Stadtwerke Neustadt in Holstein vertreten durch GMSH AöRLübeck
32600222OV Erneuerung Ver-u. Entsorgungsleitungen u. Straßenbauarbeiten
Beschreibung der Bodenklassen bzw. Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten. Erschwernisse im Bereich von Entsorgungsleitungen werden nicht mit dieser Positionen vergütet und sind in die entsprechenden Postitionen der Erschwernisse für Kreuzungen bzw. längslaufende Kabel und Leitungen mit einzurechnen. Nur auf besondere Anordnung des AG.
Straßenbau, Leitungsbau
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Beschreibung der Bodenklassen bzw. Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten. Erschwernisse im Bereich von Entsorgungsleitungen werden nicht mit dieser Positionen vergütet und sind in die entsprechenden Postitionen der Erschwernisse für Kreuzungen bzw. längslaufende Kabel und Leitungen mit einzurechnen. Nur auf besondere Anordnung des AG.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtwerke Neustadt in Holstein vertreten durch GMSH AöR
- Veröffentlicht:
- 07. Juli 2026
- Frist:
- 06. August 2026
- Thema:
- Straßenbau
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung der Bodenklassen bzw. Homogenbereiche gem. Baugrundgutachten. Erschwernisse im Bereich von Entsorgungsleitungen werden nicht mit dieser Positionen vergütet und sind in die entsprechenden Postitionen der Erschwernisse für Kreuzungen bzw. längslaufende Kabel und Leitungen mit einzurechnen. Nur auf besondere Anordnung des AG.
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Dokumente und Anhänge
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5- Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.
RV Grünpflegearbeiten
Grünpflegearbeiten und Pflanzarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027. - Stadt Frankfurt am Main, StraßenverkehrsamtFrankfurt am MainFrist: 04. Aug.
Rahmenvereinbarung GaLaBau 2026-2027 Bezirk OST
Landschaftsbauarbeiten: Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um Aufträge im Rahmen der Grünanlagenunterhaltung in öffentlichen Grünanlagen, auf Spielplätzen, in Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten, auf Friedhöfen, Straßen und Stadtplätzen, sowie städtischen Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main, im Bereich des Bezirk OST. Teilweise handelt es sich um die Beseitigung von Unfallgefahren. Für diese behält sich die Auftraggeberin die Beauftragung einer unmittelbaren/zeitnahen Ausführung vor. Dies wird über entsprechende Positionen gesondert vergütet. Die Massen werden nicht im Gesamten, sondern als Einzelabrufe mit Teilmengen über den Ausschreibungszeitraum verteilt beauftragt. Die Abwicklung der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge, die aus einer Zusammenstellung mehrerer Positionen bestehen kann. Der Zeitraum bis wann der Einzelauftrag abzuwickeln bzw. fertigzustellen ist, gibt der AG vor. Der Auftragnehmer hat die im Einzelauftrag geforderten Leistungen fristgemäß auszuführen. Abwicklung der Rahmenvereinbarung auf Grundlage von Einzelaufträgen. Die Wertgrenze (Obergrenze) der Einzelaufträge beträgt maximal 100.000,- € netto. Die Prozentualen Verteilungen nach Auftragswert mit einer Wertgrenze von 25.000,- € je Einzelobjekt war in den letzten Jahren wie folgt: 1 - 3% < 10.000,- € mit Unfallgefahr 10- 15 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 5-8 % > 10.000,- € mit Unfallgefahr 80- 85 % > 10.000,- € ohne Unfallgefahr Auf Grund der Erhöhung des Maximalauftragswert auf 100.000,- € je Einzelauftrag wird folgende Verteilung angenommen: 1 - 3 % < 10.000,- € mit Unfallgefahr 8 - 10 % < 10.000,- € ohne Unfallgefahr 3 - 5 % > 10.000,- € < 25.000,- € mit Unfallgefahr 25 -30 % > 10.000,- € < 25.000,- € ohne Unfallgefahr 35 -40 % > 25.000,- € < 50.000,- € ohne Unfallgefahr 15 -25 % > 50.000,- € < 75.000,- € ohne Unfallgefahr 10 -15 % >75.000,. € bis 100.000,- € ohne Unfallgefahr Ein Anspruch auf Verbindlichkeit der Prozentualen Verteilung besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf kontinuierliche, fortlaufende Auftragsabwicklung besteht nicht. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Es handelt sich nicht um einen Alleinbeauftragungsvertrag! Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet alle anfallenden Leitungen über die Rahmenvereinbarung abzuwickeln. Die Einzelaufträge werden schriftlich in Form von einzelnen Bestellscheinen der Sachgebiete des Grünflächenamtes oder auch folgender anderer Ämter erteilt: Sportamt, Palmengarten. Eine Beauftragung durch weitere Institutionen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin zulässig. Die Auftraggeberin kann für die Beauftragung von der Auftragnehmerin das Erstellen eines Angebotes auf Grundlage der Position und Einheitspreise der Rahmenvereinbarung verlangen, der mögliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Auftraggeberin kann auch Leistungen direkt beauftragen. Ein entsprechendes Leistungsverzeichnis wird dann dem Bestellschein angefügt. Die Einzelbeauftragung erfolgt wie folgt: -Ortstermin innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin. -Erstellung eines Leistungsverzeichnisses (durch Auftraggeberin) oder Angebotes (Auftragnehmerin) innerhalb von 14 Tagen nach Ortstermin oder Aufforderung zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses. -Erstellung eines Bestellscheins gemäß erstellten Leistungsverzeichnis / Angebot durch die Auftraggeberin. -Beginn der Ausführung im Regelfall innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Bestellscheins. Längere Ausführungsfristen bedürfen der Absprache und schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartnerinnen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit nach Auftragserteilung bis 31.12.2027. - Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 27. Juli
LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in den Siedlungsbereichen der Solestadt Bad Dürrenberg
Kurzbeschreibung: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die vollständige Umrüstung der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage im ausgeschriebenen Bereich auf energieeffiziente LED-Technik einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen LED-Leuchten bzw. LED-Umrüstsätze, der Ausbau und die fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung der demontierten Komponenten sowie sämtliche erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten. Die Arbeiten sind abschnittsweise auszuführen. Ein begonnener Straßenzug ist grundsätzlich vollständig fertigzustellen, einschließlich aller zugehörigen Montage-, Anschluss-, Prüf- und Wiederherstellungsarbeiten, bevor mit den Arbeiten in einem weiteren Straßenzug begonnen wird. Abweichungen hiervon sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Ziel dieser Regelung ist es, die Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer auf das erforderliche Maß zu beschränken sowie einen geordneten und zügigen Bauablauf sicherzustellen. Etwaige Mehrkosten, die sich aus dieser Bauablaufvorgabe ergeben, sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, DIN- und EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie der Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers auszuführen. Der Auftragnehmer hat alle für eine vollständige und funktionsfähige Anlage erforderlichen Lieferungen und Leistungen zu erbringen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind, jedoch zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten notwendig werden. Nach Abschluss der Arbeiten sind die Anlagen zu prüfen, in Betrieb zu nehmen und die entsprechenden Prüf- und Bestandsunterlagen dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Die Einweisung des Auftraggebers bzw. des Betriebspersonals ist Bestandteil der Leistung. Während der Ausführung der Arbeiten ist die Verkehrssicherung gemäß den geltenden Vorschriften sicherzustellen. Einschränkungen des Verkehrs sind auf das notwendige Maß zu beschränken und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Die Kosten für die Baustelleneinrichtung und- räumung, sämtliche zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen einschließlich Absperrungen, halbseitiger Sperrungen, Wanderbaustellen, Sicherungsmaßnahmen sowie die Einrichtung und Unterhaltung der Verkehrssicherung sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. Ebenso sind die Kosten für das Einholen, Vorhalten und Umsetzen aller erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen, Genehmigungen und Abstimmungen mit den zuständigen Behörden in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle hieraus entstehenden Kosten, Nebenleistungen und Aufwendungen sind in die angebotenen Einheitspreise einzurechnen, auch wenn sie in den Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses nicht gesondert aufgeführt sind. Die Angaben zu den vorhandenen Mastzopfdurchmessern dienen lediglich der Orientierung. Der Auftragnehmer hat die örtlichen Gegebenheiten eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung und Montage aller zur Anpassung an die vorhandenen Mastzöpfe erforderlichen Befestigungs- und Adapterelemente ist Bestandteil der Einheitspreise und wird nicht gesondert vergütet. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. - Grün und GrugaEssenFrist: 11. Aug.
KSP Hofterberg - Generalsanierung
Art der Leistung Landschaftsbauarbeiten Umfang der Leistung Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen unterschiedliche Garten- und Landschaftsbauarbeiten (u.a. Pflasterarbeiten, Erdarbeiten zur Erweiterung der Sandspielfläche, Pflanzarbeiten, Einbau von Spielgeräten und Ausstattungselementen) zur Umgestaltung und Erweiterung eines Kinderspielplatzes. Zufahrt zur Baustelle Das Baugrundstück ist etwa 900 m2 groß. Der Baustellenbereich befindet im Stadtbezirk I hinter dem Rathaus. Sie ist umgeben von Wohnbebauung und einer Schule. Die unmittelbare Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die Straßen Immestraße und Hofterbergstraße, 45127 Essen. Es wird empfohlen, sich die Zufahrt vor Ort anzuschauen, um die entsprechenden Fahrzeuge für den Transport zu kalkulieren (je nach Wendekreisen, ggf. nur mit 4-Achser befahrbar). Baustelleneinrichtung Der Ablauf der Arbeiten ist seitens des AN so zu organisieren, dass innerhalb der Baustelle ausreichende Lagerflächen zur Verfügung stehen. Zusätzliche Flächen können nicht bereitgestellt werden. Absperrungen und Sicherungen Der AN hat den Bauzaun zur Sicherung der Baustelle zu liefern und zu sichern, die Vergütung wird in gesonderten Positionen vereinbart. Der AN hat diesen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und stets nach Arbeitsende komplett einschließlich der mitgelieferten Verschraubung zu verschließen und zu sichern. Die Baustelle ist durch den AN zusätzlich mit Baustellenschildern zu sichern. Leitungen Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn seiner Bauleistung in schriftlicher Form bei dem jeweiligen Versorgungsunternehmer über die Lage der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen Kenntnis zu verschaffen. Bodenverhältnisse Bei dem Bearbeitungsbereich handelt es sich im Wesentlichen um befestigte Flächen (Betonsteinpflaster, Betonsteinplatten) sowie Rasen- und Sandflächen. Aufgrund eines nicht auszuschließenden Kampfmittelverdachts sind Erdarbeiten mit besonderer Vorsicht auszuführen. Der Aushub hat erschütterungsarm und lagenweise zu erfolgen. Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine jederzeitige Kontrolle des Bodens möglich ist. Bei Bodeneingriffen > 80 cm ist vorab die Bauleitung zu informieren. Bei Auffinden von verdächtigen Gegenständen sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Bauleitung sowie die zuständige Behörde zu informieren. Baumbestand Auf den vorhandenen Baumbestand muss unbedingt Rücksicht genommen werden. Arbeiten im Wurzelbereich vorhandener Bäume dürfen nur in enger Abstimmung mit der Bauleitung erfolgen. Ggfls. muss auf Anweisung der Bauleitung in diesen Bereichen von Hand gearbeitet werden. Es gilt die DIN 18920. Bei der Lagerung von Material ist sicher zu stellen, dass keinerlei Stoffe in die Böden eingetragen werden können. Die Materiallagerung ist so durchzuführen, dass die Böden möglichst wenig beeinträchtigt werden. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine Materialrückstände in den Böden verbleiben. Versorgungsanschlüsse (Wasser und Strom) sind auf dem Baugrundstück nicht vorhanden. Bei den Arbeiten zum Aufstellen der Spielgeräte ist zu beachten, dass das finale Anfüllen von Sand und Holzhäcksel erst nach Einbau der Spielgeräte erfolgen kann. Auffällige Materialien, die nicht in die gegebenen Beschreibungen passen, sind gesondert auszuheben, in Form von Mieten zu lagern und fachgutachterlich zu beurteilen. Allgemeine Hinweise Verunreinigungen und Beschädigungen von Straßen, Fußwegen und sonstigen angrenzenden Flächen, welche im Rahmen der Baumaßnahme entstehen, sind unverzüglich vom AN auf dessen Kosten zu entfernen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe "entsorgen" oder "zur Deponie transportieren" in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8). Der Auftraggeber behält sich die Koordinierung und Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten vor. Der Arbeitsablauf ist mit der Bauleitung vorab und in regelmäßigen Abständen (mindestens wöchentlich) vor Ort abzustimmen. Der Auftragnehmer hat alle Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, an Ort und Stelle zu prüfen. Unstimmigkeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber zu klären. Folgende Planunterlagen werden dem AN durch den AG zur Verfügung gestell. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 25. Aug.
Verkehrsanlage Lph 1 - 4 und Ingenieurbauwerk/Tragwerksplanung Lph 1 -3
Beschreibung: Planungsauftrag Für die Planung der nachfolgend beschriebenen baulichen und verkehrlichen Situation sind sämtliche technisch und planerisch sinnvolle Lösungen zu untersuchen, die zu dem regelrechten 6-streifigen Ausbau für den Abschnitt AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R Liburer Heide (A 559) (gem. Bundesverkehrswegeplan (BVWP)) führen. Grundlage dafür ist die bis zur Vergabe vorliegende Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2035. Durch einen 6-streifigen Ausbau z.B. mit zusätzlichen Anpassungen an verschiedenen Anschluss-stellen (AS), einem leistungsfähigen Querschnitt, der regelgerechten Ausbildung des Mittelstreifens sowie eine ausreichende Entwässerung können Sicherheitsrisiken minimiert und die Leistungsfähig-keit und Verkehrssicherheit für die heutigen und zukünftigen Verkehrsbelastungen sichergestellt werden. Planungsbereich Abschnitte 1 - 3 Bei der A 59 handelt es sich um eine durchgehende Autobahn mit großräumiger Verbindungsfunktion der Straßenkategorie AS I gemäß RIN (Richtlinien für integrierte Netzgestaltung), da sie im südlichen Nordrhein-Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 (BPL 2016), Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes vom 23.12.2016, ist am 31.12.2016 in Kraft getreten. Darin ist der Ausbau der A 59 zwischen dem Autobahndreieck Köln-Porz (A 559) und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost als "vordringlicher Bedarf - Engpassbeseitigung" ausgewiesen (PRINS-Nr. für Bedarfsplanabschnitte A59-G20-NW und A59-G80-NW). Im Rahmen einer vierstufigen Priorisierung von Straßenbauprojekten stellt diese Einteilung die höchste Kategorie dar. Der Streckenabschnitt "A59-G80-NW-T1-NW: A 59 - AD Sankt Augustin-West (A 560) bis T+R-Anlage Liburer Heide" (Bau-km 18+069 bis Bau-km 23+593) ist Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung. Der Ausbauabschnitt befindet sich überwiegend auf dem Stadtgebiet von Troisdorf (Stadtteile Spich, Oberlar, Rotter See, Sieglar und Friedlich-Wilhelms-Hütte) und zu einem kleinen Teil auf dem Stadtgebiet von Sankt Augustin. Durch die hohe Einwohnerdichte in der Region, die Anbindung des Flughafens Köln/Bonn, die großen Gewerbe- und Industrieansiedlungen im unmittelbaren Bereich und den hohen Anteil an durchgehendem Fernverkehr ist der Streckenabschnitt zwischen dem AD Heumar und dem AK Bonn-Ost (A 562) als verkehrlich sehr stark belastet anzusehen. Im Untersuchungsraum kann der Ausbauabschnitt AD Sankt Augustin-West bis T+R-Anlage Liburer Heide z.B. in drei Abschnitte aufgeteilt werden. Komplexe Ausbauplanung Bei dem betroffenen Streckenabschnitt der A 59 handelt es sich um eine komplexe Ausbauplanung, da vielfältige Konflikte mit Leitungen (Hochspannungsfreileitungen und Ferngasleitungen), kreuzende Verkehrswege und Flüsse sowie dicht heranreichende Wohn- und Gewerbebebauung vorhanden sind. Bereits die Vorplanung wird daher als sehr zeit- und personalintensiv eingeschätzt. Zum Umfang der Planungsleistung gehören die Untersuchung, Darstellung und Beurteilung der verschiedenen Ausbauvarianten zum 6-streifigen Ausbau der A 59 zwischen AD Sankt Augustin-West bis zur geplanten T+R-Anlage Liburer Heide unter Beachtung aller räumlichen und sachlichen Zwangspunkte. Die Beurteilung aller erarbeiteten Varianten erfolgt hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, sowie weiterer Gesichtspunkte. Diese sind Bauablauf/ Technische Machbarkeit, Lärmschutz, Kosten/ Wirtschaftlichkeit, Städtebauliche Einbindung und Umweltverträglichkeit Siegbrücke Ein großer Themenkomplex in diesem Streckenabschnitt ist das Bauwerk Siegbrücke, da dort viele verschiedenen Problematiken, wie eingeschränkte Resttragfähigkeit, erforderlicher 8-streifiger Neubau im FFH-Gebiet, Nähe zu weiteren Bauwerken und Hochspannungsfreileitungen, zu einem komplexen Problem, insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung zusammentreffen. Um die technische Machbarkeit der Ausbauvarianten in diesem Bereich überprüfen zu können, muss bereits im frühen Planungsstadium eine sehr konkrete bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellenverkehrsführung erstellt werden. Bisherige Leistungsfähigkeitsberechnungen zeigen neben dem regelrechten 6-streifigen Ausbaus zudem die Planung eines zusätzlichen Einfahrtstreifens zwischen AD Sankt Augustin-West und AS Troisdorf in Fahrtrichtung Köln (Einfahrt von der der A 560 auf die A 59). Bedarfsplanprojekt A 553 Das Bedarfsplanprojekt A 553 beschreibt eine neue 4 streifige Verbindung zwischen Wesseling (A 555) und Niederkassel (A 59). Entsprechend der festgelegten Vorzugsvariante (V6aT) soll ein Anschluss der geplanten neuen Rheinquerung "Rheinspange" im Bereich der Spicher Seen erfolgen. Planen mit BIM Building Information Modeling (BIM) beschreibt eine digitale Arbeitsmethode für das Planen, Bauen, Erhalten und Betreiben der Bundesfernstraßeninfrastruktur. Die vertragsgegenständliche Planung bzw. Ausführung ist durch den AN mittels der BIM-Methode modellbasiert zu erstellen. Die daraus resultierenden Anforderungen ergeben sich aus der hier folgenden Leistungsbeschreibung (LB), in denen die Anforderungen der BIM-Methodik in den AG-Informationsanforderungen (AIA) beschrieben und konkretisiert sind. Im weiteren Verlauf der hier vorliegenden Leistungsbeschreibung wird insbesondere auf die Anhänge der AIA verwiesen. Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung aller beteiligten Fachgewerke unter Gesamt-Koordination eines extern beauftragten BIM-Gesamtkoordinators. Alle Planungs- und planungsrelevanten Daten für die Verkehrsanlage sind somit auch im OKSTRA-Format 2.022 (oder neuer) zu übergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtwerke Neustadt in Holstein vertreten durch GMSH AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.