Abwasserverband KlettgauHallauTED
ARA Hallau - Erweiterung ARA mit EMV-Stufe
Planung und Realisierung der Erweiterung der ARA Hallau um eine EMV-Stufe. Die Beauftragung erfolgt als Generalplaner inklusive Statik, Bautechnik, Architektur, Verfahrenstechnik, EMSRL und HLKS. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtleitung für phasenübergreifende Leistungen gemäss Art. 3.4 SIA Ordnung 103.
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Inhalt auf einen Blick
Planung und Realisierung der Erweiterung der ARA Hallau um eine EMV-Stufe. Die Beauftragung erfolgt als Generalplaner inklusive Statik, Bautechnik, Architektur, Verfahrenstechnik, EMSRL und HLKS. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtleitung für phasenübergreifende Leistungen gemäss Art. 3.4 SIA Ordnung 103.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Abwasserverband Klettgau
- Veröffentlicht:
- 14. April 2026
- Frist:
- 26. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planung und Realisierung der Erweiterung der ARA Hallau um eine EMV-Stufe. Die Beauftragung erfolgt als Generalplaner inklusive Statik, Bautechnik, Architektur, Verfahrenstechnik, EMSRL und HLKS. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtleitung für phasenübergreifende Leistungen gemäss Art. 3.4 SIA Ordnung 103.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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ARA Hallau - Erweiterung ARA mit EMV-Stufe
Planung und Realisierung der Erweiterung der ARA Hallau um eine EMV-Stufe als Generalplaner. Der Leistungsumfang umfasst Statik, Bautechnik, Architektur, Verfahrenstechnik, EMSRL und HLKS sowie die Gesamtleitung für phasenübergreifende Leistungen gemäss Art. 3.4 SIA Ordnung 103. - Abwasserverband Buchs-Sevelen-Grabs Buchs SGFrist: 01. Sept.
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Regiobus Neubau Betriebshof Weetzen - SiGeKo-Leistungen Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gemäß §§ 2 und 3 BaustellV für das Gesamtprojekt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 Planungs- und Vorbereitungsphase Stufe 2 Ausführungsphase (optional) Ein Anspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Regiobus Neubau Betriebshof Weetzen - SiGeKo-Leistungen - Mindener Parkhaus GmbHMinden
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Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Objektplanung für Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Fachplanung der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Fachplanung der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung für Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI einschließlich erforderlicher Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff HOAI und Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. HOAI Leistungsphasen 1 bis 9 - Bauakustik (Schallschutz) gemäß Anlage 1.2.4, Leistungsphase 1 bis 8 sowie Schallschutzgutachten - Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Leistungsphasen 1 bis 8 - Lichtgutachten für den Außen- und Innenraum des Geltungsbereichs - Projektorganisation Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau und anschließend die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für eine sich anschließende Generalunternehmerbeauftragung. Leistungsphasen 1 - 3 - Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung Die Genehmigungsplanung soll durch den Generalplaner erstellt werden. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Parkhauses beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, TGA usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spiel-raum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen werden, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführendes Bauunternehmen vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen eine funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Die FLB wird auf Basis der Entwurfsplanung erstellt. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen, erfolgt durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise zu erbringen. - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Architektenleistung für das Bauvorhaben Erweiterung der Ferdinand von Miller Realschule Fürstenfeldbruck. LPH 1-9. Die Ferdinand-von-Miller-Realschule liegt in einem Areal in der Nähe des S-Bahnhofs Fürstenfeldbruck. Das Gesamtareal wird eingegrenzt von der Bahnhofstraße im Südwesten, der Oskar-von-Miller-Straße im Süden, der Hans-Sachs-Straße im Norden und dem Stockmeierweg (Fuß- und Radweg) im Osten. Die Realschule liegt damit auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39/1 der Stadt Fürstenfeldbruck. Auf dem Areal befinden sich Gebäude mehrerer Institutionen: Gebäude der Ferdinand-von-Miller-Realschule, der Berufsschule Fürstenfeldbruck, der AOK Bayern und der Agentur für Arbeit. Der Haupteingang für die Schüler und Schülerinnen der Realschule liegt zur Bahnhofsstraße hin und erfolgt über den Westanbau. Eine Zufahrt für KFZ zur Realschule ist ebenfalls über die Bahnhofsstraße hin möglich. Fußgänger und Radfahrerinnen können das Gelände auch über den Stockmeierweg erreichen. Zugang zur Oskar-von-Miller-Straße besteht nicht. Im Jahr 2025 findet der Schulunterricht in fünf Gebäuden statt: - Dem Hauptgebäude - Dem Pavillon im Pausenhof - Der Mehrzweckhalle - Der Wittelsbacher Halle - Dem AOK-Pavillon Die zweigeschossige Containeranlage auf dem Schulgelände wird aktuell nicht durch die Realschule, sondern die naheliegende Berufsschule genutzt. Sie kann bei Bedarf um ein Geschoss aufgestockt werden, um während der Umbaumaßnahme temporär zusätzliche Klassenzimmer für die Realschule zu schaffen. Mit dem Ende des Projekts muss die gesamte Containeranlage abgebaut werden. In der Schule ist auch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) für Realschulen in Oberbayern angesiedelt. Die Räume der Dienststelle sind im westlichen Gebäudeteil des Altbaus. Im Rahmen des Projekts wird von dem Planungsteam auch verlangt, für die Realisierung des Neubaus im Pausenhof zwei Varianten zu erarbeiten: Einmal in traditioneller Massivbauweise und einmal in Holz -oder Holzhybridbauweise. Bei beiden Varianten muss geprüft werden, ob eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) von 50% - 65% (Bronze) oder höher innerhalb des Projektkostenrahmens erreicht werden kann. Das LRA Fürstenfeldbruck strebt für die Maßnahme die Förderung nach BayFAG Art. 10 an. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe Ferdinand-von-Miller-Realschule FFB des Landkreises FFB verlangt die Prüfung beider Alternativen, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beider Bauweisen vergleichen zu können. Es sind daher beide Varianten für den Neubau bis einschließlich LPH 2 entwickeln, durch die Arbeitsgruppe wird dann diejenige Variante ausgewählt, die ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Außerdem muss im Rahmen der LPH 1 bis 3 geprüft werden, ob eine Förderung nach KFW für den Erweiterungsbau und den Nordanbau erreicht werden kann. Ein Nachhaltigkeitskoordinator und ein Energieeffizienzberater werden durch den AG ins Projekt eingebunden. Energetisch saniert werden muss der Altbau, hier sind vor allem Fassaden und Fenster zu erneuern, weitere Maßnahmen sind zu prüfen. Der genaue Umfang dieser Sanierung ist im Zuge der LPH 1 und 2 zu ermitteln, durch den AG wird entschieden, was ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Soweit möglich sollen auch hier Fördermittel für die Sanierung der Fassade erlangt werden. Die Projektanforderungen sind - Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen und Räumen für den Fachunterricht gemäß Raumbedarf - Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsunterricht und modernes Lernen gemäß Machbarkeitsstudie - Abbau des Containerbaus - Sanierung und Erweiterung der Büroräume im Bestand, Neuschaffung von Verwaltungsräumen, Neuaufteilung der Raumnutzung von Verwaltung und der MB-Dienststelle - Erarbeiten von zwei Planungsalternativen für den Neubau im Pausenhof (Holz- bzw. Holzhybridbau, Massivbau) - Förderfähigkeit der Maßnahmen nach BayFAG, Prüfung der Förderfähigkeit für Neubauten nach KFW - Energetische Sanierung im Bestand - Störungsfreie Fortführung des Unterrichts über die gesamte Projektlaufzeit Eine Machbarkeitsstudie und die detaillierte Projektbeschreibung sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. In ihr wird ein Lösungsvorschlag erörtert, der einen Anbau Nord, eine Erweiterung Süd mit Tiefgarage und eine partielle Neugestaltung und Umbau des Bestandes vorsieht. Diese Machbarkeitsstudie ist bereits umfangreich abgestimmt und die Basis für die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt Fürstenfeldbruck. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie müssen daher eingehalten werden. Gestaltungsspielraum besteht nur bei: - Der Raumzuordnung (z.B. können Fachunterrichtsräume alle im Nordanbau untergebracht werden) - Der Bauphasenplanung Sofern möglich soll das Projekt durch den Objektplaner so strukturiert werden, dass auf die Aufstockung des Containerbaus verzichtet werden kann. Jede Abweichung von der Machbarkeitsstudie muss mit dem AG abgestimmt werden. Das Projekt gliedert sich in 3 Teile: 1. Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, 2. Verbau Baugrube, 3. Containeranlage. Die Beauftragung findet stufenweise statt: Stufe 1: LPH 1-2, Stufe 2a: LPH 3, Stufe 2b: LPH4, Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8-9. Einige Leistungen sind als projektweite besondere Leistungen durch die Objektplanung zu erbringen: - Mitarbeit beim Erlangen von Fördergeldern (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Übergeordnete Baulogistikkoordination (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Detaillierte Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (pauschal, Stufe 4, LPH 9) Das Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, beteiligt sich voraussichtlich an dem Teilnahmewettbewerb. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach Auftragserteilung mit der Einholung der notwendigen Unterlagen. - Abwasserverband BraunschweigWendeburgFrist: 13. Juli
P-Cycle
. Der Abwasserverband Braunschweig beabsichtigt im Rahmen des Projekts „P-Cycle“ die Erweiterung des Klärwerks Steinhof hinsichtlich einer intensivierten Phosphorrückgewinnung aus dem Prozesswasser. Die Zentralkläranlage des Abwasserverbandes Braunschweig (AVB) in Steinhof reinigt täglich Abwasser von rund 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zahlreichen Gewerbebetrieben der Stadt Braunschweig und zählt damit zu den größten Kläranlagen Norddeutschlands. Die in der Braunschweiger Kläranlage behandelte Abwassermenge entspricht dabei einer täglichen, mittleren Belastung von 350.000 Einwohnergleichwerten (EW). Mit dem Braunschweiger Modell zur Wasserwiederverwendung (Verregnung von geklärtem Abwasser und derzeit noch Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen, Anbau von Energiepflanzen und Biogasproduktion) genießt die Stadt Braunschweig bundesweiten Vorzeigestatus hinsichtlich einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für die Bereiche Wasser, Nährstoffe und Energie. Vor dem Hintergrund der zukünftigen geltenden Anforderungen der AbfKlärV an das Phosphorrecycling aus Klärschlamm und dem Gedanken des Braunschweiger Modells neben der Verregnung von geklärtem Abwasser, Nährstoffe regional im Kreislauf zu führen, wurde im Rahmen des BMFTR geförderten Forschungsprojektes P-Net ein Verfahren zur vermehrten Phosphorremobilisierung (Peco-Verfahren, ISWW-TUBS) im Teilstrom auf dem Klärwerk Steinhof erfolgreich getestet. Gegenstand des Auftrags ist die konzeptionelle Einbindung des Peco-Verfahrens in den Bestand der Kläranlage Braunschweig. Dazu gehören die Planung sowie die Umsetzung des Gesamtkonzeptes deren Kern aus einem mesophil, beheizbaren Remobilisierungsreaktor (> 3000 m³) besteht. Zusätzlich sind weitere Eindickungs-/Entwässerungsaggregate, z. B. ein Vakuumbandfilter als Erweiterung der bestehenden Struvit-Fällungsanlage und die entsprechende Maschinen- und EMSR-Technik zu planen. Weiterhin muss eine Abluftbehandlung sowie ein Maschinengebäude für die zusätzliche Maschinentechnik vorgesehen werden. Zur Absicherung der einzuhaltenden Grenzwerte wird auf dem Klärwerk Steinhof im Vorfeld zu dem Auftrag bereits eine Säuredosierstation für eine chemische P-Rücklösung im ausgefaulten Schlamm installiert, die als Polizeistufe zum Peco-Verfahren eingesetzt werden soll und die es in der Planung und Einbindung des Peco-Verfahrens ebenfalls zu berücksichtigen gilt. Ziel der Maßnahme ist die Einhaltung der P-Rückgewinnung nach AbflKlärV, sodass ganzjährig der entwässerte Faulschlamm < 18 g P/kg TR erreicht werden kann, um flexiblere Entsorgungswege für den Braunschweiger Klärschlamm zu schaffen. Zur Maximierung der Phosphorrückgewinnungsquote und der langfristigen Sicherung der regionalen Phosphorversorgung sowie zur Stärkung des „Braunschweiger Modells“ als zukunftsfähigen Ansatz der Kreislaufwirtschaft wurde ein Förderantrag gestellt. Die Förderung beinhaltet eine wissenschaftliche Begleitung der Planung und Umsetzung der Maßnahme durch das Institut für Siedlungswasserwirtschaft der TU Braunschweig. Die Beauftragung der Planungsleistung erfolgt unter dem Vorbehalt der Fördermittelzusage. Das Gesamtvolumen der Maßnahme wird auf rd. 10,5 Mio. € brutto geschätzt. Ein Baubeginn wird für Anfang 2028 angestrebt. Die Inbetriebnahme soll Ende 2028 erfolgen, sodass mit Inkrafttreten der gesetzlichen Anforderungen an das P-Recycling, die Anforderungen auf dem Klärwerk Steinhof eingehalten werden. In Abhängigkeit der Fördermittelzusage ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Für die notwendigen Planungsleistungen wird ein geeigneter Generalplaner für die Erbringung folgender Leistungen gesucht: -Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 -Fachplanungsleistungen für die Maschinen- und Verfahrenstechnik gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 -Fachplanungsleistungen für die EMSR – Technik gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 -Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6 - Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbaden
Beschaffung von Bereitstellung und Betrieb einer Big-Blue-Button-Videokonferenzsystem-Umgebung einschl. technischen Supports
Das Schulportal Hessen (SPH) ist die vom Land bereitgestellte zentrale pädagogische Plattform für die hessischen Schulen. Derzeit sind ca. 1.120.000 Nutzende registriert. Das Schulportal besteht aus einem zentralen Login als Identitätsmanagement mit Single-Sign-On (IdM), einem Lernmanagementsystem (LernSys), der zentralen Weboberfläche zur pädagogischen Organisation (PaedOrg), dem Bildungsserver (BS) und einer On-Premise Lösung für die Verwaltung von pädagogischen Netzen in den Schulen (PaedNet). Seit September 2022 können die Nutzenden über das Schulportal Hessen das Open Source Videokonferenzsystem (VKS) Big Blue Button nutzen, welches vollständig in das User Interface in PaedOrg integriert wurde. Um die Nutzung des VKS datensicher zu realisieren, erfolgt die Planung und Anmeldung von Videokonferenzen dabei nicht über einen Link, sondern vollständig über das User-Interface des SPH. Benötigt wird die Bereitstellung des Videokonferenzsystems Big Blue Button (BBB) auf einer Infrastruktur, die im Basisbetrieb bis zu 30.000 und im erweiterten Betrieb bis zu 300.000 Nutzerinnen und Nutzern (concurrent User) gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen ohne Verringerung der Performance (vgl. Ziffer 4.2) ermöglicht. Alle Lehrkräfte (ca. 100.000) können mit Moderationsrechten teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler (ca. 747.000) sowie deren Eltern (ca. 366.000) können nur mit eingeschränkten Rechten teilnehmen. Der jeweils vereinbarte Betriebszustand (Stufe 1 verpflichtend, Stufe 2 bei Beauftragung) muss vom Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit bereitgestellt werden und wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer mit einem monatlichen Pauschalpreis vergütet. Die Pauschale richtet sich dabei nach der Anzahl an maximal Nutzenden, welche ohne Performanceeinbußen das VKS (vgl. Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung) nutzen können: Die Bereitstellung erfolgt stufenweise: Stufe 1 (Basis): Kapazität für bis zu 30.000 gleichzeitige Nutzende. Optionale Erweiterung innerhalb der Basisstufe in Schritten zwischen 10.000 und 90.000 gleichzeitigen Nutzenden Stufe 2 (optional): kurzfristige Erweiterung um 100.000 gleichzeitige Nutzende Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support (second- und third-level), der von dem Auftragnehmer im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr via Hotline oder Ticketsystem erreichbar sein. Die Leistung umfasst folgende Komplexe: IT Architektur - Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren Cloud-Architektur für bis zu 300.000 gleichzeitige Nutzenden unter Berücksichtigung der Anforderungen an Skalierbarkeit. - Die Kapazität im Cluster muss dynamisch auf alle Schulen verteilbar sein, sodass auch bei starker Nutzung durch einzelne Schulen. - Auf den Endgeräten der Landesverwaltung sind standardmäßig nur HTTP(S) über TCP 80 und 443 freigeschaltet. - Die Anzahl gleichzeitig nutzbarer Räume wird technisch nicht begrenzt. - Für jeden Videokonferenzraum wird eine an der Anzahl den Nutzenden orientierte Bandbreite von mindestens 0,5 Mbit/s pro Nutzerin bzw. Nutzer reserviert und zugesichert. - Software und Hardware-Infrastruktur müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Anbindung an das Schulportal Hessen - Zwingende Anbindung an das IDM des Schulportals zur Steuerung von Identifikation und Berechtigung. - Automatisierte Erstellung von Klassen- und Lerngruppenräumen anhand der Unterrichtsverteilung im Verbund LUSD/Schulportal über die API. - Möglichkeit zum individuellen Anlegen von dauerhaften Videokonferenzräumen für Gremien (z. B. Lehrerkonferenzen) und Arbeitsgruppen (z. B. Steuergruppe Schulentwicklung). - eigene Slides; Aufzeichnungen dürfen nicht möglich sein; keine Telefoneinwahl; kein Learning-Dashboard; SPH-Logo muss standardmäßig in BBB eingerichtet werden API - Bereitstellung einer dokumentierten, quelloffenen XML-basierten Schnittstelle (API), die per Schlüssel/Zertifikat abgesichert ist. - Für jede nutzende Schule müssen individuelle Zugangsdaten zur API bereitgestellt werden (Mandantenfähigkeit), um eine gegenseitige Einsicht oder Nutzung der Räume und Daten zu verhindern. - Es muss die Möglichkeit zur Integration der API in weitere Bereiche des Schulportals Hessen bestehen. - Die technische Beratung und Unterstützung beim Zugriff auf die API (z. B. für andere Bereiche des Schulportals Hessen) muss sichergestellt werden. Datenschutz und Datensicherheit Leistungsorte Die Orte der Leistungserbringung sind Hessisches Ministerium für Kultus Bildung und Chancen Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Standort des SPH-Teams der Hessischen Lehrkräfteakademie Lahnstraße 61 35398 Gießen Bezugs- und abrufberechtigt sind ausschließlich das Hessische Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen sowie nachgeordnete Stellen im Auftrag. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe
Outputmanagement / KDF-Systeme
Der Auftragnehmer ist ein IT-Dienstleister mit weitgehender Erfahrung im Bereich der Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungsgeräten und der Erbringung von Full-Service-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der Dokumentenverarbeitungsgeräte in die vorhandene und geplante EDV-Landschaft der Auftraggeber. Ebenso sichert er die Betriebssicherheit der Dokumentenverarbeitungsgeräte zu und garantiert deren Einsatzbereitschaft im vorgegebenen Zeitrahmen. Erfüllungsort für alle Leistungen sind die Standorte der Auftraggeber, die beim jeweiligen Abruf aus der Rahmenvereinbarung benannt werden. Alle Hauptstandorte der Auftraggeber sind per Glasfasernetz untereinander verbunden. Es ist ein Hauptprint Server mit Win 2022 vor Ort installiert. Alle Desktop PCs und Latops arbeiten mit Windows 11 64bit. Alle PC-Arbeitsplätze müssen mit MS Office 365, Standard Drittanbietersoftware, Klinikinformationssystem Orbis, Meditec, div. drucken. Alle Leistungen erfolgen nach Vorgaben des MZG frei Haus. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Auftragnehmers. Transport- und Verpackungsmaterial sind auf Anforderung sofort bei Lieferung aus den Räumlichkeiten des Bedarfsträgers zu entfernen und umweltgerecht zu verwerten / entsorgen; eine Zwischenlagerung ist nicht möglich. Der Auftragnehmer übernimmt die Organisation sowie die Kosten der Rücknahme und der Entsorgung. Für die vorgenannten Leistungen wird keine zusätzliche Gebühr berechnet, die entsprechenden Kosten sind in den Angebotspreisen berücksichtigt. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Eine Vertragsverlängerung ist nicht vorgesehen. Die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung werden in schriftlicher Form durch die Auftraggeber in Form einer Bestellung ausgelöst. Die weiteren Details sind der Rahmenvereinbarung (Teil C) zu entnehmen. Da bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden, muss sich der Auftragnehmer zur Einhaltung der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union (insb. der DSGVO), des Bundes (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW) verpflichten. Zu diesem Zweck schließt er einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit den Auftraggebern. Auf Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Auftraggeber während deren Laufzeit einzelne Bestellungen über die mietweise Überlassung der Dokumentenverarbeitungsgeräte einschließlich der jeweils zugehörigen Serviceleistungen abrufen (nachfolgend jeweils "Einzelbestellung"). Die Auftraggeber sind berechtigt, jede Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen erstmals zum Ablauf von 24 Monaten ab dem in der jeweiligen Einzelbestellung bestimmten Leistungsbeginn ordentlich zu kündigen. Die Kündigung ist mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform zulässig. Die Kündigung einer Einzelbestellung beendet ausschließlich die hiervon erfasste Einzelbestellung einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen. Die Ausstattung der einzelnen Standorte mit den vertraglich vereinbarten Druck- und Multifunktionssystemen erfolgt im Rahmen eines abgestimmten Roll-out-Prozesses. Der Roll-out-Prozess beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Der Roll-out wird jeweils durch eine schriftliche Einzelbestellung des Auftraggebers ausgelöst. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den durch die jeweilige Bestellung initiierten Roll-out-Prozess spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der vollständigen Bestellung abzuschließen. Als abgeschlossen gilt der Roll-out, sobald die Systeme am jeweiligen Standort angeliefert, installiert, konfiguriert, betriebsbereit übergeben und durch den Auftraggeber abgenommen wurden. Verzögerungen, die ausschließlich auf fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Frist entsprechend. Die im Preisblatt gem. Vordruck Anlage B.1 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts sowie des dort geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 50% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Juni 2026.
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