Positionen in den angegebenen Forstbetrieben geplant. Gruppe 1 - Graderbauzug inklusive Antransport des Materials, Erdbau, alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 1.12: NFÄ Göhrde, Oerrel (Einsatzschlüssel: 84% Göhrde, 16% Oerrel) Gruppe 2 - Sonstiger Erdbau und Wasserbau. Alle Arbeiten nach 1.1.5. Los 2.5: Wasserbau, Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen und sonstiger Erdbau im Harz Los 2.6: Grabenunterhaltung, Verlegung von Durchlässen in den NFÄ Neuhaus, Dassel und Münden
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Landratsamt Straubing-Bogen.
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