Stadt Horn-Bad MeinbergHorn-Bad Meinberg
Abriss und Neubau der Brücke "Brunnenstraße"
Abriss und Neubau der Brücke „Brunnenstraße“ (Brücke Nr. 13) über die Werre in Horn‑Bad Meinberg (Stadt Bad Meinberg). Rückbau der bestehenden Brücke und Errichtung eines Ersatzneubaus an derselben Stelle.
Ingenieurbauwerke, Abbruch
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Horn-Bad Meinberg
- Veröffentlicht:
- 01. Juli 2026
- Frist:
- 01. August 2026
- Thema:
- Ingenieurbauwerke
- Bauobjekt:
- Straßenbrücke
Bauobjekt-Klassifikation
- StraßenbrückeHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Abriss und Neubau der Brücke „Brunnenstraße“ (Brücke Nr. 13) über die Werre in Horn‑Bad Meinberg (Stadt Bad Meinberg). Rückbau der bestehenden Brücke und Errichtung eines Ersatzneubaus an derselben Stelle.
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Der Abbruch des Überbaus erfolgt nach dem Konzept durch ein Trennen der Stahlbeton-Fahrbahnplatte mittels Sägen und Ausheben der Teilsegmente über Mobilkräne, welche außerhalb des Bauwerks aufgestellt werden. Dabei werden zunächst die beidseitigen Kragarme und im Anschluss die Platte zwischen den Stahlfachwerkträgern abgebrochen. Nach dem Rückbau aller Betonkonstruktionen des Überbaus erfolgt die feldweise Demontage der Stahlfachwerkträger. Dabei werden die Fachwerkscheiben an den Mobilkran angeschlagen und die noch verbliebenen Querträger und Verbandsstäbe abgebrannt. Der letzte verbleibende Fachwerkträger wird dabei behelfsweise gesichert, um ein Kippen aufgrund der dann fehlenden Querträger zu verhindern. Der Abbruch der Unterbauten wird mindestens bis 1,00 m unter vorhandenem Gelände erfolgen. Sollten Teile der vorhandenen Unterbauten mit den neuen Unterbauten kolli-dieren, so werden diese nach Bedarf komplett abgebrochen. An den Mittelpfeilern ist dafür ein wasserdichter Spundwandkasten nach Rückbau des Überbaus herzustellen. Der Abbruch der Bestandsgründung erfolgt konventionell über bodengestützte Mobilgeräte. Während der Arbeiten ist zu jedem Zeitpunkt zu vermeiden, dass etwaige Abbruchmaterialien in die Rur gelangen. Landschaftsbau: - Oberbodenarbeiten Der im Baufeld vorhandene Oberboden ist im erforderlichen Umfang abzutragen, getrennt von sonstigen Bodenarten zu lagern und vor Vermischung, Verunreinigung sowie schädlicher Verdichtung zu schützen. Wiederverwendbarer Oberboden ist seitlich zwischenzulagern und nach Abschluss der Erd- und Straßenbauarbeiten auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen in der vorgesehenen Mächtigkeit profilgerecht wieder anzudecken. Nicht wiederverwendbarer oder verunreinigter Oberboden ist ordnungsgemäß zu verwerten oder zu entsorgen. Vor dem Andecken sind Steine, Wurzelreste, Bauschutt und sonstige Fremdstoffe zu entfernen. Der Oberboden ist gleichmäßig zu verteilen, profilgerecht zu planieren und so herzustellen, dass eine standfeste und erosionssichere Oberfläche entsteht. - Einsatzarbeiten Die hergestellten Oberbodenflächen auf Seitenstreifen, Angleichungsflächen, Banketten und Böschungen sind mit einer standortgerechten Regelsaatgutmischung (RSM) einzu-säen. Die Auswahl der Saatgutmischung hat entsprechend der Nutzung, der Lage der Flächen und den örtlichen Standortbedingungen zu erfolgen. Die Einsaat ist bei geeigneten Witterungs- und Bodenverhältnissen fachgerecht auszu-führen. Nach der Aussaat sind die Flächen leicht anzudrücken oder anzuwalzen, um einen ausreichenden Bodenschluss des Saatgutes sicherzustellen. Erforderliche Pflegeleistungen bis zur abnahmefähigen Herstellung, insbesondere Bewässerung, Nachsaat und gegebenenfalls Erstmahd, sind einzukalkulieren. Für die Ausführung gelten die ZTV La-StB 18 sowie die einschlägigen vegetations-technischen Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung.DSTW Mainz BSO/TSO - Abriss, Hochbau, Außenanlagen und TGA für 2 Gebäude
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- Der Auftraggeber ist Stadt Horn-Bad Meinberg.
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