Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation von Trainings- und Coaching-Programmen zu Geschlecht und Energie in Tunesien
Organisation von 1-4-tägigen Fortbildungssitzungen für etwa 20 Teilnehmer pro Sitzung, für Akteure im Energiebereich in Tunesien, zum Thema Gender und Energie.
Seminare
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Inhalt auf einen Blick
Organisation von 1-4-tägigen Fortbildungssitzungen für etwa 20 Teilnehmer pro Sitzung, für Akteure im Energiebereich in Tunesien, zum Thema Gender und Energie.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- 12. Juni 2026
- Thema:
- Seminare
Ausschreibungsbeschreibung
Organisation von 1-4-tägigen Fortbildungssitzungen für etwa 20 Teilnehmer pro Sitzung, für Akteure im Energiebereich in Tunesien, zum Thema Gender und Energie.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXTRYY6YTVPCCF7H.zip
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3- Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes BrandenburgPotsdam
Sozialkognitives Gruppen- und Einzeltraining und interaktionelles Coaching für Gefangene der Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Nord-Brandenburg TA Wriezen
Modularisiertes und manualisiertes Trainingsprogramm für delinquente Jugendliche und Heranwachsende. Erwartet wird ein psychoanalytisch fundiertes sozialkognitives Einzel- und Gruppentraining von Fachkräften mit entsprechend zertifizierter Qualifikation. Durch gezielte Interventionsstrategien sollen Inhaftierte befähigt werden, sich in zwischenmenschlichen Situationen besser als bisher zurechtzufinden und Konflikte sozial angemessen zu lösen. 1. Trainingsmodul 1.1 Zielgruppe: Jugendliche und Heranwachsende (unabhängig von kulturellem Hintergrund oder Herkunft), die sich wiederholt dissozial und/oder aggressiv-auffällig bzw. gewalttätig verhalten und inhaftiert sind. Die Besonderheiten in der Betreuung von weiblichen Gefangenen sind zu berücksichtigen. 1.2 Handlungsziele: - Reduktion des delinquenten Verhaltens durch Entwicklung sozialer Kompetenzen - Gezielte Förderung der psychosozialen und emotionalen Kompetenzen in den Bereichen, die durch pädagogische Indikation als eingeschränkt beurteilt werden z.B.: - Beziehungskonstanz, Frustrationstoleranz, Affektwahrnehmung, - Affekttoleranz, Handlungsstrategien - Auseinandersetzung mit den Motiven der Straftat/Bearbeitung der Tathintergründe - Verbesserung der Affektkontrolle (besonders von Wut und Ärger) - Förderung der Empathiefähigkeit/Perspektivenübernahme - Lernen neuer Handlungsmuster und gewaltfreier Problemlösungsmodelle - Vermittlung gesellschaftlicher Normen und Werte - Entwicklung von Zukunftsperspektiven - Moralisches Urteilsvermögen - Weitere Ziele sind die Befähigung des Klienten/der Klientin zur späteren (Re-)Integration in ein prosoziales Lebensumfeld und die Anregung von Selbstreflexion. 1.3. fachliche Ausrichtung - psychoanalytisch fundiertes, pädagogisches Einzeltraining mit kognitiv-behavioralen Aspekten - Angebot einer stabilen, transparenten und förderlichen Arbeitsbeziehung mit verbindlichem, Halt gebendem Rahmen und auf klare Ziele gerichtet 1.4 Methoden: - Manualisiertes, modularisiertes sozialkognitives Einzeltraining - die Module "Soziale Wahrnehmung" (1), "Affekte managen" (2), "Moralisch denken und handeln" (3) und das "Freie Training" (4) werden angeboten - in den Modulen werden nacheinander sozialkognitive Fähigkeiten bearbeitet, die als Schutzfaktoren gegen Delinquenz und Gewalt bekannt sind - es findet eine Einschätzung über vorherrschende Gewaltmotive des Klienten/der Klientin statt, um zielgerichtete Interventionen anzubieten - ggf. Umfeldarbeit (Gespräche mit Bediensteten, Lehrer(inne)n, Betreuer(inne)n etc.), regelmäßige Korrespondenz/Absprache mit formellen Netzwerkpartnern 1.5 Umfang Das Denkzeit-Training umfasst i.d.R. 40 Einzelsitzungen. Zu Beginn findet es zunächst zweimal pro Woche, zum Ende hin (im "Freien Training") 1mal pro Woche statt. Die Laufzeit beträgt ca. acht Monate. Zusätzlich werden nach Absprache Gespräche mit Mitarbeiter(inn)en der JVA angeboten. Bei frühzeitigem Abbruch kann für geeignete Gefangene im Rahmen des verbleibenden Umfangs ein an den Einzelfall angepasstes verkürztes Training durchgeführt oder ein Training verlängert werden. Hierzu ist die Zustimmung der Anstaltsleiterin/des Anstaltsleiters einzuholen. 2. interaktionelles Coaching 2.1 Zielgruppe Das interaktionelle Coaching zielt auf junge Männer, die sich auf dem Bildungsweg befinden, hier aber aufgrund von teils massiven innerpsychischen und interpersonellen Schwierigkeiten zu scheitern drohen. Hier soll eine noch belastetere Zielgruppe mit deutlichen Einschränkungen der Selbst- und Beziehungsregulierung (u.a. Möglichkeiten der Beziehungsgestaltung, Selbstwertstabilität, Umgang mit Schuld und Schuldgefühlen, Wahrnehmung der inneren und äußeren Welt, Selbstgrenzen, Frustrationstoleranz) fokussiert werden. 2.2 Handlungsziele: - Gezielte Förderung der psychosozialen und emotionalen Kompetenzen, insbesondere der Selbst- und Beziehungsregulierung - je nach individuellem Bedarf: - Stabilisierung von Selbstwertgefühl - Fortentwicklung von Beziehungskompetenzen (Verbundenheit, Wechselseitigkeit etc.) - Förderung der Mentalisierungsfähigkeiten und Antizipationsfähigkeit - Erhöhung der Frustrationstoleranz - Entwicklung der Affektwahrnehmung, Affekttoleranz und Affekt- und Impulssteuerung - Lernen neuer Handlungsmuster und gewaltfreier Problemlösungsmodelle - Auseinandersetzung mit moralischen Werten und deren Berücksichtigung in der Handlungsplanung - Entwicklung von Zukunftsperspektiven - Kontrolle von Wahrnehmungen und Projektionen - Interventionen sind auf das Ziel des Bildungserfolgs gerichtet - Weitere Ziele sind die Befähigung des Klienten/der Klientin zur späteren (Re-)Integration in ein prosoziales Lebensumfeld und die Anregung von Selbstreflexion. 2.3 fachliche Ausrichtung: - Psychoanalytisch fundiertes, pädagogisches Einzeltraining mit pädagogischer Diagnostik der Selbst- und Beziehungsregulierung - Angebot einer stabilen, transparenten und förderlichen Arbeitsbeziehung mit verbindlichem, Halt gebendem Rahmen und auf klare Ziele gerichtet 2.4 Methoden - prozessuale pädagogische Diagnostik zur Einschätzung der Selbst- und Beziehungsregulationsfunktionen - gezielte Arbeit an und Fortentwicklung von relevanten Funktionen, die den Klienten (und sein Umfeld) im Alltag entlasten - ggf. Umfeldarbeit (Gespräche mit Bediensteten, Lehrer(inne)n, Betreuer(inne)n etc.), regelmäßige Korrespondenz/Absprache mit formellen Netzwerkpartnern 2.5 Umfang Das interaktionelle Coaching ist nicht auf eine feste Sitzungsanzahl beschränkt, das Angebot endet, wenn der Klient die Bildungsmaßnahme erfolgreich durchlaufen hat oder wenn Erfolge und eine Stabilisierung sichtbar werden. Regelmäßig wird hier von 30 bis 40 Sitzungen ausgegangen. Die Zuweisungen werden durch die Leitung des Schul- und Ausbildungszentrums organisiert. Bei Einwilligung finden die Sitzungen einmal wöchentlich für je 45 Minuten statt. Zusätzlich werden nach Absprache Gespräche mit Mitarbeiter(inn)en der JVA angeboten. 3. Personal: Die eingesetzten Trainer(innen) verfügen mind. über einen sozialwissenschaftlichen Bachelorabschluss und über Erfahrungen in der Arbeit mit devianten und/oder delinquenten jungen Menschen. Im Rahmen der Denkzeit-Weiterbildung haben sie einen umfassenden theoretischen Teil, sowie mehrjährige begleitete Praxis durchlaufen. Das im interaktionellen Coaching eingesetzte Personal hat die Fortbildung "Pädagogische Interaktionsdiagnostik" mit psychoanalytischer Supervision erfolgreich abgeschlossen. Die Arbeit mit den Klient(inn)en wird durch regelmäßige Praxisberatung, bei Bedarf auch fallbezogener Einzelberatung und externe Supervision bzw. Intervision begleitet. Alle Trainer(innen) nehmen grundsätzlich mindestens einmal im Jahr an einschlägigen Fortbildungen, Kongressen o.ä. teil. Die Nachweise werden jährlich vom Auftraggeber abgefordert. 4. Gesamtumfang 4.1 JVA Nord-Brandenburg TA Wriezen bis zu 20 Trainings 12 interaktionelle Coachings (durchschnittlich sechs pro Schuljahr) einschließlich Fahrtkosten 4.2 JVA Luckau-Duben bis zu 8 Trainings einschließlich Fahrtkosten 4.3 Leistungserbringung: in den Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Nord-Brandenburg TA Wriezen; Die Abstimmung der Einzelheiten erfolgt mit den Justizvollzugsanstalten. 4.4 Leistungszeitraum: 1. August 2026 - 31. Juli 2028 Die gesamte Leistungsbeschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. - Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgPotsdam
Umsetzung des ideellen Begleitprogramms des Brandenburg-Stipendiums für Landlehrerinnen und Landlehrer ab dem 01.10.2026
Die Gewinnung von grundständig qualifizierten Lehrerinnen und Lehrern für den Brandenburger Schuldienst ist und bleibt für die Bildungspolitik ein zentrales Thema. Der Bedarf ist weiterhin hoch - vor allem in den ländlichen Regionen Brandenburgs. Das Brandenburg-Stipendium für Landlehrerinnen und Landlehrer wurde 2021 eingerichtet, um durch eine individuelle Förderung - materiell und ideell - Lehramtsstudierende für Schulen zu gewinnen, die einen hohen Anteil an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und daher einen besonderen Bedarf an voll ausgebildeten Lehrkräften haben (sogenannte Programmschulen). Durch den frühen Kontakt zu den jeweiligen Programmschulen und Orten sollen Bindungen aufgebaut werden, die langfristig tragen und somit Bildungsqualität sichern. Das Stipendienprogramm bietet den Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Zuwendung in Höhe von 600,- Euro sowie ein ideelles Begleitprogramm mit verschiedenen Fortbildungsangeboten, Netzwerkveranstaltungen und einem Mentoren-Programm. Die Teilnahme am Begleitprogramm ist verpflichtend. Der mögliche Förderzeitraum beginnt frühestens mit dem Beginn des 3. Jahres des Lehramtsstudiums. Er endet mit dem Studienabschluss in der Regelstudienzeit. Die ideelle Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten soll: - die Stipendiatinnen und Stipendiaten in ihrer persönlichen Entwicklung als angehende Lehrkräfte unterstützen und die dafür notwendigen Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsleistungen anbieten, - eine individuelle Beratung sicherstellen und zu Beginn der Programmteilnahme ein Kennenlerngespräch, ein jährliches "Status-quo-Gespräch" sowie die Erreichbarkeit für auftretende Fragen während des Förderzeitraums garantieren, - im Rahmen der Fortbildungsangebote Veranstaltungen anbieten, welche die pädagogisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten in Ergänzung zum Lehramtsstudium fördern. Beratende, moderierende und vermittelnde Tätigkeiten in unterschiedlichen Kontexten und mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren des schulischen Umfelds sollen Berücksichtigung finden. Auch sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten konkrete Bedarfe/Seminarthemen äußern können und diese bei der Seminarplanung Berücksichtigung finden. - die Vernetzung zwischen den Stipendiatinnen und Stipendiaten als auch mit der Region sowie den Akteuren vor Ort fördern. Der Berufseinstieg soll dadurch erleichtert werden. Das Angebot zur ideellen Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten muss sich mindestens an folgenden Rahmenbedingungen orientieren: 1. Jährlich werden 40 Stipendien vergeben - 20 Stipendien zum 1. April eines Jahres (Sommersemester), 20 Stipendien zum 1. Oktober (Wintersemester). Die maximale Förderdauer beträgt 3 Jahre. Damit befinden sich pro Jahr durchschnittlich 120 Stipendiatinnen und Stipendiaten im Programm, welche vom Auftragnehmer begleitet und beraten werden müssen. 2. Es ist ein Beratungsangebot für die Stipendiatinnen und Stipendiaten anzubieten, welches einen guten Einstieg in das Programm gewährleistet sowie die kontinuierliche Begleitung über den jeweiligen Förderzeitraum sichert. Es ist darzustellen, in welcher Form und in welchem Umfang die Stipendiatinnen und Stipendiaten beraten und unterstützt werden. Es wird erwartet, dass zu Beginn der Förderung ein persönliches Kennenlerngespräch erfolgt, im Anschluss einmal pro Jahr ein "Status-quo-Gespräch" geführt wird und während der Förderung eine regelmäßige Ansprechbarkeit gegeben ist. 3. Es ist pro Semester ein Seminarangebot mit ganztägigen Seminaren anzubieten, das allen Stipendiatinnen und Stipendiaten die Teilnahme an mindestens zwei unterschiedlichen Seminaren ermöglicht. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind zur Teilnahme an zwei Seminaren pro Semester verpflichtet. Die Seminare sollen möglichst in Kleingruppen organisiert sein und moderne Unterrichtsmethoden enthalten (u.a. Lern-, Rollen- und Sportspiele, Diskussionen, projektorientiertes Arbeiten). Die erforderliche Technik und notwendige Materialien für die Seminardurchführung sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. 4. Die Seminare sollen in der Regel samstags stattfinden, um die Vereinbarkeit von Lehramtsstudium und Stipendienprogramm zu gewährleisten (außerhalb der Vorlesungszeit können die Seminare auch an anderen Wochentagen stattfinden). 5. Mindestens einmal pro Jahr ist ein zweitägiges Seminar anzubieten, das der Vernetzung der Stipendiatinnen und Stipendiaten untereinander und mit der Region bzw. ihren Schulen dienen soll (Vernetzungstreffen). Das zweitägige Seminar ist grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit durchzuführen an einem mit dem Liniennetz Regionalverkehr des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) zu erreichenden Ort einschließlich einer Übernachtung. Die Teilnahme ist für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichtend. Die erforderliche Technik und notwendige Materialien für die Seminardurchführung sind vom Auftragnehmer bereitzustellen. 6. Die Veranstaltungsinhalte und -orte sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Hinsichtlich der Orte ist darauf zu achten, dass dem regionalen Bezug der Programmschulen Rechnung getragen wird. Landeseigene Räumlichkeiten können in Absprache genutzt werden. 7. Es wird überdies erwartet, dass die Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Vernetzungs- und Kontaktangeboten der jeweiligen Einsatzregion unterstützt werden wie z.B. Unterstützung bei der Wohnungssuche, Arbeitsplatzsuche des Partners/Partnerin oder der Suche eines Kitaplatzes. Gleichzeitig wird die Vernetzung mit dem jeweils zuständigen staatlichen Schulamt für alle in dem Bereich tätigen Stipendiaten gewünscht, um den Austausch der zukünftigen Lehrkräfte zu fördern. Mindestens einmal pro Semester soll diesbezüglich in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Newsletter herausgegeben werden, der die Stipendiatinnen und Stipendiaten über wichtige Themen informiert. 8. Der Auftragnehmer hat die Teilnahme an der ca. zweistündigen Stipendienvergabe sicherzustellen. - Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, VergabestelleMeißen
Aufklärungskampagne Krisenkommunikation im Landkreis Meißen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Rechts- und Kommunalamt, Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Fax: +49 352172588031; Internet-Adresse: www.kreis-meissen.de; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Angebotssammelstelle/Poststelle; Straße, Hausnummer: Brauhausstraße 21; Postleitzahl: 01662; Ort: Meißen; Land: DE; Internet-Adresse: www.kreis-meissen.de; Postfach: 100152; E-Mail: [email protected] 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: 2026-03-12.8.1.01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Gegenstand der Leistung ist die Konzeption und Umsetzung dieser Aufklärungskampagne im Rahmen des Forschungsprojekts „Krisenkommunikation im Landkreis Meißen“. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung zu Vorsorgemaßnahmen im Falle eines möglichen großflächigen Stromausfalls (Blackout). Durch die Vermittlung praxisnaher Hinweise und konkreter Handlungsempfehlungen soll die individuelle Handlungskompetenz gestärkt und ein sicheres, besonnenes Verhalten in Krisensituationen gefördert werden. Die Kampagne ist so zu gestalten, dass sie aufklärend und sensibilisierend wirkt, ohne Angst oder Panik zu erzeugen, und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung leistet. Ziel ist es, eine breite Öffentlichkeit in Deutschland zu erreichen sowie eine hohe Reichweite und messbare Wirkung sicherzustellen. Die Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung besteht aus einem Hauptfilm (Filmlänge max. drei Minuten), begleitenden Social-Media-Clips (Clip-Länge 20-30 Sekunden pro Clip), einer Fotoproduktion sowie ergänzenden Infografiken. Es ist ein Kreativkonzept mit wesentlichen inhaltlichen Eckpunkten sowie eine detaillierte Umsetzungsstrategie mit allen notwendigen Schritten zu erarbeiten und vorzulegen. Eine Definition der Zielgruppen, welche mit der Aufklärungskampagne erreicht werden sollen sowie verschiedene Strategien zur Umsetzung sollen erarbeitet werden. Ebenfalls notwendig ist die Erstellung eines zeitlichen Ablaufplanes zur fristgerechten Umsetzung der angestrebten Leistung. Ablauf und Kurzbeschreibung der Leistung: 1. Konzeption & Planung 01.09.-20.09.2026 Briefung, Skript, Storyboard, Budget 2. Pre-Production (Vor-produktion) 21.09.-10.10.2026 Casting, Locationsuche, Crew-Booking 3. Produktion (Dreh) Mitte Oktober 1-3 Drehtage 4. Postproduktion (Schnitt) 20.10.-20.11.2026 Schnitt, Ton, Grading, Korrek-turschleifen 5. Kampagnen-Launch & Ausspielung 21.11.-31.12.2026 Social Media, Website, Presse, Veranstaltungen, Monitoring und Evaluation Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Meißen, Landratsamt, Dezernat Verwaltung, Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen; Straße, Hausnummer: Herrmannstraße 30-34; Postleitzahl: 01558; Ort: Großenhain; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026, Ende: 31.12.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3386271/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 04.06.2026, 13:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: nicht angegeben 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: · nachweisbare Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung, Nachweise bisheriger Veröffentlichungen von mind. einer Medienkampagne und Medien im Bereich Social Media · Das Unternehmensprofil mit Beschreibung des Unternehmens sowie Beschreibung der Aufgabenfelder und der Anzahl der Beschäftigten ge-gliedert nach Beschäftigungsgruppen · fachliche Kompetenz in Medienplanung, Kreation und digitaler Kommunikation · Leistungsfähige Projektorganisation mit definiertem Ansprechpartner · Referenzen vergleichbarer abgeschlossene Projekte innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit Angaben zum Projektinhalt, Dauer, Auftragnehmer, Ansprechpartner · Die vom Teilnehmer zu erbringenden Leistungsbestandteile Strategie, Story und Produktion des Films müssen inhouse angeboten werden (keine Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer). · Nachunternehmer sind nicht zugelassen Vorlage der zum Download bereitgestellten Formblätter: · Ausgefülltes Formblatt Verpflichtungserklärung Landkreis · Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung Eignung 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Marketing/ Werbung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 12. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.