Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-FlammersfeldAltenkirchenTED
Zusammenschluss von Kläranlagen an der Wied und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste s...
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Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser List...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld
- Published:
- June 16, 2026
- Deadline:
- July 16, 2026
Tender description
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt. Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mu-denbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen. Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln. 1. Ziel der Untersuchung Zentrale Fragestellung der Studie ist: Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr zusammenzuführen? 2. Zu untersuchende Varianten Unter der Prämisse, dass für alle drei Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vorgesehen wird, sind folgen-de Varianten zu untersuchen: 1. Anschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu)und Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Pe-terslahr 2. Anschluss der Kläranlage Mudenbach (neu) an die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach; Kläranlage Peterslahr verbleibt eigenständig 3. Anschluss der Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr; Kläranlage Mudenbach (neu) verbleibt eigenständig 4. Weiterbetrieb aller drei Kläranlagen als eigenständige Anlagen Die Varianten sind sowohl hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen – insbesondere auf das aufnehmende Gewässer Wied – als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Für die wirtschaftliche Vorzugsvariante (ausgenommen Variante 4) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zusammenschluss auch ohne Errichtung einer vierten Reinigungsstufe sinnvoll ist.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
3- Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-FlammersfeldAltenkirchen
Erstellung einer Machbarkeitsstudie Zusammenschluss von Kläranlagen an der Wied und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe
Mit Schreiben vom 17.03.2025 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rhein-land-Pfalz (MKUEM) mitgeteilt, dass auf Landesebene eine Liste von 65 Kläranlagen erarbeitet wurde, für die nach dem Orientierungsrahmen des Bundes die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe als sinnvoll erachtet wird. In dieser Liste sind sowohl die beiden „großen“ Kläranlagen der Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld – die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach sowie die Kläranlage Peterslahr – als auch der geplante Neubau der Kläranlage Mudenbach der Verbandsgemeindewerke Hachenburg aufgeführt. Die bestehenden Kläranlagen Mudenbach, Hachenburg und Steinebach a.d.W. sollen in der Kläranlage Mudenbach inklusive dem Abwasser der Westerwald Brauerei Hachenburg zusammengeführt werden. Zu diesem Projekt liegen auch bereits Studien vor. Diese werden nachfolgenden als Mudenbach(neu) bezeichnet. Untersuchungen zur 4. Reinigungsstufe wurden im Zuge der Studie ebenfalls bereits mit betrachtet und liegen vor. Mit Schreiben vom 16.02.2026 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Montabaur (SGD Nord), als Obere Wasserbehörde mitgeteilt, dass ein Zusammenschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr erhebliche wirtschaftliche sowie wasserwirtschaftliche Synergieeffekte, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe, erwarten lässt. Seitens der SGD Nord wird daher angeregt, einen Zusammenschluss der Kläranlagen zu prüfen und eine entsprechende Studie zu beauftragen. Die Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld sowie die Verbandsgemeindewerke Hachenburg beabsichtigen, diese Studie zu vergeben. Ziel dieser Anfrage ist es, die Rahmenbedingungen für den Leistungsumfang sowie die Kosten der Studie zu verhandeln. 1. Ziel der Untersuchung Zentrale Fragestellung der Studie ist: Ist es wasserwirtschaftlich und wirtschaftlich sinnvoll, die Kläranlagen Mudenbach (neu), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr zusammenzuführen? 2. Zu untersuchende Varianten Unter der Prämisse, dass für alle drei Kläranlagen eine vierte Reinigungsstufe vorgesehen wird, sind folgen-de Varianten zu untersuchen: 1. Anschluss der Kläranlagen Mudenbach (neu) und Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr 2. Anschluss der Kläranlage Mudenbach (neu) an die Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach; Kläranlage Peterslahr verbleibt eigenständig 3. Anschluss der Kläranlage Altenkirchen-Leuzbach an die Kläranlage Peterslahr; Kläranlage Mudenbach (neu) verbleibt eigenständig 4. Weiterbetrieb aller drei Kläranlagen als eigenständige Anlagen Die Varianten sind sowohl hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Auswirkungen – insbesondere auf das aufnehmende Gewässer Wied – als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen zu untersuchen. Für die wirtschaftliche Vorzugsvariante (ausgenommen Variante 4) ist zusätzlich zu prüfen, ob ein Zusammenschluss auch ohne Errichtung einer vierten Reinigungsstufe sinnvoll ist. - Verbandsgemeindewerke Altenkirchen-Flammersfeld
Zusammenschluss von Kläranlagen an der Wied und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe
Studie zur Prüfung eines Zusammenschlusses der Kläranlagen Mudenbach (neu, inkl. Zusammenführung von Mudenbach, Hachenburg, Steinebach und Westerwald Brauerei), Altenkirchen-Leuzbach und Peterslahr, insbesondere im Hinblick auf Synergieeffekte und Errichtung einer vierten Reinigungsstufe. Ziel: Bewertung der wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit sowie Rahmenbedingungen und Kosten. - Stadtwerke Meppen - Eigenbetrieb der Stadt MeppenMeppen
Stadtwerke Meppen - Teilerneuerung und Erweiterung Kläranlage Meppen - Generalplanungsleistungen
Die Stadtwerke Meppen betreiben die Kläranlage (KA) Meppen mit einer Ausbaugröße von 40.000 Einwohnerwerten (EW). Bis 1990 wurde die Kläranlage mit einem sogenannten Tropfkörperverfahren betrieben. Ab 1990 wurde die Kläranlage erneuert und an die gestiegenen Reinigungsanforderungen (Nährstoffelimination) angepasst. Zur Abwasserreinigung stehen eine mechanische und eine biologische Reinigungsstufe zur Verfügung. In der mechanischen Reinigungsstufe werden mit Rechen und Sandfang Feststoffe aus dem Abwasser abgeschieden. Die biologische Reinigung erfolgt im Belebungsverfahren. Zur weitergehenden Phosphatelimination wird das Fällmittel Eisen-III-Chlorid-Sulfat zugegeben. Das gereinigte Abwasser fließt über den Vorfluter, die Nordradde, in die Ems. Der bei der Abwasserreinigung anfallende Klärschlamm wird in der Belebungsanlage aerob stabilisiert und bis in das Jahr 2024 auf die etwa vier Kilometer entfernten Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Seit dem Jahr 2024 wird der aerob stabilisierte Klärschlamm überwiegend mobil entwässert und anschließend thermisch oder je nach Möglichkeit landwirtschaftlich verwertet. Ein Teil des Schlammes wird weiterhin auf die Klärschlammvererdungsbeete aufgebracht. Aufgrund der stetig steigenden Energiepreise sowie dem sich abzeichnendem Ende der Vererdungsbeetelebensdauer wurde seitens der Stadtwerke Meppen geprüft, wie auch zukünftig die Wirtschaftlichkeit der Abwasserreinigung und der Klärschlammbehandlung der Stadt Meppen gewährleistet werden kann. Zusätzlich wurde berücksichtigt, dass nach der EU-Kommunalabwasserrichtlinie bis 2045 eine 100%ige Energieneutralität für Kläranlagen gefordert wird. Als Ergebnis der Prüfung wurde die Errichtung eines Faulturms inkl. BHKW als mögliche Lösung festgehalten. Um die Ergebnisse noch inhaltlich zu vertiefen und um eine perspektivische Förderung der zukünftigen Baumaßnahmen zu erhalten, haben die Stadtwerke Meppen eine Machbarkeitsstudie nach 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) durch das Planungsbüro PFI aus Hannover erstellen lassen. Dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie entsprechend werden hiermit die Planungsleistungen für folgende Maßnahmen auf der Kläranlage ausgeschrieben: - Austausch der zwei Transformatoren - Austausch der Sandfanggebläse (zwei Ringkolbenverdichter) - Erneuerung des Belüftungssystems der biologischen Reinigungsstufe (Gebläse inkl. EMSR-Technik, Druckluftleitungen, Plattenmembranbelüfter etc.) - Neubau einer Photovoltaikanlage auf verschiedenen Flächen des Kläranlagengeländes (siehe Machbarkeitsstudie) mit einer Gesamtleistung von ca. 420 kWp - Neubau einer Schlammentwässerung (Zentrifuge oder Schneckenpresse, Schlammstapel- und Verladesilo etc.) - Neubau einer Schlammfaulung (Vorklärbecken, Primärschlammpumpwerk, Faulturm, Gasspeicher, BHKW, Klärgasfackel, Maschinengebäude zur Schlammbehandlung und Gasverwertung inkl. Einrichtung (ÜS-Schlammeindickung, Polymerdosierstation, Wärmetauscher für den Heizkreislauf, Gasaufbereitungssystem etc.) - Annahmestelle für Klärschlamm von der Kläranlage Rühle Die vorgenannten Maßnahmen sollen so geplant werden, dass auf dem bestehenden Kläranlagengelände weiterhin ausreichend Platz bleibt für Kapazitätserhöhungen sowie Verfahrenserweiterungen; wie bspw. dem Bau einer vierten Reinigungsstufe. Die vorgenannte Machbarkeitsstudie soll dabei als grobe Orientierung der Planungsleistungen dienen. Weiterhin soll im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Planungsleistungen sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt werden bzw. nach Möglichkeit mehr als erfüllt werden. In diesem Zuge sind verschiedene Varianten und Kosten-Nutzen-Analysen für die Ausführungsvarianten der verschiedenen zu planenden Maßnahmen zu erstellen. Wenn für die Auslegung der neuen Schlammentwässerung oder der Schlammfaulung beispielsweise Schlammversuche etc. nötig sind, dann ist dies auch Bestandteil der Planungsleistungen. Während der Planungsphase ist ebenfalls zu beachten, dass Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die geplanten Maßnahmen nach den geltenden Richtlinien und Gesetzen möglichst eliminiert werden bzw. so gering wie möglich ausfallen. Mit der Teilerneuerung und Erweiterung der Kläranlage soll eine langfristige Prozessstabilität und dauerhaft gesicherte Abwasserreinigung realisiert werden. Das Ziel ist die Reinigung des Abwassers unter zukünftigen Reinigungsanforderungen bzw. Parametervorgaben bei gleichzeitig wirtschaftlich optimalem Betrieb zu gewährleisten. Verschiedene Varianten sind hinsichtlich Optimierungs- und Einsparpotentiale zu erarbeiten und vorzustellen. Das DWA-Regelwerk ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Anlagen zur Abwasserreinigung maßgeblich zu berücksichtigen. Die Gesamtbaukosten liegen lt. Studie bei brutto 15,0 Mio. EUR (KG 200 bis 700). Eine Fertigstellung und Aufnahme des Probebetriebs werden bis Ende 2031 angestrebt. Förderung: Die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI werden seitens der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert. Der dazugehörige Zuwendungsbescheid liegt den Stadtwerken Meppen bereits vor und beinhaltet den Bewilligungszeitraum von einem Jahr ab Anzeige des Vorhabenbeginns. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer ab Beginn der Leistungsphase 3 nach HOAI genau ein Jahr Zeit hat die hier mit ausgeschriebenen Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI fertigzustellen. Daneben wird zusätzlich auf die Fördermittelbeantragung basierend auf der hier mit ausgeschriebenen Planung ergebenen Baumaßnahmen hingewiesen. Insbesondere wird seitens der Stadtwerke Meppen eine Förderung der Baumaßnahmen nach der Kommunalrichtlinie beabsichtigt. Der Auftragnehmer wird hiermit verpflichtet, seinen zeitlichen Ablauf der Planungen so zu optimieren, dass der Fördermittelantrag für die späteren förderbaren Baumaßnahmen bis spätestens 31.12.2027 (LP 3 ist bis 30.09.2027 zu beenden) der ZUG in Berlin in Papierform vorliegt.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 16. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.