Landkreis Mecklenburgische SeenplatteNeubrandenburgTED
ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 16.08.2024: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete (Dunkelgraue Flecken) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte an ein Gigabitnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) im Projektgebiet MSE32_04.
Änderung der Bekanntmachung vom 16.08.2024: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Projektgebiet MSE32_04) an ein Gigabitnetz mittels Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Aufgrund geänderter Wertungskriterien können sich nun auch neue Unternehmen bewerbe...
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Änderung der Bekanntmachung vom 16.08.2024: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Projektgebiet MSE32_04) an ein Gigabitnetz mittels Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Aufgrund geänderter Wertungskriterien können sich nun auch neue Unternehmen bewe...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Veröffentlicht:
- 31. Mai 2026
- Frist:
- 03. Juli 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Änderung der Bekanntmachung vom 16.08.2024: Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Gebiete im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Projektgebiet MSE32_04) an ein Gigabitnetz mittels Investitionsbeihilfe (Wirtschaftlichkeitslückenmodell). Aufgrund geänderter Wertungskriterien können sich nun auch neue Unternehmen bewerben; bereits beteiligte bleiben automatisch im Verfahren. Ziel: flächendeckende Gigabitversorgung mit Bundes- und Landesförderung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Anbindung unterversorgter Gebiete an ein Gigabitnetz im Projektgebiet MSE32_04 - nach Änderung Wertungskriterien
Änderungsbekanntmachung der Ausschreibung für Breitbandausbau im Projektgebiet MSE32_04 (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Aufgrund geänderter Wertungskriterien können sich nun auch Unternehmen bewerben, die bisher nicht am Verfahren teilgenommen haben. Bereits beteiligte Unternehmen müssen sich nicht erneut bewerben. Ziel ist die Errichtung eines Gigabitnetzes mit Förderung durch Bund (Gigabit-Richtlinie 2.0) und Land M-V. - Landkreis RostockGüstrow
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31 06
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31_06 - Landkreis RostockGüstrow
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31 05
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31_05 - Landkreis RostockGüstrow
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31 06
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31_06 - Landkreis RostockGüstrow
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Gebiet des Landkreises Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm), Projektgebiet LRO31 05
Dienstleistungskonzession zur Anbindung unterversorgter Adressen im Landkreis Rostock an ein Gigabit-Breitbandnetz mit Investitionsbeihilfe (Graue-Flecken-Förderprogramm) für das Projektgebiet LRO31_05. - Stadt TaunussteinFrist: 12. Juni
Taunusstein: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Taunusstein im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Stadt Taunusstein plant den Aufbau eines flächendeckenden Gigabitnetzes in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Dazu sollen Konzessionsverträge über Bau, Betrieb und Endkundendienste abgeschlossen werden. Die Finanzierung erfolgt über Bundes- und Landesfördermittel (Gigabit-Richtlinie 2.0 und hessische Kofinanzierung) in Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke. Näheres in den Vergabeunterlagen. - Lahn-Dill-KreisWetzlar
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) des Lahn-Dill-Kreises (Nord) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Der Lahn-Dill-Kreis (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Förder-mittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5L3P/documents heruntergeladen werden können. - Gemeinde Willingen (Upland)Willingen (Upland)
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Willingen (Upland) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Gemeinde Willingen (Upland) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur sowie Ziff. 4 e) hh) der Leistungsbeschreibung) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP596H/documents heruntergeladen werden können. - Stadt Oberursel (Taunus)Oberursel (Taunus)
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Oberursel (Taunus) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Stadt Oberursel (Taunus) (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie nachfolgende Ziff. 4 e) hh)) steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP5XBV/documents heruntergeladen werden können. - Stadt Karben als federführende Kommune der IKZ Wetterau MitteKarben
Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie den Städten Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Die Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg und Ranstadt sowie die Städte Butzbach, Florstadt, Karben, Niddatal und Ortenberg haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen diese Kommunen das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Die neun vorbenannten Kommunen haben sich zur Projektvorbereitung und -umsetzung im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. Federführend ist die Stadt Karben (Zuwendungsempfänger), welche per Aufgabenübertrag in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Koordinierungsstelle für das Gesamtprojekt der IKZ Wetterau Mitte vorgesehen ist. Die Stadt Karben als federführende Kommune hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat die Stadt Karben eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Stadt Karben als federführende Kommune tritt daher vorliegend als Konzessionsgeber auf (im Folgenden daher auch Bezeichnung als "Konzessionsgeber") und führt das vorliegende Vergabeverfahren durch. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Zi
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 03. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.