Stadt Velbert, Fachbereich 7 ImmobilienserviceVelbert
Abbruch und Entsorgung einer Turnhalle und eines Haus-meisterhauses, Verfüllarbeiten Keller
Die Stadt Velbert beabsichtigt den Abruch und die Entsorgung einer Turnhalle sowie eines Hausmeisterhauses. Der umbaute Raum Turnhalle liegt bei ca. 7.800,00 m³, der des Hausmeisterhauses bei ca. 905,00 m³. Keller und Fundamentgräben müssen anschließend verfüllt werden. Die beiden Gebäude liegen im Stadtteil Velbert. Baustelleneinrichtung...
Abbruch
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Velbert beabsichtigt den Abruch und die Entsorgung einer Turnhalle sowie eines Hausmeisterhauses. Der umbaute Raum Turnhalle liegt bei ca. 7.800,00 m³, der des Hausmeisterhauses bei ca. 905,00 m³. Keller und Fundamentgräben müssen anschließend verfüllt werden. Die beiden Gebäude liegen im Stadtteil Velbert. Baustelleneinricht...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Velbert, Fachbereich 7 Immobilienservice
- Veröffentlicht:
- 28. Mai 2026
- Frist:
- 28. Juni 2026
- Thema:
- Abbruch
- Bauobjekt:
- Sporthalle / Turnhalle
Bauobjekt-Klassifikation
- Sporthalle / TurnhalleHauptobjekt
- Wohnhaus / Einfamilienhaus
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Velbert beabsichtigt den Abruch und die Entsorgung einer Turnhalle sowie eines Hausmeisterhauses. Der umbaute Raum Turnhalle liegt bei ca. 7.800,00 m³, der des Hausmeisterhauses bei ca. 905,00 m³. Keller und Fundamentgräben müssen anschließend verfüllt werden. Die beiden Gebäude liegen im Stadtteil Velbert. Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sind ausreichend vorhanden.
Weiterführende Details
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- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Stadt Königswinter – Abbruch/Neubau Turnhalle Oberdollendorf mit OGS-Erweiterung | Rohbauarbeiten
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LWL - Klinik Marsberg (KJP); Rückbau Haus B 10; Abbruch-/ Rückbauarbeiten; 26-165 E
Gegenstand der Ausschreibung sind Abbruch- und Rückbauarbeiten für das Gebäude Haus B 10 auf dem Gelände des LWL-Klinikums Marsberg, Bredelarer Straße 33, 34431 Marsberg. Das leerstehende Gebäude, eine ehemalige Wäscherei mit Therapie- und Betreuungsbereichen, ist einschließlich vorlaufender Schadstoffsanierung und Entkernung vollständig zurückzubauen. Das Gebäude wurde ursprünglich um 1900 errichtet, mehrfach umgebaut und erweitert und besteht aus mehreren miteinander verbundenen Gebäudeteilen. Es ist überwiegend dreigeschossig ausgebildet, teilweise unterkellert und befindet sich in Hanglage. Die Bruttogrundfläche beträgt ca. 2.700 m2, der umbaute Raum einschließlich Keller ca. 9.600 m3, die Gebäudehöhe ca. 18 m über Geländeoberkante. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere: * Baustelleneinrichtung einschließlich Herrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle, * Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Baustellenzufahrt, Baustraße, Lager- und Aufstellflächen, * Verkehrssicherung, Bauzaun, Sicherung der Baustellenzugänge sowie Schutz angrenzender Verkehrsflächen, Leitungen, Schächte und baulicher Anlagen, * vorbereitende Maßnahmen einschließlich Rodungsarbeiten, Schutzmaßnahmen, Öffnen von Dachflächen zur Vergrämung von Tieren sowie Demontage und Wiedermontage vorhandener Fassaden-/Artenschutzkästen, * Sicherung, Rückbau, Abmauerung und Abdichtung vorhandener Hausanschluss- und Versorgungsschächte, * Entrümpelung und Entkernung des Gebäudes, * Schadstoffsanierung einschließlich Arbeiten nach den einschlägigen technischen Regeln, insbesondere im Zusammenhang mit asbesthaltigen Baustoffen und alter künstlicher Mineralfaser, * Herstellung, Vorhaltung, Umsetzung und Rückbau erforderlicher Schwarzbereiche, Schleusen, Unterdruckhaltungen bzw. gerichteter Luftführung, soweit erforderlich, * vollständiger Rückbau des Gebäudes einschließlich Fundamente und Sohlplatte, * kontrollierter und möglichst erschütterungsarmer Rückbau unter Berücksichtigung der Hanglage, der beengten Baustellenverhältnisse und der angrenzenden Nutzungen, * staubarme Ausführung der Abbrucharbeiten einschließlich erforderlicher Benetzung, * getrennte Erfassung, Separierung, Transport, Verwertung und Entsorgung der anfallenden Baustoffe und Abfälle, * Aufbereitung geeigneter unbelasteter mineralischer Abbruchmaterialien zu RC-Material auf einem einzurichtenden Brechplatz innerhalb des LWL-Geländes, * Transport- und Entsorgungsmanagement einschließlich Entsorgungskonzept, Wiegescheinen, Begleit- und Übernahmescheinen, Abfallnachweisbuch und prüffähiger Dokumentation, * Verfüllung der Baugrube mit geeignetem unbelastetem Füllboden einschließlich lagenweisem Einbau, Profilierung und Verdichtung, * Wiederherstellung der Außenflächen einschließlich Auftrag von Mutterboden und Herstellung von Vegetationsflächen, * Stundenlohnarbeiten auf besondere Anordnung des Auftraggebers bzw. der örtlichen Bauüberwachung. Die Arbeiten sind auf einem Klinik-/Campusgelände unter eingeschränkten Zufahrts-, Lager- und Bewegungsflächen auszuführen. Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen sind jederzeit freizuhalten. Die Ausführung hat unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt-, Staub-, Lärm-, Erschütterungs- und Immissionsschutz sowie der abfall- und entsorgungsrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverFrist: 21. Aug.
Stadionbad Hannover - Planungsleistung für die Grundsanierung des Stadionbades als Gesamtleistung an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner.
Das Stadionbad ist das größte Hallenbad der Stadt und Region Hannover (mit einem umbauten Raum von ca. 71.500 m³ sowie einer Wasserfläche von rund 1.400 m²) und zählt zu den wichtigsten und beliebtesten Hallenbädern der Landeshauptstadt Hannover (LHH). Zurzeit sind bauliche Schäden (u.a.: an der Glasfassade, an Betonbauteilen, Undichtigkeiten im Bereich der Beckenränder insbesondere des Nichtschwimmerbeckens) und haustechnische Mängel (aufgrund der abgängigen, veralteten Anlagen und maroden Leitungen) in einem Umfang aufgelaufen, die das Risiko eines unkontrollierten Ausfalls des Bades befürchten lassen. Der zum gegenwärtigen Zeitpunkt festgestellte bauliche Zustand des Gebäudes macht eine voll-umfängliche Sanierung (Grundsanierung) erforderlich. Im bestehenden Gebäude gibt es folgende Nutzungsflächen (insgesamt etwa 9.000 m²), wobei das Untergeschoss (Kriechkeller) mit seinen Technik- und Verkehrsflächen mit einem Netto-Flächenanteil von fast 3.000 m² bei der nachfolgenden Aufstellung nicht berücksichtigt wurde: Büro-/Aufenthaltsräume: ca. 400 m²; Umkleidebereiche: ca. 1.000 m²; Lagerflächen: ca. 500 m²; Sanitärräume/Dusche/Küche: ca. 500 m²; Technik / technische Funktionsflächen: ca. 600 m² (ohne Untergeschoss); Verkehrsflächen (VF): ca. 2.000 m² (ohne Untergeschoss); Schwimmhalle: ca. 3.500 m²; Sauna: ca. 350 m²; Cafeteria (Milchbar): ca. 200 m²; Es sollen die Planungsleistungen Hochbau, technische Ausrüstung (Elektroplanung, Sanitärplanung mit Badewassertechnik, Ingenieurbauwerk, Heizung, Lüftung und Maschinentechnik sowie Gebäudesysteme/IUK), Freianlagen, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung zusammengefasst als Gesamtleistung (Generalplanerleistung Lph 1-9), beauftragt werden. Beauftragt werden zunächst die in den Leistungsbildern beschriebenen Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die stufenweise Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Vorschriften. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Zusammen mit der Aufgabenbeschreibung wurde vom Fachbereich Gebäudemanagement gemeinsam mit den beteiligten Sachgebieten ein Kostenrahmen für diesen Planungsauftrag ermittelt, welcher die Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird dabei auf rund 75.000.000 € brutto (KG 200-700) geschätzt. Der Schwerpunkt der Architekten- und Fachplanungsleistung liegt bei der Objektplanung Gebäude; die Anteile der einzelnen Leistungsbilder an der Gesamtplanung betragen etwa: Für diese Maßnahme wird folgender Projektablauf angestrebt: Durchführung eines VgV-Verfahrens: Juli – Dezember 2026 Beginn der Planung (LP 1): Januar 2027 Baubeginn: Mitte 2029 Fertigstellung: Mitte 2032 - Stadt Meßkirch
Schlüsselfertige Erstellung Gesamtgebäude für Ganztagesbetreuung und Bildungszentrum Meßkirch
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die schlüsselfertige Erstellung eines Neubaus für eine Ganztagesbetreuungseinrichtung sowie ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) am Bildungsstandort unter der Adresse Conradin-Kreutzer-Straße 25-27, 88605 Meßkirch. Das Vorhaben dient der räumlichen und funktionalen Erweiterung der bestehenden Conradin-Kreutzer-Schule und zielt auf eine zukunftsfähige, pädagogisch abgestimmte Gesamtstruktur für schulische Bildung, Betreuung und Förderung. Das geplante Neubauvorhaben befindet sich auf den Grundstücken Flst.-Nr. 652 und 653 in der Conradin-Kreutzer-Straße 25–27, 88605 Meßkirch. Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Conradin-Kreutzer-Schule (Grundschule mit Werkrealschule). Die Grundschule befindet sich im denkmalgeschützten Gebäude, rückwärtig angrenzend befinden sich die Räumlichkeiten der Werkrealschule. Nordöstlich des Schulcampus (hinter dem roten Platz) liegt auf dem Flst. 646/12 die Turnhalle, auf dem davorliegenden Flst. 647 befindet sich der Parkplatz für Lehrkräfte. Im Zuge der Neubaumaßnahme sollen alle Gebäude (Bestandsgebäude + Neubau) infrastrukturell miteinander verbunden werden. Dies betrifft insbesondere: • die Anbindung des neuen Gebäudes an die Turnhalle, um technische Komponenten und spätere Erweiterungen der Infrastruktur vorzubereiten, • die Weiterführung der Verbindung an das Hauptgebäude (Conradin-Kreutzer-Schule), • die Anbindung des Lehrerparkplatzes mit der Grundinstallation für eine Elektroladesäule (Vorbereitung der Elektroinfrastruktur). Die Erschließung des Neubauvorhabens erfolgt über die Conradin-Kreutzer-Straße, die zugleich die öffentliche Andienungsstraße darstellt. Aktuell fahren Schulbusse über die Brühlstraße in die Conradin-Kreutzer-Straße und halten an der bestehenden Bushaltestelle auf Flst.-Nr. 653. Diese Haltestelle entfällt durch die Baumaßnahme. Die Kinder steigen derzeit dort aus, anschließend fahren die Busse über die Schulstraße zurück auf die Bahnhofstraße. Auch Eltern bringen ihre Kinder über diesen Weg zur Schule. Für die Bauzeit ist daher zwingend eine Ersatzmaßnahme für die Bushaltestelle erforderlich. Der Bieter hat im Angebot einen konkreten Vorschlag zur Einrichtung einer Ersatzbushaltestelle vorzulegen. Die Einrichtung und Inbetriebnahme dieser Ersatzhaltestelle ist Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers. Auf den zu bebauenden Grundstücken (Flst. 652 + 653) befand sich vor einigen Jahren ein Ökonomiegebäude, das zurückgebaut wurde. Es ist damit zu rechnen, dass Teile der Flächen noch mit Fundamentresten oder verfüllten Kellern belegt sind. Die Grundstücke werden bis heute als Parkfläche für die Lehrerschaft der Conradin-Kreutzer-Schule und die Anwohner genutzt und sind zum Teil eingeschottert und bepflanzt. Es führen Laufwege zur Schule, diese sind mit Betonrabatten eingesäumt, der Höhenunterschied wird mit eine Betonblockstufentreppe überwunden. Am südlichen Bereich zur Straße befindet sich ein Buswartehäuschen, aus einer zimmermännischen Holzkonstruktion mit Trapezblechdeckung und umlaufendem Betonsockel und Fundament, der Innenbereich ist mit Betonpflaster belegt. Auf der Fläche sind noch Reste von Asphaltbelägen vorhanden. Der Auftragnehmer hat bei Planung und Ausführung mit Altbauresten zu rechnen und übernimmt den Rückbau sowie die fachgerechte Entsorgung. Er hat sich vor Ort ein Bild über den tatsächlichen Bestand und den örtlichen Begebenheiten zu machen. Für das Projekt liegt ein genehmigter Bauantrag mit vollständiger Baugenehmigung vor. Die genehmigten Unterlagen sind dem Anhang beigefügt und bilden mit den Vorgaben in der Bau- und Leistungsbeschreibung die verbindliche Grundlage für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Der Neubau dient dem dualen Zweck: 1. Der Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (GT / JT) für Schüler*innen der Grundschule, 2. Der Erweiterung der bestehenden Infrastruktur durch ein eigenständiges SBBZ (ehem. Goldösch-Schule) mit Förderräumen und Verwaltung. Beide Nutzungseinheiten werden funktional getrennt, jedoch räumlich vernetzt organisiert. Eine gemeinsame Nutzung erfolgt insbesondere in der Mensa sowie in Teilen der Freianlagen. Alle Bereiche sind barrierefrei erschlossen, mit Rückzugs- und Differenzierungsräumen, Gruppenflächen, Fachräumen sowie Sanitäranlagen. Der Raumzuschnitt ist auf moderne pädagogische Anforderungen, inklusive Förderkonzepte und integrative Betreuung, abgestimmt. Das Gebäudeensemble besteht aus zwei Hauptgebäuden mit verbindendem Zwischenbau. Das Gebäude A verläuft parallel zur Conradin-Kreutzer-Straße. Das Gebäude B schmiegt sich in die abfallende Topographie ein und ist Orthogonal ausgerichtet. Die Volumen der einzelnen Bauteile stellen sich wie folgt dar: • Gebäude A _ 4-geschossig (UG = Technik, EG = Mensa, 1. + 2. OG = Ganztagesbetreuung) • Gebäude B _ 3-geschossig (EG = Ganztagesbereich + Jugendtreff, 1. + 2.OG = SBBZ) • Verbindender Zwischenbau _ 2-geschossig (1. + 2.OG) BGF = ~2.725 m² ; NRF = ~2.417 m² ; BRI = ~9.097 m³ Alle Geschosse sind über einen Aufzug im Gebäude A barrierefrei erschlossen. Für den gesamten „Schulkomplex“ der Conradin-Kreutzer-Schule soll die neu geplante Mensa mit Ausgabeküche im EG des Gebäude A zukünftig zur Verfügung stehen. Das Gebäude soll als Effizienzgebäude EG 40 nach Gebäude Energie Gesetz GEB 2023 ausgeführt werden. Maßgebend sind die Wärmedurchgangskoeffizienten bzw. mittlere U Werte für ein Effizienzgebäude 40 NWG. Ab Auftragserteilung beginnt der Leistungszeitraum. Die Übergabe der vertraglich vereinbarten Leistung ist zum Mittwoch, den 31. Mai 2028 zu gewährleisten. Der GÜ hat einen detaillierten, prüffähigen Projekt- und Bauzeitenplan vorzulegen und bei Bauzeitverzögerung proaktiv mit dem AG abzustimmen. Zwischen der Stadt Meßkirch als öffentlicher Auftraggeberin und dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung der in der Anlage beigefügte Generalübernehmervertrag zu Stande. - Gräfenhainicher Wohnungsgesellschaft mbHFrist: 04. Juni
Totalunternehmerleistungen Energetische Sanierung eines Wohngebäudes - Gartenstr. 14-19, 06773 Gräfenhainichen
Die Stadt Gräfenhainichen (Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt) liegt 20 km südwestlich von Wittenberg und südöstlich von Dessau sowie nordöstlich von Bitterfeld. Die Lage am Rand der Dübener Heide ermöglicht den Bewohnern einen schnellen Zugang zu landschaftlich reizvollen Naherholungsgebieten und Freizeitmöglichkeiten, weshalb die Stadt einige Wohnattraktivität besitzt. Die Auftraggeberin ist ein wohnungswirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen der Stadt Gräfenhainichen. Insofern werden eigene Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Garagen in der Stadt Gräfenhainichen selbst und in den Ortsteilen bewirtschaftet. Darüber hinaus verwaltet die Auftraggeberin Wohnungen und Gewerbeeinheiten Dritter in der Stadt Gräfenhainichen und den Ortsteilen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden erhebliche Mittel in die Modernisierung und die Instandsetzung des im Eigentum befindlichen Wohnungsbestandes investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen lag bei der Sanierung und Modernisierung auf der Senkung der Wärme- und übrigen Verbrauchskosten. Diesem Ziel folgt auch die hier gegenständliche Ausschreibung. Die Leistung umfasst die komplette Planung ab der LPH 3 gemäß §§ 34 ff. HOAI für alle Fachbereiche und für die anschließende Ausführung in serieller Bauweise. Insofern soll das Gebäude zum Objekt Gartenstraße 14-19 in Gräfenhainichen einer umfassenden energetischen Sanierung unterzogen werden. Dabei soll es zum einen zu einer deutlichen Verbesserung der Wohnqualität und zum anderen aber auch zu einem CO2 neutralen Betrieb kommen. Im Ergebnis soll ein Gebäude mit dem Standard EH 70 EE entstehen. Ziel der Maßnahme ist also die Entstehung eines modernisierten Wohngebäudes mit einem ansprechenden Erscheinungsbild, einem deutlich reduzierten Energiebedarf und in dessen Folge auch deutlich reduzierten Betriebskosten für die Bewohner. Die Gesamtmaßnahme soll dabei den Rückbau von derzeitig 5 auf 3 Geschosse und den anschließend neuen Dachaufbau umfassen. Das heißt, die Abbrucharbeiten der oberen 2 Etagen und der vorhandenen Balkonanlagen sowie die insofern erforderlichen Planungsleistungen sind ebenfalls Gegenstand des Auftrages. Im Anschluss an den Dachaufbau soll es zur Herstellung einer wärmeübertragenden Gebäudehülle kommen, wobei die vorhandene Gebäudetechnik weitgehend unberührt bleibt. Das heißt die Anlagen für die Trinkwasser- und Warmwasserversorgung sowie die Heizkörper sollen möglichst erhalten bleiben. Die Wärmeversorgung erfolgt derzeitig über Fernwärme. Es soll ein neues Lüftungssystem entstehen. Für die Durchführung dieser Arbeiten bedarf es einer gesonderten Baugenehmigung, die ebenfalls Gegenstand der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist. Der Auftraggeberin ist es wichtig zu betonen, dass es sich um eine konventionelle Sanierung mit Mineralwolldämmung handeln soll. Dabei sollen besonders nachhaltige Konstruktions- und Dämmmaterialien zum Einsatz kommen. Neue nachhaltige Fensterkonstruktionen sowie eine integrierte Gebäudetechnik runden die energetische Sanierung ab und tragen so zur Zielstellung Energieeffizienzhaus 70 EE bei. Die gewünschte konventionelle Bauweise mit einem WDVS aus Mineralwolle erfordert überwiegend handwerkliche Ausführung direkt auf der Baustelle. Vor diesem Hintergrund sind organisatorische und bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Baustellenabläufe effizient zu gestalten. Dies ist insbesondere erforderlich, da die unteren 3 Etagen in den Wohngebäuden, die erhalten werden, wenigstens teilbewohnt bleiben und daher besondere Rücksichtnahme und eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Bewohner geboten ist. Die Auftraggeberin nimmt Fördermittel in Anspruch. Dabei ist die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderungen zu beachten und es sind die jeweiligen Anforderungen unbedingt zu beachten und einzuhalten. Anpassungen der bisher vorliegenden Planungen können vorgeschlagen werden, sofern die angestrebten Ziele der energetischen Sanierung mit dem Charakter Effizienzhaus 70 EE voll erfüllt werden. Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um einen Wohnblock mit mehreren Eingängen. Die Gartenstraße 14-19 wurde 1973 im damals typischen Wohnbaustil gebaut. Insofern handelt es sich um die Typenserie IW 64/0,8 Mp Brandenburg. Das Gebäude soll nach der Sanierung mit Rückbau der oberen beiden Etagen eine vermietbare Fläche von 2150 m² mit 36 Wohneinheiten umfassen. Es sind und bleiben 6 Hauseingänge. Die vorhandenen Balkonanlagen sind zurückzubauen und neu zu errichten. Die Gebäudehülle soll in konventioneller Bauweise saniert werden. Dabei sind sowohl das Dach, die Fassade und der Keller zu sanieren. Nach dem Rückbau der beiden oberen Geschosse und der vorrübergehenden Abdeckung, muss es zur Neueindeckung des Daches und zur Dämmung der obersten Geschossdecke durch geeignete energieeffiziente und nachhaltige Baustoffe kommen. Es ist keine erneute Aufstockung der zurückgebauten Geschossbereiche vorzusehen. Die Fassadensanierung ist durch Neuaufbau von Balkonen zu ergänzen. Es sind insgesamt 210 Fenster ohne Kellerfenster jedoch inklusive der Außen- und Innenfensterbänke, Rollläden und Fensteranschläge zu demontieren und anschließend zu entsorgen. Neben dem anschließend erforderlichem Trockenbau ist auch der Staubschutz für den dahinterliegenden Innenbereich zu berücksichtigen. Es wird nochmals betont, dass der Rückbau der beiden oberen Geschosse, die Herstellung eines geeigneten Unterbaus für die neue Dachabdeckung und die anschließende Installation einer Notabdichtung Gegenstand dieses Auftrages sind. Auch die Demontage der installierten Notabdichtung ist vom Auftragsumfang erfasst. Anschließend ist ein Flachdach auf der vorhandenen Betondecke zu errichten und entsprechend der Zielerreichung Energieeffizienzhaus 70 EE zu dämmen. Dabei ist die Entwässerung neu herzustellen und eine Attika zu errichten. Eine Bodenluke im Treppenhaus in wärmegedämmter, luftdichter und brandschutztechnisch geeigneter Form ist einzubauen. Der Zugang ist in geeigneter Form vorzusehen. Die Treppenhausöffnungen nach oben sind im Übrigen so zu verschließen, dass dies ebenfalls den energetischen und brandschutztechnischen Anforderungen entspricht. Es ist eine Verlängerung der bestehenden Brandschutzwand zwischen den Gebäuden im Bereich des neuen Daches vorzusehen. Die Schmutzwasserlüftungsleitungen sind über das Dach abzuführen. Die vorhandenen Kellertreppen sind einschließlich der Hauptkellertüren zurückzubauen und die Kellerbereiche sind anschließend zu verfüllen. Die Öffnungen sind mit Sichtmauerwerk zu verschließen. Entsprechend des Energiekonzeptes und der dortigen Zielstellung ist eine Kellerdeckendämmung zu liefern und zu montieren. Die 6 vorhandenen Hauseingangstüren sind einschließlich der Vordächer zu demontieren und zu entsorgen. Anschließend soll die Neumontage von Türelementen mit Glas erfolgen, die ebenfalls für die Zielerreichung Energieeffizienzhaus70 EE geeignet sind. Die Vordächer sind ebenfalls neu zu installieren. Die Hauseingangsbereiche sind mit Einlassvorrichtungen (Klingelanlagen) und beleuchteten Hauseingangsnummern zu versehen. Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser sind mit trittfesten Dämmungen und Bodenbelägen zu versehen. Im Anschluss an die Fassadensanierung im Außenbereich sind die Bestandsgehweg-platten einschließlich Unterbau neu zu verlegen. Die vorhandenen Hausanschlüsse bleiben im Bestand, die Kellerbeleuchtung ist zu demontieren. Es sind elektrisch steuerbarer Wärmeschutz (Jalousien) sowie die Einzelraumlüfter zu installieren. Dies soll mit einem neu installierten Allgemein-Stromverteiler sowie Untermessungen in den einzelnen Wohnungen erfolgen. Es sind Beleuchtungen für die Vordächer der Eingangsbereiche vorzusehen und mit Bewegungsmeldern auszustatten. Lüftungsgeräte müssen eine hygienisch erforderliche Grundlüftung garantieren, womit auch die Durchfeuchtung der Wohnungen vermieden wird. Es sind Wohnraumlüftungskonzepte und Kellerlüftungskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. Die Auftraggeberin will die vorhandenen Heizkörper in den Wohnungen weiterverwenden. Allerdings sind Rücklaufverschraubungen, Heizkörperventile und Thermostatköpfe zur Realisierung des hydraulischen Abgleiches vorzusehen. Die Heizungsleitungen zwischen Fernwärmeanschluss in der Zentrale bis zu den Frischwasserstationen sind zu erneuern und zu dämmen. Trinkwasserkaltleitungen vom Hausanschluss bis zum Wasserzähler in den einzelnen Wohnungen sind zum Teil ebenfalls zu erneuern. Die Zugänge zu den Balkonen sind neu herzustellen und in diesem Zuge zu vergrößern. Darüber hinaus sind 5 neue Balkonanlagen mit jeweils 6 Balkonen in Form von Doppeltürmen sowie 2 neue Balkonanlagen mit 3 Einzelbalkonen hofseitig zu errichten. Die Entwässerung der Balkone soll oberirdisch auf dem Grundstück erfolgen. Die Bemaßung der Balkone ist mit der Auftraggeberin im Vorfeld abzustimmen. Zu planen sind die Grundleistungen der LPH 3-8 gemäß §§ 34 ff. HOAI sowie etwa erforderliche zusätzliche Leistungen. Die Planungsleistungen müssen den Anforderungen des Fördermittelgebers entsprechen und die Auftraggeberin ist bei der Kommunikation mit dem Fördermittelgeber maximal zu unterstützen. Bei den zusätzlichen Leistungen ist zur Erfüllung des EH 70 EE- Standard zu erbringen: - Prüfung und Digitalisierung der 2D Bestandspläne (Gebäude und technische Ausrüstung) - Voranalyse der Liegenschaft (Gebäude und technische Ausrüstung) - 3D Bestandsmodell - Brandschutzplanung - Statik Fassade - Statik Dach - Bauphysikalische Berechnung - Koordination externer Planer - SiGEKO - Nachweis KfW-Standard EH 70 EE (Übergabe an Auftraggeberin) Die verbliebenen Bewohner sind während der Bauphase maximal zu informieren. Bei erforderlichen vorübergehenden Räumungen oder Abwesenheiten ist frühzeitig und umfassend zu informieren. Beschwerden sind innerhalb von 24 Stunden zu beantworten bzw., sofern möglich, vollständig zu beseitigen. Die durchaus komplexe Aufgabenstellung wird eine erhöhte Vor-Ort-Präsenz der Bauleitung während der Umsetzung nach sich ziehen. Dies ist ebenfalls zu berücksichtigen. Als Kostenrahmen für die Maßnahme der Modernisierung sind insgesamt (KG 100 - 700) ca. 3.650.000,00 EUR brutto/3.067.226,89 EUR netto (Baukosten dabei: ca. 3.000.000,00 EUR brutto/2.521.008,40 EUR netto) vorgesehen. Als Kostenrahmen für den Rückbau und die vorübergehende Dacheindeckung sind 584.96,00 EUR brutto/ 491.517,64 EUR netto vorgesehen. Das Vorhaben soll sehr zügig realisiert werden. Die Ausführung ist für den Zeitraum bis 30.04.2027 vorgesehen. - TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH
Beschaffung von Serverinfrastruktur (4 Höheneinheiten mit 60 Festplatten á 24 TB am vorhandenen Controllerpaar NetApp 2720) für den wissenschaftlichen Anwendungsbereich der TRON
Der Storage Cluster DC FR7 ist mit einem Diskpool von 90 Festplatten à 8 TB ausgestattet. Die Serverkapazitäten am FR7 speichern u.a. Daten von Volumes, auf denen das T?Laufwerk sowie Ablagestrukturen für Daten wissenschaftlicher Geräte (z.B. Sequencer) liegen. Die Speicherinfrastruktur ist essenziell für den laufenden Forschungsbetrieb. Die vorhandene Speicherkapazität muss dringend erweitert werden, da die Festplatten nahezu ausgelastet sind. Aktuell liegt die Speicherauslastung bei über 95 % und steigt kontinuierlich. Für einen ausfallsicheren Betrieb ist jedoch ausreichend freier Speicher erforderlich, um jederzeit handlungsfähig zu bleiben und kritische Systemzustände zu vermeiden. Bei einem kritischen Zustand würden die Systeme bis zum Stillstand ausgebremst, Datenoperationen wären nicht mehr möglich. Durch unerwartet hohe Datenmengen der neuen Laborgeräte mit schlechter Komprimierungs- und Deduplizierungsrate entstehen wöchentlich mehrere Terabyte neuer Forschungsdaten. Prinzipbedingt lassen sich keine verlässlichen Annahmen zur Effizienz der Datenreduktion treffen, da diese von datenspezifischen Faktoren wie Änderungsfrequenz und Datenstruktur abhängt. Im Allgemeinen können nur Daten mit erkennbaren inneren Mustern besser komprimiert werden. Um einen systemkritischen Zustand zu vermeiden, müssen ab einer bestimmten Auslastungsgrenze unverzüglich Gegenmaßnahmen ergriffen werden, die erhebliche Auswirkungen auf den wissenschaftlichen und administrativen Betrieb haben können. So müssten z.B. Sequencer zwangsabgeschaltet werden, um neue große Datenmengen zu verhindern. Dies würde die wissenschaftliche Arbeit massiv einschränken. Diese Gefahr besteht akut, wenn der Status quo fortgeführt wird. Eine Auslastung von ca. 98 % wird voraussichtlich binnen weniger Wochen erreicht. Spätestens dann muss mit der Verschiebung der Daten auf einen neuen Speicherort begonnen werden. In einem ersten Schritt sind rund 140 TB zu migrieren, was etwa vier bis fünf Tage dauern wird. Erst danach kann der Systemzustand wieder als unkritisch gelten. Bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahme steht TRON vor besonderen Herausforderungen, die sich aus dem Serverstandort FR7 ergeben. Die Kapazitätserweiterung muss innerhalb derselben Struktur erfolgen. Der Schrankplatz in beiden Storage-Schränken ist begrenzt; für ein komplett neues System fehlen sowohl Einbauplatz als auch Netzwerkinfrastruktur. Eine Migration der gesamten Datenmenge in der zur Verfügung stehenden kurzen Zeit ist unmöglich. Hinzu kommt, dass Daten teilweise für mehrere Jahre im Archiv gesperrt sind; diese Sperren können nur systemintern übertragen werden. Dies ist ein Sicherheitsmechanismus zum Schutz der Backups, der auch mit Administratorrechten nicht umgangen werden kann. Aus dieser Zwangslage sieht sich TRON gezwungen, die Speicherkapazitäten im Rahmen der vorhandenen Produkte auszubauen und einen Anbieter zu wählen, der die erforderlichen Modifikationen kurzfristig vornehmen kann. Technisch bedeutet dies die Installation eines effizienten Shelfs mit 4 HE und 60 Festplatten à 24 TB (ca. 1,5 PB) an das vorhandene Controllerpaar NetApp 2720 des bestehenden Clusters. Die Datenvolumes werden anschließend innerhalb des Clusters von den alten Diskshelfs auf das neue Diskshelf verschoben. Danach können die zwei alten Diskshelfs deinstalliert werden. Dadurch werden 2 × 4 HE frei; das neue Diskshelf benötigt nur 4 HE, sodass insgesamt 4 HE für weitere Anwendungen verbleiben. Der Speicherplatz für die vorhandenen Volumes wird faktisch verdoppelt, das End-of-Service-Life-Problem (Supportende ab September 2026) gelöst und es werden keine zusätzlichen Netzwerkports benötigt. Der Leistungsumfang ist nicht reduzierbar. Eine Reduktion durch Installation weniger Festplatten wäre technisch nicht zweckdienlich, da die Platten in Aggregaten zusammengefasst sind. Mit 60 × 24 TB liegt man ohne Cache an der Untergrenze; darunter entstünden Write Hotspots mit entsprechenden Performance-Engpässen. Zudem wird der Plattenstapel als Einheit mit 60 Platten geliefert. Aus Sicht von TRON ist dieses technische Set-up die einzige Möglichkeit, den kritischen Ist-Zustand zu beseitigen. Komponenten anderer Hersteller kommen nicht in Betracht, weil sie nicht in die vorhandenen Rahmenbedingungen integrierbar sind. Da die Systemumgebung hochspezialisiert, auf TRON zugeschnitten und die Umsetzung zeitkritisch ist, reduziert sich der in Frage kommende Anbietermarkt aus fachtechnischer Sicht faktisch auf null. TRON benötigt einen leistungsstarken Auftragnehmer, der die Umsetzung unmittelbar beginnen kann und mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Einarbeitungs- oder umfangreiche Projektvorbereitungszeiten sind unbedingt zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt TRON, die Firma CRIMSON Technology zu beauftragen. Das spezialisierte Systemhaus kann kurzfristig die benötigten Komponenten bereitstellen und ist durch frühere Projekte am FR7 bereits umfassend in die bestehenden Rahmenbedingungen eingearbeitet. CRIMSON ist nach Einschätzung von TRON der einzige Anbieter, der unmittelbar mit der Arbeit beginnen kann. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Beschreibung: Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainFrist: 10. Aug.
Anne-Frank-Schule Tragwerksplanung
Die Anne-Frank-Schule ist eine vierzügige Grundschule im Offenbacher Stadtteil Carl Ulrich-Siedlung. Derzeit werden 316 Schülerinnen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF (incl. Turnhalle) unterrichtet. Davon nehmen 97 Schülerinnen am Ganztagsangebot der Schule teil. Laut Maximalprognose des Stadtschulamts Offenbach ist unter Berücksichtigung der erforderlichen Zügigkeit bis zum Schuljahr 2029/30 mit einer Schülerzahl von bis zu 452 Kindern zu rechnen (volle 4-Zügigkeit und 3 Sonderklassen). Davon nehmen voraussichtlich 80 % am Ganztagsangebot teil. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen geschaffen werden. Darüber hinaus entsprechen die bestehenden Schulgebäude in ihrer räumlichen Struktur nicht mehr den heutigen bautechnischen und pädagogischen Anforderungen. Sie sind gesamtkonzeptionell neu zu betrachten, was einen wesentlichen Teil der Bauaufgabe ausmacht. Es wird davon ausgegangen, dass die Anne-Frank-Schule eine bauliche Erweiterung mit ca. 644 m² NUF benötigt. Außerdem sind an den Bestandsgebäuden sicherheitsrelevante Ertüchtigungen notwendig. Ziel der Planung ist es, eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und in einer Baumaßnahme im laufenden Betrieb umzusetzen. Dazu ist es voraussichtlich erforderlich, auch eine Interimslösung baulich umzusetzen. Baubestand / Objektbeschreibung siehe FunktionaleLeistungsbeschreibung Aufgabenstellung und Zielsetzung Auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe wird ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter eingeführt, der bis zum Schuljahr 2029/30 vollständig umgesetzt sein soll. Die bestehenden Schulgebäude sollen die Anforderungen und Bedürfnisse an eine zeitgemäße Grundschule mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Hierzu ist es erforderlich, die innere Struktur der Bestandsgebäude gesamtkonzeptionell zu betrachten und den Umfang der baulichen Erweiterung zu definieren. Bei der Anne-Frank-Schule soll eine Cafeteria mit Regenerierküche und den erforderlichen Nebenräumen neu errichtet werden. Darüber hinaus sind Räume für den Ganztag zu schaffen, darunter ein Begegnungs- und Freizeitbereich, eine Bibliothek, Betreuungsräume, Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und die Ganztagskoordination sowie notwendige Nebenräume. Die Lage der bestehenden Klassen- und Fachklassenräume sowie der Verwaltung ist zu prüfen und ggf. neu anzuordnen. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, beispielsweise durch die Bildung von Lernclustern. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschaftsflächen. Der Auftraggeber wünscht sich ausdrücklich ein Konzept, das den Gebäudebestand in seiner charakteristischen Struktur weitestgehend erhält und sinnvoll weiterentwickelt. Der Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude ist im Rahmen der Planung zu ermitteln und zu dokumentieren. Eine Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesichert werden. Der Tragwerksplaner hat sich eigenständig mit der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes vertraut zu machen und die vom Architekten vorgesehenen baulichen Maßnahmen statisch zu bewerten. Dabei ist nachzuweisen, dass die geplanten Eingriffe und Umbaumaßnahmen aus tragwerksplanerischer Sicht grundsätzlich umsetzbar sind. Hierzu sind die tragenden Bauteile des Bestandsgebäudes in einem für die Bewertung erforderlichen Detaillierungsgrad zu erfassen und zu untersuchen. Auf dieser Grundlage ist das Tragwerk hinsichtlich seiner Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit für die zukünftige Nutzung zu beurteilen. Sofern Defizite festgestellt werden, sind geeignete Ertüchtigungsmaßnahmen vorzuschlagen und überschlägig vorzubemessen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung des Gebäudes sicherzustellen. Die Ergebnisse sind in Form von statischen Berechnungen, erläuternden Berichten sowie Planunterlagen und Skizzen zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen dem Architekten als Grundlage dienen, um die daraus erforderlichen baulichen Maßnahmen ableiten und in die weitere Planung integrieren zu können. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme Leistungsstufen Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgen in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise beauftragt und abgerufen werden. Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie LPH 4 anteilig und LPH 6 anteilig Leistungsstufe III: Rest von LPH 4, LPH 5, Rest von LPH 6 sowie LPH 7 und LPH 8. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funktionale Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Velbert, Fachbereich 7 Immobilienservice.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.