RARIK ohf.ReykjavíkTED
Cable Ploughing und Installation von Equipment für das Projekt Jökuldalur 1
Vergabe für das Projekt Jökuldalur 1: Kabelpflügen und Installation von zugehöriger Ausrüstung im Gebiet von Fossvellir bis Skjöldólfsstaðir II. Die Hochspannungskabel sind hauptsächlich 36-kV-Dreileiterkabel. Die Arbeiten sind im Zeitraum vom 23. Juni bis 30. September 2026 auszuführen.
Elektroinstallation
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe für das Projekt Jökuldalur 1: Kabelpflügen und Installation von zugehöriger Ausrüstung im Gebiet von Fossvellir bis Skjöldólfsstaðir II. Die Hochspannungskabel sind hauptsächlich 36-kV-Dreileiterkabel. Die Arbeiten sind im Zeitraum vom 23. Juni bis 30. September 2026 auszuführen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- RARIK ohf.
- Veröffentlicht:
- 05. Mai 2026
- Frist:
- 05. Juni 2026
- Thema:
- Elektroinstallation
- Bauobjekt:
- Stromnetz / Hochspannungsleitung
Bauobjekt-Klassifikation
- Stromnetz / HochspannungsleitungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe für das Projekt Jökuldalur 1: Kabelpflügen und Installation von zugehöriger Ausrüstung im Gebiet von Fossvellir bis Skjöldólfsstaðir II. Die Hochspannungskabel sind hauptsächlich 36-kV-Dreileiterkabel. Die Arbeiten sind im Zeitraum vom 23. Juni bis 30. September 2026 auszuführen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Ausgangssituation / Aufgabenstellung Da das angestrebte Versorgungsziel in Kindertageseinrichtungen in Wiesbaden aktuell noch nicht erreicht ist, wurde mit Stadtverordnetenbeschluss 0385 vom 02.11.23 die Nutzung des Grundstücks der SEG, Wiesbadener Straße 37-39 in Mainz-Kastel für die Errichtung einer Kindertagesstädte mit 5 Gruppen bestätigt. Die SEG wurde durch die Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst mit der Umsetzung der Leis-tungsphasen 1-4 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgt seitens des Revisions-amtes die Plausibilitätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung wird eine Aus-führungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme erstellt und der Stadtverordnetenversamm-lung zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Leistungsphasen (LP 5- LP 9) können erst nach der Beschlussfassung erfolgen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagegruppen 4-6, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus für die Besonderen Leistungen gemäß Teilleistungstabelle, Anlage zum Vertragsentwurf. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-4, Stufe II: LPH 5-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-4 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung:ca. November/Dezember 2025 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juni 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. September 2026 Abschluss LPH 4: ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. Juli 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Juni 2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbHWiesbadenFrist: 17. Juli
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
1. Veranlassung und Zielsetzung Im Osten der Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich der Entwicklungsbereich der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld. Das rund 450 Hektar große Areal ist als langfristige Entwicklungsfläche der Landeshauptstadt Wiesbaden definiert und soll sowohl für den Wohnungsbau als auch für Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen städtebaulich entwickelt werden. Rund 100 Hektar des Areals sind für eine Siedlungs- und Gewerbeentwicklung in einer städtebaulich integrierten Lage mit Anschluss an bestehende Infrastrukturen umzusetzen. Der übrige Teil wird als Landschaftsraum verbleiben. In einem ersten Schritt beabsichtigt die Landeshauptstadt Wiesbaden für das nördliche Areal des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Planungsrecht zu schaffen. Auf diesen hauptsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen im Wiesbadener Stadtteil Erbenheim soll ein zentraler Behördenstandort für das Bundeskriminalamt (BKA) entstehen, das derzeit verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet nutzt. 2. Leistungsumfang Kampfmittelräumung Innerhalb des Gebietes ist eine geomagnetische Untersuchung mit anschließender Kampfmittelräumung durchzuführen. Es handelt sich um einen Bereich, der später bebaut werden soll. Nach Abschluss der Geomagnetik und der Kampfmittelräumung ist für die untersuchten und geräumten Flächen eine Kampfmittelfreigabe auszustellen. Die geomagnetische Untersuchung soll im Zeitraum vom 01. September 2026 bis 28. Februar 2027 durchgeführt werden. Sollte die Kampfmittelräumung aufgrund unvorhergesehener Ereignisse im genannten Zeitraum nicht möglich sein oder nicht abgeschlossen werden können, kann eine Fortsetzung zwischen dem 01. September 2027 und dem 28. Februar 2028 erfolgen. Die zu untersuchende Fläche ist insgesamt 41.557 m² groß. Für rund 10.830 m² liegen derzeit noch keine Betretungsrechte vor. Der Auftraggeber ist bemüht, diese bis zum Untersuchungsbeginn zu beschaffen. Insofern kann die tatsächlich zu untersuchende Fläche nach oben oder unten abweichen. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestflächengröße besteht nicht. Die Fläche liegt in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet. Es liegt eine Luftbildauswertung vor, die in diesem Bereich einen Blindgängerverdachtspunkt anzeigt. In einem östlich angrenzenden, rund 36 ha großen Bereich wurde bereits eine geomagnetische Untersuchung mit Kampfmittelräumung durchgeführt. In diesem Areal wurden 310 Störpunkte identifiziert. Für die zu untersuchende rund 4,15 ha große Fläche wird unterstellt, dass nach Abschluss der geomagnetischen Untersuchung 75 Störpunkte zu räumen sind. Bei dieser Angabe handelt es sich um eine Schätzung. Daraus kann kein Anspruch auf eine Mindest- oder Maximalmenge abgeleitet werden. 2.1. Anforderungen an die geomagnetische Untersuchung Die geomagnetische Untersuchung ist nach dem neuesten Stand der Technik sowie unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen baufachlichen Richtlinien für die Kampfmittelräumung und der Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen auszuführen. Es sind geeignete, dem Stand der Technik entsprechende computergestützte Mess-, Ortungs- und Auswertungsverfahren einzusetzen, die eine vollflächige, standort- und positionsgenaue Erfassung des Untersuchungsgebiets ermöglichen. Die Datenerfassung hat mit Hilfe eines möglichst genauen GPS-Systems zu erfolgen (Zielgröße ist eine Lagegenauigkeit von +/- 0,1 m), sodass die Ergebnisse lagegenau georeferenziert werden können. Nach Abschluss der Geomagnetik ist eine Modellrechnung durchzuführen, um die geografische Lage, die Tiefenlage und das magnetische Moment zu ermitteln. Die Untersuchung soll so gestaltet werden, dass ferromagnetische kampfmittelrelevante Anomalien bis in eine Tiefe von 5 m unter GOK mit der für die Kampfmittelräumung erforderlichen Genauigkeit erfasst werden. Ziel der geomagnetischen Untersuchung ist die vollflächige Kampfmittelüberprüfung des Untersuchungsgebietes als Voraussetzung für die Kampfmittelfreigabe der Fläche bis zu einer Tiefe von 5 m unter GOK. Die Untersuchungsergebnisse sind nachvollziehbar auszuwerten, vollständig zu dokumentieren und georeferenziert in digitaler Form bereitzustellen. 2.2. Anforderungen an die Kampfmittelräumung Die Kampfmittelräumung ist von einer bodenkundlichen und einer ökologischen Baubegleitung begleitet. Zudem wurde ein Bodenschutzkonzept erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz des Bodens vorgegeben sind, die bei der Kampfmittelräumung zu beachten sind. Die Kampfmittelräumung ist nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik durchzuführen. Die im Rahmen der geomagnetischen Untersuchung detektierten kampfmittelrelevanten Störpunkte sind vor Ort einzumessen, auszupflocken und freizulegen. Nicht sprengfähiges Material ist zu heben und zu entsorgen. Sprengfähiges Material ist zu identifizieren, zu sichern, zu dokumentieren, zu melden und nach den Vorgaben des Kampfmittelräumdienstes zu behandeln. Die Ausgrabung von Störpunkten bis 0,5 m unter GOK soll von Hand erfolgen. Für tiefergehende Störpunkte ist vorrangig ein Bagger mit 7,5 t Gesamtge-wicht und Gummikettenantrieb einzusetzen. In Einzelfällen und nach Abstimmung mit der bodenkundlichen und ökologischen Baubegleitung kann auch ein Bagger mit bis zu 17 t Gesamtgewicht eingesetzt werden. Bei der Ausgrabung ist die genaue Lage und Tiefe des konkreten Störpunktes schichtweise mit einer Handsonde zu verifizieren. (...) Detailliertere Beschreibungen der Leistung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung. Dort sind die o.g. Themen vollständig beschrieben sowie weitere Themen wie - Gebietsmerkmale und durchgeführte Untersuchungen - Betroffenheit der Landwirtschaft - Betroffenheit von Schutzgebieten - Untergrundsituation, Altflächen und Bodenverunreinigungen - Abstimmung mit weiteren Auftragnehmern/ Fachgutachtern beschrieben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 05. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist RARIK ohf..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.