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Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen
Die Gemeinde Unterhaching schreibt Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei Losen aus. Los 1 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43, LPH 5-9), Los 2 die Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LPH 5-9) zur ökologischen Aufwertung. Die Beauftragung erfolgt stufenwe...
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Unterhaching schreibt Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei Losen aus. Los 1 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43, LPH 5-9), Los 2 die Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LPH 5-9) zur ökologischen Aufwertung. Die Beauftragung erfolgt stufe...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Unterhaching
- Veröffentlicht:
- 03. Februar 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Unterhaching schreibt Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei Losen aus. Los 1 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43, LPH 5-9), Los 2 die Objektplanung Freianlagen (HOAI § 39, LPH 5-9) zur ökologischen Aufwertung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Das Vorhaben wird nach RZWas 2025 gefördert. Details zu Leistungen und Verträgen sind den Anlagen 801, 802 und 906 zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Die Gemeinde Unterhaching schreibt Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung des Hachinger Bachs in zwei Losen aus. Los 1 umfasst die Objektplanung Ingenieurbauwerke (LPH 5-9) für die Uferbefestigung. Los 2 umfasst die Objektplanung Freianlagen (LPH 5-9) zur ökologischen und gestalterischen Aufwertung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Das Vorhaben wird nach RZWas 2025 gefördert. Details sind den Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen zu entnehmen. - Verbandsgemeinde KirchbergKirchberg
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Sanierungsvorhaben mit zwei Losen: Los 1 umfasst Objektplanung Gebäude und Freianlagen (LPH 1-9). Los 2 umfasst Tragwerksplanung (LPH 1-6) mit stufenweiser Beauftragung (LPH 1-4, dann 5-6). Fristen: Genehmigungsplanung bis 08/2026, Baubeginn bis 03/2027, Fertigstellung bis 05/2028. Leistungen gemäß HOAI 2021. Das Projekt ist öffentlich gefördert; die Einhaltung der Fördervorgaben ist zwingend. - Gemeinde HünstettenHünstetten-Wallbach
Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteilwehr Hünstetten-Oberlibbach, Los 1 - Objektplanung Gebäude und Freianlagenplanung
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Ausschreibung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung eines Schulgebäudes. Los 1: Objektplanung (§ 34 HOAI, LP 1-9) und untergeordnet Freianlagenplanung (§ 39 HOAI). Los 2: Technische Ausrüstung HLS und Elektro (§ 55 HOAI, LP 1-9). Los 3: Tragwerksplanung (§ 51 HOAI, LP 1-6). Erwartete Baukosten (netto) gesamt: 3.159.115 EUR. Stufenweise Beauftragung: Zunächst LP 1-4 (bis Genehmigungsplanung), dann LP 5-9 (Tragwerksplanung LP 5-6). Kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Zeitplan: Genehmigungsplanung bis Okt. 2026, Ausschreibungen Ende 2026/Anfang 2027, Baubeginn bis Mitte 2027, Fertigstellung bis Ende 2028. Öffentlich gefördert, Fördervoraussetzungen einzuhalten. - Verbandsgemeinde Rhein-Nahe
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Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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