Trondheim kommuneTRONDHEIMTED
Servicevertrag zur Reinigung öffentlicher Toiletten
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für die kontinuierliche Reinigung öffentlicher Toiletten. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einwandfreier hygienischer Standards, um die Sauberkeit und Funktionalität der Anlagen für die Öffentlichkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Gebäudereinigung, Schädlingsbekämpfung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für die kontinuierliche Reinigung öffentlicher Toiletten. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einwandfreier hygienischer Standards, um die Sauberkeit und Funktionalität der Anlagen für die Öffentlichkeit dauerhaft zu gewährleisten.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Trondheim kommune
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 27. April 2026
- Thema:
- Gebäudereinigung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Auftraggeber sucht einen Dienstleister für die kontinuierliche Reinigung öffentlicher Toiletten. Ziel der Beschaffung ist die Sicherstellung einwandfreier hygienischer Standards, um die Sauberkeit und Funktionalität der Anlagen für die Öffentlichkeit dauerhaft zu gewährleisten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (HLS), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschl. der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär (HKLS) gem. §§ 53 ff. der HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen und - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4, 5, und 6, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise sowie die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (HLS), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschl. der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung/Lüftung/Sanitär (HKLS) gem. §§ 53 ff. der HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen und - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4, 5, und 6, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Elektrotechnik, Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise sowie die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphasen, LPH 1 bis 6 und 8 , für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Leistungen der Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 und 8, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen ) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS) sowie die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, im Bereich Elektrotechnik (ELT), jeweils Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte. - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale VergabestelleN/A
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag. - Diakonie München und Oberbayern - Innere Mission München e.V.
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Leistungsphasen 1 bis 9 (ELT), für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 einschließlich der Technischen Anlagen in den Außenanlagen im Bereich Elektrotechnik (ELT) gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI") für die Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Schule, Herzogsägmühle. Diese Fachplanungsleistungen beinhalten damit folgende Anlagengruppen: - Starkstromanlagen, einschließlich Technischen Anlagen in den Außenanlagen; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und - Förderanlagen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) Leistungsstufe B: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) Leistungsstufe C: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) Leistungsstufe D: - Objektüberwachung - Bauüberwachung (Leistungsphase 8) - Objektbetreuung (Leistungsphase 9) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe A. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen) der Leistungsstufe B, C und D zu beauftragen, wenn die jeweiligen vertraglichen Bedingungen eingetreten sind. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist, sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist, öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Leistungen der Tragwerksplanung, Leistungsphase 1 bis 6 und 8, stufenweise und die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS), Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise jeweils in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); - Anlage 808 - Sanierungskonzept (Stand: 20.12.2021); - Anlage 809 - Planunterlagen (Bestandsplan BA 01 - EG; Bestandsplan BA 01 - KG; Bestandsplan BA 01 - OG; Bestandsplan BA 02 - KG & EG; Bestandsplan BA 02 - OG); - Anlage 810 - Baukostenübersicht; - Anlage 811 - Raumprogramm; - Anlage 812 - Grobterminplan; - Anlage 906 - Vertrag. - Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle-MettmannFrist: 22. Juni
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis. - Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle-MettmannFrist: 22. Juni
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis. - Kreis Mettmann- Der Landrat, Amt 10MettmannFrist: 22. Juni
Lieferung der Möbelausstattung für den Neubau des FZ Mitte Ekrath am Campus Sandheide
Der Kreis Mettmann ist Träger der nachfolgend genannten Schule und Auftraggeber dieser Vergabe. Name der Schule Anschrift Förderzentrum Mitte Standort Erkrath "Campus Sandheide" Daniel Schreber Weg 25, 40699 Erkrath Die Kreisverwaltung Mettmann errichtet am o.g. Standort einen Schulneubau. Insgesamt werden fünf Gebäudeteile errichtet, von welchen zwei Gebäudeteile zukünftig den Standort Erkrath der Förderzentrums Mitte beherbergen werden. Ziel dieser Vergabe ist es, einen fachkundigen und verlässlichen Vertragspartner zu finden, der die Vollausstattung des Schulneubaus realisiert und der zu einem festgelegten Auftragstermin die Lieferung und Montage des in der Anlage 1 beschriebenen Mobiliars für die o.g. Schule übernimmt. Insgesamt sollen in den jeweils drei Etagen der beiden Gebäudeteile des Förderzentrums achtzehn Klassenräume mit Nebenräumen, verschiedene Büros, Team- bzw. Lehrerstützpunkte, Fachräume sowie weitere Sonderräume (wie ein Schülercafé oder die Schulbibliothek) vollständig mit neuem Mobiliar ausgestattet werden. Alle zu liefernden Positionen müssen den deutschen Normen und Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften (CE oder GS-Zeichen), entsprechen. Alle durch die Bundesrepublik Deutschland übernommenen Vorschriften der EU sind zu berücksichtigen. Die angebotenen Schulmöbel haben der DIN EN 1729 zu entsprechen. Zusätzlich müssen alle Komponenten nach den geltenden GUV-Richtlinien sicherheitsgeprüft sein. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die vorgegebenen Eigenschaften und Standards nicht gegeben sind, verpflichtet sich der Auftragnehmer den vorgeschriebenen Zustand nachträglich und unentgeltlich herzustellen. Es müssen Systeme angeboten werden, die eine jahrelange problemlose Nutzung im schulischen Bereich gewährleisten und die für weitere mindestens fünf Jahre verfügbar sind, um eventuelle Ersatzbeschaffungen oder zusätzlich benötigtes Mobiliar in passender Ausführung beschaffen zu können. Bei Modelländerungen bzw. Änderungen von Materialien oder Eigenschaften bzw. Funktionen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig vor Einführung informiert. Ohne Zustimmung des Auftraggebers dürfen keine Änderungen, insbesondere Änderungen an zertifizierten Produkten, die eine erneute Zertifizierung erforderlich machen, vorgenommen werden. Der Auftrag soll nach aktuellem Stand der Bauarbeiten in den zwei Wochen vor den Herbstferien (Ferien 19.10.26 bis 30.10.26), also in der 41./42. KW 2026 vom 05. bis zum 16.10.26 ausgeführt werden. Die Ausführungsfrist entspricht dem o.g. Ausführungszeitpunkt. Alle Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragserteilung und nicht etwa nach Klärung von Detailfragen. Bei, im Einzelfall zu erstellenden, Sonderanfertigungen ist die Ausführungsfrist mit dem Auftraggeber gesondert abzustimmen. Die Lieferung der Möbel erfolgt jeweils frei Verwendungsstelle sowie kostenfreier und umweltgerechter Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Bei Auslieferung sind die notwendigen Verpackungsmaterialien durch den Einsatz von wiederverwendbaren Möbeldecken auf ein unverzichtbares Minimum zu reduzieren. Die Gewährleistung für die Güte der Materialien sowie für verlangte Leistungen und einwandfreie Funktion beträgt für alle im Leistungsumfang enthaltenen Teile 2 Jahre. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Schlussabnahme. Diese hat in angemessener Frist jedoch spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Für alle angebotenen Komponenten gilt eine Nachlieferfrist von 5 Jahren ohne Aufpreis gegenüber der jeweils gültigen Standardpreisliste. Zum Nachweis der Eignung und Zuverlässigkeit wird die Angabe von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf Leistungsumfang und Auftragsvolumen -möglichst von Institutionen des öffentlichen Rechts- aus den letzten drei Jahren gefordert. Diese sollen bereits zusammen mit dem Angebot spätestens jedoch auf Anforderung innerhalb von 5 Werktagen benannt werden. Bei der Benennung der Referenzen sollten mindestens Informationen über den Auftraggeber, die Art und den Umfang sowie eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers enthalten sein. Zuschlagskriterium ist zu 100 % der beste Angebotspreis.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Trondheim kommune.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.