Landratsamt Straubing-Bogen
[AUFGEHOBEN] Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring
Der Auftraggeber Landratsamt Straubing-Bogen hat Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring vergeben. Die Vergabe erfolgte nach VGV. Die genauen Details sind nicht bekannt.
Personenbeförderung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Straubing-Bogen
- Veröffentlicht:
- 05. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber Landratsamt Straubing-Bogen hat Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring vergeben. Die Vergabe erfolgte nach VGV. Die genauen Details sind nicht bekannt.
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9Personenbeförderungsdienstleistungen auf der Linie 45 Asbach – Geiselhöring
Landratsamt Straubing-BogenGegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen – straßengebundenen – Linienverkehr auf der Linie 45 (Asbach – Geiselhöring) Das Gesamtvolumen der zu vergebenden Verkehrsdienste beläuft sich nach derzeitigem Planungstand auf rund 28.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr. Es ist grundsätzlich der VSL-Tarif in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich, ausschließlich die nach dem VSL-Tarif vorgesehenen Fahrausweise zu verkaufen und dies in Form des Fahrerverkaufs durchzuführen. Sofern während der Vertragslaufzeit ein anderer als der VSL-Tarif im Landkreis Straubing-Bogen zur Anwendung kommen sollte, gelten die Sätze 1 bis 4 sinngemäß. Alle eingesetzten Fahrzeuge müssen sich stets in verkehrssicherem Zustand befinden. Die vorgeschriebenen Sicherheitsausstattungen müssen stets funktionsfähig und gekennzeichnet sein und den gesetzlichen Vorschriften nach BOKraft und StVZO (insbesondere § 35 StVZO) und den dazu erlassenen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Das Verkehrsunternehmen hat in Abstimmung mit dem Aufgabenträger dafür Sorge zu tragen, dass die im öffentlichen Linienverkehr allgemein erforderlichen Haltestellen nach den gesetzlichen Vorschriften eingerichtet und unterhalten werden. Eine freiwillige Übernahme einzelner Aufgaben durch eine Kommune, z. B. die erstmalige Haltestelleneinrichtung, entbindet das Verkehrsunternehmen grundsätzlich nicht von seinen Pflichten. Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, Fahrgastinformationen (Fahrpläne, Tarifinformationen) fristgerecht und ordnungsgemäß gemäß § 32 BOKraft zu aktualisieren und zu unterhalten. Das Verkehrsunternehmen nimmt an DEFAS Bayern teil. Zum Austausch von Informationen, insbesondere im Bereich Tarif, Verkauf und Fahrplaninformationen hat das Verkehrsunternehmen über einen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse zu verfügen. Besteht bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit eine App zur Information über Mobilitätsangebote auf Gemeinde-, Landkreis- oder Verbundebene oder wird diese während der Vertragslaufzeit eingeführt, so ist das Verkehrsunternehmen im Sinne einer umfassenden Angebotsinformation verpflichtet, alle Angebotsinformationen, insbesondere – soweit vorhanden – Soll- und Ist-Fahrplandaten, für die App zur Verfügung zu stellen. Das Verkehrsunternehmen muss für die Fahrgäste zu seinen Geschäftszeiten zur sachkundigen Erteilung von Fahrplan- und Tarifauskünften telefonisch erreichbar sein. Für den Fall eines künftigen Beitritts in einen Verkehrsverbund verpflichtet sich der Verkehrsunternehmer evtl. notwendig werdende Verträge zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen dem Verkehrsunternehmer und dem Verbund zu akzeptieren und abzuschließen.Interimsweise Erbringung von Verkehrsleistungen in dem S-Bahn Teilnetz Gallus für vier Jahre
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbHDie zu vergebenden Leistungen sind im S-Bahn Teilnetz Gallus auf folgenden S-Bahn Linien zu erbringen: S3: Bad Soden – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S4: Kronberg – Niederhöchstadt – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S5: Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt-Rödelheim – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd; S6: Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt West – Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd – Langen – Darmstadt Hbf. Die Laufzeit des regulären Verkehrs-Service-Vertrags endet am 08.12.2029. Aktuell sind im S-Bahn Teilnetz Gallus 71 Fahrzeuge (inkl. Reserve) der Baureihe ET 423 der DB Regio AG im Einsatz. Bis Ende der Vertragslaufzeit (d.h. bis zum 08.12.2029) wird sich der Fahrzeugbedarf auf insgesamt 79 Fahrzeuge (inkl. 8 Reservefahrzeuge) erhöhen. Eine Neuvergabe des Verkehrsvertrags mit Neufahrzeugen für das S-Bahn-Teilnetz Gallus ist beabsichtigt. Aufgrund von Verzögerungen bzw. noch nicht abgeschlossener infrastruktureller Ausbaumaßnamen (2. Baustufe des viergleisigen Ausbaus der S6, Verlängerung der S5 nach Usingen, Streckenneubau Nordmainische S-Bahn) sowie Unklarheiten bezüglich künftiger ETCS-Streckenausrüstung ist derzeit keine Erstellung eines langfristigen Fahrplanprogramms für das Teilnetz möglich. Weder ein verbindlicher Zeitpunkt für die ETCS-Streckenausrüstungen noch die hierfür notwendigen konkreten ETCS-Fahrzeugspezifikationen einschließlich der technischen Spezifikationen des ATO-GoA 2 sind bekannt. Diese Angaben sind jedoch für die Erstellung der Vergabeunterlagen erforderlich, da sich die Fahrplangestaltung und das ausgeschriebene Betriebsprogramm in Abhängigkeit von den vorgegebenen ETCS-Spezifikationen deutlich voneinander unterscheiden würden. Die heutige Unbestimmtheit der spezifischen Bauphasen und deren jeweilige Auswirkungen auf die vorhandene Eisenbahninfrastruktur erlauben es nicht, ein für ein wettbewerbliches Vergabeverfahren belastbares langfristiges Betriebsprogramm zum Dezember 2029 zu definieren und wettbewerblich zu vergeben. Die Neuvergabe zum Dezember 2029 bzw. eine Betriebsaufnahme nach Neuvergabe ist auch deshalb nicht möglich, da bis Dezember 2029 nicht rechtzeitig ausreichend Neufahrzeuge zur Verfügung stehen würden. Zur Gewährleistung vollständiger Kuppelfähigkeit der Fahrzeuge untereinander müssten alle Fahrzeuge vom gleichen Fahrzeughersteller beschafft werden. Eine gestufte Anschaffung von Neufahrzeugen scheidet aus. Die Produktionskapazitäten von Fahrzeugherstellern sind aber auf mehrere Jahre im Voraus ausgelastet, so dass eine fristgerechte Lieferung von Neufahrzeugen bei einer Neuvergabe des Teilnetzes Gallus mit Neufahrzeugen nicht gesichert ist. Im Rahmen der aktuell laufenden Neuvergabe (Vergabeverfahren 2033 S-Bahn Teilnetz Gallus, TED-Nr. 590982-2025) wurde dem Auftraggeber von den Bietern mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit verschiedenen Fahrzeugherstellern eine Auslieferung der Neufahrzeuge nicht wie geplant zum Dezember 2032, sondern erst zum Dezember 2033 möglich ist. Deshalb ist nun eine Interimsdirektvergabe des Verkehrsvertrags Gallus an den Bestandsbetreiber nicht mehr nur für 3 Jahre, sondern für 4 Jahre bis Dezember 2033 – und damit bis zur Auslieferung der Neufahrzeuge und der erwarteten Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn – erfolgt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass zur Erbringung der Verkehrsdienstleistung im S-Bahn Teilnetz Gallus aufgrund der Anforderungen an die Fahrzeuge bzgl. Einstiegshöhe, Fahrzeuglänge und -breite, Türbreite, Türanzahl etc. nur der Bestandsbetreiber, die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main, als Auftragnehmer in Frage kam. Aufgrund technischer Besonderheiten kommen bei Gebrauchtfahrzeugen nur ET 423, alternativ ET 430 in Betracht. Die DB Regio AG S-Bahn Rhein-Main verfügt bereits über die betriebsnotwendigen Fahrzeuge der Baureihe ET 423 und die dafür erforderlichen Instandhaltungskapazitäten. Andere Gebrauchtfahrzeuge, die die technischen Anforderungen erfüllen würden, gibt es nicht. Alle bundesweit im Einsatz befindlichen Triebzüge der Baureihen ET 423 und ET430 stehen im Eigentum des Bestandsbetreibers. Daher ist der Auftraggeber davon ausgegangen, dass aus mehreren Sachgründen heraus ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV gerechtfertigt ist.Postbus Shuttle Wörthersee Nord
Österreichische Postbus AktiengesellschaftWienBetrieb eines Postbus Shuttles in der Region Wörthersee Nord. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre mit einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre. Der Betriebsstart ist für den 01.05.2026 vorgesehen.Market dialogue - Mobility tender in Trondheim 2029
AtB ASTRONDHEIMFrist: 14. MaiAtB AS führt einen Marktdialog für die Mobilitätsausschreibung 2029 in Trøndelag durch. Das Unternehmen plant, koordiniert und beschafft den öffentlichen Nahverkehr, einschließlich Linienbussen, Schulverkehr, Bedarfsverkehren, Schnellbooten und Fähren. Ziel ist die Bereitstellung flexibler, nahtloser Reiseangebote, die in einer App für Reiseplanung gebündelt werden, inklusive Mikromobilität und Fahrgemeinschaften.Rahmenverträge Schienenersatzverkehr und Busnotverkehr in Bayern und Baden-Württemberg
Arverio Bayern GmbHBereitstellung von Schienenersatzverkehr (SEV) und Busnotverkehr (BNV) inklusive zugehöriger Tätigkeiten bei Bedarf in den jeweiligen Netzen in Bayern und Baden-Württemberg.PSO passenger rail services in Finland
Liikenne- ja viestintävirastoTRAFICOMFrist: 14. JuniPlanung der Beschaffung von PSO-Personenschienenverkehrsdiensten in Finnland, um ein ausreichendes und regional umfassendes Angebot an Schienenverkehrsdiensten sicherzustellen, wenn marktbasierte Dienste allein nicht ausreichen. Die Dienste zielen auf Mobilität, regionale Erreichbarkeit und nachhaltiges Verkehrssystem ab. Der Betreiber erhält Fahrzeuge von einer öffentlichen Fahrzeuggesellschaft und Zugang zu Wartungsdepots. Teile des Verkehrs können sich bis nach Schweden (Haparanda-Pohjoinen) erstrecken. Die Dienste können als ein oder mehrere Verträge strukturiert werden. Die Vergabebehörde (Traficom) erwägt eine gemeinsame Beschaffung mit HSL.Rhein-Ruhr-Express, Teilnetz B_neu
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRFrist: 18. MaiBetrieb des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) für die Linien RE 2, 3, 45 (Los 1) sowie RE 7, 42 (Los 2) von Dezember 2031 bis Dezember 2046 in drei Betriebsstufen. Los 1: 3,8 bis 6,6 Mio. Zugkm/Jahr; Los 2: 1,9 bis 5,1 Mio. Zugkm/Jahr. Die Fahrzeugfinanzierung erfolgt über ein Modell, bei dem die Aufgabenträger die Fahrzeuge erwerben und an das EVU verpachten. Das EVU schließt zudem einen Vertrag zur Ersatzteilversorgung und zum technischen Support mit dem Hersteller.regiobus Hannover GmbH - Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG
Frist: 12. MaiDer Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die Leistungen teilen sich in mehrere Lose auf: Los A1: ab 13.12.2026 170.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A2: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A3: ab 13.12.2026 180.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los A4: ab 13.12.2026 160.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B1: ab 12.12.2027 270.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B2: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Los B3: ab 12.12.2027 380.000 Betriebswagenkilometer; gerechnet auf ein Jahr (2026) Die Fahrleistungen werden bis 31.12.2029 vergeben. Im Vertrag ist eine Option auf zweimalige einseitige Verlängerung seitens der regiobus um jeweils 1 Jahr vorgesehen. Die erste Verlängerung bis 14.12.2030 muss bis 30.06.2028 erklärt werden. Die zweite Verlängerung bis 13.12.2031 muss bis 31.12.2029 erklärt werden.Vergabe eines öffentlicher Dienstleistungsauftrag "AktiVVo Neusäß" als Gesamtleistung
Vergabe von Personenbeförderung als Bedarfsverkehr (On-Demand) „AktiVVo Neusäß“ im Landkreis und der Stadt Augsburg. Vertragslaufzeit: 13.12.2026 bis 13.12.2036. Umfang: ca. 20.600 Einsatzstunden/Jahr. Betrieb mit 4 Kleinbussen. Betriebszeiten: Mo-Fr 05:00–21:00 Uhr, Sa/So/Feiertag 08:00–18:00 Uhr. Ein Musterfahrplanjahr umfasst 250 Werktage (Mo-Fr), 51 Samstage sowie 64 Sonn- und Feiertage. Details gemäß Vergabeunterlagen.
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- Der Auftraggeber ist Landratsamt Straubing-Bogen.
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