Stadt HerneHerne
Abbruch des ehem. Übergangswohnheim an der Eickeler Straße 17 in Herne
Abbruch des ehem. Übergangswohnheim an der Eickeler Straße 17, in Herne: Abbruch des ehem. Übergangswohnheim inkl. des Ausbau der vorhandenen Schadstoffe in der Bausubstanz und deren Entsorgung. Darüber hinaus sind die Garagen mit abzubrechen. Mit einer Gerüstkonstruktion ist die Nachbarbebauung im Bereich des Giebels zu schützen.
Gerüstbau, Abbruch, Schadstoffsanierung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Herne
- Veröffentlicht:
- 27. Juli 2026
- Frist:
- 27. August 2026
- Thema:
- Gerüstbau
- Bauobjekt:
- Mehrfamilienhaus / Wohnblock
Bauobjekt-Klassifikation
- Mehrfamilienhaus / WohnblockHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Abbruch des ehem. Übergangswohnheim an der Eickeler Straße 17, in Herne: Abbruch des ehem. Übergangswohnheim inkl. des Ausbau der vorhandenen Schadstoffe in der Bausubstanz und deren Entsorgung. Darüber hinaus sind die Garagen mit abzubrechen. Mit einer Gerüstkonstruktion ist die Nachbarbebauung im Bereich des Giebels zu schützen.
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Ausführungsorte
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Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 3 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß VOL/B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen/Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Bauunternehmen/Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde gemäß UVgO folgende Angaben zu machen: Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: entfällt! Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation Nachweis der aktuellen Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA 1. Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nachgefordert. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach Nr. 1 aufzufordern. 3. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise erfolgen elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de. 4. Der Bieter hat die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 10 Kalendertagen vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle Landesverwaltungsamt Vergabeprüfstelle oder 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) Abbruch/ Rückbau,Entsorgung von AbbruchmaterialienGrugapark Bauernhofcafe - Gebäudeausbau
Grün und GrugaEssenFrist: 25. Aug.Art der Leistung Gebäudeausbau Umfang der Leistung Bauvorhaben Neubau Café am Bauernhof im Grugapark, 45131 Essen Gemarkung Rüttenscheid, Flur 007, Flurstück 194. 1. Allgemeines Auf einem Teilgrundstück im Grugapark Essen, soll für Grün und Gruga der Stadt Essen (GGE) -benachbart zum Kleintiergarten- der Neubau des Cafés am Bauernhof errichtet werden. Das gesamte Grundstück mit ca. 500m2 Grundfläche ist im Eigentum der Stadt Essen. Das Gebäude wird eine Grundfläche von ca. 300 m2 aufweisen sowie eine überdachte Außenterrasse mit ca. 100 m2. Das Café wird zukünftig durch einen externen Betreiber betrieben. Das gastronomische Angebot soll regionale Speisen, Gebäck und Getränke umfassen. Ein Teilbereich wird als Gastraum mit ca. 30 Sitzplätzen im Gebäude sowie 34 zusätzlichen Sitzplätzen unter einer überdachten Außenterrasse betrieben. Außerdem soll in dem integrierten Kiosk der Verkauf von Speisen und Getränken im Take-Away-Betrieb erfolgen. Der Zugang erfolgt barrierefrei im Bereich der auskrageden Überdachung. Der Küchenbereich umfasst die Zubereitungs- und Kioskküche sowie eine Spülküche und Vorratsräume, die zum Teil gekühlt werden. Die Belieferung erfolgt über eine, das Gebäude begleitende, Rampe. Das Gebäude ist in wärmegedämmter Holzrahmenbauweise mit einer Holzleistenbekleidung sowie teilweise in Massivbauweise mit Hochlochziegeln und mineralischem WDVS geplant. Einzelne Fassadenbereiche erhalten eine bodengebundene Fassadenbegrünung. Zur räumlichen Verbindung von Gastraum und Aussenterrasse ist eine großformatig öffenbare Glas-Faltanlage vorgesehen. Die Dachkonstruktion besteht aus Massiv-Sperrholzplatten, die pultartig ansteigen und dabei eine zweiseitig geneigte, flache Ebene bilden. Die Dachebene kragt gegenüber der Südostfassade ca. 3,5 m aus. Der wärmegedämmte Dachaufbau wird als extensives Solar-Gründach ausgebildet. Das Raumprogramm wurde in Abstimmung mit GGE (Grün und Gruga Essen) erstellt und richtet sich u.a. nach den Anforderungen zur Umsetzung der mit der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB NRW) bauaufsichtlich in NRW eingeführte Fassung der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen). Energietechnisch erfolgt die Umsetzung der Maßnahme gemäß der zum Zeitpunkt des Bauantrages aktuell gültigen Fassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) DIN 4108-2: 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz 1.1 Erschließung Das Baugrundstück befindet sich im südöstlichen Gebiet des Grugaparks an der südwestlichen Grenzecke des Gruga-Freibades. Die Erschließung des Neubaus erfolgt über die Wegegabel zwischen dem Kinderspielplatz, dem Kleintiergarten und der Tummelwiese und wird barrierefrei gemäß DIN 18040-1 erfolgen. Der Haupteingang wird einladend und leicht auffindbar gestaltet. Im Bereich der Außenanlagen werden eine gastronomisch betriebene Außenterrasse, Hochbeete, Treppen- und Podestanlagen sowie Infrastruktureinrichtungen zur Ver- und Entsorgung des Objekts vorgesehen. 2. Grundlagen der Planung Grundlagen der Planung sind: - Leistungsbeschreibung -Neubau eines Cafés am Bauernhof- der Stadt Essen, Grugapark Essen - Nutzer- bzw. Betreiberanforderungen aus Planungsgesprächen gemäß der Protokolle - Abstimmung des Raumprogramm mit Grün und Gruga Essen - Abstimmung zur Küchenausstattung und Küchentechnik mit dem Betreiber - Ergebnisse aus den Planungs- u. Projektbesprechungenbesprechungen Nr. 01 bis 17 - Erläuterungsberichte der Fachplaner für TGA 1.0 - Normen, Grundlagen - siehe Vertragsbedingungen - Darüber hinaus gelten für alle Arbeiten die Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen und Empfehlungen, Werks- und technische Vorschriften und Güte-Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung sowie Hinweise, die sich auf die vorgesehenen Materialien und deren Verarbeitung nach der neuesten Kenntnis der Technik beziehen und die Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Liefer- und Herstellerfirmen. Es gelten alle für die im Leistungsprogramm enthaltenen Leistungen zutreffenden am Tag der Abnahme geltenden Normen und Vorschriften. Insbesondere: VOB, Teil B + C, Landesbauordnung NRW, Ausführungszeichnungen, Regeln der BG, Unfallverhütungsvorschriften, Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz LAbfG, Abfallsatzung der Stadt Essen, Gewerbeabfallordnung GewAbfV, Wasserhaushaltsgesetz. 2.0 - Schadstofffreie Materialien Für alle Baustoffe und Bauteile sind ausschließlich schadstofffreie Materialien zu verwenden. 3.0 - Baulärm, Arbeitszeiten Belästigungen im Baustellenbereich und von Anwohnern und Passanten an/auf Zufahrtsstraßen durch Lärm und Staubentwicklung o.ä. bei den Arbeiten bzw. Transporten sind auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung inkl. Staubschutz bei Transporten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die geltenden Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Desweiteren sind die Auflagen und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. 4.0 - Baustellenzufahrt und Einrichtung, Verkehrssicherheit, Baustrom / Bauwasser Zufahrt zur Baustelle gemäß Luftbild mit eingetragener Wegeführung: Die Zufahrt erfolgt über die Straße "Am Grugapark", durch den Eingang "Grugabad" (Torbreite ca. 5m) und dem asphaltierten Weg folgend bis zum Baugrundstück. Folgendes ist zu beachten: Befahrbarkeit der Zuwegung: Es liegen keine klassifizierten Belastungsangaben für die befestigten Straßen/Wege im Grugapark vor. In der Praxis werden diese als Wege für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr (Mannschafts- und Leiterwagen) sowie zum Materialtransport mit LKW genutzt. Dies ist in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. WICHTIG: Kurztext aus der GAEB-Datei für die Kostenberechnung beachten. Weitere Einzelheiten sind dem Leistungstext zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Herne.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.