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Wiedereinstieg mit Zukunft Baden, Mödling und Schwechat
Vorbereitung auf bzw. Begleitung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für beim AMS vorgemerkte Wiedereinsteigerinnen nach familienbedingter Berufsunterbrechung mit Betreuungspflichten. Standorte: Mödling (1 Kurs), Baden (1 Kurs) und Schwechat (2 Kurse). Projektbeginn: 12.01.2026.
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Vorbereitung auf bzw. Begleitung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für beim AMS vorgemerkte Wiedereinsteigerinnen nach familienbedingter Berufsunterbrechung mit Betreuungspflichten. Standorte: Mödling (1 Kurs), Baden (1 Kurs) und Schwechat (2 Kurse). Projektbeginn: 12.01.2026.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Arbeitsmarktservice Niederösterreich
- Published:
- March 22, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Vorbereitung auf bzw. Begleitung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt für beim AMS vorgemerkte Wiedereinsteigerinnen nach familienbedingter Berufsunterbrechung mit Betreuungspflichten. Standorte: Mödling (1 Kurs), Baden (1 Kurs) und Schwechat (2 Kurse). Projektbeginn: 12.01.2026.
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Externe Expert:innen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Social Impact gGmbH; Bereich/Abteilung: ARRIVES; Straße, Hausnummer: Pastorenstraße 16; Postleitzahl: 20459; Ort: Hamburg; Land: DE; Telefon: +49 17616113535; Internet-Adresse: https://arrives.eu/; E-Mail: [email protected] Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: V_ARR_26-1 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Angebote dürfen ausschließlich von natürlichen Personen eingereicht werden. Vertragspartner wird die natürliche Person; eine Beauftragung von juristischen Personen ist ausgeschlossen. Die Social Impact gGmbH führt gefördert vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) sowie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgendes Projekt durch: ARRIVES richtet sich an Nigerianer:innen in Deutschland, die sich für eine Rückkehr aus Deutschland in ihr Heimatland entscheiden. Das Ziel einer wirtschaftlich nachhaltigen Reintegration in Nigeria unterstützt ARRIVES in Form von Coachings, die die Teilnehmenden während des gesamten Rückkehr- und Wiedereingliederungsprozesses durchlaufen: von der ersten Geschäftsidee bis hin zum Start und der Gründung ihres Unternehmens in Nigeria oder der Aufnahme einer Beschäftigung. Programmstart in Deutschland: ARRIVES ermöglicht fachspezifische Coachings und Workshops, sowohl einzeln als auch in Gruppen. Ziel des Programms ist es, die Teilnehmenden auf den beruflichen Wiedereinstieg in Nigeria vorzubereiten. Aufgrund der hohen Arbeitslosenquoten in Nigeria fokussiert sich die fachliche Qualifizierung hauptsächlich auf die Stärkung der unternehmerischen Kompetenz als Vorbereitung auf eine selbstständige Tätigkeit. Zusätzlich wird ein Fokus auf die psychosoziale Unterstützung der Teilnehmenden gelegt. Verstetigung im Heimatland: Nach der Rückkehr nach Nigeria verstetigt sich das Programm durch die Zusammenarbeit mit den zwei Partnerorganisationen IRARA und ITC, die direkt vor Ort durch die Weiterführung der Coachings bzw. die Unterstützung der Teilnehmenden bei der Suche nach einem festen Anstellungsverhältnis, die Reintegrationshilfe vor Ort ermöglichen. Die Teilnahme an ARRIVES erfolgt freiwillig und kostenlos. Es gibt keinen Verpflichtungszusammenhang zwischen Programmteilnahme und Rückkehr. ARRIVES wird bundesweit angeboten. An den Social Impact Standorten Hamburg, Stuttgart, München, Berlin und Köln finden die Coachings i.d.R. in Präsenz statt. Die Teilnahme ist zudem auch online möglich. Gesucht werden Coaches, Berater:innen und Trainer:innen, die qualifiziert in einem oder mehreren der folgenden Themenschwerpunkte beraten und Coachings bzw. Veranstaltungen / Outreach-Maßnahmen durchführen können. Ein Vorteil ist das Verstehen und Sprechen der Sprachen des Herkunftslandes. Als Basissprachen sind neben Deutsch auch (Pidgin) Englisch, Yoruba, Hausa, Igbo und andere für Nigeria relevante Sprachen gefragt. 1. Expert:innen für Unternehmertum und Geschäftsentwicklung - Erfahrung in der Gründung und Führung von Start-ups: Praktische Erfahrungen im Aufbau von Unternehmen, vorzugsweise in oder mit Bezug zu Nigeria oder ähnlichen Märkten. - Kenntnisse über lokale Märkte: Verständnis der spezifischen Herausforderungen und Chancen in verschiedenen Branchen innerhalb Nigerias. - Netzwerkaufbau: Fähigkeit, starke lokale und internationale Netzwerke aufzubauen und zu pflegen, die den Teilnehmern beim Markteintritt helfen können. 2. Finanzexpert:innen - Finanzplanung und -management: Kenntnisse in der Erstellung von Geschäftsplänen, Budgetierung, Finanzprognosen und -analysen. - Investitionsstrategien: Beratung zu Investitionsmöglichkeiten, Kapitalbeschaffung und Crowdfunding. 3. Marketing- und Social-Media-Expert:innen - Digitales Marketing: Strategien zur Markenbildung und Kundenakquise über digitale Kanäle. - Social Media Management: Kenntnisse in der effektiven Nutzung von Social Media für Geschäftszwecke, einschließlich Content-Erstellung, Community-Management und Werbekampagnen. - Marktforschung: Fähigkeiten in der Durchführung von Marktforschung, um Zielmärkte zu identifizieren und Marketingstrategien entsprechend anzupassen. 4. Rechtsexpert:innen - Unternehmensrecht: Verständnis der rechtlichen Anforderungen für die Gründung und Führung eines Unternehmens in Nigeria. - Geistiges Eigentum: Beratung zum Schutz von Marken, Patenten und Urheberrechten. 5. Expert:innen für Produktentwicklung und Design - Produktdesign: Kenntnisse in der Entwicklung von Produkten, die den Bedürfnissen des lokalen Marktes entsprechen. - Benutzererfahrung (UX)/Benutzeroberfläche (UI): Fähigkeiten in der Gestaltung benutzerfreundlicher Produkte und Dienstleistungen. 6. Empowerment und Präsentation - Empowerment und Selbstdarstellung: Persönlichkeitsarbeit zur Stärkung des Selbstbewusstseins, Auftreten vor Gremien und Autoritäten - Pitch-Präsentationstraining: Expertise in der Vorbereitung und Durchführung überzeugender Geschäftspräsentationen. - Präsentationstechniken: Gestaltung von Visualisierungen und Präsentationen bei Onlineauftritten und in Präsenz inklusive Nutzung von Tools (Powerpoint, Teams, Videokonferenztools) 7. Psychosoziale und sozialpädagogische Unterstützung - Unterstützung der Klient:innen in ihrer persönlichen Situation: Emotionale Vorbereitung der Rückkehr und der persönlichen Herausforderungen die damit verbunden sind - Resilienztraining: Selbstmanagement, Motivation und Aktivierung eigener Ressourcen - Familienorientierte Beratung: Familiendynamiken, Konfliktpotentiale, Resilienz innerhalb der Familie, Stärkung der Familienangehörigen, insbesondere der Kinder, Kulturelle Übergänge begleiten und vorbereiten, Beratung für Bildung und Betreuungsangebote, Familie und Gründung 8. Expert:innen für Outreach und Community Building - Organisation von Veranstaltungen zur niedrigschwelligen Beratung - Durchführung von Outreach-Maßnahmen zur Erreichung der Zielgruppe - Vorstellung des Projektes bei Community Events Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Projektstandorte oder remote; Postleitzahl: 20459; Ort: Hamburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 31.12.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3376217/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 21.05.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 23.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Keine 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: § 17 VOL/B, oder folgende Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Ziff. 9 ZVB-Bbg, Ziff. 17 VOL/B 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Nachweis über die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer und Nachweis des Berufsstandes: Eigenerklärung gemäß Formular "Angebot". Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung gemäß Formular "Angebot". Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder PQ-VOL ersetzt werden, soweit keine darüberhinausgehenden Anforderungen gestellt werden. Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung gemäß Formular „Angebot“ Zuverlässigkeit/wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung gemäß Formular „Angebot“ Berufliche Leistungsfähigkeit: Kurzer Lebenslauf und kurze Darstellung sowie Nachweis der eigenen unternehmerischen Tätigkeit (Leistungsprofil und ggf. besondere Branchenkompetenzen; Belegung der Qualifikation sowie der beruflichen Erfahrungen), dazu gehören: - Qualifikationsprofil (Aus- und Weiterbildung) und entsprechende Abschlüsse und Zertifizierungen - Das Selbstverständnis und methodische Konzept für Einzelberatungen und/oder Gruppenqualifizierungen - Referenzen über vergleichbare Dienstleistungen 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Wirtschaftlichstes Angebot entsprechend der Bewertungsmatrix Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales),Fortbildung/ Personalschulung,Unternehmensberatung - Landratsamt BautzenDeadline: May 19
Assistierte Ausbildung in Kombination mit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer kombinierten Maßnahme bestehend aus Assistierter Ausbildung (AsA) und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell (BaE koop.). Sofern im Folgenden keine Differenzierung erfolgt, beziehen sich die Ausführungen gleichermaßen auf beide Maßnahmebereiche. Abweichende oder spezifische Bestimmungen werden jeweils gesondert ausgewiesen. Im Rahmen dieser Maßnahme ist durch den Auftragnehmer bei Bedarf ein nahtloser Übergang eines Teilnehmers von der AsA in die BaE koop. bzw. umgekehrt zu gewährleisten. Dieser begleitete Wechsel hat grundsätzlich in enger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu erfolgen und wird individuell an die jeweilige Situation des Teilnehmenden angepasst. Die Assistierte Ausbildung in Kombination mit der Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen im kooperativen Modell soll im Rahmen dieser Ausschreibung als lernendes Projekt verstanden werden. Modifizierungen und Anpassungen sind in gemeinsamer Absprache möglich. a) AsA: Förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung durch Maßnahmen der Assistierten Ausbildung mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützt werden. Förderungsbedürftige junge Menschen können auch während einer Einstiegsqualifizierung unterstützt werden, nach der vorzeitigen Lösung eines betrieblichen Berufsausbildungsverhältnisses bis zur Aufnahme einer weiteren betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung und nach erfolgreicher Beendigung einer mit ausbildungsbegleitenden Hilfen geförderten betrieblichen Berufsausbildung bis zur Begründung oder Festigung eines Arbeitsverhältnisses. Die jungen Menschen werden, auch im Betrieb, individuell und kontinuierlich unterstützt und sozialpädagogisch begleitet. Hierzu gehören Maßnahmen: 1. zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten 2. zur Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und 3. zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Weitere Inhalte der AsA sind Maßnahmen zur Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Durchführung der Ausbildung und zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. b) BaE koop.: Außerbetriebliche Berufsausbildungen zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Im kooperativen Modell werden die fachpraktischen Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von persönlich und fachlich geeigneten Kooperationsbetrieben vermittelt. Dabei ist für jeden Teilnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung anzustreben. Vorzugsweise sollen die Teilnehmer dabei in den Kooperationsbetrieb vermittelt werden. Dem Auftragnehmer obliegen die Koordinierung der Ausbildung, die sozialpädagogische Betreuung, die fachtheoretische Unterweisung und die Erteilung von Stützunterricht. Der Auftragnehmer hat die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/ Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Im Vorfeld der außerbetrieblichen Berufsausbildung sollen die geplanten Teilnehmer im Rahmen einer individuellen Vorbereitungsphase – Eignungsfeststellung bei der Suche nach einem Kooperationsbetrieb und der organisatorischen Vorbereitung der Ausbildung unterstützt werden. Dazu stehen dem Auftragnehmer während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 bis zu 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden je Teilnehmer zur Verfügung. In begründeten Einzelfällen können bei Bedarf und nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber mehr als 20 sozialpädagogische Fachleistungsstunden absolviert werden. Die Umsetzung dieser sozialpädagogischen Fachleistungsstunden kann im Falle eines späteren Beginns der BaE koop. eines Teilnehmers im Einzelfall und nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt (auch nach dem 31.10.2026) erfolgen. Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören – unabhängig von der erreichten Schulbildung – Jugendliche und junge Erwachsene ohne Berufsabschluss, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und die über die notwendige Ausbildungs- und Berufsreife verfügen. a) AsA: Zum förderungsfähigen Personenkreis der AsA gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die wegen in ihrer Person liegender Gründe ohne die Förderung eine Einstiegsqualifizierung oder eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Junge Menschen mit Behinderung können an der Assistierten Ausbildung im Sinne der Inklusion teilnehmen. In begründeten Einzelfällen können im Rahmen der AsA auch junge Menschen gefördert werden, die zum Maßnahmebeginn noch nach einer dualen Ausbildung suchen, wenn zu erwarten ist, dass sie diese Unterstützung auch während der Ausbildung benötigen werden. Ebenso ist eine Förderung junger Menschen, die eine schulische Ausbildung absolvieren möglich, wenn sie langzeitarbeitslos sind oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und ihre berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist (§ 16f SGB II). Förderfähig sind ebenso Betriebe, die einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung nehmen möchten oder einen Teilnehmenden in betriebliche Ausbildung übernommen haben. b) BaE koop.: Bei der BaE koop. gehören zum förderungsfähigen Personenkreis lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit der Unterstützung durch ausbildungsbegleitende Hilfen oder AsA nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Berufsausbildung angewiesen sind. Förderfähig sind zudem junge Menschen, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, sofern zu erwarten ist, dass sie die Berufsausbildung erfolgreich abschließen können. Zeitlicher Umfang: Maßnahmenbeginn 01.09.2026, Maßnahmenende 28.02.2030. Die sozialpädagogischen Fachleistungsstunden zur Eignungsfeststellung der BaE koop. können während des Zeitraums vom 01.08.2026 bis 31.10.2026 (im Einzelfall auch zu einem späteren Zeitpunkt nach vorheriger Abstimmung) geleistet werden. a) AsA: Die Maßnahme erstreckt sich für die Teilnehmer ab Ausbildungsbeginn bis zum individuellen erfolgreichen Abschluss und beinhaltet die Unterstützung der Teilnehmenden und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie die Vorbereitung des anschließenden Überganges in versicherungspflichtige Beschäftigung. b) BaE koop.: Für die Teilnehmer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung angestrebt. Rechtzeitig (in der Regel 4 Monate) vor Ende des ersten Ausbildungsjahres sind bei entsprechender Eignung Vermittlungsbemühungen zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb einzuleiten. Die Maßnahme endet für den einzelnen Teilnehmer mit Übergang in eine betriebliche Ausbildung bzw. mit dem erfolgreichen Abschluss der außerbetrieblichen Ausbildung. Die kombinierte Maßnahme ist für insgesamt 16 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Hierbei gibt es keine Vorgabe, wie viele dieser 16 Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Die Besetzung dieser 16 Teilnehmerplätze erfolgt durch den Auftraggeber nach Bedarf. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2026 bis 31.08.2027 eine Mindestvergütung für 12 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2027 bis 31.08.2028 eine Mindestvergütung für 10 Teilnehmerplätze zu. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit vom 01.09.2028 bis 31.08.2029 eine Mindestvergütung für 6 Teilnehmerplätze zu. Hierbei gibt es jeweils keine Vorgabe, wie viele dieser Teilnehmerplätze für die AsA bzw. für die BaE koop. zu besetzen sind. Dies gilt auch im Falle einer nicht vollständigen Besetzung, sofern diese der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Im Falle einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Unterbesetzung wird die Vergütung entsprechend gekürzt. Ab dem 01.09.2029 erhält der Auftragnehmer nur noch die teilnehmerbezogene Vergütung. Pro AsA-Teilnehmer sind mindestens 2 Stunden und maximal 6 Stunden (Zeitstunden) pro Woche aufzuwenden. Die Betreuung des AsA-Teilnehmers richtet sich nach dem individuellen Bedarf und umfasst dabei den Stütz- und Förderunterricht, die sozialpädagogische Begleitung und die Unterstützung der Ausbildungsbetriebe. Sofern im Einzelfall weniger als 2 Stunden pro Woche geleistet werden, sollen die ausgefallenen Betreuungszeiten zeitnah nachgeholt werden. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, sind die Gründe zu dokumentieren und dem Auftraggeber zeitnah mitzuteilen. Eine aus Sicht des Auftragnehmers notwendige abweichende Betreuungsfrequenz im Sinne einer Unterschreitung ist schriftlich ausführlich zu begründen und benötigt die Zustimmung durch den Auftraggeber (Fallmanagement). Urlaubszeiten des Teilnehmers bleiben unberücksichtigt. Die Wochenstundenzahl der BaE-Teilnehmer beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes 40 Zeitstunden ohne Pausen. Die wöchentliche Verteilung der Unterrichtsstunden orientiert sich am Ausbildungsrahmenplan. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z.B. JArbSchG, sind zu beachten. Dies gilt insbesondere auch für Zeiten der betrieblichen Ausbildungsphasen. Bei einer Teilzeitausbildung des BaE-Teilnehmers reduziert sich die Anzahl der Wochenstunden beim Bildungsträger und im Betrieb anteilig. Im Rahmen dieser kombinierten Maßnahme sind Jugendliche und junge Erwachsene förderfähig, die eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung im Freistaat Sachsen oder im grenznahen Bereich des angrenzenden Bundeslandes Brandenburg absolvieren. Sofern Jugendliche und junge Erwachsene eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung in einem Bereich absolvieren, welcher nicht hiervon umfasst ist, findet im Vorfeld eine Abstimmung hinsichtlich der Förderfähigkeit des jeweiligen Einzelfalles zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer hat die Teilnehmer der AsA und der BaE koop. in Wohnortnähe, ggf. auch in der Berufsschule oder im Ausbildungs- bzw. Kooperationsbetrieb, aufzusuchen und die Angebote vor Ort durchzuführen. Notwendige Fahrzeiten des Auftragnehmers sind bei der Kalkulation des Personalbedarfs zu berücksichtigen. Sofern es für die Teilnehmer zielführend ist, kann der Auftragnehmer die Maßnahmeangebote auch an seinen bestehenden Standorten umsetzen. Alle weiteren Einzelheiten sind den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.; Orte der Leistungserbringung: Postleitzahl: 02625; Ort: Landkreis Bautzen; Land: Deutschland
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- The contracting authority is Arbeitsmarktservice Niederösterreich.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.