KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverTED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
Arzneimittel
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
- Veröffentlicht:
- 03. Mai 2026
- Frist:
- 31. Dezember 2026
- Thema:
- Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen; Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge gemäß den Regelungen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V zu einem bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Individuelle Verhandlungen entfallen. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für einen bestimmten Wirkstoff (ATC, ggf. Darreichungsform) im Open-House-Verfahren ab. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können jederzeit zu einheitlichen Bedingungen beitreten. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können unter einheitlichen Bedingungen jederzeit beitreten. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über einen bestimmten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Einheitliche Vertragskonditionen, jederzeitiger Beitritt möglich, keine individuellen Verhandlungen. Verträge enden bei Ausschreibung von Exklusivverträgen. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff (ATC) gemäß BT-21-Lot ab. Das Open-House-Verfahren steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen offen. Ein Beitritt ist jederzeit möglich; individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei künftigen Ausschreibungen von Exklusivverträgen für diese Wirkstoffe werden die hier geschlossenen Verträge gemäß den vertraglichen Regelungen beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. Einheitliche Vertragskonditionen. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte Unternehmen fordern Teilnahmeunterlagen an und legen sie vollständig ausgefüllt vor. Vertragsabschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen ohne Exklusivität. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu einem Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. Einheitliche Vertragskonditionen, jederzeitiger Beitritt möglich. Keine Exklusivität. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. Dezember 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist KKH Kaufmännische Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.