Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 23TED
Ersatzneubau B436 über Roßbergstraße und DB: Objekt- und Tragwerksplanung
Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Ersatzneubau inkl. Rückbau und Verbau. Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) und Tragwerksplanung (HOAI § 51) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW/ISW und Verkehrsanlagen. Inkl. Variantenuntersuchung, Erweiterung um Geh-/Radwege und Berücksichtigung von DB-Belangen. Grundl...
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Ersatzneubau inkl. Rückbau und Verbau. Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) und Tragwerksplanung (HOAI § 51) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW/ISW und Verkehrsanlagen. Inkl. Variantenuntersuchung, Erweiterung um Geh-/Radwege und Berücksichtigung von DB-Belangen. Gru...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 23
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe von Ingenieurleistungen für einen Ersatzneubau inkl. Rückbau und Verbau. Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI § 43) und Tragwerksplanung (HOAI § 51) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW/ISW und Verkehrsanlagen. Inkl. Variantenuntersuchung, Erweiterung um Geh-/Radwege und Berücksichtigung von DB-Belangen. Grundlage: VgV, HVA F-StB 2022 und HOAI 2021.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Objekt- und Tragwerksplanung für den Ersatzneubau der B436 über die Roßbergstraße und DB-Strecke
Vergabe von Ingenieurleistungen (HOAI 2021) für Ersatzneubau, Rückbau, Verbau sowie LSW & ISW. Umfasst Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43) und Tragwerksplanung (§ 51) sowie Objektplanung Verkehrsanlagen, besondere Leistungen und DB-Belange. Erforderlich ist eine Variantenuntersuchung für den Ersatzneubau in Bestandstrassierung mit beidseitigem Geh-/Radweg. Der Rückbau des Bestandsbauwerks unter Beachtung von DB-Auflagen ist Teil der Planung. - Stadt HaßfurtHaßfurt
Objekt- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Stadt HaßfurtHaßfurt
Objekt- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Stadt HaßfurtHaßfurtFrist: 11. Juni
Objektplanung- und Tragwerksplanung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Nassachbrücke Nordtangente“ in der Stadt Haßfurt, Landkreis Haßberge. Das Bauwerk befindet sich im Zuge der Staatsstraße St 2447, einer überörtlichen Hauptverkehrsstraße mit bedeutender Verbindungsfunktion zwischen Bamberg und Schweinfurt sowie als Autobahnbedarfsumleitungsstrecke.Das bestehende Brückenbauwerk wurde im Jahr 1976 errichtet und weist erhebliche bauliche Schäden, insbesondere im Bereich des Überbaus, auf. Im Rahmen einer objektbezogenen Schadensanalyse wurden schwerwiegende chloridinduzierte Korrosionsschäden mit ausgeprägten Querschnittsminderungen festgestellt. Zur Aufrechterhaltung der Nutzung wurden bereits verkehrliche Einschränkungen sowie bauliche Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Die weitere Nutzung ist von zusätzlichen Untersuchungen und gegebenenfalls weiteren Ertüchtigungsmaßnahmen abhängig; eine dauerhafte Sperrung kann nicht ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Rückbau des bestehenden Bauwerks sowie der Ersatzneubau vorgesehen. Im Rahmen der Planung sind insbesondere die hohen verkehrlichen Anforderungen, die eingeschränkten Platzverhältnisse sowie die Lage im Bereich eines Gewässers II. Ordnung („Nassach“) und innerhalb eines Überschwemmungsgebiets zu berücksichtigen. Zusätzlich bestehen Randbedingungen durch angrenzende Infrastruktur, unter anderem eine parallel verlaufende Geh- und Radwegführung sowie eine benachbarte Geh- und Radwegbrücke, die in die Planung einzubeziehen sind.Der Leistungsumfang umfasst:- die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9 einschließlich Besonderer Leistungen,- die Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie 6 einschließlich Besonderer Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sowie- die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 bis 9.Die Leistungen umfassen sowohl die Planung des Rückbaus des bestehenden Bauwerks als auch die Planung des Ersatzneubaus einschließlich erforderlicher Verbaumaßnahmen sowie der Anpassung der angrenzenden Verkehrsanlagen und der bauzeitlichen Verkehrsführung. Im Rahmen der Planung sind bis zu drei Varianten für den Ersatzneubau zu entwickeln und hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und baubetrieblicher Aspekte zu bewerten. Ziel ist die Erarbeitung einer gesamtwirtschaftlich optimalen Lösung unter Berücksichtigung einer möglichst kurzen Bauzeit sowie der Aufrechterhaltung des Verkehrs. Besonderes Augenmerk ist auf die Planung der Bauzustände, der Baustelleneinrichtung sowie der Verkehrsführung während der Bauzeit zu legen, da eine vollständige Sperrung der Staatsstraße aufgrund ihrer übergeordneten Verkehrsfunktion auf ein Minimum zu beschränken ist. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt als künftigem Baulastträger sowie mit den zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden, insbesondere der Regierung von Unterfranken und dem Wasserwirtschaftsamt.Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf Beauftragung sämtlicher Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist im Falle einer Beauftragung verpflichtet, die jeweils übertragenen Leistungsstufen vollständig zu erbringen. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind vorgezogen zu erbringen, da die Ausführungsplanung im weiteren Projektverlauf durch das zu beauftragende Bauunternehmen erstellt werden soll. - Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 23.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.