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Winterdienst München Nord auf Nebenanlagen
Stellen von Personal, Fahrzeuge und Geräte für den Winterdienst auf Nebenanlagen (T+R Führholzen Ost/West) im Zuständigkeitsbereich der AM München Nord, Streudienst, Räumen und streuen, Kontrollfahrten
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Stellen von Personal, Fahrzeuge und Geräte für den Winterdienst auf Nebenanlagen (T+R Führholzen Ost/West) im Zuständigkeitsbereich der AM München Nord, Streudienst, Räumen und streuen, Kontrollfahrten
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
Tender description
Stellen von Personal, Fahrzeuge und Geräte für den Winterdienst auf Nebenanlagen (T+R Führholzen Ost/West) im Zuständigkeitsbereich der AM München Nord, Streudienst, Räumen und streuen, Kontrollfahrten
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10- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von BerlinBerlinDeadline: Aug 18
Winterdienst für die Schulen in Steglitz-Zehlendorf
Räum- und Streudienste (Winterdienst) für Schulen im Bezirk Steglitz‑Zehlendorf, aufgeteilt in Los 1 für 43 Objekte im Bereich Steglitz und Los 2 für 25 Objekte im Bereich Zehlendorf. Leistungen: Schnee‑ und Eisglättung auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen, Schulhöfen; Bereitstellung, Ausbringung und Entsorgung von Streugut; Kontrollfahrten, Touren‑ und Einsatzplanung, Einsatznachweise. Das Unternehmen stellt Personal, Räumtechnik, Fahrzeuge und Streugut. Bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres ist - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im im Kyffhäuserkreis; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Kyffhäuserkreis; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im im Kyffhäuserkreis; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Kyffhäuserkreis; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Nordhausen; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 43 - Region NordLeinefelde-Worbis
Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld; Winterdienst und Störungsbeseitigung 2026 - 2031
5 Jahre Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Eichsfeld; Winterdienst auf freier Strecke der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschalen für Winterdiensttechnik, Personal und Infrastruktur; - Räumen und Streuen FS 30, Streuen FS 100, Streuen FS 30 und Kontrollfahrten; - Beschaffung und Lagerung von Salz und Sole; - Schneezäune beschaffen, unterhalten, abbauen und lagern; - Es ist die Datenerfassung der Firma NOVASIB zu verwenden und zu vereinbaren; Achtung, Einzelfristen für: - Winterdienst 2026/2027 = 01.10.2026 - 30.04.2027 - Winterdienst 2027/2028 = 01.10.2027 - 30.04.2028 - Winterdienst 2028/2029 = 01.10.2028 - 30.04.2029 - Winterdienst 2029/2030 = 01.10.2029 - 30.04.2030 - Winterdienst 2030/2031 = 01.10.2030 - 30.04.2031 Störungsbeseitigung auf freier Strecke und Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen: - Pauschale für Bereitschaftsdienst; - Sicherstellung der Straßenausstattung; - Absicherung von Gefahrenstellen; - Baum- und Gehölzarbeiten; - Reinigung von Verkehrsflächen, Leitpfosten und Verkehrszeichen - Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB NordStendalDeadline: Aug 25
Winterdienst LSBB RB Nord, SM Gardelegen, Radwege, ab 2026, Fahrzeug 5
Winterdienst auf Radwegen im Zuständigkeitsbereich der Landesstraßenbaubehörde Sachsen‑Anhalt, Regionalbereich Nord, Straßenmeisterei Gardelegen für die Saisons 2026/27, 2027/28, 2028/29 und 2029/30, jeweils vom 01.11. bis 31.03.; Einsatz von 5 Fahrzeugen. - Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeDeadline: Aug 14
RD-Winterdienst 2026 ff AM Neumünster
1. Allgemeine Beschreibung der Leistung Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, Außenstelle Rendsburg (Auftraggeber - AG), plant die Durchführung des Winterdienstes entlang der BAB A7, A210 und A215 im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei (AM) Neumünster, um die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen. Es besteht die Aufgabe, Verkehrsgefährdungen und Verkehrsbehinderungen infolge winterlicher Einflüsse zu vermeiden, zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Der Winterdienst ist bei entsprechender Wetterprognose, so frühzeitig wie möglich durchzu- führen. Zur Unterstützung der AM Neumünster beim Winterdienst werden insgesamt 2 Fahrzeuge benötigt. Diese Ausschreibung umfasst daher 2 Lose (1 Los je Fahrzeug). Bieter können ein Angebot für nur ein Los (Los 1 oder Los 2) oder für beide Lose (Los 1 und Los 2) abgeben. Die Lose unterscheiden sich in der Laufzeit des Vertrages (siehe 11.1 Zeiträume der Leistungserbrin- gung). Der Leistungsumfang dieser Ausschreibung umfasst je Los die Durchführung des Winterdienstes auf der A7, A210 und A215 zur Unterstützung der AM Neumünster bei winterlichen Verhältnissen. Hierfür stellt der Auftragnehmer (kurz AN) ein Fahrzeug in einem betriebs- und verkehrssicheren Zustand zur Verfü- gung, einschließlich Fahrzeugführer. Für den Fall, dass sich die geforderten Einsatzzeiten bei länger an- dauernden, witterungsbedingten Verkehrsbehinderungen erheblich über die zulässige Höchstdauer der täglichen Lenkzeiten gemäß Verordnungen (EU) 2020/1054 und (EU) 2024/1258 ausdehnen, stellt der AN einen zweiten Fahrzeugführer je Fahrzeug als Ablösung zur Verfügung. Der AN besetzt das Fahrzeug mit entsprechend ausgebildetem, geeignetem und erfahrenem Personal. Er verpflichtet sich, nur zuverlässiges und unterwiesenes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Fahrer müssen die deutsche Sprache so ausreichend beherrschen, dass sie Anweisun- gen durch die AM per Mobiltelefon verstehen und umsetzen können sowie mögliche Störungen dem Einsatzleiter melden können. Der Winterdienst beinhaltet die Durchführung von Streueinsätzen sowie von Räum- und Streueinsätzen. Der AN hat die Leistungen gemäß den Anweisungen der Leitung der AM Neumünster bzw. einer von Ihm beauftragten Person (Einsatzleitung) vertragsgerecht auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Die Durchführung des Winterdienstes erfolgt für die gesamte Dauer des Vertrages jeweils im Zeitraum vom 01. November bis 31. März des Folgejahres. Der AG behält sich eine witterungsbedingte Verlänge- rung der Winterdienstsaison bis zum 30. April eines Jahres vor. Die Verlängerung wird rechtzeitig durch den AG angezeigt. 2. Angaben zur Ausführung und technische Anforderungen Der AN stellt zum Streueinsatz bzw. Räum- und Streueinsatz auf den Winterdienstrouten im Bezirk der AM Neumünster auf Anforderung ein Winterdienstfahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrs- sicheren Zustand dem AG zu den geforderten Zeiten und Winterdienststrecken zur Verfügung. Der AN garantiert die ordnungsgemäße Versicherung für den vorgesehenen Einsatz. Dem AN werden die für die Durchführung des Winterdienstes erforderlichen Geräte einschl. Bordcom- puter vom AG betriebsfertig zur Verfügung gestellt. Siehe weitere Ausführungsbeschreibung - Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von BerlinBerlinDeadline: Aug 18
Schulen Zehlendorf
Der Auftrag für die Räum- und Streudienste für die Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf muss neu ausgeschrieben vergeben werden. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Winterdienst Schulen im Bereich Steglitz (43 Objekte) Los 2: Winterdienst Schulen im Bereich Zehlendorf (25 Objekte) Es können für beide Lose Angebote abgegeben werden. Die vergaberechtliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, kann jeder Bieter jedoch maximal für ein Los den Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter nach der Wertung bei beiden Losen erstplatziert sein, erhält er den Zuschlag ausschließlich auf das Los mit dem höheren Angebotspreis (Netto-Gesamtsumme). Der Winterdienst umfasst: • Räumdienst zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen, Straßen, Parkflächen, Schulhöfen etc. • Bereitstellung von Streumitteln • Ausbringen von Streugut • Entfernung und fachgerechte Entsorgung der Streumittel • Kontrollfahrten zur Prüfung der Einsatznotwendigkeit • Touren- und Einsatzplanung sowie Einsatznachweise Das auftragnehmende Unternehmen stellt das für die Leistungserbringung erforderliche Personal, die erforderlichen Arbeitsmittel (z. B. Räumtechnik, Fahrzeuge etc.) sowie das erforderliche Streugut. Dem Auftraggeber ist spätestens bis zum 1. Oktober des lfd. Jahres ein detaillierter Tourenplan (Räumplan) für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu übergeben. Aus diesem Plan muss zwingend hervorgehen, welche konkreten Grundstücke in welcher Reihenfolge (Linienführung) angefahren werden. Darüber hinaus ist der zeitliche Ablauf der Tour verbindlich darzustellen. Für die Angebotsabgabe sind keine Besichtigungsbestätigungen notwendig oder einzureichen. Die für den Winterdienst relevanten Flächen sind in den Leistungsverzeichnissen standortbezogen aufgeschlüsselt und darüber hinaus in zugehörigen Plänen allgemein skizziert.
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