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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für bestimmte Wirkstoffe. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter einheitlichen Bedingungen der Beitritt angeboten. Voraussetzung: vollständige und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen. Keine Exklusivität, kein öffentlicher Auftrag ...
Arzneimittel
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Inhalt auf einen Blick
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für bestimmte Wirkstoffe. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter einheitlichen Bedingungen der Beitritt angeboten. Voraussetzung: vollständige und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen. Keine Exklusivität, kein öffentlicher Auftr...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Veröffentlicht:
- 17. Mai 2026
- Frist:
- 01. Mai 2028
- Thema:
- Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für bestimmte Wirkstoffe. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter einheitlichen Bedingungen der Beitritt angeboten. Voraussetzung: vollständige und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen. Keine Exklusivität, kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für pharmazeutische Unternehmen. Interessierte Unternehmen können den Beitritt zu den Rabattverträgen für die genannten Wirkstoffe erklären. Voraussetzung ist die Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen. Mit allen geeigneten Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, wird ein Vertrag geschlossen. Es besteht keine Exklusivität. - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornFrist: 01. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Open-House-Modell: Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu bestimmten Wirkstoffen unter einheitlichen Konditionen angeboten. Teilnahmeunterlagen sind anzufordern; Voraussetzung ist die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Einreichung. Es handelt sich nicht um ein Vergabeverfahren, die Veröffentlichung dient der Transparenz. - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornFrist: 01. Mai
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell): Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu den genannten Wirkstoffen angeboten. Teilnahmeunterlagen sind per E-Mail anforderbar. Voraussetzung ist die vollständige, gestempelte und unterzeichnete Vorlage der Unterlagen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, ohne Exklusivität. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Vergabe. - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornFrist: 01. Mai
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für genannte Wirkstoffe abschließen. Interessierte fordern Teilnahmeunterlagen an, füllen diese vollständig aus und reichen sie unterzeichnet ein. Vertrag mit jedem Unternehmen, das Voraussetzungen erfüllt. Keine Exklusivität. Veröffentlichung dient Transparenz, kein Vergabeverfahren. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Jan.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Die AOK bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe an. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren ohne Exklusivität. Interessenten können Teilnahmeunterlagen und Vertragsentwürfe unter [email protected] anfordern. Voraussetzung ist die Einreichung der vollständig ausgefüllten, gestempelten und im Original unterzeichneten Unterlagen. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts vor. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren. KKH schließt mit jedem geeigneten pharmazeutischen Unternehmen unter einheitlichen Bedingungen ab. Beitritt jederzeit möglich. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen werden diese Verträge beendet. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht-exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für den genannten Wirkstoff (ATC) im Open-House-Verfahren ab. Interessierte Unternehmen fordern Teilnahmeunterlagen an und legen sie vollständig ausgefüllt vor. Vertragsabschluss erfolgt zu einheitlichen Bedingungen ohne Exklusivität. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Bei späterer Ausschreibung von Exklusivverträgen enden diese Verträge.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Die Angebotsfrist endet am 01. Mai 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
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