IGP
Wartungsvertrag Krane Standort IGP
Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
Cranes
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Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- IGP
- Published:
- July 15, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Cranes
Tender description
Wartungsvertrag Krane Standort IGP Das Fraunhofer Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik benötigt im Sinne der Instandhaltung der Gebäudeanforderungen eine regelmäßige Prüfung und Wartung der Krananlagen sowie der Anschlagmittel.
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Wartungsvertrag KG 300 Schranken/Tore/Rauchschürzen
Wartungsvertrag für Schranken, Tore, Rauchschürzen in der Tiefgarage der Investitionsbank Brandenburg in Potsdam. Regelmäßige Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Bereitschaftsvorhaltung erforderlich. - Investitionsbank des Landes BrandenburgDeadline: Jun 05
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Wartung und Instandhaltung der 16 PE-verwalteten Aufzugsanlagen incl. Notrufmanagement
Ausgeschrieben wird die Wartung und Instandhaltung von insgesamt 16 Personenaufzügen unterschiedlicher Hersteller an 12 Standorten im Hamburger Hafen in einem einheitlichen Vergabepaket mit dem Ziel, Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und eine standortübergreifend koordinierte Leistungserbringung sicherzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die regelmäßige Wartung nach DIN EN 13015, Störungsbeseitigung, Begleitung wiederkehrender Prüfungen (ZÜS), bedarfsbezogene lnstandsetzungsmaßnahmen sowie das Notrufmanagement und die Personenbefreiung, einschließlich Nachweisführung und Dokumentation. - Hamburg Port Authority AöRHamburg
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Ausgeschrieben wird die Wartung und Instandhaltung von insgesamt 16 Personenaufzügen unterschiedlicher Hersteller an 12 Standorten im Hamburger Hafen in einem einheitlichen Vergabepaket mit dem Ziel, Betriebssicherheit, Verfügbarkeit und eine standortübergreifend koordinierte Leistungserbringung sicherzustellen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die regelmäßige Wartung nach DIN EN 13015, Störungsbeseitigung, Begleitung wiederkehrender Prüfungen (ZÜS), bedarfsbezogene lnstandsetzungsmaßnahmen sowie das Notrufmanagement und die Personenbefreiung, einschließlich Nachweisführung und Dokumentation. - Verbandsgemeindeverwaltung Trier-LandTrierDeadline: Aug 13
Neubau Brandschutz- und Ausbildungszentrums (BAZ) am Standort Newel
I. Allgemeine Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Trier-Land plant den Bau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel, um die überregionalen Funktionen der Verbandsgemeindefeuerwehr zu bündeln, Synergien zu nutzen und die Einsatzbereitschaft zu steigern. Das Gebäude soll zukünftig nicht nur Platz für die sichere Unterbringung von Fahrzeugen, sondern auch für die Lagerung und Organisation einer Vielzahl von Ausrüstungen bieten. Zusätzlich zu den genannten Einrichtungen werden Schulungs- und Besprechungsräume bereitgestellt, nicht nur für regelmäßige Schulungen und Informationen über neue Techniken, Vorschriften und Einsatzstrategien, sondern auch für die zentrale Aus- und Weiterbildung des Feuerwehrkollegiums in der gesamten Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Schulungsbereich wird durch einen Übungshof und eine Übungswand, die speziell für praxisnahe Schulungen und Trainings konzipiert sind komplettiert. Die Werkstattbereiche der Feuerwehr werden durch zusätzliche Büro- und Werkstattbereiche der Verbandsgemeinde (Bauhof, Zweckverband Forst) ergänzt, um eine breitere Palette von Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten abzudecken. Das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss des zweigeschossigen Gebäudekörpers sind als massive Stahlbetonkonstruktion mit einem hohen Grad der Vorfertigung geplant. Die Außenwände bestehen aus Stahlbetonhohlwänden, werden wärmegedämmt und erhalten eine Vorhangfassade aus Aluminium mit freier Profilgeometrie. Die Fahrzeughalle soll als konventioneller Stahlbetonskelettbau ausgeführt werden. Die Trennwand zwischen Fahrzeughalle und angegliedertem Nebenraumprogramm ist als Stahlbetonthermowand vorgesehen. Im Inneren sollen die Stahlbetonhohlwände überwiegend sichtbar verbleiben. Die Dachkonstruktion in Form eines Gründaches mit PV Anlage liegt auf Stahlbetonbindern auf und besteht aus einer Trapezblechtragschale als Warmdachaufbau, welche unterseitig mit Akustikperforierung ausgeführt wird. II. Massenangaben: Aufzugsanlage 1.000 kg/13 Personen: - 2 Haltestellen - Durchlader - Förderhöhe 3.450mm - Kabinenmaße 1.280x2.100x2.200 mm - Vorbereitung für bauseitigen Fußboden - Reduzierter Schachtkopf - Dübelmontage der Schienen und Türbefestigungen - Abnahmen/Prüfung vor Erstinbetriebnahme - Einweisung Personenbefreiung TRBS 3121 Wartungsvertrag nach AMEV - Intervall 4-mal jährlich - Laufzeit 4 Jahre - Verbandsgemeindeverwaltung Trier-LandTrierDeadline: Aug 13
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I. Allgemeine Beschreibung: Die Verbandsgemeinde Trier-Land plant den Bau eines zentralen Brandschutz- und Ausbildungszentrums in Newel, um die überregionalen Funktionen der Verbandsgemeindefeuerwehr zu bündeln, Synergien zu nutzen und die Einsatzbereitschaft zu steigern. Das Gebäude soll zukünftig nicht nur Platz für die sichere Unterbringung von Fahrzeugen, sondern auch für die Lagerung und Organisation einer Vielzahl von Ausrüstungen bieten. Zusätzlich zu den genannten Einrichtungen werden Schulungs- und Besprechungsräume bereitgestellt, nicht nur für regelmäßige Schulungen und Informationen über neue Techniken, Vorschriften und Einsatzstrategien, sondern auch für die zentrale Aus- und Weiterbildung des Feuerwehrkollegiums in der gesamten Verbandsgemeinde Trier-Land. Der Schulungsbereich wird durch einen Übungshof und eine Übungswand, die speziell für praxisnahe Schulungen und Trainings konzipiert sind komplettiert. Die Werkstattbereiche der Feuerwehr werden durch zusätzliche Büro- und Werkstattbereiche der Verbandsgemeinde (Bauhof, Zweckverband Forst) ergänzt, um eine breitere Palette von Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten abzudecken. Das Erdgeschoss sowie das Obergeschoss des zweigeschossigen Gebäudekörpers sind als massive Stahlbetonkonstruktion mit einem hohen Grad der Vorfertigung geplant. Die Außenwände bestehen aus Stahlbetonhohlwänden, werden wärmegedämmt und erhalten eine Vorhangfassade aus Aluminium mit freier Profilgeometrie. Die Fahrzeughalle soll als konventioneller Stahlbetonskelettbau ausgeführt werden. Die Trennwand zwischen Fahrzeughalle und angegliedertem Nebenraumprogramm ist als Stahlbetonthermowand vorgesehen. Im Inneren sollen die Stahlbetonhohlwände überwiegend sichtbar verbleiben. Die Dachkonstruktion in Form eines Gründaches mit PV Anlage liegt auf Stahlbetonbindern auf und besteht aus einer Trapezblechtragschale als Warmdachaufbau, welche unterseitig mit Akustikperforierung ausgeführt wird. II. Massenangaben: Aufzugsanlage 1.000 kg/13 Personen: - 2 Haltestellen - Durchlader - Förderhöhe 3.450mm - Kabinenmaße 1.280x2.100x2.200 mm - Vorbereitung für bauseitigen Fußboden - Reduzierter Schachtkopf - Dübelmontage der Schienen und Türbefestigungen - Abnahmen/Prüfung vor Erstinbetriebnahme - Einweisung Personenbefreiung TRBS 3121 Wartungsvertrag nach AMEV - Intervall 4-mal jährlich - Laufzeit 4 Jahre - LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München
Vollservicevertrag für 3 Geräte der Carto-3-Serie von Biosense Webster/Johnson & Johnson Medical GmbH
Beschafft werden soll als Dienstleistung die Vollwartung für im Klinikum verwendete Geräte der Fima Johnson & Johnson Medical GmbH - Biosense Webster. Biosense Webster ist ein Geschäftsbereich der Johnson & Johnson und hat sich auf die Entwicklung und Herstellung von medizinischen Geräten für die Behandlung von Herzrhythmusstörungen spezialisiert. Das LMU Klinikum arbeitet für die elektrophysiologische Untersuchung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Geräten der Carto 3 - Serie von Biosense Webster. Diese ermöglichen es den Ärzten, die elektrischen Signale des Herzens während einer Katheterablation präzise zu erfassen und zu kartieren, um so den Ursprung und die Ausbreitung von Herzrhythmusstörungen zu identifizieren. Bei CARTO3 handelt es sich um ein dreidimensionales Mappingsystem. Das bedeutet, dass über Klebeelektroden am Thorax des Patienten ein Magnetfeld aufgebaut wird. Durch entsprechend kompatible, Magnetchip-ausgestattete Mapping- und Ablationskatheter kann das 3d System diese im dreidimensionalen Raum visualisieren. Am Klinikum sind an den Standorten Großhadern und Innenstadt insgesamt drei Carto-3 Systeme mit unterschiedlichen Ausstattungen im Einsatz, die durch diesen Vertrag gewartet werden sollen. Gegenstand des Wartungsvertrages sind zum einen Softwarepakete mit denen an den im Klinikum eingesetzten Geräten Software "aufgespielt" werden soll um die Geräte auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Ferner beinhaltet der Vertrag die Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Geräte sowie die jährlich durchzuführenden sicherheitstechnischen Kontrollen nach § 11 MPBetreibV. Für die Kompatibilität des Herzmapping Systems kann die Wartung nur mit Software der Firma Biosense Webster durchgeführt warden. Die Software von Biosense Webster ist lizensiert - lediglich diese Software darf auf den Carto-Systemen verwendet werden (vgl. S. 5 des Vertrages). Rechtliche Bewertung 1. Nach den vorstehenden Ausführungen sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV (kein Wettbewerb aus rechtlichen Gründen) gegeben. Der Auftrag kann nur von der Firma Biosense Webster durchgeführt werden, weil für die Updates nur die lizensierte Software von Biosense Webster verwendet werden darf und so auch die Kompatibilität sichergestellt ist und dem LMU Klinikum gegenüber von Biosense Webster gewährleistet werden kann. Die Patientensicherheit durch diese Kompatibilität sicherzustellen, ist dabei oberstes Beschaffungsziel. Die Erbringung der Leistung durch die Johnson & Johnson Medical GmbH ist alternativlos, weil nur dieser Anbieter die benötigte lizensierte Software - im Direktvertrieb - anbietet. 2. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV (kein Wettbewern aus technischen Gründen) gegeben. Die mit dem Wartungsvertrag angebotenen Dinestleistungen können nur durch die Firma Biosense Webster durchgeführt werden. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass auch die im Klinikum eingesetzten Herzmapping-Systeme gewechselt werden müssten. Dies wäre unwirtschaftlich. Die Anschaffung wurde noch nicht getätigt und wird erst bei beschwerdefreiem Verlauf dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen. - LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München
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Beschafft werden soll als Dienstleistung die Vollwartung für im Klinikum verwendete Geräte der Fima Johnson & Johnson Medical GmbH - Biosense Webster. Biosense Webster ist ein Geschäftsbereich der Johnson & Johnson und hat sich auf die Entwicklung und Herstellung von medizinischen Geräten für die Behandlung von Herzrhythmusstörungen spezialisiert. Das LMU Klinikum arbeitet für die elektrophysiologische Untersuchung und Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Geräten der Carto 3 - Serie von Biosense Webster. Diese ermöglichen es den Ärzten, die elektrischen Signale des Herzens während einer Katheterablation präzise zu erfassen und zu kartieren, um so den Ursprung und die Ausbreitung von Herzrhythmusstörungen zu identifizieren. Bei CARTO3 handelt es sich um ein dreidimensionales Mappingsystem. Das bedeutet, dass über Klebeelektroden am Thorax des Patienten ein Magnetfeld aufgebaut wird. Durch entsprechend kompatible, Magnetchip-ausgestattete Mapping- und Ablationskatheter kann das 3d System diese im dreidimensionalen Raum visualisieren. Am Klinikum sind an den Standorten Großhadern und Innenstadt insgesamt drei Carto-3 Systeme mit unterschiedlichen Ausstattungen im Einsatz, die durch diesen Vertrag gewartet werden sollen. Gegenstand des Wartungsvertrages sind zum einen Softwarepakete mit denen an den im Klinikum eingesetzten Geräten Software "aufgespielt" werden soll um die Geräte auf dem technisch neuesten Stand zu halten. Ferner beinhaltet der Vertrag die Inspektion, Wartung und Instandhaltung der Geräte sowie die jährlich durchzuführenden sicherheitstechnischen Kontrollen nach § 11 MPBetreibV. Für die Kompatibilität des Herzmapping Systems kann die Wartung nur mit Software der Firma Biosense Webster durchgeführt warden. Die Software von Biosense Webster ist lizensiert - lediglich diese Software darf auf den Carto-Systemen verwendet werden (vgl. S. 5 des Vertrages). Rechtliche Bewertung 1. Nach den vorstehenden Ausführungen sind die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 c) VgV (kein Wettbewerb aus rechtlichen Gründen) gegeben. Der Auftrag kann nur von der Firma Biosense Webster durchgeführt werden, weil für die Updates nur die lizensierte Software von Biosense Webster verwendet werden darf und so auch die Kompatibilität sichergestellt ist und dem LMU Klinikum gegenüber von Biosense Webster gewährleistet werden kann. Die Patientensicherheit durch diese Kompatibilität sicherzustellen, ist dabei oberstes Beschaffungsziel. Die Erbringung der Leistung durch die Johnson & Johnson Medical GmbH ist alternativlos, weil nur dieser Anbieter die benötigte lizensierte Software - im Direktvertrieb - anbietet. 2. Darüber hinaus sind auch die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b VgV (kein Wettbewern aus technischen Gründen) gegeben. Die mit dem Wartungsvertrag angebotenen Dinestleistungen können nur durch die Firma Biosense Webster durchgeführt werden. Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass auch die im Klinikum eingesetzten Herzmapping-Systeme gewechselt werden müssten. Dies wäre unwirtschaftlich. Die Anschaffung wurde noch nicht getätigt und wird erst bei beschwerdefreiem Verlauf dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen. - Landkreis Osnabrück, FD 13 - Gebäude und VergabeOsnabrückDeadline: Aug 07
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, an 24 eigenen Liegenschaften eine teilöffentliche Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität errichten und betreiben zu lassen. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss mindestens die Anforderungen an das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erfüllen. Bei den Liegenschaften handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude (insbesondere Schulen) mit jeweils mehr als 20 Stellplätzen. Die entsprechenden Liegenschaften sowie die Art und Anzahl der Ladepunkte sind in der anliegenden Maßnahmenbeschreibung aufgelistet. Es soll ein Unternehmen mit der kompletten Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt werden. Der Landkreis Osnabrück überlässt dem Unternehmen für die Vertragslaufzeit die für die Ladepunkte vorgesehenen Stellplätze. An diesen Stellplätzen errichtet das Unternehmen öffentliche Ladepunkte inklusive aller Planungs- und baulichen Tätigkeiten. Zum Leistungsumfang des Unternehmens gehört auch das Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Abstimmung und Beantragung des Anschlusses bei dem Verteilnetzbetreibers (VNB). In der anliegenden Beschreibung zu den einzelnen Standorten sind auf den Parkplätzen Flächen markiert, in deren Bereich die Ladepunkte zu errichten sind. Die genaue Auswahl der Stellplätze obliegt dem Unternehmen in der Planungsphase. Das Unternehmen betreibt die öffentlichen Ladepunkte inklusive der gesamten Abrechnung für den Bezug und Verkauf der elektrischen Energie mit eigenem wirtschaftlichem Risiko als Ladenetzbetreiber. Der Landkreis Osnabrück erhält im Gegenzug für die Überlassung der Stellplätze eine jährliche Pachtzahlung. Eine Vorgabe des Landkreises Osnabrück ist, dass der Energiebezug aus erneuerbaren Quellen erfolgen muss. Die Ladepunkte sind als freistehende öffentliche Ladesäulen zu errichten. An einer Ladesäule sollten zwei Ladepunkte zusammengefasst werden. Jede Ladesäule ist mit einem Abrechnungssystem gemäß dem Mess- und Eichgesetzes auszustatten. Die Freigabe eines Ladepunktes zur Aufladung eines Fahrzeuges mit Abrechnung der bezogenen Energiemenge soll so weit wie möglich diskriminierungsfrei über verbreitete Systeme erfolgen, so dass ein möglich breites Kundenspektrum den Ladepunkt nutzen kann. An den Ladesäulen sind Kontaktdaten des Ladenetzbetreibers sichtbar anzubringen, damit Kunden bei technischen Störungen oder Fragen zur Abrechnung den Ladenetzbetreiber kontaktieren können. Es muss eine Servicehotline ständig erreichbar sein. Die AC-Ladepunkte (Wechselspannung 3-phasig) müssen mindestens über die Leistung von 11kW und über einen Anschlusspunkt für einen Ladestecker Typ 2 verfügen. Zum Betrieb der Ladepunkte gehört auch die regelmäßige Instandhaltung mit den entsprechenden Wartungen und Prüfungen sowie Instandsetzungen. - Landkreis Osnabrück, FD 13 - Gebäude und VergabeOsnabrückDeadline: Aug 07
Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung einer teilöffentlichen Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität an 24 Liegenschaften des Landkreises Osnabrück
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt, an 24 eigenen Liegenschaften eine teilöffentliche Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität errichten und betreiben zu lassen. Die zu errichtende Ladeinfrastruktur muss mindestens die Anforderungen an das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) erfüllen. Bei den Liegenschaften handelt es sich um bestehende Nichtwohngebäude (insbesondere Schulen) mit jeweils mehr als 20 Stellplätzen. Die entsprechenden Liegenschaften sowie die Art und Anzahl der Ladepunkte sind in der anliegenden Maßnahmenbeschreibung aufgelistet. Es soll ein Unternehmen mit der kompletten Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur beauftragt werden. Der Landkreis Osnabrück überlässt dem Unternehmen für die Vertragslaufzeit die für die Ladepunkte vorgesehenen Stellplätze. An diesen Stellplätzen errichtet das Unternehmen öffentliche Ladepunkte inklusive aller Planungs- und baulichen Tätigkeiten. Zum Leistungsumfang des Unternehmens gehört auch das Einholen aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen sowie die Abstimmung und Beantragung des Anschlusses bei dem Verteilnetzbetreibers (VNB). In der anliegenden Beschreibung zu den einzelnen Standorten sind auf den Parkplätzen Flächen markiert, in deren Bereich die Ladepunkte zu errichten sind. Die genaue Auswahl der Stellplätze obliegt dem Unternehmen in der Planungsphase. Das Unternehmen betreibt die öffentlichen Ladepunkte inklusive der gesamten Abrechnung für den Bezug und Verkauf der elektrischen Energie mit eigenem wirtschaftlichem Risiko als Ladenetzbetreiber. Der Landkreis Osnabrück erhält im Gegenzug für die Überlassung der Stellplätze eine jährliche Pachtzahlung. Eine Vorgabe des Landkreises Osnabrück ist, dass der Energiebezug aus erneuerbaren Quellen erfolgen muss. Die Ladepunkte sind als freistehende öffentliche Ladesäulen zu errichten. An einer Ladesäule sollten zwei Ladepunkte zusammengefasst werden. Jede Ladesäule ist mit einem Abrechnungssystem gemäß dem Mess- und Eichgesetzes auszustatten. Die Freigabe eines Ladepunktes zur Aufladung eines Fahrzeuges mit Abrechnung der bezogenen Energiemenge soll so weit wie möglich diskriminierungsfrei über verbreitete Systeme erfolgen, so dass ein möglich breites Kundenspektrum den Ladepunkt nutzen kann. An den Ladesäulen sind Kontaktdaten des Ladenetzbetreibers sichtbar anzubringen, damit Kunden bei technischen Störungen oder Fragen zur Abrechnung den Ladenetzbetreiber kontaktieren können. Es muss eine Servicehotline ständig erreichbar sein. Die AC-Ladepunkte (Wechselspannung 3-phasig) müssen mindestens über die Leistung von 11kW und über einen Anschlusspunkt für einen Ladestecker Typ 2 verfügen. Zum Betrieb der Ladepunkte gehört auch die regelmäßige Instandhaltung mit den entsprechenden Wartungen und Prüfungen sowie Instandsetzungen.
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- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
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- The contracting authority is IGP.
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- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.