Westfälische HochschuleGelsenkirchenTED
Wiederkehrende Prüfung Elektrischer Betriebsmittel, Vebraucher und Maschinen
Die Westfälische Hochschule als öffentlicher Auftraggeber und Einrichtung des öffentlichen Dienstes ist Betreiber einer Vielzahl elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Verbraucher und Maschinen und unterliegt als solcher den Verpflichtungen aus der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", der Betriebssicherheitsveror...
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Die Westfälische Hochschule als öffentlicher Auftraggeber und Einrichtung des öffentlichen Dienstes ist Betreiber einer Vielzahl elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Verbraucher und Maschinen und unterliegt als solcher den Verpflichtungen aus der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", der Betriebssicherheitsve...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Westfälische Hochschule
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Technical Expert Services
Tender description
Die Westfälische Hochschule als öffentlicher Auftraggeber und Einrichtung des öffentlichen Dienstes ist Betreiber einer Vielzahl elektrischer Betriebsmittel, elektrischer Verbraucher und Maschinen und unterliegt als solcher den Verpflichtungen aus der DGUV Vorschrift 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den anerkannten Regeln der Technik. Ziel dieser Ausschreibung ist die rechtskonforme, systematische und vollständige Durchführung der erstmaligen sowie wiederkehrenden Prüfungen aller prüfpflichtigen elektrischen Betriebsmittel, fest angeschlossenen elektrischen Verbraucher und Maschinen an sämtlichen Liegenschaften der Hochschule. Die Prüfungen dienen dem Schutz von Beschäftigten, Studierenden und sonstigen Nutzenden sowie der rechtlichen und organisatorischen Absicherung des Auftraggebers.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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6- Westfälische HochschuleGelsenkirchenDeadline: Jun 30
Wiederkehrende Prüfung Elektrischer Betriebsmittel, Vebraucher und Maschinen
Wiederkehrende und erstmalige Prüfung aller prüfpflichtigen elektrischen Betriebsmittel, fest angeschlossenen Verbraucher und Maschinen an sämtlichen Liegenschaften der Westfälischen Hochschule gemäß DGUV Vorschrift 4 und BetrSichV zum Schutz von Beschäftigten, Studierenden und Nutzenden. - Westfälische HochschuleGelsenkirchenDeadline: Jun 30
Wiederkehrende Prüfung Elektrischer Betriebsmittel, Vebraucher und Maschinen
Gegenstand ist die erstmalige und wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel sowie elektrischer Maschinen mit/ohne Steckvorrichtung gemäß DGUV Vorschrift 4 in allen Gebäuden und Bereichen der Hochschule (Verwaltung, Büros, Hörsäle, Labore, Werkstätten, Technikräume, Lagerflächen u.a.). Ca. 40.000 Betriebsmittel und 550 Maschinen (Kalkulationsbasis). - Westfälische HochschuleGelsenkirchen
Wiederkehrende Prüfung Elektrischer Betriebsmittel, Vebraucher und Maschinen
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung der erstmaligen sowie wiederkehrenden Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 4 an: - ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, - ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, - elektrischen Maschinen mit und ohne Steckvorrichtung, die im Eigentum oder in der Nutzung der Hochschule stehen. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf alle Gebäude und Bereiche der Hochschule, einschließlich Verwaltungsbereiche, Büros, Hörsäle, Seminarräume, Labore, Werkstätten, Technikräume, Lagerflächen sowie sonstige Funktions- und Nebenbereiche. Insgesamt sind ca. 40.000 elektrische Betriebsmittel sowie ca. 550 elektrische Maschinen zu prüfen. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulationsgrundlage und stellen keine verbindliche Zusicherung bestimmter Stückzahlen dar. - Westfälische HochschuleGelsenkirchen
Wiederkehrende Prüfung Elektrischer Betriebsmittel, Vebraucher und Maschinen
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung der erstmaligen sowie wiederkehrenden Prüfungen gemäß DGUV Vorschrift 4 an: - ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, - ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln, - elektrischen Maschinen mit und ohne Steckvorrichtung, die im Eigentum oder in der Nutzung der Hochschule stehen. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf alle Gebäude und Bereiche der Hochschule, einschließlich Verwaltungsbereiche, Büros, Hörsäle, Seminarräume, Labore, Werkstätten, Technikräume, Lagerflächen sowie sonstige Funktions- und Nebenbereiche. Insgesamt sind ca. 40.000 elektrische Betriebsmittel sowie ca. 550 elektrische Maschinen zu prüfen. Die angegebenen Mengen dienen ausschließlich der Kalkulationsgrundlage und stellen keine verbindliche Zusicherung bestimmter Stückzahlen dar. - Technische Universität DarmstadtDarmstadtDeadline: Jun 26
Wiederholungsprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach BetrSichV, DGUV V4 und VDE 0702 (DIN EN 50699)
Art der Leistung Die TU Darmstadt ist eine Universität des Landes Hessen, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Seit dem Jahr 01. Januar 2005 besitzt sie per Gesetz des hessischen Landtages den einer autonomen, eigenverantwortlichen Hochschule. Die ca. 175 Gebäude der Universität sind auf fünf Standorte verteilt: Stadtmitte (S) Botanischer Garten (B) Lichtwiese (L) Hochschulstation (H) Windkanal/Flugplatz (W) Für die Wiederholungsprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach Be-trSichV und DGUV V4 soll ein Rahmenvertrag ausgeschrieben werden, auf dessen Grundlage die Einheiten der Universitätsverwaltung und der Fach- und Studienbereiche selbstständig Einzelaufträge auslösen können. Die Mindestauftragssumme eines Einzelauftrags muss dabei 500,00 EUR (netto) betragen. Die Anzahl der über die geplante Grundvertragslaufzeit von 2 Jah-ren durchzuführenden Prüfungen wird auf ca. 25.000 Geräte geschätzt. Umfang der Leistung Die Tätigkeiten beinhalten die Datenaufnahme, - pflege und -erfassung, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 3, sowie die Wiederho-lungsprüfungen nach BetrSichV, DGUV Vorschrift 4 und VDE 0702 (DIN EN 50699). Die vor-handenen Geräte (230 V und 400 V) sind einzeln zu erfassen, zu prüfen und zu kennzeich-nen. Die Prüfergebnisse sind gerichtssicher zu dokumentieren. Einzelne technische Fachbereiche verfügen über Befähigte Personen nach TRBS 1203 und führen die Prüfungen nach DGUV V3 selbst durch. Für die anderen Bereiche, die diese Anfor-derung nicht erfüllen können, soll der Rahmenvertrag zur Anwendung kommen. - Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn
Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften für das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements ausgeschrieben. --- Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen: 1.Start-Up-Phase: Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist 28.05.2026, Stufe 2: beginnt 2 Monate vor Regelbetrieb 2.Regelbetrieb: Beginn 01.10.2026 bis Vertragsende: 30.09.2031 (ggf. optionale Verlängerung bis 30.09.2036) 3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes ---- Start-Up-Phase: - Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der AG - bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen - für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehene Objektleiter und ein erfahrener Projektleiter angehören; Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. -- Regelbetrieb a) geforderte Leistungen: - Betreiben - Inspektion - Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen - DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel) - Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche - Wartung - Instandsetzung - Optimieren - Störungsmanagement - Gewährleistungsüberwachung - Berichten - Dokumentieren - Energiemanagement - Stillstandsmanagement / Stillstandswartung - Entsorgung - Kommunikationsmanagement - EDV - Nutzung eines CAFM-Systems - Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst - Objektleitung - Haustechnikleistungen nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung - der jeweils gültigen Bestimmungen - der behördlichen Auflagen und Bestimmungen - der öffentlich-rechtlichen Anforderungen - den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik - den Herstellerangaben. b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276: - 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 450, 460, 470, 480, 530 und 540 sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie: - DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel - DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel - VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen - VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen - VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat- Messung - TrinkwV Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung - TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen - TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln - TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen - BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung - 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung - BauOBln Bauordnung Berlin - SoBeVO Verordnung über den Betrieb von Sonderbauten - Berlin - technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes - alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen Anlagen zu erbringen. Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz- /Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird. --- Vertragsauslaufphase Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden. --- Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
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