Gemeinde AichwaldAichwald
Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Graue Flecken (Lückenschlussprogramm/Gemeinde Aichwald)
Die Gemeinde Aichwald vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Gigabit-Breitbandnetzes und die Bereitstellung von breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Der Schwerpunkt liegt auf der Versorgung unterversorgter Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Aichwald
- Published:
- May 25, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
Tender description
Die Gemeinde Aichwald vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Gigabit-Breitbandnetzes und die Bereitstellung von breitbandigen Telekommunikationsdiensten. Der Schwerpunkt liegt auf der Versorgung unterversorgter Adressen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms. Die Konzession umfasst den Bau und den Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet. Die Vergabe erfolgt im einstufigen Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb.
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Gemeinde KöngenKöngenBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Gemeinde Köngen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen wickelt das Förder- und Vergabeverfahren für die Gemeinde Köngen in dem vorliegenden Projekt ab. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Aus-baugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, gültige Vergabeschwellenwert ist deutlich unterschritten. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Das Verfahren wurde einstufig als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 KonzVgV durchgeführt. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular öffentliche Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" und die Vergabeart "Öffentliche Ausschreibung" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Durchführung als Verhandlungsverfahren. ================================================== Die Gemeinde Köngen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher wurde mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Un-terstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 Förder-anträge gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Die Förderung umfasst jeweils grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitions-kosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht.Zweckverband Breitbandversorgung Landkreis Esslingen - Lückenschluss Leinfelden-Echterdingen
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