bayern design GmbH
Agenturleistung mcbw 2027
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden analogen und digitalen Marketing- und Kommunikationskampagne für die mcbw 2027 (10. – 16. Mai 2027) inklusive Ausblick auf Folgejahre. Die beauftragte Agentur arbeitet in enger Abstimmung mit bayern design und weiteren Partneragenturen zusammen.
Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Grafikdesign, Online-Marketing, Veranstaltungsmanagement
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Inhalt auf einen Blick
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden analogen und digitalen Marketing- und Kommunikationskampagne für die mcbw 2027 (10. – 16. Mai 2027) inklusive Ausblick auf Folgejahre. Die beauftragte Agentur arbeitet in enger Abstimmung mit bayern design und weiteren Partneragenturen zusammen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- bayern design GmbH
- Veröffentlicht:
- 27. April 2026
- Frist:
- 28. Mai 2026
- Thema:
- Werbung
Ausschreibungsbeschreibung
Konzeption, Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden analogen und digitalen Marketing- und Kommunikationskampagne für die mcbw 2027 (10. – 16. Mai 2027) inklusive Ausblick auf Folgejahre. Die beauftragte Agentur arbeitet in enger Abstimmung mit bayern design und weiteren Partneragenturen zusammen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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"Website-Entwicklung, Support und Weiterentwicklung von Formaten und Inhalten Demokratiezentrum NRW
Gesucht wird eine interdisziplinäre Agentur (im Folgenden "Auftragnehmerin" genannt), die auf Grundlage der bereits entwickelten Konzepts und Corporate Designs (Wireframes, Mockups, Informationsarchitektur) die zeitnahe technische Umsetzung des neuen Designs der Website, den mehrjährigen Website-Support sowie im Verlauf des Vertrags bedarfsorientierte Weiterentwicklung von Formaten sowie deutschsprachige Content-Produktion übernimmt. Der Livegang/Soft-Launch der Website ist für Oktober 2026 / Anfang November 2026 anvisiert. Die Auftragnehmerin arbeitet in der ersten Phase der technischen Realisierung (bis maximal Ende 2026) ) eng mit der konzeptionell beauftragten Agentur zusammen, um eine nahtlose Umsetzung der entwickelten Konzepte zu gewährleisten. Eine enge und direkte Abstimmung zwischen beiden Dienstleistern ist zwingend erforderlich und wird vom Auftraggeber koordiniert. 1. Technische Design-Umsetzung (bis Ende 2026): Entwicklung und Implementierung der Website auf Basis der vorliegenden Design-Entwürfe und Konzepte. 2. Website-Betrieb inkl. Support und Wartung (bis zum 31.12.2028 mit Optionsleistung bis Ende 2032): Mehrjährige technische Betreuung, Sicherheitsupdates, Hosting, Weiterentwicklung 3. Formatentwicklung und Inhalte (Rahmenvereinbarung 21.08.2026- 20.08.2028, optionale Verlängerungen bis 20.08.2030): Aufbau und Ausgestaltung des digitalen Angebots wie beispielsweise Produktion von Erklärfilmen, Kampagnen usw. für Website und crossmediale Nutzung. - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurt
Unterstützung der Verwaltungsbehörde ESF bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen
Die Verwaltungsbehörde ESF im Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) benötigt zur Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in Thüringen einen Dienstleister, der umfassende Kommunikationsdienstleistungen auf qualitativ hohem Niveau anbieten kann. Die Verwaltungsbehörde ESF ist gem. Art. 46 ff. i. V. m. Anhang IX der VO (EU) 2021/1060 verpflichtet, Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Durch diese soll die ESF-Förderung in Thüringen bekannt und den potentiell an einer Förderung interessierten Personenkreisen zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus sollen auch die Menschen in Thüringen über die Rolle und die Errungenschaften des ESF sowie über die Ergebnisse und Auswirkungen des ESF-Programms in Thüringen und der damit geförderten Projekte informiert werden. Ziel ist es, die Öffentlichkeitsarbeit des ESF in Thüringen und die Sichtbarkeit der Förderung sowie der EU (Image und Bekanntheit) weiter zu optimieren. Die künftige Leadagentur soll neben einer umfassenden Kommunikationsberatung geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit konzeptionieren und durchführen. Der Auftragnehmer berät und unterstützt die Verwaltungsbehörde ESF auf Abruf umfassend bei der Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen für die ESF-Förderung in Thüringen als Leadagentur. Der Auftrag setzt sich dabei aus konzeptionellen, innovativen und umsetzungsorientierten Komponenten für die Kommunikationsmaßnahmen zusammen. Im Einzelnen kann die Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen insbesondere folgende Aufgaben enthalten: • Erarbeitung von Vorschlägen für geeignete Werbemaßnahmen sowie deren Konzeption, Planung, Umsetzung und Dokumentation; • Realisierung von (crossmedialen) Kampagnen, einschließlich Kampagnenmotiven, Print-Anzeigen, Out-of-Home (OoH), Digital-Out-of-Home (DOoH), Online Media, Social Media; • Konzeption und Entwicklung von Kommunikations- und Werbemitteln in analogen und/oder digitalen Medien: Anzeigen, Plakate, Banner, Bewegtbild (Trailer, Spots), Podcasts; inklusive Kreation, Umsetzung und Herstellung • Konzeption von Kommunikations- und Werbemitteln wie z. B. Broschüren, Flyer, Filme, Plakate, Kalender, Eventausstattung, Werbemittel bzw. Merchandising inkl. Kreation und Umsetzung/ Herstellung • laufende Pflege und Betreuung sowie Weiterentwicklung und Programmierung der Webseite des ESF Thüringen www.esf-thueringen.de (Content Management System (CMS) TYPO3 – aktuell: Version 13) inklusive der Erarbeitung von Vorschlägen für deren inhaltliche Ausgestaltung, neue Inhalte sowie die Überprüfung auf Aktualität. Dabei müssen die technischen Vorgaben und Bedingungen des Freistaats Thüringen und des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beachtet werden. In diesem Zusammenhang erforderliche Abstimmungen mit dem Thüringer Landesrechenzentrum (verantwortlich für das Hosting) sind vom Auftragnehmer eigenständig vorzunehmen. Die technische Betriebsverantwortung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim Thüringer Landesrechenzentrum. • Realisierung von Kampagnen-Websites/Microsites im bestehenden TYPO3-System (im Rahmen einer Subdomain oder eigenständigen Unterseite (Bsp. https://www.esf-thueringen.de/thueringenpluseuropa); • Konzepte zum Einsatz neuer Medien sowie deren Umsetzung (z. B. Social Media); • Konzeption und Produktion von Filmen und Spots im Rahmen von Kampagnen (u. a. für Internet, Radio, TV, Kino); • Veranstaltungsmanagement: Entwicklung neuer Ideen (Veranstaltungen/ Aktionen/ Wettbewerbe/ Gewinnspiele, etc.) sowie Konzeption inkl. Branding; Regie- und Ablaufpläne, Organisation, Begleitung und Überwachung (Präsenz, Hybrid und Digital). Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der Leistungsbeschreibung vom 11.06.2026 (Dokument A2) sowie weitere Informationen im Dokument A1 Verfahrensbeschreibung und Teilnahmebedingungen“. - Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und FamilieErfurtFrist: 21. Juli
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Marketingreferent*in (m/w/d) (TVöD Bund 11, bis zu 100%)
Marketingreferent*in (m/w/d) (TVöD Bund 11, bis zu 100%) Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. ist der Dachverband der Landesverbände der Volkshochschulen und vertritt die Interessen der ca. 850 Volkshochschulen auf Bundesebene. Mit unseren Aktivitäten unterstützen wir die Volkshochschulen in ihrer täglichen Arbeit und den anstehenden Veränderungsprozessen und stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zur Verstärkung unseres Teams am Standort Berlin suchen wir, befristet für zwei Jahre, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte Persönlichkeit. Sie möchten Bildungskommunikation aktiv mitgestalten, kreative Kampagnen entwickeln und gemeinsam mit einem motivierten Team die Marke vhs weiterentwickeln? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Ihre Aufgaben: Entwicklung und Umsetzung von Marketing- und Kommunikationskampagnen (analog & digital) sowie Beratung und Unterstützung von vhs-Projekten und eigenverantwortlicher Projektkoordination Konzeption verbandsweiter Kommunikationsmaßnahmen zur strategischen Positionierung gegenüber Stakeholdern, Partnern und Öffentlichkeit Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Dachmarke vhs: Corporate Design, CI/CD-Richtlinien, Templates, Social-Media-Guide (Canva) und Kursfinder Betreuung und Aktualisierung des Markenpakets sowie Pflege des Social-Media-Guides (Canva) Eigenverantwortliche Projektkoordination von der Planung bis zur Erfolgskontrolle Website-Pflege (CMS), Steuerung externer Agenturen und Dienstleister Ihr Profil: Studium in Marketing, Kommunikation, Medien oder BWL oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung im Marketing- oder Kommunikationsbereich Fundierte Kenntnisse im klassischen und Online-/Social-Media-Marketing, Kampagnenkonzeption und Website-Betreuung, ausgeprägtes Gespür für Markenkommunikation Sicherer Umgang mit CMS und Canva und einschlägiger Branchensoftware Ausgeprägtes Gespür für Markenkommunikation, Gestaltung und zielgruppenorientierte Ansprache Strukturierte und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie Organisationsstärke Von Kandidat*innen erwarten wir darüber hinaus Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzfreude sowie die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstreisen. Wir bieten einen fachübergreifenden Austausch im DVV und im Netzwerk der Volkshochschulen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten (60%). Bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die genannte Entgeltgruppe (Bund). Wir machen Ihnen attraktive Angebote einer betrieblichen Altersvorsorge. Wir bezuschussen das Deutschland-Ticket. Unser Berliner Dienstsitz liegt in der Nähe des Bundestages mit sehr gutem ÖPNV-Anschluss. Wir sind ein familienfreundlicher Arbeitgeber und setzen uns für Vielfalt ein. Daher wünschen wir uns entsprechende Bewerbungen – unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Sie hat unsere Ausschreibung überzeugt und Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, aktueller Lebenslauf im PDF-Format, Arbeitszeugnisse) bis zum 06.07.2026 über unser Bewerbungsportal, unter Angabe des Stichwortes „Marketingreferent*in“. Ihre Ansprechpartner für Fragen ist Ralf Schuh, Telefon 0228 97569-139. Wir freuen uns auf Sie! Marketingreferent - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist bayern design GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.