SBH | Schulbau HamburgHamburgTED
Zu- und Ersatzbauten zur Erreichung der 6-Zügigkeit inkl. Sportanlagen für die Grundschule Islandstraße in Hamburg-Wandsbek - Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten un...
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- SBH | Schulbau Hamburg
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- September 02, 2026
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Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Grundschule Islandstr. 25 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"
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SBH | Schulbau HamburgHamburgDeadline: Aug 19Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wird SBH mit den Zu- und Ersatzbauten, der Sanierung und den Abbrüchen am Schulstandort Grundschule Islandstr. 25 beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen.Zu- und Ersatzbau einer Zweifeldsporthalle (inkl. Rückbau Bestandshalle) für die STS Niendorf am Standort Paul-Sorge-Straße in Hamburg - Projektmanagementleistungen in Anlehnung an §§ 2+3 AHO Heft Nr. 9
SBH | Schulbau HamburgHamburgDie Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm. In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Zu- und Ersatzbau einer Zweifeldsporthalle (inkl. Rückbau Bestandshalle) für die Stadtteilschule Niendorf am Standort Paul-Sorge-Straße 133-135 in Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen"Neubau Campus Service Center (CSC) und Rückbaumaßnahmen inkl. Baufeldfreimachung am Standort Bei der Hauptfeuerwache 1 in Hamburg - Projektsteuerung in Anlehnung an §§ 2 AHO Heft Nr. 9
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Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 29Die zu erbringenden Leistungsinhalte des Auftragnehmers orientieren sich an der Schriftenreihe des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) Heft-Nr. 9 für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft in der Fassung der 6. Auflage 2025. Von der Vertragsleistung umfasst sind Grundleistungen und Besondere Leistungen der Projektsteuerung die in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) näher bestimmt werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der vorgesehenen Leistungen, d.h. die AG überträgt dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag die Projektstufe 1. In dieser Projektstufe hat der Auftragnehmer insbesondere die Leistungen der Projektvorbereitung in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" Stand März 2025, zu erbringen. Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung. Es bleibt der AG vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungen in Anlehnung an die AHO Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" Stand März 2025 zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die Vertragsstufe 1 hinausgehender Vertragsstufen besteht. Projektstufe 2 umfasst Leistungen der Planung. Projektstufe 3 sieht Leistungen der Ausführungsvorbereitung vor. Projektstufe 4 umfasst Leistungen der Ausführung Projektstufe 5 sieht den Projektabschluss vor. Näheres zu den einzelnen Projektstufen regelt die Leistungsbeschreibung. Der Leistungszeitraum ist an den Ablauf der Projektstufen für die Projektsteuerung gekoppelt. Für die Abwicklung der Projektstufen 1 bis 3 wird von einem Bearbeitungszeitraum von ca. 5 Jahren ausgegangen. Die Projektstufen 4 und 5 beinhalten die Bauausführung mit dem Projektabschluss. Für diese zwei Projektstufen wird eine Zeitspanne von ca. 4 Jahren eingeplant. Nach Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Brückenbauwerks wird mit einer Nachbearbeitungszeit des Projektes von 1 bis 2 Jahren ausgegangen. Mit Beginn des Vertragsverhältnisses wird sich voraussichtlich der gesamte Leistungszeitraum für alle Stufen der Projektsteuerung über 9 bis 10 Jahre erstrecken. Die ungefähren zeitlichen Vorgaben sind dem Grobrahmenterminplan (Anlage 2) zu entnehmen.Neubauprojekt Holstein-Stadion: Projektcontrolling Stadionvorhaben
Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KGKielDeadline: Sep 18Die Auftraggeberin beabsichtigt die Beauftragung eines geeigneten Auftragnehmers mit einem Bau- und Projektcontrolling. Die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co KG (im folgenden KSSG genannt) ist Eigentümerin des Holstein-Stadions, dessen Hauptnutzerin die Kieler Sportvereinigung Holstein von 1900 e.V. (im Folgenden „KSV“) mit ihrer Herrenmannschaft in der 2. Bundesliga ist. Seit vielen Jahren gab es Bemühungen, die Sportstätte zu einem zeitgemäßen und den Statuten der Deutschen Fußball Liga GmbH (im Folgenden „DFL“) entsprechenden Stadion aus-zubauen. Ziel ist es, ein langfristig sich wirtschaftlich selbst tragendes Modell für Bau und Be-trieb des Stadions zu schaffen. Es soll ein modernes Fußballstadion entstehen, das die At-traktivität des Sportstandorts Kiel weiter steigert, die Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt sowie die Themen Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinde-rungen berücksichtigt. Die im bestehenden Bebauungsplan (B-Plan - Nr. 1014, Drs. 0612/2022) festgesetzte maximale Stadionkapazität von 25.000 Plätzen beschreibt den Rahmen der Stadiongröße. Mit der Gründung der städtischen KSSG wurde Anfang 2024 eine Gesellschafft gegründet, die sich um den Umbau federführend kümmert. Gegenstand dieser Gesellschaft ist insbe-sondere die Verpachtung, die Erhaltung und Errichtung (bzw. Erweiterung) des Kieler Fußball-Stadions. Das Grundstück, auf dem sich das Holstein-Stadion befindet, soll 2024 von der Landeshauptstadt Kiel auf die Kieler Sportstätten- und Stadiongesellschaft mbH & Co. KG übertragen werden. Aktuell besteht das Stadion aus einem Fußballfeld und drei überwiegend überdachten Tribünen sowie der dazugehörigen Infrastruktur, die für den Spielbetrieb notwendig sind. Die zugelassene Anzahl an Zuschauern liegt aktuell bei knapp über 11.000 Personen. Beim Umbau zu einer modernen Sportstätte sind neben den Anforderungen der DFL, des Norddeutschen Fußballverbandes e.V. (im Folgenden auch „NFV“) und des Deutschen Fußball-Bundes e.V. (im Folgenden auch „DFB“) an den Spielbetrieb bis hin zur Bundesliga zu berücksichtigen. Der stufenweise Komplettumbau des Holstein-Stadions lässt sich im Wesentlichen in drei Projektphasen unterteilen. Projektphase 1 umfasste die Ausschreibungsvorbereitungen ein-schließlich aller notwendigen Maßnahmen und Entscheidungen. Die Durchführung der Aus-schreibung war Bestandteil der zweiten Projektphase. Die dritte Projektphase beinhaltet die Realisierung des Umbauvorhabens, sodass diese auch als Bauphase bezeichnet werden kann. Die KSSG hat einen Generalunternehmer mit der Planung und dem Umbau des Holstein-Stadions einen Generalunternehmer (GU) beauftragt. Dieser Ausschreibung beigefügt ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (Anlage D), nach der der Generalunternehmer beauftragt wurde. Im Fall der Beauftragung wird der Auftragnehmer insbesondere - Sämtliche Anlagen der Funktionalen Leistungsbeschreibung, - den gestellten Bauantrag und - den abgeschlossenen Generalunternehmervertrag erhalten. Für die Kalkulation der Leistung sind die Angaben aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung ausreichend.
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