Landkreis EmslandMeppen
ABFE - Aktivierung und Berufsorientierung für Frauen und Erziehende 2027
Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, an den Standorten Papenburg und Meppen die Maßnahme "ABFE - Aktivierung und Berufsorientierung für Frauen und Erziehende 2027" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "ABFE- Aktivierung und Berufsorientierung für Frauen und Erziehende 2027" Die Maßnahmeinhalte/-hauptbere...
Arbeitsvermittlung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Emsland
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 23. September 2026
- Thema:
- Arbeitsvermittlung
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Der Landkreis Emsland -Jobcenter- plant, an den Standorten Papenburg und Meppen die Maßnahme "ABFE - Aktivierung und Berufsorientierung für Frauen und Erziehende 2027" einzurichten. Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "ABFE- Aktivierung und Berufsorientierung für Frauen und Erziehende 2027" Die Maßnahmeinhalte/-hauptbereiche sind: 1. Stabilisierung der familiären Situation im Hinblick auf den Beruf 2. Standortbestimmung und Erarbeitung beruflicher Perspektiven 3. Verbesserung der allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkenntnisse 4. Unterstützung bei Bewerbungen und Praktikasuche 5. Betriebliche Erprobung 6. Einzelcoaching Die Hauptziele der Maßnahme sind: Ziel der Maßnahme ABFE ist, die Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse und Problemlagen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen und für die Aufnahme einer Ausbildung mit beruflicher Perspektive oder einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung vorzubereiten. Die Maßnahme soll alle Aktivitäten umfassen, mit denen ein Integrationsfortschritt, mit dem langfristigen Ziel der Verringerung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit der Teilnehmenden, erreicht werden kann.
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Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigZiel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können.MUT - Motivation - Unterstützung - Training - Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Kreis Minden-LübbeckeMindenFrist: 01. Okt.MUT-Maßnahme zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung nach §16 Abs. 1 SGB II i.V.m § 45 SGB III Zielgruppe der Maßnahme sind eLB aus dem Kreis Minden- Lübbecke, bei denen im Beratungsprozess psychische Auffälligkeiten oder Problemstellungen festgestellt wurden. Das Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Positionierung auf dem 1.Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung spezieller psychischer Problemlagen.Mit den Teilnehmenden soll eine Entwicklungsperspektive auf dem Weg der Arbeitsmarktintegration erarbeitet werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Nutzung, die Verfügbarmachung persönlicher Ressource. Es sollen die Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die/der Teilnehmende wieder an den Integrationsaktivitäten des Jobcenters mitwirken kann bzw. sich aktiv um eine Integration in Arbeit bemühen kann. Die Maßnahme wird in 3 Losen für einen Vertragszeitraum von 18 Monaten ausgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit zweier Optionsziehungen mit einer Laufzeit von jeweils 18 Monaten.Berufspraktische Orientierung nach § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III
Neue Wege Kreis Bergstraße - Kommunales Jobcenter -HeppenheimFrist: 02. Sept.Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Integrationschancen der unter B.1.2 beschriebenen Zielgruppe durch die Kombination aus berufsbezogener Sprachförderung, individueller Integrationsbegleitung, betrieblicher Erprobung sowie der schrittweisen Heranführung an Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Die Teilnehmenden sollen insbesondere dabei unterstützt werden, • ihre sprachlichen Kompetenzen im beruflichen Kontext auszubauen, • Kenntnisse über den deutschen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erwerben, • berufliche Perspektiven zu entwickeln, • soziale und kulturelle Orientierung zu stärken, • individuelle Vermittlungshemmnisse abzubauen, • praktische Erfahrungen in Betrieben zu sammeln sowie • nachhaltig in Ausbildung, Beschäftigung oder weiterführende Förderangebote integriert zu werden. Die Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Ausbildung oder weiterführende Qualifizierungsangebote ist anzustreben. Die messbaren Ziele definieren wir hierbei wie folgt: (1) Bei der Vermittlung in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis am ersten Arbeitsmarkt soll eine Vermittlungsquote von 25% erreicht werden. (2) Bei der Vermittlung in eine weiterführende Maßnahme soll eine Vermittlungsquote von 40% erreicht werden. (3) Bei der Vermittlung in ein betriebliches Praktikum im Verlauf der Maßnahme, soll eine Vermittlungsquote von 60% erreicht werden. (4) Bei dem Verbleib der Teilnehmenden bis zum regulären Ende der Maßnahme oder bis zur Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses bzw. Qualifizierung, soll eine Quote von 75% erreicht werden. Die Bewertung der Zielerreichung erfolgt unter vorrangiger Berücksichtigung der individuell vereinbarten Förderziele gemäß Förderplan. B.1.2 Zielgruppe Erwerbsfähige leistungsberechtigte im SGB II Leistungsbezug bei Neue Wege Kreis Bergstraße mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Die Zielgruppe zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Heterogenität hinsichtlich • Alter, • Geschlecht, • Herkunftsland, • MCoaching von Bedarfsgemeinsch.
Landeshauptstadt Wiesbaden - Der MagistratVergabeplattform eHADFrist: 01. Dez.Coaching von Bedarfsgemeinsch. Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrations-chancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Dabei ist ein wichtiger Ansatz die Armutsprävention: denn durch die Erhöhung der sozialen Teilhabe, gerade der Kinder, werden die Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiographie erhöht, die wiederum die Risiken des Leistungsbezugs reduzieren. Die Bedarfsgemeinschaft soll auch bei der Organisation von Hilfen unterstützt werden, beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-betreuungsplatz, Verweisberatung zur Schuldnerberatung, Familienkarte, Erweiterung der digitalen Kompetenzen usw.. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. Es wird erwartet, dass bei mindestens 30 % der Teilnehmenden aktiviert werden, indem sie a) Flankierende Hilfsangebote (nach §16a SGB II) in Anspruch nehmen b) Hilfsangebote für die Kinder und Jugendlichen zur Inanspruchnahme führen, die sich positiv auf ihre Entwicklung auswirken (z. B. BuT, Ferienfreizeiten, Sportaktivitäten, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufliche Orientierung im Hinblick auf Ausbildung und Studium etc.) c) in zielführende, qualifizierende, arbeitsmarktorientierte Maßnahmen weitervermittelt werden d) mit einem Minijob die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützen 2.0. Zielgruppen Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht. 2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheit-liche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. 2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durchReaktivierung erwerbsfähiger Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen 2027
Landkreis Marburg-BiedenkopfMarburgFrist: 15. Sept.sowie den Ort der Leistungserbringung Reaktivierung erwerbsfähiger Menschen mit multiplen Integrationshemmnissen 2027 Leistungsgegenstand ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II mit besonderer Arbeitsmarktferne gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 SGB III am Kreis-JobCenter Standort Marburg im Auftrag des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Hauptziel der Maßnahme ist die (Re-)Aktivierung der beschriebenen Personengruppe. Durch intensive Beratung und Begleitung sollen alle schwerwiegenden Integrationshemmnisse sowie die vorhandenen Ressourcen der Teilnehmer/innen ermittelt werden, um dann in Rücksprache mit dem Fallmanagement die Inanspruchnahme weiterführender beruflicher Eingliederungsleistungen zu ermöglichen oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wahrscheinlicher werden zu lassen. Ort der Leistungserbringung: 35043 MarburgTeilzeitmaßnahme zur Aktivierung von Frauen Ü25 durch Intensiv-Coaching und betriebliche Praktika sowie Arbeitsvermittlung
Zentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kreisagentur für BeschäftigungDarmstadtFrist: 28. Sept.Teilzeitmaßnahme zur Aktivierung von Frauen Ü25 durch Intensiv-Coaching und betriebliche Praktika sowie ArbeitsvermittlungDurchführung einer Schulung für beratende Mitarbeitende der MainArbeit kommunales Jobcenter der Stadt Offenbach am Main zum Thema "Familienberatung: Aktivierung in der Beratung und Vermittlung von erziehenden und pflegenden Personen im Kontext des SGB II"
Eigenbetrieb MainArbeit kommunales Jobcenter OffenbachOffenbach am MainFrist: 22. Sept.Durchführung einer Schulung für beratende Mitarbeitende der MainArbeit kommunales Jobcenter der Stadt Offenbach am Main zum Thema "Familienberatung: Aktivierung in der Beratung und Vermittlung von erziehenden und pflegenden Personen im Kontext des SGB II" 8-12 Personen
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