Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AGWulkaprodersdorfTED
Abschluss einer Kaskoversicherung für Triebwägen
Die gegenständlich zur Ausschreibung gelangenden Versicherungsleistungen zur Kaskoversicherung für Triebwägen sind für den Auftraggeber und künftigen Versicherungsnehmer Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG zu erbringen.
Versicherungen
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG
- Veröffentlicht:
- 29. Juli 2026
- Frist:
- 14. August 2026
- Thema:
- Versicherungen
Ausschreibungsbeschreibung
Die gegenständlich zur Ausschreibung gelangenden Versicherungsleistungen zur Kaskoversicherung für Triebwägen sind für den Auftraggeber und künftigen Versicherungsnehmer Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG zu erbringen.
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Sana-Klinikum Remscheid GmbHRemscheidDie Ausschreibung umfasst vier Lose. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt eine RDG mit einer Kapazität von 30 DIN Sieben neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1 RDG Remscheid zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen 3x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 2 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Remscheid beabsichtigt die Ersatzbeschaffung der VE-Wasseranlage. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 3 zu entnehmen. Das Sana Klinikum Pegnitz beabsichtigt die Ersatzbeschaffung von 2x Dampfsterilisatoren. An deren Stelle sollen wieder 2x Dampfsterilisatoren kommen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 4 zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für die neuen Geräte übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte) und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. (Los 1, Los 2 und Los 4) In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind in Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt Los 1, Los 2 und Los 4 im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Bestandspläne und weitere Unterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen in Anlage 3 beigefügt. Die Installation ist für voraussichtlich Q2 2026 geplant für Los 1, Los 2 und Los 3. Die Installation ist für voraussichtlich August / September 2026 geplant für Los 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig - mind. 10 Wochen vor Lieferung - die Datenlage und Montagevoraussetzungen zu prüfen und Rückmeldung an die Medizintechnik-Fachplanung oder den Projektsteuerer zu geben, dass der Produktion und Lieferung nichts im Wege steht bzw. welche Angaben fehlen. Dieses betrifft auch die Bodenwanne. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für den Bereich Atomrecht
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorfFrist: 23. Sept.Art der Leistung Gegenstand des Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung über Rechtsberatungsleistungen für das Referat 625 "Atomrecht" des Auftraggebers MWIKE. Die Dienstleistungen bestehen aus Beratungsleistungen zu rechtlichen Fragestellungen in den folgenden deutschen Rechtsgebieten: - Atom- und Strahlenschutzrecht: Bspw. geht es um die rechtliche Beratung beim Erlass oder bei der Änderung von Anordnungen und deren Durchsetzung in Genehmigungs- oder Aufsichts-verfahren oder um die Prüfung rechtlicher Einzelfragen dazu sowie um Beratung bei der Durchführung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren. - Angrenzende Rechtsgebiete mit Schwerpunkt vor allem auf das Öffentliche Recht, wie unter anderem das Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsvollstreckungsrecht sowie das Umweltrecht (z.B. Immissionsschutzrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht, Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrecht), soweit diese in atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren relevant werden. Umfang der Leistung Die zu erbringenden Leistungen umfassen: a) Bearbeitung von ad hoc Anfragen. Gemeint sind eher einfache schriftlich oder fernmündlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten entweder fernmündlich oder im Wege einer einfachen schriftlichen Stellungnahme (z.B. E-Mail, Kurzvermerk) beantwortet werden können. b) Bearbeitung von komplexen Fragestellungen. Gemeint sind schriftlich gestellte Anfragen des Auftraggebers, die nicht innerhalb einer Bearbeitungszeit von 120 Minuten beantwortet werden können. Es geht um Fragestellungen, die zwar komplexer sind, aber in der Regel innerhalb einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Tagen bearbeitet werden können und die nicht die Aufarbeitung im Rahmen eines Rechtsgutachtens erfordern. c) Erstellung von jährlich bis zu drei einzelfallbezogenen Rechtsgutachten aus den o.g. Rechtsbereichen (max. 50 Seiten pro Rechtsgutachten). Die Bearbeitungszeit beträgt hierfür 21 Werktage. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. März 2027 und endet zum Ablauf des 28. Februar 2031. Leistungsabrufe können ausschließlich durch das Referat 625 ("Atomrecht") erfolgen. Das Vorgehen bei der Erbringung von Rechtsberatungsleistungen für einfache fernmündliche und schriftliche Rückfragen, einfache schriftliche rechtliche Stellungnahmen nach Ziffer II.1. a) der Leistungsbeschreibung (LB) und komplexer Fragestellungen nach Ziffer II.1.b) der LB unterscheidet sich vom Vorgehen beim Abruf von Rechtsgutachten (Ziffer II.1.c) der LB. Es sind je nach zu erbringender Leistung folgende Schritte maßgeblich: a) und b) Abruf von einfachen Rechtsberatungsleistungen (ad hoc Anfragen) und komplexen Fragestellungen: 1. Der Auftraggeber übermittelt in der Regel telefonisch oder per Mail einen spezifischen, konkreten Beratungsbedarf an den Auftragnehmer. 2. Bei ad hoc Anfragen erfolgt eine Leistungserbringung innerhalb von 120 Minuten per Mail oder in sehr dringenden Fällen vorab telefonisch. Sofern benötigt wird bei telefonischen Auskünften die jeweilige Auskunft per Mail im Nachgang bestätigt. Bei komplexen Fragestellungen erfolgt eine Leistungserbringung in drei Werktagen. 3. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber. 4. Die Rechnungslegung hat gegenüber dem Auftraggeber monatlich zu erfolgen. Dabei sind auch die bestätigten Dokumentationen beizufügen. Die Beurteilung, ob es sich bei der zu erbringenden Leistung um die Bearbeitung einer innerhalb von 120 Minuten zu klärenden ad hoc Anfrage handelt oder ob es sich um eine komplexe Fragestellung handelt, erfolgt durch den Auftragnehmer. Erfordert eine als ad hoc Anfrage gestellte Anfrage nach Auffassung des Auftragnehmers einen höheren Zeitaufwand, stimmt er dies mit dem Auftraggeber vor Bearbeitungsbeginn ab. In diesem Fall gelten die für komplexe Fragestellungen festgelegten Schritte. c): Abruf von Rechtsgutachten: 1. Der Auftraggeber übermittelt einen spezifischen Leistungsbedarf für bestimmte Rechtsfragen an den Auftragnehmer. Dabei wird dem Auftragnehmer auch mitgeteilt, welche Qualitätserwartungen für das Projektvorhaben zugrunde gelegt werden. Auf dieser Grundlage reicht der Auftragnehmer beim Auftraggeber innerhalb von zwei Werktagen ein Angebot mit einer Aufwandsschätzung (in Arbeitsstunden) ein. Diese Aufwandsschätzung bildet die Obergrenze der Vergütung. 2. Das eingereichte Angebot wird durch den Auftraggeber geprüft. Geprüft wird, ob der angebotene Leistungsumfang mit dem Leistungsbedarf konvergiert. Nach positiver Prüfung bildet das eingereichte Angebot die Grundlage für den projektspezifischen Abruf der angebotenen Leistung aus der Rahmenvereinbarung. 3. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber in Textform per E-Mail an den Auftragnehmer. 4. Bei der Abnahme der erbrachten Leistung wird geprüft und festgestellt, ob die Qualitätserwartungen den vorab definierten Abnahmekriterien entsprechen. Die Abnahme ist Voraussetzung dafür, dass die abschließende Rechnung für das jeweilige Gutachten gestellt werden kann. Die Rechnungsstellung erfolgt zunächst in Textform per E-Mail, nach Prüfung und Freigabe zusätzlich über das digitale Tool "E-Rechnung" des AG auf der Internetseite "vergabe.nrw.de". Der Gutachtenrechnung sind Nachweise der Stundenaufwände beizufügen. Für alle Leistungen gilt: Die erbrachten Leistungen oder wesentliche Inhalte dieser Leistungen dürfen nicht - auch nicht in gekürzter oder in anderer Weise geänderter Form - ohne die Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht oder anderweitig vom Auftragnehmer genutzt werden. Als Vergütungsobergrenze für die Leistungen nach dieser Rahmenvereinbarung ist ein Betrag in Höhe von 800.000 Euro brutto für die Vertragslaufzeit vom 01.03.2027 bis zum 28.02.2031 festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge.Cyberversicherungsprogramm - Grundvertrag
EnBW Energie Baden-Württemberg AGKarlsruheFrist: 07. Aug.Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Auftraggeber) beabsichtigt die Ausschreibungen eines Cyber-Versicherungsprogramms für den EnBW-Konzern bzw. für den Auftraggeber sowie die mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu beauftragen. Die Ausschreibungen erfolgen getrennt für den Grundvertrag sowie die darüber liegenden Exzedentenverträge. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Versicherungsvertrags (= Grundvertrag) für die Bereitstellung von Cyber-Versicherungsschutz zum Gegenstand. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Versicherungsjahr vom 01.01.2027 00:00 Uhr, CET bis zum 01.01.2028, 00:00 Uhr, CET. Das Vertragsverhältnis verlängert sich mit dem Ablauf des Versicherungsjahres jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Sofern ein Long Term Agreement (LTA) zustande kommt, beträgt die Vertragslaufzeit zwei Versicherungsjahre vom 01.01.2027 00:00 Uhr, CET bis 01.01.2028, 00:00 Uhr, CET und vom 01.01.2028 00:00 Uhr, CET bis 01.01.2029, 00:00 Uhr. Hier gelten die besonderen Bestimmungen einer LTA-Klausel. Das Vertragsverhältnis verlängert sich mit dem Ablauf des Versicherungsjahres jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer Partei spätestens drei Monate vor Ablauf des letzten Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird. Der Auftraggeber strebt für sämtliche Bestandteile des Cyber-Versicherungsprogramms eine einheitliche Vertragslaufzeit an. Zur Vermeidung unterschiedlicher Laufzeiten innerhalb des Versicherungsprogramms wird dieser Umstand bei der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt. Die angestrebte Kapazität des Grundvertrags des gesamten Cyber-Versicherungsprogramms liegt im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Der Versicherungsumfang wird marktübliche und besondere Deckungsbausteine für Cyber-Risiken großer Industrie- und Energieunternehmen umfassen. Weitere Informationen zum freiwilligen Meet & Greet für interessierte Cyber-Versicherer können dem Dokument "Meet & Greet" entnommen werden.Abschluss von Sachversicherungen (Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherung) für 2027, 2028 und 2029
Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikMannheimFrist: 31. JuliAbschluss von Sachversicherungen (Gebäude-, Inhalt- und Schlüsselverlustversicherung) für die Jahre 2027, 2028 und 2029 durch die BGHW.Abschluss einer Gebäude- und Inventarversicherung samt Betriebsunterbrechungsschutz
Institute of Science and Technology Austria (ISTA)KlosterneuburgFrist: 26. Aug.Abschluss eines Vertrages über eine Sachversicherung für sämtliche Betriebsgebäude (Eigentum und Bestand) inkl. Außenanlagen, Inventar (Eigen und Fremd-Inventar) an eigenen und angemieteten Standorten sowie Unterbrechungsschaden. Es gibt 2 Auftraggeber: ISTA - Institute of Science & Technology und FM-Plus Facility Management GmbH für Wissenschaft + Kultur in NOEAbschlüsse von Versicherungspolicen auf Profit der Bank für Afrika
AFDBMultiple destinations (see the Countries or territories tab)Frist: 24. Sept.SOUSCRIPTIONS DE POLICES D’ASSURANCES AU PROFIT DE LA BANQUE AFRICAINE DE DEVELOPPEMENT
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Raab-Oedenburg-Ebenfurter Eisenbahn AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.