Landkreis StadeStadeTED
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Stade
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über On-Demand-Verkehr („hvv hop“) in den Gemeinden Harsefeld, Horneburg, Bliedersdorf und Nottensdorf im Landkreis Stade. Laufzeit: 3 Jahre, Verlängerungsoption um bis zu 3 Jahre. Ca. 300.000 Besetztkilometer/Jahr. Betreiber muss Genehmigung nach §44 PBefG haben. Vertriebsaufgaben inklus...
Passenger Transport
No credit card · Instant access
Content at a glance
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über On-Demand-Verkehr („hvv hop“) in den Gemeinden Harsefeld, Horneburg, Bliedersdorf und Nottensdorf im Landkreis Stade. Laufzeit: 3 Jahre, Verlängerungsoption um bis zu 3 Jahre. Ca. 300.000 Besetztkilometer/Jahr. Betreiber muss Genehmigung nach §44 PBefG haben. Vertriebsaufgaben ink...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Stade
- Published:
- May 05, 2026
- Deadline:
- July 25, 2026
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über On-Demand-Verkehr („hvv hop“) in den Gemeinden Harsefeld, Horneburg, Bliedersdorf und Nottensdorf im Landkreis Stade. Laufzeit: 3 Jahre, Verlängerungsoption um bis zu 3 Jahre. Ca. 300.000 Besetztkilometer/Jahr. Betreiber muss Genehmigung nach §44 PBefG haben. Vertriebsaufgaben inklusive. Zusätzliche Verkehre während Laufzeit möglich.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
9- Stadt CoesfeldCoesfeldDeadline: Jun 14
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in der Stadt Coesfeld
Die Stadt Coesfeld vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für On-Demand-Verkehr (Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG). Das Bediengebiet umfasst das Stadtgebiet Coesfeld inklusive Goxel, Brink und Lette. Bedient werden physische und virtuelle Haltepunkte. Der Umfang beträgt ca. 142.459 Fahrzeugkilometer pro Jahr. Der Betreiber übernimmt zudem Vertriebsaufgaben. Das Angebot ist flexibel an Verkehrsbedürfnisse, Nahverkehrspläne und Umweltvorgaben anpassbar. - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauDeadline: Jun 14
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr und fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr in den Linienbündeln "LGG Nord 4" und "LGG ODV" im Landkreis Groß-Gerau
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste im Linienbündel LGG Nord 4 (Linien 74, 75, 79) und fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (LGG ODV) im Landkreis Groß-Gerau. Umfasst ca. 96.492 Fahrplankilometer/Jahr im Linienverkehr und ca. 100.000 Besetztkilometer/Jahr im On-Demand-Verkehr, einschließlich Fahrzeugvorhaltung, Infrastruktur, Vertrieb und Kundenbetreuung im RMV. - Stadt Coesfeld
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in der Stadt Coesfeld
Die Stadt Coesfeld sucht einen Auftragnehmer für die öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr). Der Auftrag umfasst die Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrern für die Bedienung von Kunden in der Stadt Coesfeld. Die genauen Bedingungen und Anforderungen sind im Verfahren 2.1 zu finden. - Landkreis Stade
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Stade
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1. - Landratsamt Donau-RiesDonauwörthDeadline: Jul 06
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen 3 „WemdingMonheim“ und Nr. 5 „Lech“
Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) nach §44 PBefG in den Zellen 3 und 5 des Landkreises Donau-Ries als Ergänzung zu Regionalbuslinien. Flächenverkehr mit nachfragebasierter Routenplanung. Disposition über Hintergrundsystem des Auftraggebers; Buchung via App oder Anrufzentrale. Leistungserbringung durch Auftragnehmer. - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauDeadline: Jun 14
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den ÖPNV im Linienbündel 'LGG Nordost' (Landkreis Groß-Gerau). Umfasst sind fahrplangebundene Linienverkehre (§ 42 PBefG), aktuell die Linien 67 und 69 mit ca. 638.615 Fahrplankilometern pro Jahr. Der Auftrag beinhaltet die Bereitstellung von Fahrzeugen und Infrastruktur sowie Vertriebs- und Kundenbetreuungsaufgaben im RMV. Ergänzungen durch weitere Linienverkehre (§ 43, 44 PBefG) während der Vertragslaufzeit sind möglich. - Landkreis KelheimKelheim
KEXI On-Demand-Verkehr Neustadt a.d.Do.
A.Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge gem. § 8a Abs. 2 S. 2 PBefGEin Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8a Abs. 4 S. 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG zu stellen. Diese Frist wird durch diese Vorinformation für den von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehr (siehe Abschnitt II.2.4) ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linie ist zu dem in Abschnitt II.2.7) genannten Betriebsbeginn aufzunehmen.Nach der Rechtsprechung zählt die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller wegen fehlender Kostendeckung die Verkehrsdienste nicht während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen.Der Landkreis geht aus sachlichen Gründen davon aus, dass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen des Landkreises möglich ist. Aus Sicht des Landkreises bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb nicht möglich ist.B.Vergabe als GesamtleistungDie Vergabe der in Abschnitt II.2.4) genannten Verkehrsdienste ist gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt.Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.C.Anforderungen an die VerkehrsdiensteGemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an den umfassten Verkehrsdienst hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument des Landkreises Kelheim (einschließlich Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben; darüber hinaus ergeben sich solche Anforderungen aus den jeweils geltenden Nahverkehrsplänen des Landkreises Kelheim.Das Ergänzende Dokument (einschließlich seiner Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung:https://meinvlk.de/VAB/2026_07_06_-_Ergaenzende_Vorinformation_Linie_KEXI_Neustadt_-_ANLAGEN.pdfDas ergänzende Dokument sowie der jeweils geltende Nahverkehrsplan des Landkreise Kelheim enthalten verbindliche Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. - Landratsamt Pfaffenhofen a.d. IlmPfaffenhofenDeadline: Jul 18
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen mit PKW im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Linienbündel 5 - "Bedarfsverkehr Süd" im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" mit PKW nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG. Das Linienbündel umfasst Bedarfsverkehrsleistungen im Bedienungsgebiet Süd 1 (Reichertshausen, Ilmmünster, Hettenshausen, Schweitenkirchen), Bedienungsgebiet Süd 2 (Gerolsbach, Scheyern, Jetzendorf) und auf den Tangentialachsen Schweitenkirchen – Wolnzach, Gerolsbach – Hohenwart und Scheyern – Ilmmünster. Der Bedarfsverkehr innerhalb der Gemeinden Wolnzach und Hohenwart ist nicht Bestandteil des zu vergebenden öDA. Die Einleitung des wettbewerblichen Vergabeverfahrens erfolgt im Rahmen einer gesonderten Auftragsbekanntmachung. Von der beabsichtigten Vergabe sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel "Bedarfsverkehr Süd" als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erfasst. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. Ferner ist die Genehmigung zu versagen, wenn durch den beantragten Verkehr einzelne ertragreiche Linien aus einem im Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG festgelegten Linienbündel herausgelöst würden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. d PBefG). Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines „Ergänzenden Dokuments zur Vorabbekanntmachung Linienbündel Bedarfsverkehr Süd“, das als Download unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Ergänzend sind die Anforderungen aus dem Nahverkehrsplan des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm und den bestehenden Teilfortschreibungen einzuhalten. Der Nahverkehrsplan und die Teilfortschreibungen können unter "https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/leben/mobilitaet/ausschreibungen-und-vergaben/" eingesehen werden. Beim Betrieb der von dem zu vergebenden öDA umfassten Verkehrsleistungen ist grundsätzlich der Beförderungstarif des Zweckverbands Verkehrsverbund Großraum Ingolstadt (VGI-Tarif) anzuwenden. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. - Landkreis Wunsiedel i. FichtelgebirgeWunsiedel i. FichtelgebirgeDeadline: Aug 06
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
: Der Landkreis Wunsiedel i. F. als Aufgabenträger und damit zugleich zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über öffentliche Personenverkehrsdienste in einem Los für ein bedarfsorientiertes Beförderungsangebot „FichtelFlexi“ in Form eines Linienbedarfsverkehrs nach § 44 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorzunehmen. Die Linie umfasst Verkehrsleistungen im Linienbedarfsverkehr im Bedienungsgebiet Selb-Schönwald. Gem. § 8a Abs. 2 S. 3 PBefG werden die mit dem beabsichtigten ÖDA verbundenen Anforderungen hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem ergänzenden Dokument „Ergänzendes Dokument im Rahmen der Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gemäß § 8a Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz für den Bedarfsverkehr „FichtelFlexi“ im Landkreis Wunsiedel i. F.“ einschließlich seiner Anlagen angegeben (vgl. § 8a Abs. 2 S. 5 PBefG). Das ergänzende Dokument einschließlich seiner Anlagen steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://freiraum-fichtelgebirge.de/ausschreibungen. Das ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge. Sie führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a PBefG zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags; entsprechendes gilt für sich nur auf Teilleistungen beziehende eigenwirtschaftliche Anträge. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines ei-genwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in den voranstehend benannten Dokumenten angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Abs. 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Enthält der Genehmigungsantrag des Verkehrsunternehmens Zusagen bzgl. Überschreitungen der Anforderungen oder zur Erfüllung weiterer, in diesem Dokument nicht aufgelisteter Standards, so sind diese ebenfalls verbindlich zuzusichern. Die Zusicherungen sind mit dem Antrag auf Genehmigungserteilung in Schriftform unter Bezugnahme auf dieses Dokument bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Die zuständige Behörde will in diesem Fall in die Kontrolle dieser Auflagen eingebunden werden. Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge kommt mit dieser Information seiner Veröffentli-chungspflicht nach § 8a Abs. 2 Satz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 25. Juli 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Stade.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.