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Window cleaning in municipal buildings.
Ausschreibung für Fensterreinigung in städtischen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten). Reinigung erfolgt auf Abruf. Schulen werden vor Schuljahresbeginn im August gereinigt; Kindertagesstätten in den Juli-Schließungswochen. Umfasst Reinigung von Fenstern, Fensterbänken und -rahmen. Zusätzliche Aufträge für Fassadenreinigung und Jalousi...
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Ausschreibung für Fensterreinigung in städtischen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten). Reinigung erfolgt auf Abruf. Schulen werden vor Schuljahresbeginn im August gereinigt; Kindertagesstätten in den Juli-Schließungswochen. Umfasst Reinigung von Fenstern, Fensterbänken und -rahmen. Zusätzliche Aufträge für Fassadenreinigung und Jalo...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Asker kommune
- Published:
- February 11, 2026
- Deadline:
- March 09, 2026
Tender description
Ausschreibung für Fensterreinigung in städtischen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten). Reinigung erfolgt auf Abruf. Schulen werden vor Schuljahresbeginn im August gereinigt; Kindertagesstätten in den Juli-Schließungswochen. Umfasst Reinigung von Fenstern, Fensterbänken und -rahmen. Zusätzliche Aufträge für Fassadenreinigung und Jalousienreinigung möglich.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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9- Asker kommuneAsker
Window cleaning in municipal buildings.
Ausschreibung für Fensterreinigung in kommunalen Gebäuden (Schulen, Kindertagesstätten). Reinigung erfolgt auf Abruf. Schulen werden vor Schuljahresbeginn im August gereinigt; Kitas in den Schließzeiten im Juli. Leistung umfasst Fenster, Fensterbänke und -rahmen inkl. Fenstermaße. Zusätzliche Aufträge für Fassadenreinigung und Jalousienreinigung möglich. - Asker kommuneAskerDeadline: Mar 16
Window cleaning in municipal buildings.
Fensterreinigung in kommunalen Gebäuden (Schulen, Kindergärten) nach Bedarf. Sommerliche Grundreinigung vor Schulbeginn im August. Reinigung von Fensterbänken/ Rahmen inklusive. Zusätzliche Aufträge wie Fassadenreinigung und Jalousienreinigung möglich. - Norsk Luftfartssenter Bodø ASBodøDeadline: Apr 16
Cleaning services for the Norwegian Aviation Museum in Bodø.
Ausschreibung für Reinigungsdienste für die Gebäude und Räumlichkeiten des Norwegischen Luftfahrtmuseums in Bodø. Der Auftrag umfasst regelmäßige Reinigung zur täglichen Sauberkeit, periodische Reinigung für gründlichere Arbeiten in größeren Abständen sowie auftragsbasierte Reinigung. Regelmäßige und periodische Reinigung werden als Festpreis angeboten, zusätzliche Reinigungsaufträge zu einem Stundensatz. - Deadline: Apr 27
Sanierung und Umnutzung des Kurhauses zur Integration der Gemeindeverwaltung
Die Gemeinde Dobel beabsichtigt, das bestehende Kurhaus umfassend zu sanieren und zu einem mo-dernen Verwaltungssitz umzubauen. Hintergrund hierfür sind erhebliche bauliche und technische Män-gel sowie unzureichende räumliche Kapazitäten im derzeitigen Rathaus. Eine Bedarfsanalyse sowie eine Machbarkeitsstudie der Weindel Architekten bestätigten sowohl die Realisierbarkeit als auch die Not-wendigkeit des Vorhabens. Der Gemeinderat fasste daraufhin im Jahr 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projekts. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines leistungsfähigen, zukunftsfähigen und barrierefreien Verwal-tungsstandorts, der zentrale Verwaltungsfunktionen im Kurhaus bündelt und zugleich eine umfassende Modernisierung des Gebäudes ermöglicht. Dies umfasst die technische Erneuerung, die Sanierung des Kursaals einschließlich der WC-Anlagen und der Küche sowie die Einrichtung einer neuen Tourist-Information mit direktem Zugang für Bürgerinnen und Bürger. Der bestehende Bauzustand macht eine Kernsanierung des gesamten Gebäudes erforderlich. Dazu ge-hören unter anderem die Erneuerung von Fenstern, Bodenbelägen, Haustechnik und Elektroinstallatio-nen sowie die Sanierung des Kursaals mitsamt Bühne, Küche und Sanitärbereichen. Zusätzlich müssen vorhandene Feuchtigkeitsschäden behoben und die Barrierefreiheit durch den Einbau eines Aufzugs si-chergestellt werden. Der Umbau beinhaltet darüber hinaus die funktionale Neustrukturierung der Ge-schosse zur Verwaltungsnutzung sowie die Schaffung geeigneter Besprechungs-, Sozial- und Servicebe-reiche. Die Gesamtinvestition beträgt nach aktueller Schätzung rund 5,2 Millionen Euro brutto. Die Vergaben der Planungsleistungen erfolgen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens, das die Berei-che Objektplanung, TGA, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz umfasst und derzeit bereits läuft. Der Zeitplan sieht vor, die Vergabeschritte bis Juli 2026 abzuschließen. Der Planungsstart ist demnach für August 2026 vorgesehen. Anschließend ist eine Bauzeit von zwölf bis achtzehn Monaten geplant. Ein Meilenstein-Terminplan folgt in der zweiten Stufe. Die weiteren Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage „Information – Punkt 1: Kurzbeschreibung des Projekts“. Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung technische Ausrüstung, der Sanierung, des Umbaus und der Erweiterung der Grundschule Schelmengraben der Anlagengruppen 4+5 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen, sowie folgende Besondere Leistungen: -Planungsleistungen für die technische Erschließung der Interimscontaineranlage (Annahme 3 Wochen), baubegleitende Abstimmungen inkl. Teilnahme an Ortsterminen zur Abstimmung der Ausführung (Annahme 5 Einzeltage auf Abruf) -Rügen von nach der Abnahme festgestellten Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für die Leistungsphase 9 -Mitwirken bei den gewerkspezifischen Planungs- und Kostendaten für eine Objektdatei oder Kostenrichtwerte -Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauchs -Lieferung von Berichten in digitaler Form. -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie 3D-Polylinien. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beautragenden Leistungen sind dieser beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: sofort nach Auftragserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4:ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. August 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. August 2028 Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Containeranlage: (Schulcontainer): Beginn der Leistungserbringung: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juli 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Oktober 2026 Abschluss LPH 4: ca. Oktober 2026 (= Einreichung Bauantrag) Ausführungsbeschluss Stvv ca. November 2026-Januar 2027 Beginn LPH 5: ca. Februar 2027 Abschluss LPH 5: ca. März 2027 Abschluss LPH 6/7: ca. Dezember 2027 Baubeginn Container Schule: ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule: 03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.- Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)
L-Bank - Vergabe für einen Dienstleistungsvertrag für Unterhaltsreinigungsarbeiten (Standort Karlsruhe)
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für Reinigungsarbeiten am Standort "Haus 1,2,3 und TPK" der L-Bank in Karlsruhe (Schlossplatz 10,12,21 und Albert-Nestler-Str. 24, 26, 76131 Karlsruhe). Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Unterhaltsreinigung von Einzel-, Doppel-, Dreier- und Großraumbüros, Sanitäranlagen (WC, Duschen und Aufenthaltsräume), Verkehrfläche (Flure und Treppenhäuser), Besprechungsräume sowie die Außenanlagen des Gebäudes mit Winterdienst. Die zu reinigende Reinigungsfläche beläuft sich derzeit auf ca. 44.320m² (Innenflächen) + 2.378m² (Außenflächen). Das Haus 2 wird voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2027 technisch sowie architektonisch kernsaniert. Daher werden zukünftig ab dem Umbaubeginn Ausweichflächen im Raum Karlsruhe (vermutlich Albert-Nestler-Straße,76131 Karlsruhe) hinzukommen und dafür die Flächen von Haus 2 entfallen. Die Ausweichflächen sind daher ebenfalls Leistungsgegen-stand dieser Ausschreibung. Aufgrund der veränderten Bedingungen hinsichtlich der Mitarbeiterpräsenz vor Ort bzw. im Homeoffice strebt die L-Bank in diesem Umbauprojekt auch die Gestaltung eines modernen Arbeitsumfelds (bspw. mit Desksharing-Optionen) an. Diese Aspekte sind im Rahmen der späteren Leistungserbringung durch den künftigen Auftragnehmer zu berücksichtigen. Insbesondere wird von dem künftigen Auftragnehmer ein innovatives Konzept zum flexiblen Umgang mit den zu reinigenden Flächen erwartet, das auf mögliche Änderungen in der Nutzungsfrequenz sowie den Reinigungsanforderungen flexibel und unter Berücksichtigung der moderne Büroflächennutzung reagiert. Die L-Bank legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf eine konzeptionelle Herangehensweise, die eine bedarfsorientierte und kundenzentrierte Dienstleistung mit entsprechendem Kommunikationstool und fortlaufender Qualitätsoptimierung vorsieht. Die Leistung soll sich daher von starren Reinigungszyklen für vorgegebene Raumbücher deutlich abheben. Im Rahmen der Leistungserbringung sind zudem sehr hohe sicherheitstechnische Anforderungen für die Räumlichkeiten zu berücksichtigen. Dies muss sich insbesondere in der Personaleinsatzplanung mit einem möglichst hohen Anteil an Stammpersonal widerspiegeln. Auf folgende Reinigungsmittel ist grundsätzlich zu verzichten: - Spülkastenzusatzstoffe, WC-/Spülkasteneinhänger, WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; - Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume; - Chemische Abflussreiniger; - Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger, soweit es sich nicht um hygienisch anspruchsvolle Bereiche, z. B. Küchen, ein Hygieneplan den Einsatz von Desinfektionsmittel bzw. Desinfektionsreiniger vorschreibt, der Auftraggeber dies gezielt im Einzelfall anordnet oder rechtliche Anforderungen, z. B. gemäß Infektionsschutzgesetz, dem entgegenstehen. Die angewandten Produkte sollen kennzeichnungsfrei gemäß CLP-Verordnung sein. Die Reinigung soll außerdem über maschinelle Hilfsmittel und muss ohne den Einsatz von Kraftstoffen erfolgen. Der Vertragsschluss ist bis Anfang Mai 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll am 01. Juli 2026 beginnen und hat zunächst eine feste Laufzeit von 24 Monaten bis zum 30. Juni 2028 (Grundlaufzeit). Darüber hinaus bestehen zugunsten des Auftraggebers zwei einseitige Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten, sofern der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf eines Kalenderquartals gekündigt wird. Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in deutscher Sprache. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de. - Medizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe GmbH
Wärmeverbundsystem (WDVS) / Außenputz BT A,B,C,E
Das Bauvorhaben umfasst die energetische Sanierung der Bauteile A, B, C und E der Bestandsliegenschaft Einrichtung Martinusquelle. Gegenstand der Maßnahme ist die Verbesserung der Gebäudehülle sowie die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Betriebs. Die Sanierung beinhaltet insbesondere die Dämmung von Dachflächen und Kellerdecken, den Austausch aller Fenster- und Türelemente sowie die Fassadendämmung gemäß den aktuellen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus erfolgt eine Umstellung der Wärmeversorgung auf eine Kombination aus Wärmepumpe und regenerativem Fernwärmenetz. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die energetische Sanierung der Fassaden und der Kellerdecken der Bauteile A,B,C und E. Es ist geplant, die vorhandenen Fassadenflächen zu sanieren und mit einem neuen WDV-System umzusetzen. Hierbei sind die vorhandenen Fassaden vollflächig im EG und teilweise auf Flächen des UG herzustellen. Die Bauteile haben folgende Vorgaben: BT A, B, C und E: 2 geschossige Flachdachbauten UG und EG, bis ca. 8,00 m über OKFF EG 0,00 Im Detail werden folgende Leistungen abgefragt: Baustelleneinrichtung, Untergrundvorbereitungen, Dämmplatten, Profile, Armierung, Oberputz, Anstrich, Kellerdeckendämmung. Die Sanierung wird unter Bezugnahme der EFRE-Förderung für energieeffiziente öffentliche Gebäude durchgeführt. Ziel ist es, den Primärenergieverbrauch deutlich um mehr als 50 % zu senken. Alle Arbeiten erfolgen unter EFRE-Förderbedingungen, die zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat gemäß geltender Förderbestimmungen bei der Vergabe von Aufträgen den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle" zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung dieses Grundsatzes. So achtet der Auftragnehmer insb. darauf, möglichst Ressourcen- und CO2-schonende Verfahren anzuwenden im besonderen Hinblick auf die Nachhaltigkeit. Bauabfälle, die bei Abbruch und Umbau entstehen, werden recycelt, da sie einen Beitrag für die Kreislaufwirtschaft und die Emissionsbilanz darstellen können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet eigenständig die Nachweise dem Auftraggeber hierfür einzureichen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Bei der gegenständlichen öffentlichen Ausschreibung handelt es sich um ein Teillos einer Gesamtbaumaßnahme zur energetischen Sanierung der Klinik Martinusquelle. Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben inkl. Interimscontaineranlage, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung, LPH 1-8; Brandschutz, LPH 1-9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Grundleistungen Leistungsphase 1-6 und folgende Besondere Leistungen : -Nachweise zum konstruktiven Brandschutz und ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks, jeweils auf Nachweis -Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen in der Leistungsphase 8 -Erstellung des Brandschutzkonzeptes und baubegleitende Abstimmungen o1. Festlegung der Anforderungen o2. Festlegung, Abstimmung und Beratung der erforderlichen Aufbauten o3. Erstellung des Brandschutzkonzeptes o4. Beratung während der Ausführung o5. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Beratung im Zuge der Errichtung der Interimsanlage in statischen Belangen o1. Beratung bei der Planung und Aufstellung der Interimsanlage o2. Beratung während der Ausführung der Interimsanlage o3. Ortstermine zur Abstimmung der Ausführung -Erstellen sämtlicher Planzeichnungen in 2D nach Vorgaben CAFM Hochbauamt -Lieferung aller Pläne, Zeichnungen zusätzlich DIN-gemäß digital (DXF-/DWG-/3D-Modell- / BIM-Modell) sowie sonstiger Dokumente in Word, Excel und PDF oder anderweitiger vorheriger Absprache mit der AG. -Die Landeshauptstadt Wiesbaden arbeitet mit dem CAFM-System Archibus und benötigt hierfür eine passende Nummerierung und Zuordnung von architektonischen und technischen Objekten. Die Codierung der Pläne, der Räume, die Benennung der Türen und Fenstern und weiteren architektonischen und technischen Objekten hat deshalb nach Angaben des Sachgebiets CAFM des AG zu erfolgen. Fenster und Türen müssen auf getrennten Layern liegen, ebenso wie die 3D-Polylinien. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-6, Stufe IV: LPH 8 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Zeitplan / Projekttermine der Planungsleistungen Beginn der Leistungserbringung: ca. Ende 2025 Sanierung, Umbau und Erweiterung: Baubeginn: 11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. August 2030 Baubeginn Container Schule (2.BA): ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA): 03.07.2028 Detaillierte und ausführliche Terminangaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen.
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