Regionalverband RuhrEssen
Analyse des Wanderwegenetzes im gesamten RVR Verbandsgebiet
Art der Leistung Neben der teilregionalen Betrachtung des Wanderwegenetzes in den Modellräumen hat der/die Auftragnehmer:in für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverband Ruhr eine Wegestrukturanalyse durchzuführen mit folgender Ausnahme: Die unten genannten Analysebausteine (1.-7.) wurden im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert und...
Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Regionalverband Ruhr
- Veröffentlicht:
- 19. Juli 2026
- Frist:
- 04. August 2026
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Art der Leistung Neben der teilregionalen Betrachtung des Wanderwegenetzes in den Modellräumen hat der/die Auftragnehmer:in für das gesamte Verbandsgebiet des Regionalverband Ruhr eine Wegestrukturanalyse durchzuführen mit folgender Ausnahme: Die unten genannten Analysebausteine (1.-7.) wurden im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert und müssen daher in den neu zu erarbeitenden Datensatz integriert werden. Die Analyse bereitet die Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes im Ruhrgebiet, die vom RVR gemeinsam mit den Projektpartner:innen in der Region in den nächsten Jahren angestrebt wird, vor. Umfang der Leistung Erfassung, Analyse und Darstellung der vorhandenen Wegeinfrastruktur im Verbandsgebiet unter Berücksichtigung folgender Analysebausteine: 1. Erfassung, Analyse und Darstellung des offiziellen, markierten Wanderwegenetzes (TFIS und OSM) mit Differenzierung nach Wegetypen, Wegebeschaffenheit 2. Grundlegende Erreichbarkeitsanalyse (Nähe zu relevanten Mobilitätsknoten, Nähe zur Wohnbevölkerung im Umfeld) 3. Ableitung von durchschnittlicher Wegedichte und Identifikation von Lücken im bestehenden Wegenetz unter Berücksichtigung des wohnortnahen Bedarfs 4. Analyse von Nutzerfrequenzen, -Bewertungen und Beliebtheit auf Basis von gängigen Wanderportalen und daraus abgeleitet eine Identifizierung potentieller neuer Wege 5. Ersteinschätzung zur Erfüllung relevanter und recherchierbarer Qualitätskriterien des Deutschen Wanderverbands durch das Wege-/Streckennetz (u. a. Wegelänge, Beschaffenheit, Erreichbarkeit, Einbindung POIs auf Basis regional bedeutsamer Freizeit- und Tourismus-Infrastrukturschwerpunkte, Landschaftliche Attraktivität) 6. Grundlegende Kategorisierung des Wegenetzes bzw. von Wegeabschnitten auf Basis relevanter Kriterien (Stichwort: Hierarchisierung) 7. Identifizierung von Wegen, die das Potential einer Demarkierung aufweisen (inkl. Begründung) 8. Benennung von Handlungsempfehlungen (1-2 DIN-A4-Seiten) 9. Auftakt mit dem Auftraggeber, Ergebnispräsentation, Dokumentation in einem kurzen Ergebnisbericht und Übergabe aller relevanten Daten als GIS-Projekt, fortlaufende fernmündliche Abstimmung Wie bereits betont, wurden die o. g. Analysebausteine im Modellraum EN-Kreis bereits analysiert. Die vorliegenden Ergebnisse müssen in den Datensatz integriert werden, sodass am Ende für das gesamte Verbandsgebiet ein einheitlicher Datensatz dem Auftraggeber übergeben wird. Die vorhandenen, relevanten Daten stellt der Auftraggeber zur Verfügung Vgl. Leistungsbeschreibung
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Regionalverband RuhrEssenFrist: 05. Aug.Der RVR arbeitet bereits in zwei Modellräumen an der Weiterentwicklung des Wanderangebotes im Ruhrgebiet. Vorrangiges Ziel ist es, ein attraktives, flächendeckendes und raumdifferenziertes Wanderangebot im Ruhrgebiet vorhalten zu können und die niedrigschwellige Erreichbarkeit der dazu erforderlichen Infrastruktur für möglichst viele Menschen in der Region zu ermöglichen. Um diese Entwicklung auch über die beiden Modellräume hinaus fortzuführen, ist die zu erarbeitende Gesamtanalyse essenziell. Die Ergebnisse werden die Möglichkeit bieten eine gezielte Weiterentwicklung des Wanderwegenetzes mit effektiven Maßnahmen anzustoßen. In der Analyse sollen verschiedene Aspekte zur bestehenden Wanderwegeinfrastruktur und zum Wanderverhalten in der Region erfasst werden. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit der Angebotsanfrage. Ihr Interesse an dem Auftrag können Sie mit der Übersendung des von Ihnen ausgefüllten Bewerbungsbogens des Regionalverbandes Ruhr bis spätestens 20.07.2021 bekunden. Sie können diesen im Downloadbereich unter dem folgenden LINK herunterladen. www.vergabe.rvr.ruhr Hinweise: Eine Interessensbekundung führt zu keinem rechtsverbindlichen Anspruch zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Teilnehmer am Verfahren zu limitieren. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erhaltung des Tariftreue-und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (TVgG-NRW)- -Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen-Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt inklusive Wasserhaushaltsanalyse und Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 10. Aug.Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 17. Aug.Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.Klimarisikoanalyse Sachsen-Anhalt
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)Frist: 10. Aug.Gegenstand des Loses ist die Durchführung einer landesweiten Klimarisikoanalyse für Sachsen-Anhalt auf Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, regionaler Datengrundlagen sowie der Ergebnisse aus Los 1. Ziel ist die Identifikation, Analyse und Bewertung klimawandelbedingter Risiken für relevante Handlungs- und Themenfelder sowie die Ableitung und Priorisierung von Handlungsempfehlungen zur Klimaanpassung. Die Leistung dient der fachlichen Grundlage für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt gemäß den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Die Leistung baut auf den Ergebnissen der Wasserhaushaltsanalyse aus Los 1 auf. Die dort erzeugten Datengrundlagen sind insbesondere für das Handlungsfeld Wasserhaushalt und Wasserwirtschaft einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere geeignete fachliche, naturräumliche, demographische und sozioökonomische Datengrundlagen zu berücksichtigen. Die Leistung umfasst insbesondere: - die Identifikation und Festlegung relevanter Handlungs- und Themenfelder in Abstimmung mit dem Auftraggeber, - die Erstellung, Weiterentwicklung und Operationalisierung von Klimawirkungsketten, - die Analyse und Bewertung von Klimawirkungen, - die Berücksichtigung von Exposition, Sensitivität, Betroffenheit und Anpassungskapazität, - die räumliche Differenzierung und Regionalisierung der Ergebnisse, - die Identifikation, Bewertung und Priorisierung relevanter Klimarisiken, - die Ableitung, Bewertung und Priorisierung von Anpassungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen, - die Darstellung von Unsicherheiten und Aussagegrenzen der Ergebnisse. Für die einzelnen Handlungs- und Themenfelder sind geeignete qualitative, quantitative oder teilquantitative Bewertungsansätze vorzuschlagen und anzuwenden. Die Methodik der Risikoanalyse, Risikobewertung und Priorisierung ist nachvollziehbar darzustellen. Die Analysen sind für die vorgegebenen Betrachtungszeiträume und Klimaszenarien durchzuführen und die Ergebnisse entsprechend aufzubereiten. Die Bearbeitung hat sich an den Anforderungen des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie an anerkannten wissenschaftlichen und fachlichen Standards zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die DIN EN ISO 14091, die Methodik der Klimawirkungs- und Risikoanalyse des Bundes (KWRA) sowie einschlägige Leitfäden und Handlungsempfehlungen des Umweltbundesamtes. Die Ergebnisse sind sowohl fachlich als auch räumlich auszuwerten und aufzubereiten. Ziel ist die Identifikation räumlicher und thematischer Schwerpunkte sowie besonders betroffener Regionen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse sollen darüber hinaus eine fachliche Grundlage für zukünftige regionale und kommunale Klimaanpassungskonzepte bilden. Bestandteil der Leistung sind die eigenständige Beschaffung aller für die Bearbeitung erforderlichen und nicht durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten, die fachliche Begleitung und Einbindung eines projektbegleitenden Arbeitskreises, die Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungs-, Präsentations- und Ergebnisveranstaltungen sowie die Dokumentation der Arbeitsergebnisse. Die Ergebnisse sind in Form von Berichten, Karten, Grafiken, Tabellen, Präsentationen, Geodaten und weiteren digitalen Datensätzen bereitzustellen. Sämtliche Arbeitsschritte, Datengrundlagen, Bewertungsmethoden und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren und so aufzubereiten, dass sie durch den Auftraggeber weiterverwendet werden können.Überprüfung der Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz auf die Leistungen
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales BeschaffungsmanagementHammFrist: 19. Aug.A.1 Allgemeines / Gegenstand der Ausschreibung Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beabsichtigt, die Auswirkungen des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) auf ihre Tätigkeiten und Leistungsbeziehungen um-fassend zu untersuchen und die sich daraus ergebenden umsatzsteuerlichen Anforderungen umzusetzen. Der ASH ist eine rechtlich unselbstständige eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Hamm. Im Zuge der Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz benötigt der ASH eine Überprüfung der umsatzsteuerlichen Einordnung der Tätigkeitsbereiche. Die Tätigkeiten des ASH gliedern sich grob in hoheitliche Tätigkeiten (Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winter-dienst) und Tätigkeiten in den Betrieben Gewerblicher Art (Entsorgungsdienstleistungen, Werkstattleistungen...). Gegenstand der Prüfung sollen insbesondere die hoheitlichen Tätigkeitsbereiche der Einrichtung sein. Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - SpezialisierungJuristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026Juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht
Niedersächsisches Landesinstitut für schulische QualitätsentwicklungHildesheimFrist: 20. Aug.Ausschreibung des NLQ für die juristische Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule für das Web-Based-Training Schule und Recht Einleitung Der Auftraggeber, das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ), ist eine öffentliche Einrichtung des Landes Niedersachsens und unterstützt u.a. Bildungseinrichtungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags, entwickelt innovative Ideen, gibt Impulse für das Bildungswesen und berät Entscheidungsträger bei der Umsetzung bildungspolitischer Vorhaben. Ein Schwerpunkt des Auf-traggebers ist dabei die Lehrkräftebildung. Ziel/e Recht und juristisches Denken sind nicht nur für Schulleiterinnen und Schulleiter, die neu im Amt sind, oft fremd. Im schulischen Kontext werden in der Regel Entscheidungen aus pädagogischen Gründen und nach Machbarkeit und eher nicht nach einem gründlichen Studium der genauen Rechtsvorschriften ent-schieden. Gleichwohl wird aber Lehrkräften und besonders Schulleitungen immer wieder bewusst, wie wichtig rechtssicheres Handeln in der Schule ist. So verwundert es nicht, dass in den Qualifizierungskur-sen, die für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter in Niedersachsen verpflichtend angeboten werden, die Rechtsmodule zu den als besonders interessant empfundenen Qualifizierungsmaßnahmen gehören. Sie werden ausschließlich von Juristen durchgeführt, da nur ihnen die Expertise zusteht, kom-petente Auskünfte zu geben. Um Schulleitungen bei ihren anspruchsvollen Aufgaben für ein rechtssicheres Verwaltungshandeln zu unter-stützen, hat das NLQ ein Web Based Training (WBT), ein Selbstlernprogramm, für die wichtigsten juristischen Problemstellungen entwickelt. Das WBT wird den Nutzenden über die moodle-basierte Platt-form e-Learning-Center Niedersachen (elec) bereitgestellt. Dort finden sich aktuell zwanzig Lernmodule. Diese sind als Interaktives Buch mit H5P erstellt worden. Zielgruppe und Teilnehmerzahl Die Selbstlernkurse richten sich an qualifiziertes Leitungspersonal. Auftrag / Leistung Gesucht wird eine Auftragnehmerin oder ein Auftragnehmer, die oder der im Auftrag des NLQ, Abteilung 4, Fachbereich 42 die folgende Dienstleistung übernimmt. Leistungen/Tätigkeiten: Folgende Leistungen/Tätigkeiten werden erwartet: Inhaltliche Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Lernmodule - Prüfung hinsichtlich der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage, insbesondere hinsichtlich der Novelle des NSchG - Entsprechen die dargestellten Fälle und Sachverhalte noch den aktuellen Vorgaben - Prüfung der integrierten Verlinkungen auf Aktualität und ggf. Nennung neuer Quellen - Dokumentation notwendiger Änderungen und Anpassungen in schriftlicher Form - Bereitstellung von aktualisierten Links zu Gesetzestexten, Erlassen etc. - Ggf. Anpassung der dargestellten Fälle und Sachverhalte an geänderte Rechtsprechung, bzw. geänderte Vorgaben - Ggf. verfassen von Skripten für neue Fallbespiele inklusive Bereitstellung der rechtlichen Grundlagen Nach Zuschlagserteilung erfolgen explizite Absprachen zwischen Auftragnehmerin/Auftragnehmer und Auftraggeber zur Umsetzung der neuen Lernmodule. Der Auftragnehmer soll im Einzelnen folgende Leistungen übernehmen: - Arbeit an und Umsetzung von vorher definierten juristischen Sachverhalten im Bereich des Schulgesetzes - Beratung bei der Sinnhaftigkeit der bisher festgelegten Module und möglicherweise ihrer Neudefinition und Abgrenzung gegenüber anderen Themen - Einarbeitung in aktuelle Erlasse und Schulgesetzänderungen - juristisch korrekte Benennung und Zitierung von Schulgesetzestexten - Verweise auf andere Gesetzestexte, die im jeweiligen Zusammenhang relevant sind - Ggf. Verknüpfung von juristischen Fragestellungen zu bestehenden Modulen - methodisch-didaktisch ansprechende Aufarbeitung von juristischen Sachverhalten unter Berücksichtigung von Aspekten der Erwachsenenbildung - Umsetzung der Gesetzestexte in verständliche Sprache, aber dennoch unter Verwendung von Fachsprache und sprachlicher Präzision und Angemessenheit in Form von einleitenden Texten - Umwandlung von komplexen juristischen Sachverhalten in anschauliche Darstellungen - Erarbeitung von schulgesetzlichen Themen in Fallbeispiele, die für Schulleitungen und ggf. Lehrkräfte von Relevanz sind - Erstellen von Fragen zur Überprüfung des erlernten Wissens - Formulieren von Kompetenzen, die am Ende jeder Modulreihe erworben sein sollen - Erstellen eines Gesamtskripts der Module als Grundlage für die technische Umsetzung als Selbstlernkurse Die technische und gestalterische Umsetzung der Lernmodule ist nicht teil der Leistungsbeschreibung. - Verzicht auf sämtliche Rechte an dem WBT und den Einzeltexten Für die zu erbringende Leistung ist es erforderlich, dass die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer die folgenden Voraussetzungen aufweist: - Befähigung zum Richteramt oder Master of Laws - Kompetenzen in der Erwachsenenbildung - Methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik - Vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem Niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage - Referenzen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen (max. 3 nicht älter als 3 Jahre) Zuschlagskriterien Wirtschaftlichkeit (50 %) Fachliche Qualität 1. Kompetenzen a. methodisch-didaktische Fachkompetenz bei der Vermittlung juristischer Sachverhalte im Rahmen der Erwachsenenpädagogik (15 %) b. vertiefte Kenntnisse im Umgang mit dem niedersächsischen Schulrecht und der aktuellen Rechtslage (15 %) c. Erfahrungen und Kenntnisse in der niedersächsischen Leitungskräftequalifizierung für den schulischen Bereich (10 %) 2. Referenzen a. Erfahrung hinsichtlich Selbstlernangeboten und der methodisch-didaktischen Aufarbei-tung von schulrechtlichen Inhalten (10 %) Angebot Erwartet wird ein Angebot, aus dem die Kosten für die Einzelleistungen je nach Art der Tätigkeiten zu ent-nehmen sind. - Kosten für die Prüfung und Überarbeitung der bestehenden Module Leistungszeitraum Die Leistungen sollen nach Zuschlagserteilung, bzw. nach der Verabschiedung der Schulgesetznovelle beginnen und bis zum 31.10.2026 abgeschlossen sein. Technische Voraussetzungen Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erfüllt die Voraussetzungen, die beschriebenen Leistun-gen erbringen zu können. Die Abstimmungen erfolgen zu gegebener Zeit zwischen Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer und den Verantwortlichen im NLQ. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung bzw. Abnahme der Leistung durch Rechnungs-stellung an den Auftraggeber. Teilzahlungen können bei Bedarf für erbrachte Einzelleistungen oder Mei-lensteine vereinbart werden, wenn sie im Angebot ausgewiesen sind. Vorleistungen sind gem. § 56 LHO Abs. 1 LHO und der VV Nr. 2 Satz 2 zu § 56 LHO nicht zulässig. Reisekosten Unterkunft und Verpflegung werden bei Bedarf von Amts wegen zur Verfügung gestellt. Die Erstattung erforderlicher Reisekosten erfolgt nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) v. 10.01.2017 (Nds. GVBl Nr. 1/2017, S. 2 ff.) Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt eine Erstattung der Bahnfahrtenkosten der II. Klasse. Fahrpreisermäßigungen sind auszunutzen. Niedersächsisches Lerncenter (NLC) Es besteht Einverständnis zum Anlegen eines Accounts für die Referierenden im Niedersächsischen Lerncenter (NLC) - falls noch nicht vorhanden. AGB der Bieterinnen und Bieter Soweit im Angebot eigene AGB der Bieterinnen und Bieter zugrunde gelegt werden, führt dies zum Aus-schluss vom Verfahren. Datenschutz / Informationssicherheit Sofern vom Auftraggeber personenbezogene Daten an die Auftragnehmerin bzw. den Auftragnehmer übermittelt oder von dieser bzw. diesem im Auftrag des Auftraggebers selbst erhoben und ausgewertet werden, verpflichtet sich die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zur Informationssicherheit des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (MI). Die personenbe-zogenen Daten sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer nur zum Zwecke der Auftrags-abwicklung zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen und nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften zu löschen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über eventuelle sicherheitsre-levante Vorfälle (z. B. Abfluss von Daten, relevante Störungen, Cyber-Angriffe usw.) auch beim Cloud-DiensteAnbieter. Sicherheitsrelevante Vorfälle sind dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden. Dies gilt auch für die Beauftragung Dritter. Nutzungsrechte Sofern nichts anderes vereinbart ist, räumt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer dem Auftrag-geber das ohne die Zustimmung des Urhebers übertragbare und räumlich, zeitlich und inhaltlich unbe-schränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Soweit die Auf-tragnehmerin oder der Auftragnehmer Dritte mit Arbeiten betraut, muss sie bzw. er sich von diesen ent-sprechende Rechte einräumen lassen und auf den Auftraggeber weiter übertragen. Die Auftragnehme-rin bzw. der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihr bzw. ihm erbrachten Leistungen und das Ar-beitsergebnis frei von Rechten Dritter ist, die ihre Nutzung durch den Auftraggeber ausschließen und/oder beeinträchtigen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Auftraggeber aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse geltend macht. Der Freistellungsan-spruch des Auftraggebers umfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzel-heiten der von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistung/en sind, soweit sie den vereinbarten Umfang der projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit überschreiten, allein dem Auf-traggeber vorbehalten. Die Nennung des Auftraggebers als Referenzkunden in jeglicher Form ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt. Gleiches gilt für jede anderweitige Werbung durch Nennung des Auftraggebers. Beauftragung Dritter Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihr bzw. ihm nach diesem Vertrag obliegenden zu erbrin-genden Leistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Leistungen und Pflichten aus diesem Vertrag verantwort-lich. Sie bzw. er trägt das Haftungsrisiko und die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch den ausgewählten Dritten. Vor dem Einsatz von Dritten ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Person(en) und insbesondere ihrer Zuverlässig-keit und Eignung nach Ausbildung und Erfahrung sowie Befähigung zur Erbringung der vertragsgemäß vereinbarten zu erbringenden Leistungen, verpflichtet. Sofern die Leistungen des Dritten gegen das Ge-bot der vertragsgemäßen Leistungserbringung verstoßen, hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftrag-nehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber den Dritten zu ersetzen. Sonstige Rechte des Auf-traggebers wegen eines Verstoßes der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers gegen dessen Ver-tragspflichten bleiben hiervon unberührt. Frist für Fragen der Bietenden Die Frist zur Beantwortung von Fragen der Bieterinnen und Bieter zur Ausschreibung wird auf 6 Tage vor Ablauf der Bieterfrist festgesetzt, die Fragen müssen daher 10 Tage vor Ablauf der Bieterfrist vorliegen. Sonstiges Ein Auftrag kann nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erteilt werden. Hildesheim, 12.06.2026VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
Ortsgemeinde KlidingKliding1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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