Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeLeverkusen
2026-0094, Belieferung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten in über 90 städt. Gebäuden über 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre
2026-0094, Belieferung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten in über 90 städt. Gebäuden über 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre
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Inhalt auf einen Blick
2026-0094, Belieferung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten in über 90 städt. Gebäuden über 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe
- Veröffentlicht:
- 26. Juli 2026
- Frist:
- 13. August 2026
Ausschreibungsbeschreibung
2026-0094, Belieferung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten in über 90 städt. Gebäuden über 2 Jahren mit einer Verlängerungsoption um maximal 2 weitere Jahre
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25639932
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5- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabeLeverkusenFrist: 13. Aug.
Belieferung und Austausch von Schmutzfangmatten in städtischen Gebäuden
Belieferung und regelmäßiger Austausch von Schmutzfangmatten in über 90 städtischen Gebäuden Die Stadt Leverkusen schreibt die Belieferung und den regelmäßigen Austausch von Schmutzfangmatten aus. In den städtischen Dienstgebäuden und Einrichtungen sind die Schmutzfangmatten durch den Auftragnehmer bereitzustellen und in einem monatlichen Turnus zu tauschen. Es obliegt dem Auftragnehmer in eigener Verantwortung, die Belieferung und den Austausch der Schmutzfangmatten in den städtischen Objekten monatlich sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste mit einem Terminplan über den Austausch der Schmutzfangmatten vorzulegen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst die in der Anlage 1 aufgeführten Standorte mit den dazugehörigen Stückzahlen an Schmutzfangmatten. Der Umfang der zu beliefernden Dienstgebäude und Einrichtungen infolge von Gebäudezu- und abgängen sowie die Anzahl der zu liefernden Matten können sich während der Vertragslaufzeit verändern. Dies kann sich auf den Bedarf an Schmutzfangmatten auswirken. Zusätzliche Bedarfe sind nach den Anforderungen des Auftraggebers zu den angebotenen Preisen sicherzustellen. Die Stadt Leverkusen hat zurzeit an ca. 90 Standorten Schmutzfangmatten ausliegen, wobei es sich um folgende Größen und Stückzahlen handelt: - 60 cm x 90 cm 33 Stück - 85 cm x 90 cm 6 Stück - 85 cm x 150 cm 145 Stück - 115 cm x 200 cm 128 Stück - 130 cm x 250 cm 93 Stück Aus diesen als Kalkulationsgrundlage dienenden Zahlen kann kein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge hergeleitet werden. Die Schmutzfangmatten haben folgende Mindestanforderungen (technische Daten und Qualitätsmerkmale) zu erfüllen: - Sicherheitsrand (stolpersichere Umrandung) - Mattenrücken aus rutschfestem Material - Wasseraufnahme 3-4 Liter/qm - Gesamthöhe bis ca. 10 mm - Antistatische Wirkung - Verschleiß- und abriebfest - Brandschutz-Zertifizierung gemäß Baustoffklass - Stadt Dessau-Roßlau, Zentr. VergabestelleFrist: 22. Juli
Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Bereich der Stadt Dessau-Roßlau im Jahr 2026 - mechanische Bekämpfung durch Absaugen der Nester - Leistungspaket 2
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 58/2026 De-Ro 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Dessau-Roßlau, Zentr. Vergabestelle Zerbster Str. 4 06844 Dessau-Roßlau Deutschland Telefonnummer: +49 340/204-1760 Telefaxnummer: +49 340-2042691360 E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners im Bereich der Stadt Dessau-Roßlau im Jahr 2026 - mechanische Bekämpfung durch Absaugen der Nester - Leistungspaket 2 Menge und Umfang: mechanische Bekämpfung durch Absaugen der Nester von ca. 445 Eichen im gesamten Stadtgebiet der Stadt Dessau- Roßlau (davon 430 mit Hubsteiger o. ä. und 15 mit Baumkletterer) nach den Planunterlagen des Auftraggebers bzw. nach örtlicher Einweisung und an mit dem Auftraggeber abgestimmten Terminen einschließlich der fachgemäßen Entsorgung. Ort der Leistung: Stadt Dessau-Roßlau verschiedenen Standorte im Stadtgebiet 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: 30.11.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Beginn der Ausführung: 5 Tage nach Auftragserteilung 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19efd6730bb-6a9daac4b0175559 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 22.07.2026 09:00 Ablauf der Bindefrist: 17.09.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : entfällt 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gemäß VOL/B 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen/Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Bauunternehmen/Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde gemäß UVgO folgende Angaben zu machen: Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für Nachunternehmer: Angaben zur vorgesehenen Technik für das Absaugen der Nester Weitere Nachweise /Angaben/Unterlagen (auch für Nachunternehmer) auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: Urkalkulation Nachweis der aktuellen Haftpflichtversicherung zu Personen- und Sachschäden Entsorgungsweg mit Nachweis Angaben zum, für die Abarbeitung des Auftrages vorgesehenen, Fachpersonal Hinweise zum Bestbieterprinzip gemäß § 8 TVergG LSA 1. Die nach diesem Gesetz und nach den in § 1 (2) Satz 1 genannten Vergabe- und Vertragsordnungen verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise werden nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), nachgefordert. 2. Der Auftraggeber behält sich vor, parallel zum Bestbieter auch die nachrangigen Bieter zur Vorlage der Erklärungen und Nachweise nach Nr. 1 aufzufordern. 3. Nachforderungen und Abforderungen der Erklärungen und Nachweise erfolgen elektronisch über die eVergabe-Plattform www.eVergabe.de. 4. Der Bieter hat die verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise nach Aufforderung innerhalb einer Frist von mindestens 3 und höchstens 10 Kalendertagen vorzulegen. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja 15. Sonstiges: Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle Landesverwaltungsamt Vergabeprüfstelle oder 3. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale) Schädlingsbekämpfung - Landkreis AurichAurichFrist: 13. Aug.
Neuvergabe Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in der Stadt Norden, OT Süderneuland I
Art des Vergabeverfahrens: Formlose öffentliche Ausschreibung, an die UVgO angelehntes Verfahren Art der Leistung: Neuvergabe Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in der Stadt Norden, OT Süderneuland I, im Wege eines nationalen wettbewerblichen Auswahlverfahrens Umfang der Leistung: Der Landkreis Aurich betreibt in 26506 Norden, OT Süderneuland I, Stellmacherstraße 23, eine Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle für die Einwohner des Landkreises Aurich (entsprechender Lageplan ist dem Mietvertragsentwurf als Anlage beigefügt). In diesem Gebäude gibt es neben den behördlich genutzten Räumlichkeiten auch Gewerberäumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 33 qm, die nach Maßgabe der von der Rechtsprechung für diesen Bereich aufgestellten Vorgaben im Anschluss an ein öffentlich bekannt zu machendes, wettbewerbliches Auswahlverfahren an ein Unternehmen, das gewerblich Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, vermietet werden sollen. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter. Die Übergabe erfolgt voraussichtlich zwischen dem 22.12.2026 und dem 31.12.2026. Der Mietvertrag soll mit einer Grundlaufzeit bis zum 30.11.2030 abgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Vermieters für ein weiteres Jahr. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2031 erreicht werden. Das Unternehmen, das erfolgreich aus dem wettbewerblichen Auswahlverfahren hervorgeht und an das die betreffenden Gewerberäumlichkeiten vermietet werden, muss während der Vertragslaufzeit des Mietverhältnisses insbesondere Folgendes gewährleisten: 1. Zur Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen werden nur Maschinen verwendet, welche über eine CE-Zertifizierung verfügen. 2.Die Ausgestaltung der für Kraftfahrzeuge hergestellten Kennzeichen muss den dazu erlassenen rechtlichen Vorgaben, geregelt in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), entsprechen. 3. Die Geschäftszeiten des Unternehmens, das gewerbsmäßig Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, müssen mindestens den jeweils geltenden Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsstelle entsprechen, derzeit montags bis freitags von 07:30 - 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr. 4. Der Mietgegenstand wird ausschließlich zum vereinbarten Mietzweck genutzt und es werden nur Waren und Dienstleistungen angeboten, die mit der Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ferner muss der im vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahren gebotene und von dem Unternehmen, mit welchem das Mietverhältnis zustande kommt, zu zahlender monatlicher Mietzins mindestens 2.200,00 Euro brutto betragen. - Landkreis AurichAurichFrist: 13. Aug.
Neuvergabe Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in der Stadt Norden, OT Süderneuland I
Art des Vergabeverfahrens: Formlose öffentliche Ausschreibung, an die UVgO angelehntes Verfahren Art der Leistung: Neuvergabe Vermietung von Räumlichkeiten im Gebäude der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle des Landkreises Aurich in der Stadt Norden, OT Süderneuland I, im Wege eines nationalen wettbewerblichen Auswahlverfahrens Umfang der Leistung: Der Landkreis Aurich betreibt in 26506 Norden, OT Süderneuland I, Stellmacherstraße 23, eine Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle für die Einwohner des Landkreises Aurich (entsprechender Lageplan ist dem Mietvertragsentwurf als Anlage beigefügt). In diesem Gebäude gibt es neben den behördlich genutzten Räumlichkeiten auch Gewerberäumlichkeiten mit einer Fläche von ca. 33 qm, die nach Maßgabe der von der Rechtsprechung für diesen Bereich aufgestellten Vorgaben im Anschluss an ein öffentlich bekannt zu machendes, wettbewerbliches Auswahlverfahren an ein Unternehmen, das gewerblich Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, vermietet werden sollen. Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe des Mietgegenstands an den Mieter. Die Übergabe erfolgt voraussichtlich zwischen dem 22.12.2026 und dem 31.12.2026. Der Mietvertrag soll mit einer Grundlaufzeit bis zum 30.11.2030 abgeschlossen werden. Darüber hinaus besteht eine einmalige Verlängerungsoption des Vermieters für ein weiteres Jahr. Maximal kann daher eine Vertragslaufzeit bis zum 30.11.2031 erreicht werden. Das Unternehmen, das erfolgreich aus dem wettbewerblichen Auswahlverfahren hervorgeht und an das die betreffenden Gewerberäumlichkeiten vermietet werden, muss während der Vertragslaufzeit des Mietverhältnisses insbesondere Folgendes gewährleisten: 1. Zur Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen werden nur Maschinen verwendet, welche über eine CE-Zertifizierung verfügen. 2.Die Ausgestaltung der für Kraftfahrzeuge hergestellten Kennzeichen muss den dazu erlassenen rechtlichen Vorgaben, geregelt in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV), entsprechen. 3. Die Geschäftszeiten des Unternehmens, das gewerbsmäßig Schilder für Kraftfahrzeuge prägt, müssen mindestens den jeweils geltenden Öffnungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungsstelle entsprechen, derzeit montags bis freitags von 07:30 - 12:00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr. 4. Der Mietgegenstand wird ausschließlich zum vereinbarten Mietzweck genutzt und es werden nur Waren und Dienstleistungen angeboten, die mit der Prägung von Kraftfahrzeug-Kennzeichen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Ferner muss der im vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahren gebotene und von dem Unternehmen, mit welchem das Mietverhältnis zustande kommt, zu zahlender monatlicher Mietzins mindestens 2.200,00 Euro brutto betragen. - Stadtverwaltung CottbusCottbus
Stadt Cottbus - VHVmöTw 174/2025 - Sportbetonte Grundschule (Schule/Kita/Hort)/ Standortentwicklung "Kita Freundschaft", Objektplanung: Gebäude und Innenräume und Gutachten (Brandschutz und ggf. Weitere)
Aktuelle Situation Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Komplexes für die Bildung und Betreuung von Kindern bietet sich aufgrund seiner Nähe zum künftigen medizinischen Universitätsbereich sowie seiner bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich bereits ein Schulgebäude mit einem temporären Containerbau, der die bereits knappen Raumkapazitäten aktuell er-weitert. Des Weiteren ergänzen zwei kleine Sporthallen sowie ein Sportplatz das Ange-bot zur Lehre an diesem Standort. Für die Erweiterung des Platzangebotes zur Unterbringung von Hort- und Schulplätzen stehen weitere Flächen, wie ein Verkehrsgarten, ein bereits bestehendes Kitagebäude mit ca. 200 Plätzen sowie das Hortgebäude Haus 2 zur Verfügung. Planungsziel Zur Entwicklung des zur Verfügung stehenden Geländes an der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungs- und Betreuungsstandort sind zur Sicherstellung der benötigten Betreuungskapazitäten ergänzende Hortplätze zu schaffen. Nach aktuellem Stand besteht ein Bedarf von ca. 160 Plätzen. Auch für den regulären Unterricht an diesem Standort sind die vorhandenen Flächenkapazitäten nicht ausreichend. Um den Bedarf an Schulplätzen zeitnah abdecken zu können, hat man sich in jüngster Vergangenheit für eine temporäre Containerlösung entschieden, deren Betriebserlaubnis begrenzt ist. Im Rahmen der Überplanung des Bildungsstandortes sollen die Container einer dauerhaften Lösung weichen. Die Raumkonzepte der räumlichen Ergänzungen sowie die zu überarbeitenden Bestandsgebäude sind so zu gestalten, dass sie auf künftig veränderte pädagogische bzw. schulorganisatorische Anpassungen als auch auf die zu erwartenden demografischen Entwicklungen reagieren können. Auch eine Möglichkeit die neu-/umgestalteten Flächen im aktuellen Schul-/Hortbetrieb flexibel nutzen zu können ist ein wichtiger Aspekt für die Planung. Die planerische Umsetzung der mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudekonzepte soll sich auch in der Gestaltung der Freiflächen widerspiegeln. Die sich auf dem zu beplanenden Gelände befindlichen Gebäude sollen freianlagentechnisch gefasst und somit zu einem stimmigen Gesamtbild verschmelzen. Als Ergebnis der planerischen Überlegungen soll eine altersgerechte und vielfältig nutzbare (Bewegung, Spiel, Rückzug, Sport) Außenfläche das Ziel sein. Wie auch die Gebäude sind auch die Außenflächen barrierefrei zu gestalten. Alle Kinder, mit und ohne Beeinträchtigung, sollen die baulichen Anlagen gleichberechtigt nutzen können. Vor dem Hintergrund einer lückenlosen Hort- und Schulbetreuung sowie der Kapazitätserweiterung an Betreuungsplätzen im Zusammenhang des Aufbaus der "Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (MUL-CT) hat sich die Stadt Cottbus im Rahmen des Strukturwandels dazu entschlossen, den Standort in der Drebkauer Straße zu einem ganzheitlichen Bildungscampus zu entwickeln. Planungsaufgabe Im Sinne des Ganztagsanspruchs wird eine enge räumlich-funktionale Verknüpfung zwischen den auf dem Gelände befindlichen Gebäuden, u.a. zur Nutzung gemeinsamer Räume (z. B. Aula, Sporthalle oder Schule/Hort), angestrebt. Als Grundlagenermittlung ist in den ersten Planungsphasen der beschriebene Standort mit seinen bereits vorhandenen Gebäudeteilen und flächenmäßigen Gegebenheiten zu untersuchen und daraus ein tragfähiges Nutzungskonzept für den Gesamtstandort in Abstimmung mit dem Nutzer/ Auftraggeber zu entwickeln. In Anlehnung an den Leitfaden für nachhaltiges Bauen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sollen auch bei diesem Bauvorhaben Aspekte der Ökonomie, Ökologie, Soziokultureller und funktioneller Qualität sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität betrachtet werden. 2 Die Baumaßnahme hat unter energetischen Aspekten mit Blick auf die Schonung natürlicher Ressourcen, während der Bauphase sowie in der Nutzungszeit, zu erfolgen. Die Baumaßnahme wird unter Weiternutzung der schulischen Einrichtung sowie des Hortes/ Kita stattfinden. Ein entsprechender Ausweichstandort steht nicht zur Verfügung. Anhand dieser Tatsache wird die Bauausführung in mehreren Bauabschnitten er-folgen. Ein entsprechendes Konzept zum Bauablauf ist, unter Berücksichtigung des notwendigen Bedarfes an räumlichen Kapazitäten, entsprechend zu planen und mit dem Nutzer abzustimmen. Der Planungsbeginn ist zum I. Quartal 2026 angedacht. Für die Grundlagenermittlung (Fertigstellung Leistungsphase 2) ist eine kurze Planungsphase bis zum III. Quartals 2026 vorgesehen. Die hiermit ausgeschriebene Planungsleistung umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 der gültigen HOAI. Der Auftrag beinhaltet zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 bis 2. Der Abruf der Leistungsphasen 3 bis 9 wird optional vereinbart. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Während der Planungsphase finden im ein- bis zweiwöchigen Turnus Planungsberatungen statt (bei Bedarf auch öfter), die Teilnahme wird vorausgesetzt. Zur Zeit der Realisierung findet mindestens eine Bauberatung wöchentlich statt. An spontanen kurzfristig einberufenen Beratungsrunden zur direkten Klärung von Fragestellungen auf der Baustelle in der Realisierungszeit ist die Teilnahme verpflichtend. Die Baustelle ist in der Realisierungsphase arbeitstäglich zu begehen. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens ist der Einsatz von Fördermitteln geplant, welche die Einhaltung von Förderrichtlinien und Praxisregeln vorschreibt. Die Vergabe der Bauleistungen (VOB-Leistungen) erfolgt kleinteilig, gewerkeweise. Das Brandenburgische Vergabegesetz wird in der aktuellen Fassung angewendet. Eine Verpflichtung gemäß dem Verpflichtungsgesetz ist für die Erteilung des Planungsauftrages Voraussetzung. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 13. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.