Münchner Wohnen GmbHMünchenTED
Werksviertel WA2.1 und WA2.2 mit einem Neubau mit integrierter Tiefgarage. Technische Ausrüstung gemäß Paragraph 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2 und 3 Lph. 1 - 9, Anlagengruppe 8 Lph. 2, 3, 5, 8 und 9, HLS
Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel, entlang der Grafinger Straße im Stadtbezirk Berg am Laim, den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit rund 270 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 25.425 m², inklusive einer genehmigten Bonusgeschossfläche von etwa 1.000 m². Die Bebauun...
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- Tender
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- Münchner Wohnen GmbH
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- June 15, 2026
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Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel, entlang der Grafinger Straße im Stadtbezirk Berg am Laim, den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit rund 270 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 25.425 m², inklusive einer genehmigten Bonusgeschossfläche von etwa 1.000 m². Die Bebauung umfasst fünf bis sieben Geschosse und wird ein vielfältiges, sozial orientiertes Wohnangebot bereitstellen. Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 der Landeshauptstadt München sowie ein Vorbescheid aus dem Jahr 2023, der eine Geschossflächenmehrung von ca. 5.000 m² zulässt.
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Münchner Wohnen GmbHMünchenDie Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel, entlang der Grafinger Straße im Stadtbezirk Berg am Laim, den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit rund 270 Wohneinheiten und einer Geschossfläche von ca. 25.425 m², inklusive einer genehmigten Bonusgeschossfläche von etwa 1.000 m². Die Bebauung umfasst fünf bis sieben Geschosse und wird ein vielfältiges, sozial orientiertes Wohnangebot bereitstellen. Grundlage der Planung ist der Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2061 der Landeshauptstadt München sowie ein Vorbescheid aus dem Jahr 2023, der eine Geschossflächenmehrung von ca. 5.000 m² zulässt.2026 818 Werksviertel Landschaftsarchitekt tra Werksviertel WA2.1 und WA2.2 mit einem Neubau mit integrierter Tiefgarage. Objektplanung Freianlagen nach Paragraph 39 ff. HOAI Leistungsphasen 1-9
Münchner Wohnen GmbHMünchenDeadline: Sep 15Die Münchner Wohnen GmbH plant auf den Baufeldern WA 2.1 und WA 2.2 im Werksviertel (Grafinger Straße, Stadtbezirk Berg am Laim) den Neubau eines zusammenhängenden Wohngebäudes mit ca. 270 Wohneinheiten, ca. 25.425 m² Geschossfläche und einem genehmigten Bonusgeschoss von etwa 1.000 m². Das Gebäude umfasst 5‑7 Geschosse, basiert auf Bebauungsplan Grünordnung Nr. 2061 und einem Vorbescheid 2023, der eine Geschossflächenmehrung von ca. 5.000 m² zulässt.Ganztagsbetreuung Erdweg - Leistungen gem. §§53 ff HOAI-LPH 1-9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8 HLS
Gemeinde ErdwegGemeinde ErdwegGegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung gem. §§53 ff HOAI - LPH 1 - 9, Anlagengruppe 1, 2, 3, 8; Der Schulverband Erdweg beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des künftigen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung an dem Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Str. 3 in 85253 Erdweg. Dies soll im Wege eines Teilumbaus mit Anbau des ehemaligen Turnhallengebäudes erfolgen, welches über Verbindungsgänge baulich an das eigentliche Grundschulgebäude angeschlossen ist. Die Grund- und die Mittelschule Erdweg befindet sich im Schulkomplex an der Pater-Cherubin-Straße 3 in 85253 auf der Flurnummer 406/5 der Gemarkung Großberghofen. Der monolithisch ausgebildete 3-geschossige Hauptbau mit Flachdach (Hauptbau) bietet Kapazitäten für derzeit 289 Grund- sowie 192 Mittelschüler in 23 Klassen sowie für 55 Lehrkräfte. An der südwestlichen Seite des Grundschulbaus befindet sich ein weiteres Schulgebäude. Dieser Bau ist als langgezogener, in südöstlich-nordwestlich verlaufender Richtung ausgebildet. Er ist mit dem Grundschulbau über einen Verbindungsbau baulich verbunden. Das umzubauende Turnhallengebäude wurde in den 60er Jahren errichtet. Es befindet sich als Teil des Gesamtensembles nordwestlich des Hauptbaus, diesem quasi gegenüberliegend. Es ist mit dem Hauptbau über zwei Verbindungsgänge aus einer Stahl-Glaskonstruktion baulich verbunden. Das Gebäude besteht in seiner Kubatur aus der Hauptturnhalle einerseits sowie aus einem L-förmigen eingeschossigen Anbau an der südlichen und südwestlichen Seite des Turnhallenbaus. In letzterem sind eine Hausmeisterwohnung sowie Umkleiden und sonstige Nebenräume der Turnhalle untergebracht. Im Zuge des Bauvorhabens sind folgende Einzelmaßnahmen beabsichtigt: Bereich Mittelschule: Anteilige Errichtung einer Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für die tägliche Verkostung von 40 Schüler. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen jedoch auf Grund unterschiedlicher Förderprogramme getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Bereich Grundschule: Schaffung einer Ganztagesbetreuung mit anteiliger Mensa und dazugehörige Allgemeinflächen für 180 Kinder. Die Küche wird als Verteilerküche umgesetzt. Der das bestehende Grundschulgebäude und die neu zu errichtenden Baukörper verbindende Innenhof soll neu gestaltet werden. Bereich Bibliothek: Die Gemeindebibliothek ist aktuell in direkter Nachbarschaft zum Schulzentrum in einem anderen Gebäude untergebracht und muss einen neuen Standort innerhalb des Schulkomplexes erhalten (Flächenangabe ca. 150qm). Diese Maßnahmen sind nicht Bestandteil der geförderten Maßnahmen und müssen demnach getrennt budgetiert und organisiert werden (getrennte Kostenplanung und Vergabe/Abrechnung). Raumprogramm: Der sich aus den geänderten Nutzungen ergebende geänderte Rumbedarf ist quantitativ mit folgenden Kriterien beschrieben und als verbindlich für die Planung vorgegeben: Raumgröße Raumhöhe Zuordnung zu den Flächenkategorien der DIN 277. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in den Wochen 10.-19. November 2026 (KW46-47/2026).Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.EichstättDie Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 55 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.Technische Ausrüstung, HLS gemäß Paragraph 53 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8, Lph 1 bis 9 stufenweise - Gemeinde Geltendorf
Gemeinde GeltendorfGeltendorfPlanungsleistungen der Technischen Ausrüstung (HLS) nach §53 HOAI, Anlagengruppen 1-3 und 8, für die Erweiterung und Sanierung des Grundschulcampus in Geltendorf. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9.Neubau Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, gemäß §§ 53 ff. HOAI // LPH 1-9
Kolping-Schulwerk gGmbH BambergBambergDie Adolph-Kolping-Berufsschule ist eine private Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit aktuell ca. 330 Schülerinnen und Schülern und hat sich zur größten Förderberufsschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Oberfranken entwickelt. Aktuell ist die Schule an zwei Standorten in Bamberg beheimatet. Da die Mietverträge auslaufen und um die Standorte synergetisch zusammenzuführen soll ein neues Schulhaus errichtet werden. Folgende Ziele sind bei der Planung des Neubau der Adolph-Kolping-Berufsschule zu verfolgen: - Qualitätvolle Organisation und Gestaltung eines alltagstauglichen Gebäudes das den Anforderungen von Jugendlichen und Erziehungspersonal gleichermaßen gerecht wird und das Wohlbefinden der Nutzer fördert. - Berücksichtigung einer baulich-technischen Schnittstelle für spätere Kapazitätserweiterungen. - Planung eines mittleren Ausstattungsstandards - Berücksichtigung der Vorgaben und Anforderungen der übergeordneten Behörden und Fördermittelgeber (Regierung von Oberfranken, Stadtverwaltung Bamberg) - Die Planung muss alle Aspekte der Nachhaltigkeit (sozial - ökologisch - ökonomisch) beachten: --- Kostenbewusste Planung hinsichtlich Bau, Betrieb und Instandhaltung --- Ressourcenschonender Umgang mit Materialien, bevorzugter Einsatz nachwachsender Rohstoffe, Vermeidung von Schadstoffen in den Materialien --- Energetische Optimierung hinsichtlich Nutzung und Verbrauch - Berücksichtigung der einschlägigen Gesetze, Normen, Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik (u. a. BauGB, BayBO, GEG, DIN 18040-1 und -3, Vorschriften der Unfallverhütung, etc.) (Auszug aus den Erläuterungen zum Raumprogramm vom 30.09.2022): Die neuen Räumlichkeiten sollen eine räumliche Nähe zwischen den Fachpraxisräumen und den allgemeinen Klassenzimmern aufweisen um eine enge Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten (= Lernfeldunterricht). Weiterhin müssen die Räumlichkeiten Rückzugsmöglichkeiten bieten und flexibel eingesetzt werden können, um den Ansprüchen a
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