Präsidentin des Oberlandesgerichts HammHammTED
Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne zentrales Mahngericht und ohne Justizvollzugsanstalten)
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das ze...
Post- & Kurierdienste
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Inhalt auf einen Blick
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm
- Veröffentlicht:
- 25. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium der Justiz, dieses vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, vergibt als Rahmenvertrag die Abholung, Beförderung, Zustellung und Rückführung von Postzustellungsaufträgen (PZA) für die im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne das zentrale Mahngericht und ohne die Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.08.2026. Der zu erbringende Leistungsumfang besteht aus der Zustellung des Schriftstücks an den Adressaten, die hoheitliche Beurkundung hierüber und die Rücksendung der Zustellungsurkunde an die jeweilige Abholstelle. Unabhängig von Größe und Gewicht hat die förmliche Zustellung von Schriftstücken gemäß den §§ 176 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden. - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung. - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgung. - Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht MagdeburgMagdeburgFrist: 30. Juli
Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) für die Dienststellen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt innerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland. Der Leistungsinhalt umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Erfassung, Beförderung, bundesweite Zustellung, Beurkundung und Rückleitung von Zustellungsurkunden. Die ordnungsgemäße Abholung umfasst zusätzlich die Bereitstellung von wetterfesten Transportbehältern und Transportwagen. Die zu erbringenden förmlichen Postzustellungsaufträge (PZA) von Schriftstücken, unabhängig von ihrem Gewicht, erfolgen gem. § 61 Satz 1 PostG nach den Vorschriften der Prozessordnungen und Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln unter Gewährleistung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Niederlegung, wobei die Bestimmung einer sachsen-anhaltischen Justizbehörde als Niederlegungsstelle im Sinne von § 181 Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht zulässig ist. Zustellungen im Ausland (Einschreiben gegen internationalen Rückschein) sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Hinsichtlich der Beförderung im Postnetz handelt es sich bei der hier nachgefragten Leistung um eine Dienstleistung des postalischen Universaldienstes im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG sowie der postrechtlichen Vorgaben des Postgesetzes (§ 16 ff. PostG), die unter Erfüllung der weiteren Voraussetzungen grundsätzlich von der Steuer befreit erbracht werden kann (§ 4 Nr. 11b UStG). Alle gemäß dieser Leistungsbeschreibung darüber hinaus zu erbringenden Leistungsbestandteile stellen steuerbare Serviceleistungen dar. Auftragsgegenstand ist neben der eigentlichen Zustellungsleistung insbesondere auch die Bereitstellung von jeweils aktuellen Zustellungsformularen und Vordrucken gemäß Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV) sowie die Zurverfügungstellung von Informationen zur Sendungsverfolgu
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