AOK - Die Gesundheitskasse in HessenTED
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Die AOK bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe an. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren ohne Exklusivität. Interessenten können Teilnahmeunterlagen und Vertragsentwürfe unter [email protected] anfordern. Voraussetzung ist die Einreichun...
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Inhalt auf einen Blick
Die AOK bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe an. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren ohne Exklusivität. Interessenten können Teilnahmeunterlagen und Vertragsentwürfe unter [email protected] anfordern. Voraussetzung ist die Einreic...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Veröffentlicht:
- 17. März 2026
- Frist:
- 01. Januar 2028
Ausschreibungsbeschreibung
Die AOK bietet pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe an. Es handelt sich um ein offenes Beitrittsverfahren ohne Exklusivität. Interessenten können Teilnahmeunterlagen und Vertragsentwürfe unter [email protected] anfordern. Voraussetzung ist die Einreichung der vollständig ausgefüllten, gestempelten und im Original unterzeichneten Unterlagen. Es liegt kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts vor.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für pharmazeutische Unternehmen. Interessierte Unternehmen können den Beitritt zu den Rabattverträgen für die genannten Wirkstoffe erklären. Voraussetzung ist die Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen. Mit allen geeigneten Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, wird ein Vertrag geschlossen. Es besteht keine Exklusivität. - AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 01. Mai
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Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für bestimmte Wirkstoffe. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird unter einheitlichen Bedingungen der Beitritt angeboten. Voraussetzung: vollständige und unterzeichnete Teilnahmeunterlagen. Keine Exklusivität, kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts. - AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Postanschrift: Kölner Str. 8, 65760 Eschborn Land: Deutschland Kontaktstelle(n): z. Hd. Frau Camelia Weikl E-Mail: [email protected] Telefon: +496966816251323 Internet-Adresse(n):Hauptadresse: http://www.aok.de/hessen/EschbornFrist: 01. Mai
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell): Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu den genannten Wirkstoffen angeboten. Teilnahmeunterlagen sind per E-Mail anforderbar. Voraussetzung ist die vollständige, gestempelte und unterzeichnete Vorlage der Unterlagen. Mit jedem qualifizierten Unternehmen wird ein Vertrag abgeschlossen, ohne Exklusivität. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Vergabe. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
Die KKH schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für pharmazeutische Unternehmen ab. Das Angebot gilt für den unter BT-21-Lot genannten Wirkstoff (ggf. mit Einschränkung auf Darreichungsformen). Es gibt keine Exklusivität; der Beitritt ist jederzeit zu einheitlichen Bedingungen möglich. Interessenten müssen die Teilnahmeunterlagen anfordern und vollständig ausgefüllt einreichen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. - KKH Kaufmännische KrankenkasseHannoverFrist: 31. Dez.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu den genannten Wirkstoffen mit Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Januar 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.