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Kauf und Lieferung Standard-Notebook 16" (NGK1) Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge: 1. Vertragsjahr: 300 Stück 2. - 4. Vertragsjahr: 200 Stück pro Vertragsjahr Maximale Gesamtauftragsgrenze: 1.300.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der ...
Endpoint Devices, Accessories
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
- Published:
- August 06, 2026
- Deadline:
- September 08, 2026
- Topic:
- Endpoint Devices
Tender description
Kauf und Lieferung Standard-Notebook 16" (NGK1) Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge: 1. Vertragsjahr: 300 Stück 2. - 4. Vertragsjahr: 200 Stück pro Vertragsjahr Maximale Gesamtauftragsgrenze: 1.300.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
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Landkreis LudwigsburgLudwigsburgDeadline: Sep 08Kauf und Lieferung Geschätzte Menge / kalkulatorische Abnahmemenge für 4 Vertragsjahre: Docking Station - Typ A, 800 Stück USB-C Hub USB - Typ A, 400 Stück USB-C Hub USB - Typ B, 400 Stück Maus, 900 Stück Tastatur, 800 Stück Webcam, 300 Stück DisplayPort-Kabel, 800 Stück USB-C Kabel, 800 Stück Tragetasche - Typ L, 450 Stück Tragetasche - Typ S, 450 Stück Kabelschloss für Docking Station, 800 Stück Maximale Gesamtauftragsgrenze Los 4: 400.000 EUR brutto Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.RV Beschaffung von Tower Server
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 700.000,00 EUR netto; 833.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.RV Beschaffung von Tower Server
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 14Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Tower-Servern. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 200 Tower Server zzgl. verschiedener Einbaukomponenten gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zusammengestellt werden. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 1.500.000,00 EUR netto; 1.785.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarung Industrieserver inkl. Roll-Out und Roll-In Leistungen
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Aug 31Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung, Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und in Sonderfällen auch an weiteren Standorten in Deutschland. Beschafft werden Server in drei Leistungsklassen: Serverhardware Standard, Serverhardware Performance (Version 1HE) und Serverhardware Performance (Version 2HE). Bereits in der ersten Woche nach Zuschlag müssen zur Vorbereitung der Pilotinstallation 3 x Server Performance (davon 1 x 1HE und 2 x 2HE), 2 x Server Standard und 2 x Server Portable mit den dazugehörigen Netzwerkkarten geliefert werden. Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Zuschlagserteilung muss die Anlieferung erfolgen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die geschätzten Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Diese geben die voraussichtlichen Abnahmemengen wieder. Die Auftraggeberin kann in der Vertragslaufzeit weitere Server (bis zum zweifachen Wert der geschätzten Abnahmemenge) inkl. Dienstleistungen über den in der geschätzten Abnahmemenge hinausgehenden Bedarf abrufen. Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.300.000,00 EUR netto; 2.737.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarung Industrieserver inkl. Roll-Out und Roll-In Leistungen
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Aug 31Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung, Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und in Sonderfällen auch an weiteren Standorten in Deutschland. Beschafft werden Server in drei Leistungsklassen: Serverhardware Standard, Serverhardware Performance (Version 1HE) und Serverhardware Performance (Version 2HE). Bereits in der ersten Woche nach Zuschlag müssen zur Vorbereitung der Pilotinstallation 3 x Server Performance (davon 1 x 1HE und 2 x 2HE), 2 x Server Standard und 2 x Server Portable mit den dazugehörigen Netzwerkkarten geliefert werden. Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Zuschlagserteilung muss die Anlieferung erfolgen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die geschätzten Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Diese geben die voraussichtlichen Abnahmemengen wieder. Die Auftraggeberin kann in der Vertragslaufzeit weitere Server (bis zum zweifachen Wert der geschätzten Abnahmemenge) inkl. Dienstleistungen über den in der geschätzten Abnahmemenge hinausgehenden Bedarf abrufen. Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.300.000,00 EUR netto; 2.737.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarung Industrieserver inkl. Roll-Out und Roll-In Leistungen
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Aug 31Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von robusten, standardisierten und marktüblichen Industrie-Servern mit einer Hardwaregarantie inkl. Vor-Ort-Support sowie die Roll-Out Leistung, Roll-In Leistung für diese Server an den Dienststellen des Landes Baden-Württemberg und in Sonderfällen auch an weiteren Standorten in Deutschland. Beschafft werden Server in drei Leistungsklassen: Serverhardware Standard, Serverhardware Performance (Version 1HE) und Serverhardware Performance (Version 2HE). Bereits in der ersten Woche nach Zuschlag müssen zur Vorbereitung der Pilotinstallation 3 x Server Performance (davon 1 x 1HE und 2 x 2HE), 2 x Server Standard und 2 x Server Portable mit den dazugehörigen Netzwerkkarten geliefert werden. Spätestens am zehnten Arbeitstag nach Zuschlagserteilung muss die Anlieferung erfolgen. Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Leistung besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für die weiteren optionalen Verlängerungen gilt selbiges. Die geschätzten Mengen sind dem Preisblatt zu entnehmen. Diese geben die voraussichtlichen Abnahmemengen wieder. Die Auftraggeberin kann in der Vertragslaufzeit weitere Server (bis zum zweifachen Wert der geschätzten Abnahmemenge) inkl. Dienstleistungen über den in der geschätzten Abnahmemenge hinausgehenden Bedarf abrufen. Ein rechtlicher Anspruch auf Abnahme des geschätzten Auftragsvolumen besteht nicht. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 2.300.000,00 EUR netto; 2.737.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im VertraRahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Rahmenvereinbarung Mobilfunk für die Landesverwaltung (4 Lose)
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartDeadline: Jul 07Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg
Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-WürttembergStuttgartGegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von Mobilfunkleistungen für die Landesverwaltung Baden-Württemberg. Die Ausschreibung umfasst grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen im Mobilfunknetz einschließlich der Beschaffung von SIM-Karten, Endgeräten in Verbindung mit Mobilfunk und Zubehör, inklusive zugehörigen Serviceleistungen. Zur Sicherstellung der landesweiten Mobilfunkversorgung wird im Rahmen dieser Ausschreibung je Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen: - Los 1: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers 1&1 für das Land Baden-Württemberg - Los 2: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Deutsche Telekom für das Land Baden-Württemberg - Los 3: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Telefonica (O2) für das Land Baden-Württemberg - Los 4: Mobilfunkleistungen des Netzbetreibers Vodafone für das Land Baden-Württemberg Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze: - 33.000.000,00 EUR netto; 39.270.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzten Abnahmemengen je Los sind der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt - Los x zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 08. September 2026.
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- The contracting authority is Jobcenter Landkreis Ludwigsburg.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.