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Abschluss eines Vertrags über die Versorgung mit CGM-Systemen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit CGM-Systemen (PG30) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB...
Hilfsmittel
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachen
- Veröffentlicht:
- 24. August 2026
- Frist:
- 28. September 2026
- Thema:
- Hilfsmittel
Ausschreibungsbeschreibung
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt, einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V (Verhandlungsvertrag mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) über die Versorgung der Versicherten mit CGM-Systemen (PG30) abzuschließen. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
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