WERK1.Bayern GmbHMünchenTED
WLAN-Infrastruktur und Firewall-Infrastruktur für das WERK1
Leistungen für das WERK1: Bestandsaufnahme, Erstellung eines Gesamtsystems (bestehende WLAN-Infrastruktur und Erneuerung der Firewall-Infrastruktur), Systemservice sowie Cloud-Lizenzmanagement. Optional nach gesonderter Beauftragung: Resident Management und weitere Leistungen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Leistungen für das WERK1: Bestandsaufnahme, Erstellung eines Gesamtsystems (bestehende WLAN-Infrastruktur und Erneuerung der Firewall-Infrastruktur), Systemservice sowie Cloud-Lizenzmanagement. Optional nach gesonderter Beauftragung: Resident Management und weitere Leistungen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- WERK1.Bayern GmbH
- Published:
- March 22, 2026
- Deadline:
- April 29, 2026
Tender description
Leistungen für das WERK1: Bestandsaufnahme, Erstellung eines Gesamtsystems (bestehende WLAN-Infrastruktur und Erneuerung der Firewall-Infrastruktur), Systemservice sowie Cloud-Lizenzmanagement. Optional nach gesonderter Beauftragung: Resident Management und weitere Leistungen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Errichtung und den Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage (Biomassezentrum) von biologischen Abfällen am Standort Hennickendorf
Planung einer funktionstüchtigen Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage für biologische Abfälle inkl. der dazugehörigen Anlagentechnik, der Erfassung und Behandlung von der Abluft, sonstiger Nebengewerke wie z.B. der Medien Zu- und Abführung, der Zufahrtslogistik unter Ausnutzung der vorhandenen Verkehrsflächen und der Infrastruktur des Standorts nach dem Stand der Technik. Diese Planung bezieht sich im Wesentlichen auf die Leistungsphasen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 03-04), angelehnt an die HOAI 2021. Zum Vorhaben gehört weiterhin die Planung der bei allen Konfigurationen erforderlichen Medienanbindungen für Wasser (auch Löschwasser), Abwasser, Regen- und Oberflächenwasser sowie die Anbindung der elektrischen Versorgung und der IT. Dabei sind alle geltenden Gesetze, Verordnungen, technische Regeln, Vorschriften (wie die der Berufsgenossenschaften und der Arbeitssicherheit), Richtlinien, DIN EN Normen, gültige Abwassersatzungen und Empfehlungen der einschlägigen Verbände einzuhalten bzw. zu berücksichtigen. Es soll die Weiterentwicklung des bisherigen Stands der Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 01-02) über die Entwurfsplanung (LPH 03) bis hin zur Genehmigungsreife im Sinne der baurechtlichen Anforderungen erfolgen (LPH 04). Die erarbeiteten Ergebnisse dienen als Grundlage für die Ausführungsplanung eines Generalunternehmers. Hierzu gehören die Leistungen des Leistungsbilds § 43 Ingenieurbauwerke (Objektplanung) sowie die der Fachplanungen für die Technische Ausrüstung (§ 55) und dem Tragwerk (§ 51) in Verbindung mit den dazugehörigen Anlagen (HOAI). Des Weiteren sind die Leistungen für die Baufeldfreimachung/ Rückbau (AHO-Heft Nr.18) und dem Brandschutz (AHO Heft Nr.17) zu berücksichtigen. Der AN übernimmt die Rolle eines Generalplaners. Er ist damit verantwortlich für die Gesamtkoordination sämtlicher Planungsgewerke (Fachplanung) sowie für die fristgerechte und qualitätsgesicherte Erstellung der vollständigen und genehmigungsfähigen Unterlagen. Wegen der Einzelheiten der Leistungserbringung wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Optional sollen Teilleistungen der LPH 06 und 07 zur Vorbereitung für eine Ausschreibung der Generalunternehmerleistungen Bau sowie Anlagen- und Verfahrenstechnik durch den AN erbracht werden. Diese Leistung steht unter dem Vorbehalt der einseitigen optionalen Beauftragung durch den AG. Dies bedeutet, dass der AG sich vorbehält, nach dem Erhalt des Genehmigungsbescheids die Option zu ziehen, d.h. eine Beauftragung kommt nur durch eine gesonderte einseitige Willenserklärung des AGs zu Stande und ist nicht automatisch Teil der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Hauptauftrag. Als Voraussetzung der Beauftragung der Leistung gilt die Zustimmung der Gremien des AGs.
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