Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
A659 FBE AK Viernheim bis AK Weinheim, FR Mannheim, LBP
Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Besondere Leistungen: Biotoptypenkartierung, zusätzliche Abstimmungen, Erstellung des Rodungsantrags, Umweltbaubegleitung während der Rodungen
Umweltgutachten
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes Besondere Leistungen: Biotoptypenkartierung, zusätzliche Abstimmungen, Erstellung des Rodungsantrags, Umweltbaubegleitung während der Rodungen
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Unterlagen
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Auftraggeber
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Lose
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Bieter und Auftragnehmer
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Veröffentlichungsstelle
Freischalten3 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
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Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 13. Aug.A72, FBE AS Hartenstein - AS Chemnitz-Süd, FR Leipzig A72, FBE AS Stollberg-Nord - AS Chemnitz-Rottluff, FR Leipzig - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen -Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fahrbahn BAB A72 Hof-Leipzig, FBE zwischen AS Hartenstein und AS Chemnitz-Süd, Fahrtrichtung Leipzig sowie zwischen AS Zwickau-Nord und AS Chemnitz-Rottluff -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Verkehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Planung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungsfähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibun-gen) -BIM-Leistungen (Erstellung BIM-Abwicklungsplan, BIM-Mobilisierung, Erfassung und Model-lierung Bestandsdaten sowie bestehendes Gelände, Modellierung bestehender Verkehrsanla-ge sowie Ingenieurbauwerke, Modellierung Vorzugsvariante Planung, Koordination Fach- und Teilmodelle, Mengen- und Kostenermittlung, 4D-Bauphasenplan und -terminplan, Modellbasierte LV-ErstellungA72, FBE AS Hartenstein - AS Chemnitz-Süd, FR Leipzig A72, FBE AS Stollberg-Nord - AS Chemnitz-Rottluff, FR Leipzig - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale)Frist: 06. Aug.A72, FBE AS Hartenstein - AS Chemnitz-Süd, FR Leipzig A72, FBE AS Stollberg-Nord - AS Chemnitz-Rottluff, FR Leipzig - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen -Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fahrbahn BAB A72 Hof-Leipzig, FBE zwischen AS Hartenstein und AS Chemnitz-Süd, Fahrtrichtung Leipzig sowie zwischen AS Zwickau-Nord und AS Chemnitz-Rottluff -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Verkehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Planung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungsfähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibun-gen) -BIM-Leistungen (Erstellung BIM-Abwicklungsplan, BIM-Mobilisierung, Erfassung und Model-lierung Bestandsdaten sowie bestehendes Gelände, Modellierung bestehender Verkehrsanla-ge sowie Ingenieurbauwerke, Modellierung Vorzugsvariante Planung, Koordination Fach- und Teilmodelle, Mengen- und Kostenermittlung, 4D-Bauphasenplan und -terminplan, Modellbasierte LV-ErstellungA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige NaturschA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeBeschreibung: A 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zustänStadt Babenhausen - Durchgängigkeitsmaßnahmen an der Gersprenz Bereich: Stadtmühle Babenhausen
Magistrat der Stadt Babenhausen, Fachbereich IV – Tiefbau & KläranlageBabenhausenFrist: 27. JuliIm Stadtgebiet von Babenhausen fließt die Gersprenz bei Flusskilometer 12,9 durch die sog. Stadtmühle. Dort befindet sich eine stillgelegte Wasserkraftanlage, die derzeit ein Wanderhindernis darstellt. Im Rahmen der ausgeschriebenen Maßnahme sollen die wasserführenden Teile der Wasserkraftanlage rückgebaut sowie die Durchgängigkeit unter Betrachtung und Bewahrung der umliegenden örtlichen Verhältnisse hergestellt werden. Es findet eine Aufteilung des Gesamtprojekts in zwei in sich geschlossene Teilprojekte statt – der Rückbau der ehemaligen Wasserkraftanlage (Los 1) und die Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2). Beide Maßnahmen stehen in einem funktionalen und räumlichen Zusammenhang und sind planerisch aufeinander abzustimmen. Zum Rückbau der Wasserkraftanlage (Los 1) werden folgende Planungsleistungen ausgeschrieben: - Objektplanung für Ingenieurbauwerke gem. Teil 3, Abschnitt 3 HOAI – LPH 1-9, sowie besondere Leistungen (Honorarzone III) - Tragwerksplanung gem. Teil 4, Abschnitt 1 HOAI- LPH 1-6, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) - Beratungsleistungen gem. Anlage 1 HOAI o Geotechnische Untersuchungen und Beratung, - Teilleistungen a bis c gemäß Ziff. 1.3.3 Abs. 3 Spalte 1 Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, sowie besondere Leistungen (Honorarzone II) o Leistungen zur Ingenieurvermessung (Honorarzone III) - Leistungen der Umweltbaubegleitung gem. Heft 27 der AHO-Schriftenreihe - Leistungen nach der Baustellenverordnung Zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit (Los 2) wird zusätzlich zu den o.g. Leistungen folgende Planungsleistung ausgeschrieben: - Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. §26 HOAI Im Ingenieurvertrag ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-2. Ein Anspruch auf die Beauftragung aller ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Weitere detailliertere Informationen befinden sich in der Leistungsbeschreibung sowie den Honorarermittlungsbögen.„Verbandsgemeinde Wethautal, KoMoNa – Nachhaltiger Kulturlandschaftswandel in Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des Steinbachs, Los 2: Verkehrsanlagenplanung Radweg LP 1-9, Freianlagenplanung LP1-9, Ingenieurbauwerke LP1-9, Besondere Leistungen“
Verbandsgemeinde WethautalOsterfeldDiese Ausschreibung umfasst das Leistungsbild § 47 HOAI für die: -Herstellung eines gewässerbegleitenden Radweges Die Lage des herzustellenden Radweges muss zwingend in 2 bis 3 Varianten erarbeitet werden, da die Trassenführung noch offen ist. Die Planung ist auf den Touristischen Nutzen durch die Anbindung an die Saale-Unstrut Rad Acht auszurichten, der Freizeit- und Erholungswert soll dadurch in der Region gesteigert werden, bei der Planung wird aber stets ein Zusammenspiel mit einer Fließgewässerrenaturierung aus dem bereits vergebenen Los 1 notwendig werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sicherlich aufgrund des naturschutzrechtlichen Eingriffs durch den Bau des Radweges einige Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen sind. Auf jeden Fall benötigt wird eine baubegleitende Vermessung, als auch Bestandsvermessung nach Bauende, eine Bestandsaufnahme, ebenso ein Baugrundgutachten + fachliches Artenschutzgutachten. Mitarbeit bei der Fördermittelabrechnung. Eine Besondere Leistung ist die Örtliche Bauüberwachung (Baubesprechungen mit Protokoll (1x/Woche), sind durch den AN zu realisieren und im Preis enthalten, ebenfalls die Anfahrt). Sollten zusätzliche Termine aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen anfallen, sind diese ebenfalls mit im Preis enthalten (Notfall). Darüber hinaus gehende Extra Termine sind nach Bestätigung durch AG abzurechnen. Optional oder verpflichtend (ersichtlich in der Anlage Honorarangebot) sind noch weitere Besondere Leistungen preislich anzubieten, falls diese notwendig werden, insbesondere: -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; -Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen; -Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, -Rechnungsprüfung; -Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; -Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlageteile der Gesamtanlage; -Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel -Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (optional) -Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Boden-analysen (Bodengutachten), Baugrundgutachten -Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, (optional) -Erstellen von Bestandskosten (optional) -Umweltfolgenabschätzung (optional) -Beurteilen und Bewerten der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände -Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen (optional) -Beantragung und Planung naturschutzrechtlicher Eingriffe, Erstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung -Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - optional -Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten (optional) -Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen -Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (optional) -Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)-optional -Erstellen einer Bestandsdokumentation der Verkehrsanlage -Landschaftspflegerischer Begleitplan (optional) für den Radweg - Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt mit Aussagen zu ggf. notwendigen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen - Abklärung Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope/Ausgleichsmaßnahmen für ggf. notwendige Ausnahmeregelung -Fachliches Artenschutzgutachten (optional) (über Potentialanalyse) - Die Erarbeitung der Artenschutzfachbeiträge erfolgt über die Habitatpotentialanalyse für folgende Maßnahmen: Radweg -Beratung und Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege -Planung Ingenieurbauwerke LP1-9 (optional) mit 100% der Grundleistungen ist mit anrechenbaren Baukosten von 60.000 € anzubieten für 1 Durchlassbauwerk.„Verbandsgemeinde Wethautal, KoMoNa – Nachhaltiger Kulturlandschaftswandel in Wassereinzugsgebieten am Beispiel der Renaturierung des Steinbachs, Los 2: Verkehrsanlagenplanung Radweg LP 1-9, Freianlagenplanung LP 1-9, Ingenieurbauwerke LP 1-9, Besondere Leistungen“
Verbandsgemeinde WethautalOsterfeldDiese Ausschreibung umfasst das Leistungsbild § 47 HOAI für die: -Herstellung eines gewässerbegleitenden Radweges Die Lage des herzustellenden Radweges muss zwingend in 2 bis 3 Varianten erarbeitet werden, da die Trassenführung noch offen ist. Die Planung ist auf den Touristischen Nutzen durch die Anbindung an die Saale-Unstrut Rad Acht auszurichten, der Freizeit- und Erholungswert soll dadurch in der Region gesteigert werden, bei der Planung wird aber stets ein Zusammenspiel mit einer Fließgewässerrenaturierung aus dem bereits vergebenen Los 1 notwendig werden. Des Weiteren gehen wir davon aus, dass sicherlich aufgrund des naturschutzrechtlichen Eingriffs durch den Bau des Radweges einige Besondere Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen sind. Auf jeden Fall benötigt wird eine baubegleitende Vermessung, als auch Bestandsvermessung nach Bauende, eine Bestandsaufnahme, ebenso ein Baugrundgutachten + fachliches Artenschutzgutachten. Mitarbeit bei der Fördermittelabrechnung. Eine Besondere Leistung ist die Örtliche Bauüberwachung (Baubesprechungen mit Protokoll (1x/Woche), sind durch den AN zu realisieren und im Preis enthalten, ebenfalls die Anfahrt). Sollten zusätzliche Termine aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen anfallen, sind diese ebenfalls mit im Preis enthalten (Notfall). Darüber hinaus gehende Extra Termine sind nach Bestätigung durch AG abzurechnen. Optional oder verpflichtend (ersichtlich in der Anlage Honorarangebot) sind noch weitere Besondere Leistungen preislich anzubieten, falls diese notwendig werden, insbesondere: -Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften; -Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen; -Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, -Rechnungsprüfung; -Mitwirken bei behördlichen Abnahmen; -Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlageteile der Gesamtanlage; -Überwachen der Beseitigung der bei der Leistung festgestellten Mängel -Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen (optional) -Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Boden-analysen (Bodengutachten), Baugrundgutachten -Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, (optional) -Erstellen von Bestandskosten (optional) -Umweltfolgenabschätzung (optional) -Beurteilen und Bewerten der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände -Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen (optional) -Beantragung und Planung naturschutzrechtlicher Eingriffe, Erstellung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung -Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung) - optional -Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten (optional) -Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen -Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke (optional) -Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (z.B. Lastplattendruckversuche)-optional -Erstellen einer Bestandsdokumentation der Verkehrsanlage -Landschaftspflegerischer Begleitplan (optional) für den Radweg - Abarbeitung der Eingriffsregelung nach dem Bewertungsmodell des Landes Sachsen-Anhalt mit Aussagen zu ggf. notwendigen Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen und Kompensationsmaßnahmen - Abklärung Betroffenheit gesetzlich geschützter Biotope/Ausgleichsmaßnahmen für ggf. notwendige Ausnahmeregelung -Fachliches Artenschutzgutachten (optional) (über Potentialanalyse) - Die Erarbeitung der Artenschutzfachbeiträge erfolgt über die Habitatpotentialanalyse für folgende Maßnahmen: Radweg -Beratung und Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege -Planung Ingenieurbauwerke LP1-9 (optional) mit 100% der Grundleistungen ist mit anrechenbaren Baukosten von 60.000 € anzubieten für 1 Durchlassbauwerk.A 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige Naturschutzbehörde i.S. § 17 Abs. 1 BNatSchG und § 17 Abs. 2 BNatSchG das MEKUN/ Ref. 53. Kernzuständigkeiten der UNB als Untere Naturschutzbehörde sind der Artenschutz, Biotopschutz und Gebietsschutz Die vorhandene Kabeltrasse mit zwei 48'-LWL und zwei Stck 6"-Cu-Kabeln verläuft parallel zum Fahr-bahnrand der Richtungsfahrbahn Neumünster (RiFa NMS) vom KH Bordesholm und endet bei km 10,0 in einem Kabelschacht mit zwei Kabelverzweigern (KvZ), li. neben der BAB, s. beigefügte Kabelplan-Bestandsunterlagen S. 36. Von diesem Kabelschacht verläuft im Bestand ein 32" Cu-Kabel (rote Linie li. neben der BAB in Abb. oben) in nördliche Richtung. An dieses Kabel sind aktuell verkehrstechnische An-lagen in FR Kiel angeschlossen (z. B. DAUZ Nr. 17261104, "Rumohr"). Dieses Kabel verbleibt nach Ab-schluss der Arbeiten im Boden. Die auf dem Kabel befindlichen Dienste werden vor der Bauphase auf andere Übertragungswege umgeschwenkt (z.B. auf GSM), sodass eine Sicherung des Kabels bzw. die Herstellung eines Provisoriums nicht erforderlich ist. Dieses alte Cu-Kabel endet im Kabelhaus (KH) Melsdorf und ist dort voll aufgelegt. Die Auflage ist zurückzubauen damit die beiden neuen Cu-Kabel dort aufgelegt werden können. Nach Verlegung der neuen LWL-Kabel werden die verkehrstechnischen Anla-gen auf das neue LWL-Nahverkehrskabel aufgeschaltet bzw. für eine spätere Anbindung mit dem 48' Nahverkehrskabel vorbereitet (durch Setzen eines Schachts mit Abzweigmuffe vor der betreffenden Streckenstation). In der neuen Trasse in FR Kiel soll ein zusätzliches DN50 Leerrohr für zukünftige LWL-Kabelreserven mitverlegt werden. In dieses Leerrohr sollen 2...4 Micropipes für eine spätere Mandaten-/Dienstetrennung eingebracht werden. Die für die Trassenplanung benötigten Kabelschutzrohre und Kabel sind in der folgenden Tabelle zusammengestellt. Weitere Ausführungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.Welheimer Mark - Freianlagenplanung (Los 3) - Angebotswettbewerb -
Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbHEssenGegenstand dieser EU-weiten Bekanntmachung ist die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 i. V. m. Anlage 11 HOAI für das neue Gewerbegebiet "Welheimer Mark" in Bottrop. Die Bekanntmachung leitet einen Teilnahmewettbewerb ein. Das rund 11 ha große, derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzte Areal soll im Rahmen des interkommunalen Gesamtprojekts "Freiheit Emscher" zu einem klimaneutralen, gewerblich?industriell nutzbaren Standort mit hohen Anforderungen an Ökologie, Klimaschutz und Freiraumqualität entwickelt werden. Die zu vergebende Leistung umfasst die Planung der öffentlichen Grün? und Freiflächen sowie begleitender Freianlagen. Hierzu zählen insbesondere die zentrale Platzfläche und die grüne Achse im Quartier, der das Gewerbegebiet fassende Grünraum, die Einbindung und freiraumplanerische Ausgestaltung eines im Norden vorgesehenen offenen Wasserlaufs mit begleitendem Grünzug sowie das Wege?, Platz?, Rad? und Fußwegenetz einschließlich Ausstattung und Beleuchtung, soweit diese den Freianlagen zuzuordnen sind. Ausgleichs? und Artenschutzmaßnahmen sind zu integrieren und Beiträge zur Stärkung des Biotopverbunds zu leisten. Die Freianlagenplanung hat ein robustes, wartungsarmes und gestalterisch hochwertiges Freiraumkonzept zu entwickeln, das die Zielsetzung eines klimaneutralen Gewerbegebiets unterstützt, Aufenthaltsqualitäten und Adressbildung für das Quartier schafft, die Anforderungen an Biodiversität, Klimaanpassung und Ökosystemleistungen erfüllt und Belange zukunftsfähiger Mobilität (u. a. Rad? und Fußverkehr, ÖPNV?Anbindung, mögliche Mobilstation) berücksichtigt. Die Planung baut auf bereits beauftragten Vorleistungen zur Baureifmachung (Los 1) sowie zur verkehrlichen und entwässerungstechnischen Erschließung (Los 2) auf und ist hiermit eng zu verzahnen, insbesondere mit dem nachhaltigen Entwässerungssystem (Regen? und Schmutzwasser, Retention, Mulden?Kanal?System, Überflutungsschutz, Anschlüsse an Aspelflötte und Gewerbeboulevard), den im Bebauungsplanverfahren festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen, dem landschaftspflegerischen Begleitplan und weiteren Fachgutachten. Die ausgeschriebenen Leistungen der Freinanlagenplanung sollen - entsprechend den Leistungsphasen der HOAI - stufenweise beauftragt werden. Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung ergeben sich aus der Anlage "Objektliste und Beauftragungsmatrix" zur Projekt? und Leistungsbeschreibung. Die Zuschlagserteilung im Los 3 ist nach aktuellem Stand der Planung für Juni 2026 vorgesehen. Mit den Leistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Der Leistungszeitraum ist derzeit bis Ende 2029 vorgesehen. Diese Angaben bilden den Zeitplan des Vorhabens zum Zeitpunkt der Versendung der EU?weiten Bekanntmachung ab; Änderungen im Projektverlauf bleiben vorbehalten. Vom Auftragnehmer wird eine aktive Mitwirkung in einem komplexen Projektumfeld erwartet. Dazu gehören insbesondere die kontinuierliche Abstimmung mit den Objektplanern der Lose 1 und 2, die Zusammenarbeit mit externer Projektsteuerung und Koordinierungsbüro, die Kommunikation mit der Stadt Bottrop als künftigem Eigentümer und Betreiber der öffentlichen Flächen, mit der Emschergenossenschaft sowie weiteren Fachplanern, Gutachtern und Stakeholdern, die Teilnahme an regelmäßigen Planungsbesprechungen (in der Regel 14?tägig), die Erstellung quartalsweiser Statusberichte sowie eine angemessene Präsenz vor Ort während der Bauausführung der Freianlagen. Neben den Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen ist als besondere Leistung insbesondere das Prüfen von Nachträgen (Abrechnung nach Aufwand) zu erbringen. Der Auftraggeber fordert, dass das vorgesehene Personal, insbesondere die im Angebot zu benennende Projektleitung, über die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber legt höchsten Wert auf ein kontinuierlich besetztes Projektteam mit gleichbleibender Qualifikation und Erfahrung. Umfang, Honorarzone, anrechenbare Kosten, Beauftragungsstufen sowie der Terminrahmen ergeben sich im Übrigen aus den Anlagen der Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost.
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