Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Drogenvortests Urin für die Polizei NRW
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGHs vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet w...
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Inhalt auf einen Blick
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGHs vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleite...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlicht:
- 06. November 2025
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGHs vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 80.000 Drogenvortests Urin besteht. Des Weiteren wird unverbindlich g
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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1Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen.
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