Unité soumissions - Département de l'aménagement, des constructions et de la mobilité (DACM) de la Ville de GenèveGenève 3
Zone Industrielle des Charmilles, rénovation globale du bâti (M364) Mandat d'architecte
Die Stadt plant eine umfassende Renovierung des Gebäudes in der Zone Industrielle des Charmilles. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Architekturkonzepts mit einer geschätzten Kosten von CHF 250'000. Die erste Phase besteht aus einer Vorstudie.
Architecture
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- Unité soumissions - Département de l'aménagement, des constructions et de la mobilité (DACM) de la Ville de Genève
- Published:
- May 28, 2026
- Deadline:
- June 23, 2026
- Topic:
- Architecture
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Die Stadt plant eine umfassende Renovierung des Gebäudes in der Zone Industrielle des Charmilles. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Architekturkonzepts mit einer geschätzten Kosten von CHF 250'000. Die erste Phase besteht aus einer Vorstudie.
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Der AG beabsichtigt die gesamte Planung und Koordination der erforderlichen Objekt- und Fachplanungen, als Generalplanerleistung ab LPH 2 zu vergeben. Verfahrensgegenstand ist die Generalplanung zur Sanierung des Freibades Landrücken Flieden. Die Generalplanerleistungen umfassen die vollständige Planung und Koordination der Objekte: 1. Mehrzweckbecken 2. Nichtschwimmerbecken 3. Kinderbecken 4. Badeaufsicht 5. Technische Anlagen 6. Außenanlagen Für sämtliche v. g. Objekte und vorgesehenen Maßnahmen sind die jeweils zutreffenden Leis-tungsbilder nach HOAI vollständig darzustellen und anzubieten. Die Zuordnung der Leistungen zu den ein-zelnen Objekten bzw. Leistungsbildern nach HOAI obliegt den Bietern; vereinbart wird, dass der angebotene Leistungsumfang alle erforderlichen Planungsleistungen umfasst, die zur vollumfänglichen Herstellung der Maßnahme und zum Erreichen des geschuldeten Werkerfolgs notwendig ist. Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die vorgesehenen Maßnahmen - je nach Art des Objekts - mehrere HOAI‑Leistungsbilder erforderlich sein können. Das beigefügte Vertragsmuster ist entsprechend strukturiert und wird im Auftragsfall anhand der angebotenen Leistungsbilder final angepasst. Folgende Leistungsbilder nach HOAI werden voraussichtlich relevant sein; die entsprechenden §§ sind anzuwenden und vom Bieter (Auftragnehmer) zu bestätigen: - Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff. - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1, §§ 33 ff. - Fachplanung Tragwerksplanung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff. - Fachplanung Technische Ausrüstung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff. HLS und ELT: Anlagengruppen 1 - 5, BWT: Anlagengruppen 7 + 8 (Badtechnische Anlagen einschl. EMSR-Technik) - Objektplanung Freianlagen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff je Leistungsbild für alle Objekte: - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 2 bis 9 bzw. LPH 2 bis 6 (TWP), - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 2- 5 einschl. zugehörige Besonderer Leistungen - Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt optional und nur, sofern sie erforderlich wird. - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Generalplanervertrag (Stufe 2: LPH 6-8, Stufe 3: LPH 9) - Das vorgesehene Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Besondere Leistungen: - Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (in Stufe 2, nach SWIMPlus, HFAG) - Ingenieurtechnische Kontrolle (TWP, nach HOAI Anlage 14, LPH 8 // nach Nr. 7 der ZVB-Trag) Generalplanerzuschlag (siehe Vertragsmuster § 4 (5): Für die Übernahme der Generalplanerleistungen sowie der damit verbundenen Koordination der Fachdisziplinen kann ein Generalplanerzuschlag erhoben / vereinbart werden. Der Zuschlag Aus Sicht des Auftraggebers ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Es liegen ein Bestandsaufmaß und der Geotechnische Bericht zur Erkundung der Baugrund- und Bodenwasserverhältnisse vor. Für die Sanierung des Freibades wurde eine Planungsstudie durchgeführt, mit der ein Konzept entwickelt und die Aufgabenstellung geklärt wurde. LPH 1 nach HOAI (Grundlagenermittlung) ist vollständig erbracht und abgeschlossen. In LPH 2 (Vorplanung) sind auf Basis dieser Grundlagen weitere Varianten zu untersuchen. Die Beauftragung der Generalplanerleistungen erfolgt ab LPH 2. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Unterlagen sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen und Berechnungen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. Die Vergabe der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen (Objekt- und Fachplanungen) erfolgt ausschließlich an einen Auftragnehmer. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Rénovation et agrandissement de l'école des Champs-Fréchets (Meyrin) - Mandat d'architecte-paysagiste (CFC 296)
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Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle Bau"Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Fachplanung AG 1-3, 7, mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abbrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 11_01, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Moritzburg, Dresden, Zwickau Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus dem Rahmenvertrag abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen der im Bereich >Technische Ausrüstung HLSK AG 1-2-3-7<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertssteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§56 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§56 HOAI): Basishonorarsatz Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Objektplanung Gebäude<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 1.045.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten.Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und VergabestelleDer Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.SV-CMÜ-260507-002 - TW - Virginia Dept (VD) - Energiezentrale (EZ), Objektplanung Gebäude
SWM Services GmbHDeadline: Jun 10Objektplanung für die Energiezentrale (EZ) im Geothermie-Projekt Virginia Depot. Die EZ soll bis zu 110 MW/th erzeugen und über eine Thermalwassertrasse von ca. 350 m Länge mit geothermaler Wärme versorgt werden. Die Grundfläche beträgt ca. 3.300 m², die BGF ca. 15.000 m² und der BRI ca. 77.000 m³. Die EZ muss den Anforderungen an ein Bauwerk der kritischen Infrastruktur genügen und die Anlagentechnik muss den Anforderungen des ProdSG entsprechen. Die wesentlichen Funktionsbereiche sind die 110 kV-Kundenanlage, die Wärmetauscher und Groß-Wärmepumpen sowie die Kältemaschinen und Sozialräume. Die Fassadenbegrünung ist nach den Regularien des BEW vorgesehen.Rahmenvertrag für Architektur- und Designleistungen bei Bauprojekten (Multi-Lot, Kaskadenverfahren)
University of Limerick_1124LimerickDeadline: May 28Rahmenvereinbarung für Architektur- und Designteamleistungen bei Bauprojekten. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Losen, bei der das Kaskaden-Vergabeverfahren zur Anwendung kommt.Planungsleistungen (Architektur) für das neue Sicherheitszentrum
Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.InnsbruckErbringung von Planungsleistungen für den Neubau eines Sicherheitszentrums. Der Auftrag umfasst die architektonische Planung des Projekts.Multi-Party Framework Agreement for HSE Design Team Services Framework 2024 – FW02: Acute Healthcare Capital Works – project value €1M - €15M excl. VAT for HSE Regional Health Area: Cork / Kerry
Health Service Executive (HSE)KildarePlanungsleistungen für den Umbau des CUH-OP-Blocks (Cork/Kerry). Kern ist ein neuer Hybrid-Vaskulär-OP mit integrierter Bildgebung (MRT/CT) für offene und minimalinvasive Eingriffe. Zudem Erweiterung und Sanierung von OP-Empfang und Aufwachraum. Der Empfang wird vergrößert (Privatsphäre, barrierefreie WCs, Versorgungsräume). Der Aufwachraum wird von 9 auf 22 Plätze erweitert, inklusive Isolationsplätzen. Gesamtfläche: 1.230 m². Projektwert: 1 Mio. € bis 15 Mio. €.
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