Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HamelnHamelnTED
2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, d...
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Inhalt auf einen Blick
Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln
- Veröffentlicht:
- 16. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Aufmaßgebiet bei den anderen Bauwerken ist mit 50m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 20m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Erbringung der Zwischenfristen: Vermessungsleistungen für die Projekte L431 + L433 bis zum: 01.08.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B65 bis zum: 01.09.2026 Vermessungsleistungen für das Projekt B83 bis zum: 01.11.2026 Die Vermessungsleistungen der 4 BW werden gebündelt vergeben sollen aber nach erfolgreicher Auftragserfüllung gesondert abgerechnet werden. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HamelnHameln
2026-17_Planungsbegleitende_Vermessung_mehrere_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Planungsbegleitende Vermessung für mehrere Bauwerke in 2 Losen: Los 1: L433 Rinteln-Exten (13,60x6,85m, Ortslage) und B65 Algesdorf (21,54x9,90m, Feldlage mit Geh-/Radweg). Aufmaßgebiet je 10m längs vor/hinter Bauwerk und 7m quer. Los 2: B83 Hameln (22,80x16,00m, Ortslage), L431 Welsede (62x11,90m, Ortslage), L586 Ottenstein (3,05x7,50m, Feldlage), L550 Meinbrexen (2,50x13,35m, Ortslage). Aufmaßgebiet L433: 50m längs vor/hinter Bauwerk und 5m quer. Zu erfassen: Bauwerke oberhalb Wasserlinie, Topographie, Verkehrsanlagen, Leitungen, Bäume ≥25cm Stammumfang, etc. Kodierung zwingend nach KODE2000. Frist: 01.11.2026. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich HamelnHameln
Planungsbegleitende Vermessung mehrerer Bauwerke: L433 Rinteln-Exten und B65 Algesdorf
Los 1: - L433 Rinteln-Exten, Länge: 13,60m, Breite: 6,85m, Ortslage - B65 Algesdorf, Länge: 21,54m, Breite: 9,90m, Feldlage, mit Geh-/Radweg nördlich der B65 Das Aufmaßgebiet beider Bauwerke ist mit 10m in Längsrichtung vor und hinter dem Bauwerk, sowie ca. 7m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Eventuelle Korrekturen davon, die messtechnisch, geologisch oder durch Bewuchs oder Bauwerke begründet sind, sind mit dem AG abzustimmen. In diesen Aufmaßgebieten ist folgender Objektumfang zu erfassen: Bauwerke oberhalb der Wasserlinie, Geländetopographie, Fahrbahnränder, Fahrbahnmitte, Wegränder, Bord unten/oben, Böschung unten/oben, Ver- und Entsorgung Wasser sofern einem Bestandsplan nicht entnehmbar (Schächte: Schachtdeckel), Verkehrseinrichtungen, Markierungen und Kennzeichen an Straßen, allgemeine Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Gebäude im Sockelbereich, Schutzeinrichtungen/Einfriedungen (Schutzplanken, Zäune, Mauern). Es sind alle Bäume mit einem Stammumfang >=25cm zu erfassen. Im Bereich mit flächenhaftem Aufwuchs / Wald sind die Aufwuchsränder zu erfassen. Beim Aufmaß der Verkehrsanlagen und des Geländes ist zwingend die gültige Objektkodierung für alle Punkte und Linien einzuhalten. Dies ist zurzeit der KODE2000, Stand 2009. Abweichungen von dieser Kodierung sind grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen hiervon müssen zuvor mit dem AG abgestimmt werden. Fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen bis: 01.11.2026 Los 2: - B83 Hameln, Länge: 22,80m, Breite 16,00m, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L431 Welsede, Länge: 62m, Breite: 11,90m, mit Geh-/Radweg, Ortslage, Verkehrsweg unterhalb Bauwerk - L586 Ottenstein, Länge: 3,05m, Breite: 7,50m, Feldlage - L550 Meinbrexen, Länge: 2,50m, Breite: 13,35m, Ortslage Das Aufmaßgebiet ist bei dem zur Sanierung bestimmten Bauwerk an der L433 mit 50m entlang der Fahrbahn jeweils vor und hinter dem Bauwerk, sowie 5m quer zum Bauwerk in beide Richtungen definiert. Das Auf - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich StadeN/A
2026-19_OD Bremervörde_Umbau_Knoten_ENB_Ostebücke_BOL_ÖBÜ_ex-post Bekanntmachung
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der Brücke über die Oste und den dadurch erforderlich werdenden Umbau des anschließenden Knotenpunktes B71 / B74. Die Ausbaumaßnahme befindet sich in der Stadt Bremervörde im Landkreis Rotenburg / Wümme. Beide Bundesstraßen, B 71 und B 74, sind nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN08) der Verbindungsfunktionsstufe II (überregional) zuzuordnen. Das Bestandsbauwerk aus dem Jahr 1951 ist spannungsrissgefährdet und wird zurzeit mit einem Monitoringsystem überwacht. Zur ununterbrochenen Aufrechterhaltung des Verkehrs soll der Neubau der Ostebrücke neben dem Bestandsbauwerk errichtet werden. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme erging am 29.07.2024. Der vorhandene Knotenpunkt östlich der Ostebrücke wird zu einem Kreisverkehr umgebaut. Die neue Straßenbrücke gibt hier im Wesentlichen die Linienführung der Anschlussäste im neuen Knotenpunkt vor. In den drei Hauptästen der auf den Kreisverkehr einmündenden Straßen werden jeweils 10 m lange Fahrbahnteiler mit einer Tiefe von 2,5 m mittig angeordnet. Die Einmündung der Tankstellenzufahrt erhält keinen Fahrbahnteiler. Der Radwegverlauf wird dem neuen Kreisverkehr angepasst. Die Bundesstraßen werden als einbahnig, zweistreifige Verkehrswege ausgeführt. Der Querschnitt der im Bestand 7,00 bis 8,00 m breiten Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Das neue Brückenbauwerk wird in einem RQ 11B hergestellt. Rad- und Fußwege wer-den fahrbahn-begleitend auf einer Hochbordanlage geführt und in Betonsteinpflaster hergestellt. Abschnittsweise wird dieser Regelquerschnitt durch einen Pflanzstreifen aufgeweitet. Gemäß den Berechnungen zum erforderlichen Oberbau sind die 3 Anschlussäste der "Neuen Straße", der "Zevener Straße" und der "Stader Straße" in Belastungsklasse (Bk) 10 herzustellen. Aufgrund der im Kreisverkehr auftretenden höheren Scher- und Radialkräfte ist dieser in der nächst höheren Belastungsklasse anzulegen. Zur Vereinheitlichung des Einbaues werden alle Straßenäste und die Kreisfahr-bahn im gleichen Aufbau Bk 32 ausgeführt. Zusätzlich zum Umbau des Knotenpunktes wird die Oberflächenentwässerung den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Für die Stadt Bremervörde werden die Abwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenbau neu verlegt. Der Rückbau des Bestandsbauwerkes ist nicht Vertragsbestandteil. Die BIM-Methode wird in der Bauausführung für das Brückenbauwerk mit einigen Anwendungsfällen genutzt. Das Projekt wird über einen CDE-Raum in der "Autodesk Construction Cloud" (ACC) abgewickelt. Die Projektdokumentation und -kommunikation erfolgt über die ACC. Die im Anhang aufgeführten "Hinweise für die BOL/BÜ hinsichtlich der Verwendung der BIM-Methode" sind zu beachten. Die Verkehrsanlagen werden ohne die BIM-Methode hergestellt. Die Nutzung der ACC als Dokumentations- und Kommunikationsplattform behält sich der AG vor. Bauoberleitung für den Ersatzneubau der Ostebrücke Bremervörde - 3-Feld Bauwerk in Spannbeton - Stützweiten 12,4 m - 18,0 m - 12,4 m - Breite zwischen den Geländern 14,0 m - Brückenfläche 600 m² - Kreuzungswinkel 100 gon - Widerlager Tiefgründung auf Ortbetonverdrängungspfählen, die Pfeiler sind flach gegründet - Neubau parallel zum Bestandsbauwerk - Der Rückbau des Bestandsbauwerks ist nicht Vertragsbestandteil und Bauoberleitung für - den Umbau einer Einmündung mit Lichtsignalanlage zu einem Kreisverkehrsplatz - den Neubau der Fahrbahn, der Geh- und Radwege - die Erneuerung der Oberflächenentwässerung - den Neubau eines Durchlasses - das Umlegen von Leitungen verschiedener Versorgungsträger
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.