Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung, Landeskriminalamt Nds. / LKA Nds.
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung für die Infrastruktur-Gesamtliegenschaft des LKA Niedersachsen in zwei Abschnitten: ab Juli 2026 für 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen für insgesamt 250 Tage.
Kampfmittelräumung
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Inhalt auf einen Blick
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung für die Infrastruktur-Gesamtliegenschaft des LKA Niedersachsen in zwei Abschnitten: ab Juli 2026 für 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen für insgesamt 250 Tage.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen
- Veröffentlicht:
- 04. Mai 2026
- Frist:
- 21. Mai 2026
- Thema:
- Kampfmittelräumung
Ausschreibungsbeschreibung
Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung für die Infrastruktur-Gesamtliegenschaft des LKA Niedersachsen in zwei Abschnitten: ab Juli 2026 für 20 Tage und ab Januar 2027 in mehreren Einsätzen für insgesamt 250 Tage.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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26A40129; Landeskriminalamt Nds. / LKA Nds.; Infrastruktur Gesamtliegenschaft; Technische Erkundung KMR sowie Kampfmittelräumung Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung, ALG 1+2+3, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben sowie die Fachplanung technische Ausrüstung der Interimscontaineranlage, der Anlagengruppen 1+2+3 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Besondere Leistungen: -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen oin 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt oLieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. oDie Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Gebäude: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann. - Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale VergabestellePlön
Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf
Titel: Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf im Kreis Plön Beschreibung: Der Kreis Plön plant in der Gemeinde Heikendorf auf dem Grundstück "Am Krischansbarg" den Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums. Das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort wird verfügbar. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche umfasst ca. 21.000 m². Die Gebäude werden voraussichtlich eine Größe von insgesamt ca. 13.905 m² BGF erreichen. In Anbetracht des erheblichen Sanierungsbedarfs des bisherigen Altbaus, des wachsenden Raumbedarfs und der ansteigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler - auch wegen der G9 Umstellung im Schuljahr 2026/2027 - auf mind. 1.100, soll das Projekt zeit- und kostenoptimiert beschafft werden. Es ist das Ziel des Kreises, das Projekt "Neubau der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf" in Bezug auf die Lebenszykluskosten wirtschaftlich zu optimieren und unter maximaler Kosten- und Termintreue umzusetzen. Auch aus technischer Sicht bietet der Neubau Vorteile: Barrierefreiheit, Brandschutz und Schadstofffreiheit lassen sich vollständig umsetzen. Zudem ist eine BNB-Zertifizierung mindestens in Silber verbindlich vorgesehen. Unter dieser Maßgabe soll das Projekt in alternativer Beschaffungsvariante als Totalunternehmer-Modell (TU) umgesetzt werden. Das Projekt muss bis zum 22.07.2030 fertiggestellt sein. Die TU-Gesamtmaßnahme umfasst die Planung, den Bau, die Bauzwischenfinanzierung und Wartungsleistungen für 5 Jahre. Die Endfinan-zierung erfolgt über den Kreis, auch der spätere Gebäudebetrieb sowie Instandhaltungsleistungen, die nicht Teil der Mängelgewährleistung sind. Gegenstand des zur Ausschreibung stehenden Vertrags sind sämtliche Planungs- und Bauleistungen unter Anwendung der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) für den schlüsselfertigen Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf, ferner die gesamte Projektbegleitung und Projektbauleitung einschließlich Koordinierungsleistungen, die BIM-Gesamtkoordination sowie die Bauzwischenfinanzierung und Einregelungs- und Wartungsleistungen. Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Die Bewerber reichen einen Teilnahmeantrag ein, welcher die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß der Auftragsbekanntmachung und der Verfahrensbedingungen enthält. Es sind die zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden und die geforderten Anlagen beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Die Vergabestelle überprüft zunächst die eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die aufgeführten Mindeststandards einhalten. Diese sind unten im Einzelnen definiert. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Sollten danach weiterhin mehr als drei Bewerber verbleiben, erfolgt die Auswahl anhand der bekannt gegebenen Eignungsmatrix. Es werden (sofern vorhanden) mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber als Bieter für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt. Bei Punktegleichstand unter den schwächsten Bewerbungen findet eine Auswahl durch Los statt. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhalten gesonderte Angebotsaufforderungen zur Abgabe von ersten, indikativen Angeboten. Nach Eingang der ersten, indikativen Angebote erfolgt eine formale Prüfung auf Ausschlussgründe, ferner eine wirtschaftliche, technische und juristische Bewertung der ersten Angebote anhand der mitgeteilten Bewertungsmatrix. Sofern mehr als drei Angebote vorliegen sollten, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden müssen, behält sich die ausschreibende Abteilung vor, gleichwohl nur die drei Bieter mit den bestplatzierten Angeboten gemäß Bewertung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und mit ihnen weiterzuverhandeln; die verbleibenden Bieter scheiden aus. Die ausschreibende Stelle macht mithin von der optionalen Möglichkeit des § 3b Abs. 3 Nr. 8 EU-VOB/A Gebrauch, wonach in einer Ausschreibung vorgesehen werden kann, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern. Ob tatsächlich eine solche Abschichtung stattfinden wird, entscheidet die ausschreibende Abteilung nach Eingang der indikativen Angebote. Die erforderlichen Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich ab Januar 2027 bis April 2027 im Kreis Plön geführt. Es sind mehrere Verhandlungstermine vorgesehen. Die Bieter sollten sich auf entsprechende Verhandlungstermine in diesem Zeitraum einstellen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter Gelegenheit, letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag (Vertragsbeginn) soll je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens im Juli 2027 erfolgen. - Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, BauverwaltungKarlsruheFrist: 16. Juli
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landkreis KarlsruheKarlsruheFrist: 16. Juli
Ladeinfrastruktur für Elektrobusse in Ubstadt-Weiher - Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4+5)
Der Landkreis Karlsruhe ist Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Kreisgebiet. Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine schrittweise Umstellung auf Elektroantrieb im Bereich der für den ÖPNV eingesetzten Linienbusse geplant. Die zur Ladung der Elektrobusse benötigte Ladeinfrastruktur soll dabei durch den Landkreis errichtet und anschließend den Verkehrsunternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Für die beiden Buslinienbündel Bruchsal Nord und Kraichtal, deren Buslinien hauptsächlich in den Kommunen Bruchsal, Bad Schönborn, Forst, Kraichtal, Kronau, Östringen und Ubstadt-Weiher verkehren, soll bis zum 30.09.2027 ein weiterer Ladeinfrastrukturstandort errichtet werden, der den beiden Konzessionären (Verkehrsunternehmen) der Linienbündel und ggf. ihren Subunternehmen gemeinsam zur Verfügung gestellt werden wird. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, die Vergabe der Linienbündels Kraichtal erfolgt im ersten Halbjahr 2027. Der Landkreis wird hierfür ein Grundstück von der Gemeinde Ubstadt-Weiher kaufen. Dieses befindet sich im Gewerbegebiet „Sand“, Großer Sand 33 in 76698 Ubstadt Weiher (Flst. Nr. 7442). Das Eckgrundstück hat sich aufgrund Größe (ca. 3.726 qm) und Lage für die Pläne als geeignet erwiesen. Die notwendigen Vorabsprachen zum Kauf des Grundstückes wurden mit der Gemeinde Ubstadt-Weiher als Grundstückseigentümerin bereits getroffen. Das Grundstück ist aktuell noch unbebaut. Die Fläche soll für den vorgesehenen Zweck befestigt (bspw. Asphalt oder Pflaster) und mit der Ladeinfrastruktur inkl. einer dafür notwendigen Umspannstation bebaut werden. Das Grundstück liegt aktuell etwa 2 m unterhalb der Straßenkante, weshalb zur Ermöglichung der Zufahrt mit ca. 12 m langen Bussen eine entsprechende Auffüllung bzw. Angleichung an die Höhenlage der bestehenden Straßenfläche erforderlich ist. Die Errichtung einer adäquaten Beleuchtung der Fläche ist ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Auch die Einfriedung der Fläche, sodass der Zugang nur berechtigten Personen möglich ist, gehört zum Vorhaben. Den beiden Verkehrsunternehmen, die die Ladeinfrastruktur nutzen werden, wurde bzw. wird im Rahmen der Vergabe die Möglichkeit eingeräumt, jeweils eine kleine (ca. 20 qm), temporäre Pausenraummöglichkeit inkl. Sanitäreinrichtung (bspw. in Form eines Containers) für das Fahrpersonal auf der Fläche zu errichten. Falls die Unternehmen diese Möglichkeit nutzen möchte, ist die Platzierung der Pausenraummöglichkeit auf der Fläche sowie dessen Anschluss an Strom- sowie Frisch- und Abwasserleitungen im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. Das Linienbündel Bruchsal Nord wurde bereits vergeben, dort kommen 12 Elektrobusse und zwei elektrische PKWs im On Demand-Verkehr (Van-Größe, max. 9 Sitzplätze) zum Einsatz. Das Linienbündel Kraichtal wird im ersten Halbjahr 2027 vergeben, weshalb die genaue Elektrobusanzahl noch nicht feststeht. Es wird von 10 – 12 Elektrobussen ausgegangen. Um im Rahmen der Vergabe der Busverkehrsleistungen Vorgaben zur maximalen Anzahl der Elektrobusse machen zu können, muss im Zuge der Planungen der Verkehrsanlagen zunächst geprüft werden, wie viele Bus- und PKW-Stellplätze auf der Fläche maximal zur Verfügung gestellt werden können. Das Vorhandensein eines Mittelspannungsanschlusses in der Nähe des Grundstücks wurde bereits geprüft. Aufgabe des Planungsbüros ist es zu eruieren, ob die vorgegebene Anzahl von 22 - 24 Elektrobussen plus zwei elektrische PKWs mit der maximal zur Verfügung stehenden Leistung ausreichend versorgt werden können. Hierbei ist die Umlaufplanung zu berücksichtigen, eine Optimierung mittels Lastmanagement vorzunehmen und ein realistischer Gleichzeitigkeitsfaktor zu ermitteln. Ein Angebot für den Netzanschluss wird zu gegebener Zeit seitens des Landkreises von den Netzen BW eingeholt. Die Vorbereitung der Ausschreibung der notwendigen Umspannstation soll durch das Planungsbüro erfolgen (vertragsgegenständlich) Nachdem hierfür erfahrungsgemäß aktuell Lieferzeiten von mehr als einem Jahr bestehen, muss die Ausschreibung voraussichtlich vorgezogen werden und getrennt von der Ausschreibung der restlichen Bauleistungen erfolgen. In der Umspannstation müssen mindestens drei getrennte Zählungen vorgesehen werden (für jedes Verkehrsunternehmen eine und eine dritte für den Landkreis (für den Beleuchtungsstrom). Aufgrund des Zeitplans zum Einsatz der Elektrobusse muss die gesamte Maßnahme bis spätestens zum 30.09.2027 abgeschlossen sein. Geplanter zeitlicher Ablauf: - Fertigstellung Entwurfsplanung: November 2026, für Umspannstation September 2026 - Fertigstellung Ausführungsplanung: Januar 2027, für Umspannstation Oktober 2026 - Baufertigstellung / Inbetriebnahme: 30.09.2027 Die Kostenschätzung (Stand Juni 2026) beläuft sich auf: KG 300 1.115.455,23 € netto KG 440 1.248.001,98 € netto KG 450 16.490,03 € netto Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen für Technische Ausrüstung (An- lagengruppen 4+5) nach §§ 53 ff. HOAI mit den Leistungsphasen 1-3 und 5-9, sowie im Be- darfsfall die Leistungsphase 4. Die Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ ist auf 6,8 % und die Leistungsphase 7 „Mitwirken bei der Vergabe“ auf 4,8 % gekürzt. Die Besonderen Leis- tungen sind dem Honorarformblatt zu entnehmen und auszupreisen. - Landesverwaltungsamt- Staatliche Hochbaubehörde
Saarbrücken, Sanierung Hörsaal- und Seminargebäude - Gebäude A 17- Universität des Saarlandes, Campus Saarbrücken Leistung Technische Ausrüstung Anl.-Gr. 4-6
Projektbeschreibung: Die Staatliche Hochbaubehörde des Saarlandes plant die Sanierung des Hörsaal- und Seminargebäudes A 1 7 auf dem Campus der Universität Saarbrücken. Das Gebäude A1 7 wurde 1962 von den Architekten Albert Dietz, Bernhard Grothe und Rolf Heinz Lamour als Hörsaal- und Seminargebäude der Biologie erbaut. Es erhielt 1973 den Architekturpreis des BDA und steht heute als Einzeldenkmal unter Schutz. Es handelt sich um ein 2-geschossiges, freistehendes Gebäude mit einer Grundfläche von rd. 40 x 40 m. Das Gebäude liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur ebenfalls denkmalgeschützten Saarländischen Universitäts- und Landesbibliothek und grenzt an die Parkanlage des ehemaligen Botanischen Gartens. Aufgrund der Hanglage ist das Gebäude über Zugänge ebenerdig sowohl vom ehemaligen Botanischen Garten im Osten als auch von der Campus-Erschließungsstraße im Westen zugänglich. Die beiden Geschosse sind über eine offene, einläufige Treppe im Foyer miteinander verbunden, jedoch nicht intern barrierefrei erreichbar. Aufgrund der Hochschulnutzung ist das Gebäude als Sonderbau einzustufen. Da Hörsaal- und Seminarräume für deutlich mehr als 200 Personen gleichzeitig zur Verfügung stehen, ist die VersammlungsstättenVO anzuwenden. Die wesentlichen Funktionsbereiche sind: - Hörsaal 352 Sitzplätze bei ansteigendem Gestühl - Seminarräume mit insgesamt rd. 470 m² - großzügiges Foyer EG mit rd. 730m2 Abgesehen von den nachträglich eingebauten Raumtrennwänden im Foyer des Hörsaals befindet sich das Gebäude nahezu unverändert im ursprünglichen Bauzustand und lässt einen erheblichen Sanierungsstau erkennen. Gestaltgebend ist die stark profilierte Fassade aus Beton-Fertigteilplatten, deren Schädigung weit vorangeschritten ist, so dass eine Erneuerung erforderlich wird. Eine statische Überprüfung des Dachtragwerks aus Stahlfachwerkbindern als Flachdachkonstruktion hat ergeben, dass der Ausnutzungsgrad bereits bei rd. 90% liegt, so dass im jetzigen Zustand keine zusätzlichen Lasten wie z.B. PV-Module aufgenommen werden können. Die technische Gebäudeausstattung stammt zu großen Teilen aus der Erbauungszeit, ist nicht mehr zeitgemäß und weist erhebliche Mängel auf, so dass eine komplette Erneuerung erforderlich wird. Aufgrund aktueller Anforderungen an eine zeitgemäße Gebäudetechnik sind zusätzliche Technikflächen erforderlich, die nicht in das bestehende Gebäude integriert werden können und über eine denkmalverträgliche Gebäudeerweiterung sicher zu stellen sind. Für die Anlagengruppe Elektrotechnik, Fernmelde- und Informationstechnik sowie Förderanlagen sind folgende Besonderheiten zu berücksichtigen: die Niederspannungsschaltanlagen, Ringverteilung, sowie die Gebäude-hauptverteilungen (Netz und Netzersatz) sind Teil der Maßnahme. Die vollständige Erschließung des Gebäudes an die übergeordnete Infrastruktur der Universität sowie des Ersatznetzes (jeweils 400V) und die Glasfaseranbindung sind Teil der Infrastrukturmaßnahme und nicht in der Maßnahme enthalten. Die mediale Ausstattung des Hörsaals und der Seminarräume erfolgt anhand standardisierter Anforderungen der Universität. Für die barrierefreie Erschließung der beiden Grundrissebenen ist eine Aufzugsanlage vorzusehen. Die Sanierungsvariante soll die Umsetzung des Raumprogrammes beinhalten sowie die Komplettsanierung der Gebäudehüllflächen, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung und den Einsatz regenerativer Energien wie Photovoltaik. Für die energetische Optimierung soll als Zielgröße mindestens der GEG Standard erreicht werden. +++ Leistungsumfang: Vergeben werden die Leistungen der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 4-6 gem. §§ 53 ff. HOAI, LPH 2-9 In parallelen Verfahren werden zudem die Leistungen der Objektplanung Gebäude und der Technischen Ausrüstung Anl.-Gr- 1-3+7+8 vergeben. +++ Projektzeitraum: Beginn Planung ab IV. Quartal 2026 bis Ende ca. II. Quartal 2028 einschl. haushalts- und baurechtlicher Genehmigungen. Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergaben ab III. Quartal 2028; Beginn Bauphase ab ca. I. Quartal 2029; Dauer rd. 24 Monate. +++ Projektkosten Folgende anrechenbare Kosten sind geschätzt für die Anlagegruppe 4 mit 634.159,66 € netto, für die Anlagengruppe 5 mit 834.163,87 € netto und für die Anlagengruppe 6 mit 58.537,82 € netto. - Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Bürofahrzeugen als Träger des MKS 1G
Der Auftragnehmer wird das BALM zur Erfüllung des vorbeschriebenen Kontrollauftrages mit ausgebauten und zulassungsfähigen Bürofahrzeugen auf Grundlage von gesonderten Einzelaufträgen beliefern, die für den vorbeschriebenen Einsatzzweck geeignet sind und den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen. Die vom Auftragnehmer zu liefernden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des täglichen Einsatzes sowohl in Hinsicht auf die notwendige Büro- und Kontrollausstattung, als auch deren Qualität, Funktionalität und Zuverlässigkeit genügen. Zudem müssen Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes berücksichtigt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Fahrzeuge für einen Zeitraum von rund 6 Jahren in den Dienst zu stellen. Mit Zuschlagserteilung wird der Auftragnehmer mit der Herstellung zweier Musterfahrzeuge beauftragt, die der Abnahme durch den Auftraggeber unterliegen. Im Rahmen der Herstellung der Musterfahrzeuge ist auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen des Auftraggebers davon auszugehen, dass auch bis zu zehn eintägige Vororttermine beim Auftragnehmer erforderlich werden, in denen Detailfragen geklärt und Abstimmungen getroffen werden. Dies betrifft insbesondere die konkrete Auswahl und Positionierung von Details bezüglich der Anforderungen an den Innenausbau der Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Anordnung von Kabelkanälen, die Auswahl von Schaltern bezüglich Position und Funktion, sowie sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte. Die Abstimmungen beginnen innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung. Ein begehbarer Musterausbau ist binnen 16 (sechzehn) Wochen nach Zuschlagserteilung physisch vorzuführen. Die Musterfahrzeuge sind binnen 20 (zwanzig) Wochen nach Zuschlagserteilung bereitzustellen. Zur Abnahme der Fahrzeuge müssen die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt, Detailspezifikationen aus den Ausbaubesprechungen zufriedenstellend umgesetzt und die Sicherheit für die beförderten Personen mittels Schlittenversuch gemäß ISO 27955 unter Berücksichtigung aller Inneneinbauten nachgewiesen sein. Das Fahrzeug ist hierzu im Verwendungszustand zu prüfen. Hierzu gehören neben der Möblierung auch Ausrüstungsgegenstände und technische Einbauten, die ggf. erst später vom Auftragnehmer oder einem seiner Dienstleister eingebracht werden. Z Die Musterfahrzeuge gehen nach der Erprobung in das Eigentum des Bundes über und stehen daher nicht für den Schlittenversuch oder ggf. erforderliche andere Crashtests zur Verfügung. Die Musterfahrzeuge sind die ersten Fahrzeuge der Serie und es werden gemäß der vertraglichen Regelungen weitere bestellt. Die Musterfahrzeuge können dabei zum Angebotspreis abgerechnet werden. Insgesamt plant das BALM während der Vertragslaufzeit von bis zu sechs (6) Jahren den Abruf von bis zu 750 BALM-Fahrzeugen zzgl. 10 Toll Collect-Fahrzeugen. Das BALM wird nach Maßgabe des Rahmenvertrags während der Vertragslaufzeit insgesamt mindestens 332 BALM-Fahrzeuge beauftragen. Nach der Abnahme der vertragsgemäßen Musterfahrzeuge plant der Auftraggeber im Zeitraum 2027/2028 bis zu 600 der 750 Fahrzeuge abzunehmen. H Das Bundesamt ist auf Dauer bestrebt, die Abrufe pro Jahr auf jeweils einen Termin zu konzentrieren und daher mehrere unterjährige Liefertermine in Absprache mit dem Auftragnehmer zusammenzufassen. - Stadtwerke LandshutLandshut
TNW Arch Stadtwerke Landshut Sukzessive Sanierung Hallenbad Landshut
Die Stadtwerke Landshut als kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut betreiben das Stadtbad in der Dammstraße 28, 84034 Landshut. Das zugehörige Hallenbad wurde Anfang der 1970er Jahre errichtet und umfasst ein Mehrzweckbecken mit Schwimmbereich, Sprunggrube und Nichtschwimmerbereich sowie ein Lehrschwimmbecken, großzügige Umkleide- und Sanitärbereiche, einen Saunabereich sowie einen Gastronomiebereich. Das Einzugsgebiet erstreckt sich über die Stadt Landshut sowie nahezu den gesamten Landkreis Landshut. Im Jahr 2024 verzeichnete das Hallenbad durchschnittlich rund 340 Besucher täglich. Trotz verschiedener Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit weist das Hallenbad in nahezu allen baulichen und technischen Bereichen erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Insbesondere die Dachkonstruktion, die Gebäudehülle, die Badeplatte, die Sanitär- und Umkleidebereich sowie die gesamte gebäudetechnische Infrastruktur (Lüftung, Heizung, Elektro, Aufbereitungsanlage) erfordern eine grundlegende Erneuerung. Die Beckenanlage hingegen wurde im Jahr 2005 durch eine Edelstahlauskleidung saniert und befindet sich in einem guten Zustand. Sowohl das Mehrzweckbecken als auch das Lehrschwimmbecken weisen keine Korrosionsspuren oder Undichtigkeiten auf, sodass die Edelstahlbecken eine weitere Nutzungsdauer von mehr als 20 Jahren erwarten lassen und keine grundlegende Sanierung der Beckenanlage erforderlich sein sollte. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs planen die Stadtwerke Landshut die Sanierung des Hallenbads als sukzessive Gesamtmaßnahme. Der Fokus der Sanierungsmaßnahme liegt vorrangig auf dem technisch und baulich notwendigen Sanierungsbedarf, der für den langfristigen Erhalt und den weiteren Betrieb des Hallenbades zwingend erforderlich ist. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung werden im Zuge der weiteren Planung in Abhängigkeit zu den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln geprüft und ggf. in das Gesamtkonzept integriert. Im Vorfeld wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches den Vergabeunterlagen beigefügt wird. Bauabschnitte: Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme soll in insgesamt sieben Bauabschnitten erfolgen, um die Betriebsunterbrechungen auf ein Minimum zu reduzieren. Die einzelnen Baumaßnahmen sind dabei so zu planen, dass sie jeweils während der Sommersaison in der Schließzeit des Hallenbades durchgeführt werden können, sodass ein vollständiger Ausfall einer kompletten Betriebssaison vermieden wird. Derzeit wird von einer Aufteilung in sieben Bauabschnitten ausgegangen, wobei sich eine Anpassung der Bauabschnitte im Zuge der weiteren Planung vorbehalten wird: - BA 1 - Sanierung Dach, Decke und Fassade - BA 2 - Sanierung Badeplatte - BA 3 - Betoninstandsetzung - BA 4 - Sanierung Duschen und Umkleiden - BA 5 - Sanierung Eingangsbereich und Gastronomie - BA 6 - Sanierung Technik - BA 7 - Sanierung Sauna Termine: Der Planungsbeginn für die Gesamtmaßnahme ist für 2026/2027 vorgesehen. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-5 sind dabei als zusammenhängende Gesamtmaßnahme über alle Bauabschnitte zu erbringen, um die erforderlichen Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Bauabschnitten von Beginn an koordiniert zu berücksichtigen. Ab Leistungsphase 6 erfolgt die Ausführungsvorbereitung und Ausführung abschnittsweise gemäß der vorgesehenen Bauabschnittseinteilung, wobei die einzelnen Bauabschnitte jeweils während der Sommersaison in den Schließzeiten des Hallenbades umgesetzt werden sollen, um den laufenden Badebetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Baumaßnahmen erstreckt sich von 2028 bis 2033. Kosten: Die vorläufig geschätzten Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahme belaufen sich auf rund 12,55 Mio. EUR netto, wovon sich ca. 5,5 Mio. EUR netto auf KG 300 und ca. 5,2 Mio. EUR netto auf die KG 400 erstrecken. Leitungsumfang Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Niedersachsen vertreten durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.