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Winterdienst Schnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung
: Winterdienst Schnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung Beauftragtes Unternehmen: Korkmaz Garten- und Landschaftsbau GmbH Zeitraum der Ausführung: 01.11.2026 - 30.04.2028 Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
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- Bezirksamt Neukölln von Berlin Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin Telefon:
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- September 03, 2026
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: Winterdienst Schnee-, Eis- und Winterglättebeseitigung Beauftragtes Unternehmen: Korkmaz Garten- und Landschaftsbau GmbH Zeitraum der Ausführung: 01.11.2026 - 30.04.2028 Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung
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Flughafen Berlin Brandenburg GmbHBerlinDie Leistungen beinhalten die Planung und Durchführung sämtlicher Maßnahmen zur Beseitigung von Eis und Schnee, zur Glättebekämpfung und die dafür notwendigen/laufenden Kontrollen. Grundlage bildet die bestehende Verkehrssicherungspflicht der FBB und die Straßenreinigungsverordnung der Gemeinde Schönefeld. Die Leistungen sind jeweils wetterabhängig, bei laufendem Verkehr und ganztägig, d.h. während der Betriebszeit des Flughafens und vor Beginn der allgemeinen Arbeitszeiten eigenständig durchzuführen. Die Leistung ist während der Vertragslaufzeit vom 01.11. bis 31.03. (bzw. in der Wintersaison) zu erbringen. Die Schätzmengen (Flächenumfang) der Rahmenvereinbarung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sie stellen auch die Höchstmengen dar, die aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden können. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.03.2031.Transparenzbekanntmachung Winterdienst Standort Köthen
Hochschule AnhaltKöthen (Anhalt)1. Allgemeine Informationen: Titel: Transparenzbekanntmachung Winterdienst Standort Köthen; Vergabenummer: FB51/26; Die Bekanntmachung erfolgt wegen bestehender Binnenmarktrelevanz: ja 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Hochschule Anhalt; Bereich/Abteilung: Beschaffung/Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bernburger Str.55; PLZ: 06366; Ort: Köthen; Land: Deutschland; Telefon: +49 3496674055; E-Mail: [email protected] 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Nichtförmliche Ausschreibung - LHO 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Winterdienst am Standort Köthen 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Hochschule Anhalt; PLZ: 06366; Ort: Köthen; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 90620000-9; Art und voraussichtlicher : Winterdienst am Standort Köthen 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 01.11.2026 - 31.03.2030 mit Option auf Verlängerung um 2 weitere Jahre 8. Zusätzliche Angaben: Teilnehmerkreis: Der Teilnehmerkreis steht noch nicht abschließend fest. Eine Bewerbung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch auf Teilnahme.; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 17.08.2026 9. Dokumente: - WinterdienstWinterdienst am Standort Berlin
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinDeadline: Sep 04Die Vergabe des Winterdienstes für die Liegenschaft in Berlin, für einen Zeitraum von max. sechs Jahren an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen: Der Winterdienst soll auf einer zu beräumenden Fläche von 271 m² vor dem Objekt (siehe Anlage 1) für Schneefreiheit und Sicherheit nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften sorgen, sowie ggf. den Innenhof und die Dachflächen beräumen. Das angefallene Streugut ist auf den ausgebrachten Flächen so häufig, wie notwendig zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal entsprechend einzuweisen. Der Auftragnehmer ist für das Auslösen der Winterdien-steinsätze verantwortlich. Der Leistungszeitraum läuft vom 15.Oktober bis 15.April des jeweili-gen Folgejahres, witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeit-raums sind nicht ausgeschlossen.Winterdienst RIM Düsseldorf
Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NordHannoverDeadline: Sep 28Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Vertrages über die Erbringung des Winterdienstes für folgende durch das RIM Düsseldorf betreuten Liegenschaften: Los 1: Agentur für Arbeit Krefeld, Philadelphiastraße 2, 47799 Krefeld Geschäftsstelle Viersen, Remigiusstraße 1, 41747 Viersen Geschäftsstelle Nettetal, Steegerstraße 49, 41334 Nettetal Die vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind so auszuführen, dass der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wird und dass von den Flächen keine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer ausgeht. Der Auftragnehmer (AN) muss sowohl personell als auch technisch in der Lage sein die Leistung auftragsgerecht zu erbringen. Die Winterdienstperiode umfasst grundsätzlich den Zeitraum vom 1.Oktober bis 31. März jeden Jahres. Für diesen Zeitraum wird eine Saisonpauschale angesetzt. Witterungsbedingt erforderliche Winterdiensteinsätze außerhalb dieses Zeitraums sind jedoch nicht ausgeschlossen. Ende April erfolgt in jedem Falle die Endreinigung der Winterdienstflächen durch den DL (Streugutentfernung). Die Kosten hierfür sind in die Saisonpauschale einzukalkulieren. Durch den AN insbesondere zu erbringenden Leistungen für öffentliche -und Nutzerflächen: - Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf allen begeh- und befahrbaren Flächen (insbesondere Gehwege, Straßen, Parkplatzflächen, Garagenzufahrten und -rampen, Eingänge, Außentreppen, Zugänge zu Hydranten, Sammelplätze soweit vorhanden) - Räumung der Rollstuhlrampen (wenn vorhanden) - Gewährleistung des Ablaufs von Tauwasser durch Freihalten des Ablaufsystems und der Gullys - Sichern der Gebäudeumgebung vor Dachlawinen und herunterfallenden Eiszapfen - Bereitstellung von Streumitteln/ Streugut - Ausbringen von erlaubtem Streugut gemäß der jeweils geltenden Ortssatzung (bspw. Sand, Asche oder Splitt, möglichst mit dem Kennzeichen des blauen Engels) - Komplettes Entfernen/ fachgerechte Entsorgung des Streugutes (mind. 2x je Wintersaison) - Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit - Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise - Endreinigung Ende Monat April (inkl. Ablaufsysteme, Gullys) Anfallende Schneemassen sind an die Gehweg-, Straßen- und Parkplatzränder zu räumen und können dort verbleiben. Die gebrauchsbestimmte Nutzung der Flächen soll dadurch grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Bei den Gehwegen können auch angrenzende Grünanlagen (Nutzerflächen) im Einvernehmen mit dem RIM genutzt werden. Sollte in Extremfällen ein Abtransport der Schneemassen erforderlich sein, wird dies gesondert beauftragt und vergütet. Der Dienstbetrieb darf durch die Schnee- und Eisbeseitigung nicht beeinträchtigt werden.Winterdienst Handkolonnen 2026 - 2027
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale LeistungenBielefeldAuftrag Für diese Arbeiten setzt der Unternehmer Arbeitsgruppe(n)/Kolonnen von je 3 zuverlässigen Arbeitskräften (einschließlich Fahrer) mit Arbeitsgeräten (Schneeschiebern, Schaufeln, Streukarren usw.) zum Räumen und Streuen sowie je Arbeitsgruppe ein Transportfahrzeug ein. Ein Mitglied der Gruppe ist als Leiter zu benennen. Zur Schneeräumung auf längeren Rad- oder Gehwegstrecken kann der Unternehmer auf besondere Vereinbarung Schneeräumgerät einsetzen. Ausführung der Arbeiten Die Winterdienstarbeiten sind während der Winterperiode täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) zwischen 4:00 Uhr und 20:00 Uhr durchzuführen, an denen auf Grund der Witterung und des Zustandes der Verkehrsflächen Einsätze durch den UWB angeordnet werden. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn liegenbleibender Schnee den Verkehr behindert oder durch Eis und Schnee Glättegefahr besteht. Die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft des Auftragnehmers sowie die Aufnahme des Winterdiensteinsatzes durch den Auftragnehmer muss im Vertragszeitraum in jedem Jahr vom 01.11. bis zum 31.03. zwischen 3:00 Uhr und 20:00 Uhr innerhalb von 60 Minuten nach Alarmierung durch den verantwortlichen Straßenbaumeister der Abteilung Straßeninstandhaltung und -beschilderung, auch an Wochenenden u. Feiertagen, gewährleistet sein. Start des Winterdiensteinsatzes ist am Bauhof Wiehagen des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld, Am Wiehagen 75, 33607 Bielefeld. Der Auftragnehmer hat sein(e) Fahrzeug(e) den Weisungen des UWB entsprechend pünktlich zu den ihm angegebenen Zeiten oder im Bedarfsfall, wenn die Verhältnisse es kurzfristig erfordern, unverzüglich zum Einsatz zu bringen. Beginn und Ende des Einsatzes werden je nach Witterungseinfluss vom Auftraggeber angeordnet. Die Arbeiten sind auf Anweisung des zuständigen Bauhofmeisters zu wiederholen, wenn z. B. durch Witterungseinflüsse die Wirkung des Streuens aufgehoben wird, Neuschnee gefallen ist, der liegen bleibt, oder Glätte eintritt. Die Arbeiten sind gewissenh
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