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ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)
Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 E...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gesundheit Nord gGmbH
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- August 31, 2026
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Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Die Freianlagen sollten Raum für Kreativität und Spielspaß am Nachmittag geben. In einem Sandspielplatz kann gestaltet und gewerkelt werden. Ein größerer Spielturm kann für viele Kinder gleichzeitig mehrere Klettermöglichkeiten bieten. Bei einer Slackline können die Kinder ihren Gleichgewichtssinn schulen. Freiflächen als Hügellandschaft lockern das Gelände auf und schaffen eine spannende Atmosphäre. Höhenunterschiede können mit Kletterrampen überwunden werden. Für gemeinsames Kochen wäre ein Hochbeet wünschenswert. In diesem können die Kinder von der Aussaat bis zum Verzehr den Kreislauf der Natur kennenlernen. In einem kleinen Geräteschuppen können die beweglichen Spielgeräte für den Außenbereich untergebracht werden. Im vorderen Teil des Grundstücks entsteht ein Carport mit Geräteschuppen. Die Kosten hierfür werden in der KG 500 bereitgestellt. Die Planungsleistung wird der Objektplanung Gebäude zugeordnet und von dort koordiniert. Die Zuwegung und die Herstellung der Oberflächen fallen in den Bereich der Freianlagenplanung. Ebenso die Gestaltung des Vorplatzes. Hier sollte eine Möglichkeit des Unterrichts im Freien geschaffen werden, welche ebenso als Teil des Pausenhofbereichs nutzbar ist. Im Pausenhofbereich sollte, soweit als möglich, auf eine Versiegelung der Flächen verzichtet werden. Auf die Herstellung von ausreichenden Sitzmöglichkeiten und schattenspendenden Bereichen ist zu achten. Hier gilt: Natürliche Schattenspender sind zu bevorzugen. Der Pausenhof sollte wenigstens zwei Ballspielmöglichkeiten haben. Das 3,00 m breite Geh- und Fahrrecht des Hinterliegergrundstücks ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist. Der geplante Beginn der Bauarbeiten März 2027. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im August 2028 geplant und danach folgt der Nutzungsbeginn im September 2028.
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Gesundheit Nord gGmbHChemnitzDeadline: Aug 31Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zuZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzDeadline: Aug 31Beschreibung: Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen. Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht. Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten EObjektplanung Freianlagen, LPh 2-5
Landeshauptstadt München vertreten durch MRG Münchner Raumentwicklungsgesellschaft mbHMünchenErgänzung zu Ziffer 2.1: Der Auftrag umfasst die Objektplanung Freianlagen (Teil 3, Abschnitt 2 §§ 38 ff. i.V.m. Anlage 11 HOAI). Auftragsbestandteil sind Grundleistungen sowie besondere Leistungen aus den HOAI-Leistungsphasen 2-5, soweit diese im Vertrag aufgeführt sind. Es erfolgt stufenweise Beauftragung. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten der KG 500 betragen nach Schätzung ca. 3,765 Mio. € netto.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Freianlagengestaltung Halle X, Objektplanung Freianlagen Lph 2-3 inkl. EW-Bau optional 4-9
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHBremerhavenDeadline: Sep 01Die Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) bewirtschaftet und verwaltet als Gesellschaft des Landes Bremen landseitig das Gewerbegebiet Fischereihafen in Bremerhaven. Der Fischereihafen Bremerhaven ist das größte und wichtigste Gewerbegebiet in Bremerhaven und der Region. Auf 480 ha Fläche bieten die ca. 400 angesiedelten Unternehmen und Einrichtungen ca. 9.000 Menschen in der Region einen Arbeitsplatz, davon ca. 4.000 in der Fisch- und Lebensmittelwirtschaft. Im Rahmen der - ebenfalls durch den EMFAF geförderten - Planungen zur Halle X aus dem Jahre 2023, wurde ebenfalls eine Freiflächenplanung für die zugehörigen Außenanlagen erstellt. Vorliegend ist ein Entwurfsstand (Leistungsphase 2) in einer kurzen und einer langen Fassung. Der Entwurf ist in Blöcke geteilt und kann Teilbereichen (Abteilungen) zugeordnet werden, so dass eine phasenweise Umsetzung ermöglicht wird. Der Entwurf beschreibt, wie das heute eher untergenutzte, komplett versiegelte Areal zu einem attraktiven, zukunftsfähigen Standort entwickelt werden kann. Dabei wird die besondere Lage am Wasser und die historische Bedeutung der Halle als Ausgangspunkt genutzt, um den Ort aufzuwerten und neue Nutzungen zu ermöglichen. Kernidee ist, die Außenflächen, der Abteilungen 10-21, teilweise zu entsiegeln, neu zu ordnen und vielseitig nutzbar zu machen: direkt am Gebäude ist eine geschützte Vorzone mit Aufenthaltsqualität vorgesehen - als Pausen- und Begegnungsbereich für künftige Nutzerinnen und Nutzer. Ergänzend sind mehrere unterschiedlich große Freiflächen geplant, die je nach Bedarf genutzt werden können (z. B. für Veranstaltungen, Ausstellungen, temporäre Angebote oder - wenn erforderlich - auch für betriebliche Lagerflächen). So soll der Standort lebendiger werden und zugleich wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden können. Eine 15-Meter-Schutzzone zwischen Kajenkante und Freifläche muss bei der Planung zwingend berücksichtigt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt ist die Klimaanpassung nach dem Prinzip der "Schwammstadt". Ergänzt wird dies durch ein "grünes Mobilitätskonzept", u, a. mit Fahrradgaragen/Radhaus, strukturierten und begrünten Stellplatzbereichen sowie perspektivisch Ladeinfrastruktur. Zentral ist außerdem das Thema Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: Wo technisch und wirtschaftlich sinnvoll, sollen Materialien aus Rückbau- oder Umbaumaßnahmen im Umfeld (z. B. Klinker/ Binder, Holzbauteile) in den Außenanlagen wiederverwendet werden. Dadurch werden Ressourcen geschont und der neue Außenraum erhält einen Bezug zum Bestand. Um den Entwurf von 2023 belastbar weiterzuentwickeln, Kosten zu konkretisieren und eine umsetzungsreife Planung zu erhalten, ist die Beauftragung eines Planungsbüros erforderlich. Vorgesehen ist ein zweistufiges Vorgehen: Zunächst werden die Leistungsphasen 2-3 überarbeitet und vertieft (Fortschreibung des Entwurfs 2023). Danach ist die baufachtechnische Zuwendungsprüfung einzubinden; hierfür müssen prüffähige Unterlagen bereitgestellt und Rückfragen fachlich begleitet werden. Gegenstand der Vergabe ist die Objektplanung Freianlagen (Außenraumplanung) nach HOAI in der jeweils geltenden Fassung für das oben genannte Projekt. Die Beauftragung erfolgt mehrstufig. Die FBG beabsichtigt, die späteren Bauleistungen auf Grundlage der durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen gewerkeweise bzw. losweise durch Einzelunternehmer ausführen zu lassen. Zur Vorbereitung, Planung, Ausschreibung und späteren Objektüberwachung der Gesamtmaßnahme vergibt die FBG im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: • Planungsleistungen nach HOAI 2021, Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, • Leistungsphasen 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau als verbindliche Stufe 1, • optionale Leistungsphasen 4-7 als Stufe 2, • optionale Leistungsphasen 8-9 als Stufe 3. Die FBG beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung. Derzeit ist folgende Beauftragungsstruktur vorgesehen: • Stufe 1: LPH 2-3 einschließlich Erstellung der EW-Bau • Optionale Stufe 2: LPH 4-7 • Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Stufenbeauftragung Stufe 1 verbindlich: LPH 2-3 einschließlich EW-Bau Die Stufe 1 umfasst die Fortschreibung und Plausibilisierung der vorliegenden Vorplanungsunterlagen / LPH 2, Stand 09/2023, sowie die Vertiefung zur Entwurfsplanung / LPH 3. Bestandteil der Stufe 1 ist außerdem die Erstellung und Einreichung der prüffähigen EW-Bau-Unterlagen sowie die fachliche Mitwirkung im Rahmen der baufachtechnischen Zuwendungsprüfung. Hierzu gehören insbesondere die Bearbeitung von Rückfragen, erforderliche Überarbeitungen und die Fortschreibung der Unterlagen bis zur Prüffähigkeit. Optionale Stufe 2: LPH 4-7 Die optionale Stufe 2 umfasst die Fortführung der Planung ab LPH 4 bis einschließlich LPH 7, also Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber. Optionale Stufe 3: LPH 8-9 Die optionale Stufe 3 umfasst die Objektüberwachung / Bauüberwachung sowie die Objektbetreuung. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der Stufe 3 besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber.Neubau Sozialgebäude Straßenmeisterei Langburkersdorf - Grundleistungen und Besondere Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34ff. HOAI 2021, Leistungsphasen (LPH) 2 – 9 sowie Grundleistungen Objektplanung Freianlagen gem. §§ 39. HOAI 2021, LPH 2-9
Landkreis Sächsische Schweiz – OsterzgebirgeNeustadt / Sachsen Ortsteil LangburkersdorfDer Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge plant für die Straßenmeisterei Langburkersdorf die Errichtung eines Neubaus für ein Sozialgebäude mit einem Garagenkomplex. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Bauherrn und liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ (Anlage 08). Der neue Gebäudekomplex soll alle Räume beinhalten, die für Verwaltung, Betrieb und Organisation der Straßenmeisterei Langburkersdorf entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Straßenmeistereien – RAM 2025 (Anlage 09) erforderlich sind. Zusätzlich wird eine Garage mit 3 Stellplätzen an das Sozialgebäude angebaut bzw. errichtet. Die Kosten (KG 200-KG 500 und KG 700) sind mit 2,623 Mio. EUR brutto geschätzt. Der Auftraggeber plant die Vergabe folgender Planungsleistungen: Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34ff. HOAI 2021, Leistungsphasen (LPH) 2 – 9 und die Vergabe von Besonderen Leistungen: Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes sowie Grundleistungen Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. §§ 39. HOAI 2021, LPH 2-9Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Blindeninstitutsstiftung WürzburgWürzburgVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen | Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt / ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmer für die Freianlagenplanung / eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ●●● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ●●● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) ●●● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ●●● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ●●● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ●●● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Neubau Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Homburg/Saar - Leistungen der Verkehrsanlagen VP, Lph. 2-9 gemäß §§ 45 ff. HOAI
Das Saarland, vertreten durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, vertreten durch das Landesverwaltungsamt (LaVA), Abt.4 SHB - Staatliche HochbaubehördeSaarbrückenNeubau der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule (LFKS) in Homburg/Saar, Industriepark Zunderbaum, ca. 7.300 qm BGF. Gebäude: Schulgebäude (Lehrbereich, Speisesaal, Verwaltung, Feuerwehrzentrum – räumliche Trennung erforderlich), Technikgebäude, Techniklager, Katastrophenschutzlager, zwei Fahrzeughallen (13 u. 4 Stellplätze), Leichtbauhalle. Freianlagen: Übungsgelände, Infrastruktur (Erschließung, Stellplätze), Ver- u. Entsorgungsstrukturen. Ziel: Nachhaltiges Bauen (BNB), mindestens Silber. Baugrundstück ca. 22.000 qm nahe A8 Homburg, Bebauungsplan Nr. 137. Beauftragt werden Leistungen der Verkehrsanlagen VP, Lph. 2-9 nach §§ 45 ff. HOAI, stufenweise: 1. Stufe Lph. 2-3.Neubau Sozialgebäude Straßenmeisterei Langburkersdorf- Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Freianlagen
Landkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgePirnaDeadline: Aug 31Der Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge plant für die Straßenmeisterei Langburkersdorf die Errichtung eines Neubaus für ein Sozialgebäude mit einem Garagenkomplex. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Bauherrn und liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9 „Industrie- und Gewerbepark Neustadt in Sachsen/Langburkersdorf“ (Anlage 08). Der neue Gebäudekomplex soll alle Räume beinhalten, die für Verwaltung, Betrieb und Organisation der Straßenmeisterei Langburkersdorf entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Straßenmeistereien – RAM 2025 (Anlage 09) erforderlich sind. Zusätzlich wird eine Garage mit 3 Stellplätzen an das Sozialgebäude angebaut bzw. errichtet. Die Kosten (KG 200-KG 500 und KG 700) sind mit 2,623 Mio. EUR brutto geschätzt. Der Auftraggeber plant die Vergabe folgender Planungsleistungen: Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34ff. HOAI 2021, Leistungsphasen (LPH) 2 – 9 und die Vergabe von Besonderen Leistungen: Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes sowie Grundleistungen Objektplanungsleistungen Freianlagen gem. §§ 39. HOAI 2021, LPH 2-9Abbruch und Neubau Hallenbad Kostheim, Wiesbaden; Generalplanungsleistungen / LPH 1-9
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenAusgangslage Das bestehende Hallenbad wird seit einem Brandschaden nicht mehr betrieben. Eine Machbarkeitsstudie untersuchte die Varianten Sanierung oder Neubau. Im Anschluss wurde die Entscheidung getroffen, die bestehende Halle abzureißen und ein neues Hallenbad zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Kostheim, Waldhofstraße 11. Die Grundstücksfläche beträgt 10.632 m². Luftbilder siehe Anlagen. Das geplante Hallenbad soll eine moderne, nachhaltige und barrierefreie Einrichtung für Sport, Freizeit und Gesundheit bieten. Ziel ist es, den Bürgern vor Ort ganzjährig Schwimmmöglichkeiten zu eröffnen und den Schul- und Vereinssport zu unterstützen. Fläche und Rauminhalt geplant: - BGF ca. 5.200 m² - BRI ca. 23.350m³ Gebäude: Sportbecken 25 m, mind. 6 Bahnen mit Startblöcken und Sprungbretter 1m und 3m. -Lehrschwimmbecken Wassertiefe 0,75 - 1,35 m, alternativ mit Hubboden. Evtl. mit kurzer Rutsche. -Kinder- und Planschbecken mit Wasserspielen, räumlich getrennt von den anderen Becken. Mit Sitzgelegenheiten für Eltern und Kinder und angrenzendem Wickelraum. -Umkleidebereiche mit ca. 250 Schränken und Duschbereiche, unterteilt in öffentlichen Bereich und einem separaten Engang für Schüler und Vereine. - Foyer mit Sitzgelegenheiten für den kurzen Aufenthalt. Abstellraum für Kinderwagen. Kassenbereich mit Backoffice. -Büro- Technik- und Lagerräume. Umkleiden und Duschen und Aufenthaltsraum für Personal. Freianlagen: -Barrierefreier Hauptzugang mit Vorplatzgestaltung. Sitz-, Spiel- und Wartebereich für Kinder und Familien. Grünflächen und Bepflanzung zur Verschattung. -Fahrradstellplätze, ggf. mit Überdachung. -Parkmöglichkeiten sind an der benachbarten Sporthalle vorhanden. - Betriebshof mit separater Zufahrt. Tragwerk: Für die Baukonstruktion keine Festlegung getroffen, sie soll im Planungsprozess ermittelt werden. Technische Anlagen: - Wasseraufbereitungsanlagen. -Nutzung erneuerbarer Energien. -Wärmerückgewinnung aus Lüftungs- und Abwasseranlagen. -Beleuchtungskonzept. -PV-Anlage auf dem Dach. Prüfung, ob PVT-Anlage effizienter ist. -Energiemonitoring zur Betriebskostenkontrolle. Abbruch: Fläche und Rauminhalt Bestand: - BGF ca. 6.425 m². - BRI ca. 26.350 m³. -Schadstoffentsorgung. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 1, § 33ff Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff, Leistungsphasen 1-9. Objektplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 1, §49 ff, Leistungsphasen 1-6(8). Objektplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Teil 4, Abschnitt 2, §53ff, Leistungsphasen 1-9. Abbruchplanung in Anlehnung an HOAI. Fachplanungs- und Beratungsleistungen Bauphysik gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021 Anlage 1, Abschnitt 1.2 Leistungsphasen 1-7. Brandschutzplanung gem. AHO Heft Nr. 17. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8, Stufe V: LPH 9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen / optionalen Leistungen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: September 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: Dezember 2026 Einreichung Bauantrag LPH 4: Februar 2027 Baubeginn Schadstoffsanierung und Abbruch September 2027 Baubeginn Neubau April 2028
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