AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverTED
Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen schließt Verträge zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V ab. Die Anforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Teilnahmeberechtigt sind alle nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifizierten Leistungserbringer. Es be...
Medizinischer Bedarf, Hilfsmittel
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die AOK Niedersachsen schließt Verträge zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V ab. Die Anforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Teilnahmeberechtigt sind alle nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifizierten Leistungserbringer. Es...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Veröffentlicht:
- 27. April 2026
- Frist:
- 26. Mai 2026
- Thema:
- Medizinischer Bedarf
Ausschreibungsbeschreibung
Die AOK Niedersachsen schließt Verträge zur Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten gemäß § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V ab. Die Anforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Teilnahmeberechtigt sind alle nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifizierten Leistungserbringer. Es bestehen keine Abnahmegarantien hinsichtlich der Versorgungsanzahl oder Abgabemengen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
9- AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverFrist: 15. Apr.
Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss von Verhandlungsverträgen zur Versorgung Versicherter mit Kommunikationshilfen (PG 16) und Adaptionshilfen (PG 02.99) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte, nach § 126 Abs. 1 SGB V präqualifizierte Leistungserbringer können Vertragsverhandlungen führen. Die Produktbeschaffenheit richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Es bestehen keine Abnahmegarantien für bestimmte Mengen oder Versorgungszahlen. - AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverFrist: 24. Apr.
Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss von Verhandlungsverträgen zur Versorgung Versicherter mit Kommunikationshilfen (PG 16) und Adaptionshilfen (PG 02.99) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte, nach § 126 Abs. 1 SGB V präqualifizierte Leistungserbringer können Vertragsverhandlungen führen. Die Produktbeschaffenheit richtet sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Es bestehen keine Abnahmegarantien für bestimmte Mengen oder Versorgungszahlen. - AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverFrist: 27. Juli
Anpassung des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) im Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V
Anpassung des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) des Rahmenvertrags zur Hilfsmittelversorgung nach § 127 Abs. 2 SGB V: Die Produktgruppe 24 (Beinprothesen) soll neu vereinbart werden. Beschaffenheit laut Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V). Verhandlungen mit jedem präqualifizierten Leistungserbringer möglich (nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V). Kein Anspruch auf bestimmte Versorgungsanzahl oder Abgabemenge. - IKK classicFrist: 31. Mai
Absicht zum Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 Gehhilfen inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) inklusive zugehöriger Dienst- und Serviceleistungen. Die Anforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V. Es handelt sich um keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des GWB; ein Vertragsbeitritt ist für geeignete Leistungserbringer jederzeit möglich. Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl oder garantierte Abnahmemengen. - IKK classicFrist: 31. Mai
Absicht zum Abschluss eines Vertrages nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 Gehhilfen inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
Absicht zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung Versicherter mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 10 (Gehhilfen) inklusive zugehöriger Dienst- und Serviceleistungen. Die Anforderungen richten sich nach dem Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 139 SGB V. Es handelt sich um keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des GWB; ein Vertragsbeitritt ist für geeignete Leistungserbringer jederzeit möglich. Es gibt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl oder garantierte Abnahmemengen. - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Brustprothesen der Produktgruppe 37
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland plant Vertrag zur mehrkostenfreien Versorgung von Versicherten mit Brustprothesen (Produktgruppe 37) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Gegenstand sind Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis inkl. aller Serviceleistungen. Mindestvoraussetzung ist das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis. Keine festgelegte Abgabemenge. Vertragspartner müssen Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle vorweisen. Kein öffentlicher Auftrag im Sinne des GWB. Vertragsbeitritt nach Abschluss jederzeit möglich. Interessensbekundungen sind auch nach Termin möglich. - AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die GesundheitskasseFrist: 31. März
Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V für die Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Brustprothesen der Produktgruppe 37
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland plant Vertrag zur mehrkostenfreien Versorgung von Versicherten mit Brustprothesen (Produktgruppe 37) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Gegenstand sind Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelverzeichnis inkl. aller Serviceleistungen. Mindestvoraussetzung ist das aktuelle Hilfsmittelverzeichnis. Keine festgelegte Abgabemenge. Vertragspartner müssen Zertifikat einer Präqualifizierungsstelle vorweisen. Kein öffentlicher Auftrag im Sinne des GWB. Vertragsbeitritt nach Abschluss jederzeit möglich. Interessensbekundungen sind auch nach Termin möglich. - AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Verhandlungsabsicht Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V der AOK Bayern über die Versorgung mit Teststreifen
Neuer Vertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V der AOK Bayern über die mehrkostenfreie Versorgung der Versicherten mit Teststreifen. Interessensbekundungen bis zum 31.07.2026 möglich. - AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenHannoverFrist: 27. Apr.
Anpassungen des Anhangs 2 zur Anlage 2 (Preisdatei OT) und des Anhangs 3 zur Anlage 2 (Preisdatei PG 23) im Rahmenvertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2 SGB V
Die AOK Niedersachsen möchte die Produktgruppe 05 Bandagen und weitere Details im Rahmenvertrag für Hilfsmittelversorgung neu vereinbaren. Die Produktbeschreibung entspricht dem Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V. Verhandlungen sind mit präqualifizierten Leistungserbringern möglich. Kein Anspruch auf bestimmte Versorgungsmengen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.