Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich OsnabrückOsnabrück
2026-36_ÖBÜ_Brückenersatzneubau_Talbrücke_Oesede_über_Wl_Düte_u_DB_ex-post
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben: Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung - Baugrundgutachter für Altlasten - Überwachung des Stahlbaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle Objektplanung für Verkehrsanlagen - Be...
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Inhalt auf einen Blick
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben: Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung - Baugrundgutachter für Altlasten - Überwachung des Stahlbaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle Objektplanung für Verkehrsanlagen -...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
- Veröffentlicht:
- 28. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben: Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung - Baugrundgutachter für Altlasten - Überwachung des Stahlbaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle Objektplanung für Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung Die Leistungen sind in Zusammenarbeit mit der Bauoberleitung (BOL), des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Umweltbaubegleitung (UBB) zu erbringen. BOL, SiGeKo und UBB werden separat beauftragt. Beauftragungen weiterer Leistungen, über die Bauüberwachung hinaus, an ein und denselben Auftragnehmer sind nicht möglich. Zeitlicher Ablauf: Die Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und somit die entsprechenden Bauüberwachungsleistung ist für Herbst / Winter 2026 (ca. ab Oktober 2026) anvisiert, der Brückenersatzneubau wird ca. Mitte 2027 starten. Eine Verzögerung bzw. Verlängerung einzelner Baufristen und damit auch der gesamten Baumaßnahme ist nicht auszuschließen und entsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die reine Bauzeit wird auf rund 40 Monaten veranschlagt. Der grundlegende Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich im September 2026 nach Beauftragung der Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und endet mit der vorbehaltlichen Annahme der Schlussrechnung des Brückenersatzneubaus.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetDer Auftraggeber hat noch keine Anhänge veröffentlicht oder diese sind nur nach Registrierung zugänglich.
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10- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich OsnabrückOsnabrück
2026-36_ÖBÜ_Brückenersatzneubau_Talbrücke_Oesede_über_Wl_Düte_u_DB_ex-post
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen der Leistungsphasen (LPH) vergeben: Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung - Baugrundgutachter für Altlasten - Überwachung des Stahlbaus im Herstellerwerk und auf der Baustelle Objektplanung für Verkehrsanlagen - Besondere Leistungen zu LPH 8 - Kostenkontrolle - Örtliche Bauüberwachung Die Leistungen sind in Zusammenarbeit mit der Bauoberleitung (BOL), des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) sowie der Umweltbaubegleitung (UBB) zu erbringen. BOL, SiGeKo und UBB werden separat beauftragt. Beauftragungen weiterer Leistungen, über die Bauüberwachung hinaus, an ein und denselben Auftragnehmer sind nicht möglich. Zeitlicher Ablauf: Die Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und somit die entsprechenden Bauüberwachungsleistung ist für Herbst / Winter 2026 (ca. ab Oktober 2026) anvisiert, der Brückenersatzneubau wird ca. Mitte 2027 starten. Eine Verzögerung bzw. Verlängerung einzelner Baufristen und damit auch der gesamten Baumaßnahme ist nicht auszuschließen und entsprechend bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die reine Bauzeit wird auf rund 40 Monaten veranschlagt. Der grundlegende Vertragszeitraum beginnt voraussichtlich im September 2026 nach Beauftragung der Bautätigkeit für das Regenrückhaltebecken und endet mit der vorbehaltlichen Annahme der Schlussrechnung des Brückenersatzneubaus. - Gemeinde SchonungenSchonungen
Neubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausg - Gemeinde SchonungenSchonungen
Neubau Bauhof Marktsteinach Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Markt KleinheubachKleinheubachFrist: 18. Aug.
Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Objektplanung Ingenieurbauwerke ● a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● Die Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst die Integration, Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung im Straßenraum ● b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. unterteilt in Gruppe 1+2: Abwasser / Kanalbau / Leitungsbau: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● c) Übernahme der vorliegenden Konzeptplanung: Die Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen erfolgt nach eigener Einschätzung des Bewerbers und ist nach § 8 HOAI zu vereinbaren | Berücksichtigung bereits erbrachter Teilleistungen der LPH 1 + 2 im Honorarangebot, sofern Teile der vorliegenden Konzeptplanung aus Sicht des Bewerbers Verwendung finden können. ● d) Allgemeine Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) | Örtliche Bauüberwachung | Baugrund – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Denkmalschutz – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Kampfmittel – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. ● Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Markt KleinheubachKleinheubach
Neugestaltung der Marktstraße und Baugasse im Altort Kleinheubach – Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Objektplanung Verkehrsanlagen und der Objektplanung Ingenieurbauwerke ● a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● Die Objektplanung Verkehrsanlagen umfasst die Integration, Planung und Ausführung der Straßenbeleuchtung im Straßenraum ● b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. unterteilt in Gruppe 1+2: Abwasser / Kanalbau / Leitungsbau: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 5 – 7 und Stufe 3 mit LPH 8 - 9 ● c) Übernahme der vorliegenden Konzeptplanung: Die Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen erfolgt nach eigener Einschätzung des Bewerbers und ist nach § 8 HOAI zu vereinbaren | Berücksichtigung bereits erbrachter Teilleistungen der LPH 1 + 2 im Honorarangebot, sofern Teile der vorliegenden Konzeptplanung aus Sicht des Bewerbers Verwendung finden können. ● d) Allgemeine Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 2) | Örtliche Bauüberwachung | Baugrund – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Denkmalschutz – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben | Kampfmittel – detaillierte Beschreibung siehe Einladungsschreiben ● Die Zielfindungsphase nach BGB ist abgeschlossen. ● Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.Frist: 06. Aug.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II"
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay.Weißenburg i. Bay.
Stadt Weißenburg i. Bay.: Erschließungsmaßnahme WG "Stadtnah im Grünen" und GWG "Am Lehenwiesenweg II", Ingenieurleistungen – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen
Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung (ein Vertrag) der a.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. Entwässerung im Trennsystem / Kanalbau / Regenrückhaltung (Gruppe 2 nach HOAI Anl. 12.2), - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. Aufgrund der bereits vorliegenden Vorauslegung wird LPH 2 von 20 auf 10 % reduziert. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 12 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10; und b.) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - objekt- und stufenweise Beauftragung* der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 4 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, - Stufe 2 mit LPH 5 – 9 gem. Vertragsmuster nach HIV-KOM Ingenieurvertrag. - Es wird davon ausgegangen, dass LPH 4 nicht erforderlich sein wird. - Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung nach Anl. 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziff. 10. || Allgemeines: *Beauftragungsstufen:- Stufe 1 Gesamtmaßnahme: Objektplanung Ingenieurbauwerke mit LPH 2-4 und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 1-4 für die Gesamtmaßnahme (Objekt 1+2);- Stufe 2 getrennt nach Objekt 1 und 2: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 1, Objektplanung, Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen mit LPH 5-9 für Objekt 2;- Die Einarbeitung, Überprüfung und fachliche Bewertung der vorliegenden Vorauslegung „Ingenieurbauwerke“ ist erforderlich; die verantwortliche Übernahme gemäß § 8 HOAI ist zu vereinbaren. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den Bebauungsplänen abgeschlossen. Die Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistungen erfolgt ausschließlich an einen Bieter (AN). Für die Leistungsbereiche wird ein gemeinsamer Vertrag geschlossen. Der Vertragsabschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgt auf Basis des Ingenieurvertrags nach HIV-KOM (Boorberg-Verlag) inkl. AVB und ZVB. Die Vergabe erfolgt im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen.- Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind:o ein Ingenieurbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt,o ein Ingenieurbüro mit einem/mehreren Nachunternehmen für einzelne Leistungsbereicheo eine Gemeinschaft aus Ingenieuren und Fachplanern (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich). || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht und können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorar-tafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Grundhafte Erneuerung A 2, RiFa Berlin, AS Lostau - AS Burg-Ost (km 70,500 bis 79,880) und A 2, RiFa Hannover, Bereich AS Burg-Ost (km 67,400 bis 68,900) - BoL/BÜ + SiGeKo
'- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; - Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung, Fahrzeugrückhaltesysteme) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4; - Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: • Führen der digitalen Bauwerksakten, • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, • Nachtragsmanagement, • Planmanagement, • Öffentlichkeitsarbeit, • Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, • Bestandsmanagement (Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bestandsplänen), • Kostenkontrolle, • Kostenfortschreibung / Kostenfeststellung nach AKVS, • Überwachen des Bauzeitenplanes, • Fotodokumentation, • Umsetzung und Fortschreibung von Verkehrskonzepten / Verkehrsführung im öffentlichen Straßennetz für die Baumaßnahme, • Überwachen der Verkehrssicherungspflicht, • Steuerung der Kontrollprüfungen, • baubegleitende Kontrollvermessung, • elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung / Nachtragsbearbeitung (mittels GAB-Schnittstelle), • Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte, • Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bauwerksbüchern • Fortschreiben/Ergänzen von vorhandenen Bauwerksbüchern - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT Stolpe
Grundhafte Erneuerung A 2, RiFa Berlin, AS Lostau - AS Burg-Ost (km 70,500 bis 79,880) und A 2, RiFa Hannover, Bereich AS Burg-Ost (km 67,400 bis 68,900) - BoL/BÜ + SiGeKo
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; - Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung, Fahrzeugrückhaltesysteme) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4; - Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen: • Führen der digitalen Bauwerksakten, • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, • Nachtragsmanagement, • Planmanagement, • Öffentlichkeitsarbeit, • Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, • Bestandsmanagement (Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bestandsplänen), • Kostenkontrolle, • Kostenfortschreibung / Kostenfeststellung nach AKVS, • Überwachen des Bauzeitenplanes, • Fotodokumentation, • Umsetzung und Fortschreibung von Verkehrskonzepten / Verkehrsführung im öffentlichen Straßennetz für die Baumaßnahme, • Überwachen der Verkehrssicherungspflicht, • Steuerung der Kontrollprüfungen, • baubegleitende Kontrollvermessung, • elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung / Nachtragsbearbeitung (mittels GAB-Schnittstelle), • Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte, • Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bauwerksbüchern • Fortschreiben/Ergänzen von vorhandenen Bauwerksbüchern - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeFrist: 01. Sept.
A 2, Richtungsfahrbahn Hannover, km 68+877 bis 79+462 - grundhafte Erneuerung, Los: öBÜ/BOL, Lph. 8 & 9
Beschreibung: - Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; - Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung, Fahrzeugrückhaltesysteme) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 gemäß § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1; - Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung, Verkehrsführung während der Bauzeit) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4; Weitere Besondere /Zusätzliche Leistungen: • Führen der digitalen Bauwerksakten • Nachtragsmanagement, • Planmanagement, • Öffentlichkeitsarbeit, • Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen, • Bestandsmanagement (Prüfen, Fortschreiben und Erstellen von Bestandsplänen), • Kostenkontrolle, • Kostenfortschreibung /Kosten-feststellung nach AKVS, • Überwachen des Bauzeitenplanes, • Fotodokumentation, • Umsetzung und Fortschreibung von Verkehrskonzepten / Verkehrsführung im öffentlichen Straßennetz für die Baumaßnahme, • Überwachen der Verkehrssicherungspflicht, • Steuerung der Kontrollprüfungen, • baubegleitende Kontrollvermessung, • elektronische Bauabrechnung / Rechnungsprüfung / Nachtragsbearbeitung (mittels GAB-Schnittstelle), • Zusammenstellung der Schlussrechnungsakte, • Prüfen, Fortschreiben & Ergänzen von vorhandenen Bauwerksbüchern, • BBQ-Koordinator gem. DIN 1045-1000, • BBQ- Konzept aufstellen, • BBQ-Konzept während der Bauzeit bis zur Abnahme fortschreiben, • Monatskosten für Baubüro
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.