Amt Biesenthal-BarnimBiesenthal
Objektplanung Freianlagen für Neubau Feuerwehrgerätehaus in Ruhlsdorf
Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Ruhlsdorf. Planung und Herstellung der Außananlagen: Zufahrten, Gehwege, Stellplätze Einsatzkräfte, Entwässerung der Beläge und des Gebäudes als offene Versickerung. Planung nach Richtlinien Feuerwehr-Unfallkasse, DGUV, RSTO und Baugenehmigung. Leistungen: Objektplanung Freianlagen (HOAI §§38‑40) und...
Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Ruhlsdorf. Planung und Herstellung der Außananlagen: Zufahrten, Gehwege, Stellplätze Einsatzkräfte, Entwässerung der Beläge und des Gebäudes als offene Versickerung. Planung nach Richtlinien Feuerwehr-Unfallkasse, DGUV, RSTO und Baugenehmigung. Leistungen: Objektplanung Freianlagen (HOAI §§38‑40) ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Amt Biesenthal-Barnim
- Veröffentlicht:
- 11. Mai 2026
- Frist:
- 04. Juni 2026
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
- Bauobjekt:
- Feuerwehr- / Rettungswache
Bauobjekt-Klassifikation
- Feuerwehr- / RettungswacheHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Löschgruppe Ruhlsdorf. Planung und Herstellung der Außananlagen: Zufahrten, Gehwege, Stellplätze Einsatzkräfte, Entwässerung der Beläge und des Gebäudes als offene Versickerung. Planung nach Richtlinien Feuerwehr-Unfallkasse, DGUV, RSTO und Baugenehmigung. Leistungen: Objektplanung Freianlagen (HOAI §§38‑40) und Grundleistungen Phasen 1‑8. Finanzierung durch Landes‑ und Kreiszuwendungen (Feuerwehrinfrastruktur‑Richtlinie, KEB).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXP9YHJHKNZ.zip
Ähnliche Bekanntmachungen
2- Gemeinde Adelsdorf
Tragwerksplanung für Neubau Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Adelsdorf
Die Gemeinde Adelsdorf (derzeit ca. 9.800 EW) plant auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2022 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in zentraler Lage, auf dem Flurstück 369 „Münchäcker“ für die freiwillige Feuerwehr Adelsdorf. Bauplanungsrechtlich liegt das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Adelsdorf X „Am Langgraben“. Bei der Umgebungsbebauung handelt es sich um ein Gewerbegebiet. Nach zahlreichen Untersuchungen des Bestandsgebäudes und dessen Umgriffs, wurde entschieden, nicht an dem aus dem Jahre 1976/77 stammenden Feuerwehrgerätehaus sowie dem Bestandsgrundstück festzuhalten. Das neu erworbene, ca. 10.686m² große Baugrundstück, wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf Basis, bereits durchgeführter orientierender Untersuchungen wurden erwartungsgemäß sandigschluffige, teils tonige und schwach kiesige Böden vorgefunden. Der Grundwasserstand wurde bei ca. 0,7 bis 0,8m unter Geländeoberfläche angetroffen. Schadstoffe konnten im Boden in geringen Mengen festgestellt werden. Bei allen Proben waren jedoch keine Auffälligkeiten in Form von Hilfswertüberschreitungen nachweisbar. Das aktuelle Gelände liegt ca. 1,00m – 1,50m unterhalb der geplanten fertigen Geländeoberkante. Die Gemeinde Adelsdorf beabsichtigt die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle. Die Einhaltung des aktuellen GEG-Standards ist unter Verwendung ökologischer Bau- und Dämmstoffe angestrebt und in enger Koordination mit der TGA-Planung umzusetzen. Das Gerätehaus soll über einen Nahwärmeanschluss der Gemeindewerke Adelsdorf mit Wärme versorgt werden. Der Neubau ist unter anderem an den Vorgaben und Empfehlungen des aktuellen Feuerwehrbedarfsplanes (Stand: 2025-2030) sowie des daraus abgeleiteten Raumprogrammes auszulegen. Die erforderliche Mindestpersonalstärke (48 Fm) wird durch den aktuellen Personalbestand (94 Fm) deutlich übertroffen. Großer Wert wird auf eine einfach zu realisierende Erweiterbarkeit des Gebäudes gelegt. Der Boden des Baugrundstücks ist vorab aufzufüllen bzw. für die geplanten Gebäude und Freianlagen zu ertüchtigen. Es sind bei der anstehenden Planung vor allem folgende einschlägige Regelwerke zu beachten: - BauGB - BayBO - Normenreihe DIN 14092-1:2024-06 Feuerwehrhäuser - Teil 1: Planungsgrundlagen - Teil 3: Feuerwehrübungsturm - Teil 7: Werkstätten - DGUV - 205-008-2016 (aktuell in Überarbeitung) - DGUV - Vorschrift 49 Dem Bieter wird empfohlen, den Umgriff der Maßnahme vor Ort zu besichtigen. Weitere bereits erstellte Dokumente können nach vorheriger Rücksprache im Büro des techn. Bauamts der Gemeinde Adelsdorf eingesehen werden. Aufgrund urheber- und datenschutzrechtlicher Belange ist eine Veröffentlichung über die Vergabeplattform nicht möglich. Tragwerksplanungsleistungen für die Errichtung eines ein- bis zweigeschossigen, nicht unterkellerten Feuerwehrgerätehauses in Massivbauweise mit 9 Stellplätzen und 1 Waschhalle Gegenstand des Auftrages werden die Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 zur HOAI) sein - Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 04. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt Biesenthal-Barnim.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.