Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)
Wartung und Instandsetzung von Küchengroßgeräten
Wartung und Instandsetzung von Großküchengeräten an mehreren Standorten der BSR-Betriebsgastronomie in Berlin (Betriebsrestaurants, Bistro, Konferenz- und Sonderveranstaltungsbereiche). Ziel ist der Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe durch fachgerechte Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben.
Building Maintenance
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Wartung und Instandsetzung von Großküchengeräten an mehreren Standorten der BSR-Betriebsgastronomie in Berlin (Betriebsrestaurants, Bistro, Konferenz- und Sonderveranstaltungsbereiche). Ziel ist der Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe durch fachgerechte Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)
- Published:
- April 16, 2026
- Deadline:
- May 07, 2026
- Topic:
- Building Maintenance
Tender description
Wartung und Instandsetzung von Großküchengeräten an mehreren Standorten der BSR-Betriebsgastronomie in Berlin (Betriebsrestaurants, Bistro, Konferenz- und Sonderveranstaltungsbereiche). Ziel ist der Abschluss eines Vertrages zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe durch fachgerechte Instandhaltung gemäß Herstellervorgaben.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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2 files recorded- Bekanntmachung
- 25244020
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9- Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften (NAT)
Wartung und Instandsetzung MSR Einrichtungen, Hersteller WISAG, Fassberg Campus
Abschluss eines AMEV-Vertrags für Wartung, Inspektion und Instandsetzung der vorhandenen MSR-Anlagen von WISAG Automatisierungstechnik am Standort Am Fassberg 11, 37077 Göttingen. - Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften (NAT)
Wartung und Instandsetzung MSR Einrichtungen, Hersteller Bosch Building Automation City Campus
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Wartungs- und Servicevertrag für Antennenanlagen und Multiplextechnik für rbb, ARD POC und HSB
Der rbb, das ARD PlayOutCenter und das ARD Hauptstadtstudio suchen einen Dienstleister für Wartungs- und Serviceleistungen an Antennenanlagen und Multiplextechnik. Die Leistungen betreffen die Standorte Potsdam, Berlin, Frankfurt (Oder), Cottbus, Prenzlau und Perleberg. Ziel ist der Abschluss eines Wartungsvertrags über 36 Monate mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate (maximale Laufzeit 48 Monate) auf Basis betrieblicher Anforderungen. 8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt- Staatliches Bauamt PassauPassauDeadline: Jun 30
Brandschutzsanierung HLS
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für die Modernisierung und Instandsetzung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes am Standort der Bundespolizei in Deggendorf. Die Maßnahme umfasst die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K mit dem Ziel, die bauordnungsrechtliche Konformität der Gebäude herzustellen. Grundlage der Planung und Umsetzung bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der Prüfsachverständigen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der darin festgelegten Anforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der Maßnahmen einschließlich der abschließenden Bestätigung durch die Prüfsachverständigen. Insgesamt umfasst die Maßnahme eine zu bearbeitende Nutzfläche von ca. 43.000 m². Die Gebäude verbleiben während der Durchführung der Maßnahmen im laufenden Betrieb der Bundespolizei. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Planung und Koordination, insbesondere im Hinblick auf die Minimierung von Beeinträchtigungen des Betriebsdienstes sowie der Gebäudenutzer. Sämtliche Maßnahmen sind frühzeitig abzustimmen und an die betrieblichen Abläufe anzupassen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: - Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Zuarbeit der Erarbeitung ergänzender Nachweise, - Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich der Planung von Brandabschnitten, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Lüftungsanlage), - Koordination und Abstimmung mit allen fachlich an der Planung und Umsetzung Beteiligten, insbesondere mit dem Gebäudeplaner, der die Fachbauleitung Brandschutz wahrnimmt, sowie mit der Fachplanung Elektro, unter Berücksichtigung der Belange der Nutzer sowohl im Planungsprozess als auch vor Ort. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen haben in enger und kontinuierlicher Abstimmung mit den vorgenannten Beteiligten zu erfolgen, - Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, - Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht. Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens sollen die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 3 (lufttechnische Anlagen) gemäß § 55 HOAI für den Umbau und der Modernisierung von Maßnahmen des baulichen Brandschutzes gemäß der Leistungsbeschreibung und der Honorarberechnung VII.11.4 vergeben werden. Die Beauftragung erfolgt in mehreren Leistungsstufen. Der Auftragnehmer ist im Fall der Beauftragung verpflichtet, sämtliche Leistungsstufen zu übernehmen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen besteht nicht. Die Vergütung erfolgt stufenweise gemäß dem jeweils beauftragten Leistungsumfang. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich wie folgt: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 1 - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 5 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 2 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 - Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 einschließlich der Besonderen Leistungen zur Leistungsstufe 4 - Leistungsstufe 5: Leistungsphase 9 - Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle BauMünchen
Fraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-A Objektplanung Gebäude - Rahmenvereinbarung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 11_01, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Moritzburg, Dresden, Zwickau Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Objektplanung Gebäude<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 500.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten. - Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle Bau
Fraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-A Objektplanung Gebäude - Rahmenvereinbarung
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 11_01, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Moritzburg, Dresden, Zwickau Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Objektplanung Gebäude<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 500.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe ""HOAI - Planen und Bauen im Bestand"" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten. - Fraunhofer-Gesellschaft e.V. - Vergabestelle BauMünchen
Fraunhofer-Gesellschaft 80-00031-2800-A Objektplanung Gebäude - Rahmenvereinbarung Region 10
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung für die Objektplanung für Gebäude und Innenräume mit Leistungen für Neubauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Es wird ein fachkundiges, mit dem Bauen im Bestand vertrautes und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden erfahrenes Planungsbüro gesucht. Der überwiegende Anteil der Baumaßnahmen wird im Bestand und im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Bestandsgebäude mit den technischen Anlagen sind unterschiedlichen Alters, in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Abrufberechtigt für die Zeitdauer der Rahmenvereinbarung sind neun Fraunhofer-Institute der Region 10, die folgende Standorte und damit Ausführungsorte umfasst: Jena, Hermsdorf, Arnstadt, Ilmenau, Erfurt Neue Institute oder Institutsteile die geografisch der Region zugeordnet werden, können ebenfalls Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Vertrag: Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Bauplanungsleistungen im Bereich >Objektplanung Gebäude<, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) je Abruf max. 999.999,00 € netto (ohne Mehrwertsteuer). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Honorarzone (§35 HOAI): 3 und 4, Honorarsatz (§35 HOAI): Basishonorarsatz Vertragslaufzeit: Grundlaufzeit: 2 Jahre Optionale Verlängerung 1 x 2 Jahre Auftragsvolumen: Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe (kumuliert) beträgt EUR 355.000,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Gültigkeit des Rahmenvertrags endet mit Ablauf der Vertragslaufzeit oder mit Erreichen des maximalen Auftragsvolumens. Es gilt das früher eintretende Ereignis. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung Umbauzuschlag: Der Umbauzuschlag berechnet sich gem. AHO Schriftenreihe "HOAI - Planen und Bauen im Bestand" in der aktuellsten Fassung Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: die mitzuverarbeitende Bausubstanz ist in Form eines erhöhten Umbauzuschlag bereits berücksichtigt und damit abgegolten. - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität MainzMainzDeadline: Jul 02
Überprüfung + Instandsetzung Patientenhilfsmittel, Schultafeln, Sterilgutwagen, Nachttische, Kleinteil- und Sonderfertigung
2.1 Patientenhilfsmittel: Der Auftragnehmer übernimmt eigenverantwortlich die jährliche Überprüfung der Patientenhilfsmittel gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes sowie der einschlägigen technischen und sicherheitsrelevanten Vorschriften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Terminierung eigenständig mit dem zuständigen Ansprechpartner der jeweiligen Station abzustimmen. Dabei hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass Termine bei Bedarf auch an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werden können. Im Rahmen dieser Tätigkeit führt der AN die erforderlichen Prüfungen fachgerecht durch und erstellt entsprechende Prüfprotokolle. Diese Prüfprotokolle sind vom jeweiligen Ansprechpartner der betreffenden Station gegenzuzeichnen. Die Prüfprotokolle müssen folgende Punkte beinhalten: Gebäude, Abteilung, Kostenstelle, Prüfobjekt, Hersteller, TÜV-Nummer, Equipment-Nummer, Inventarnummer, Seriennummer, Modellnummer, Baujahr, Prüfkriterien, Nutzlast, Vergabe der Prüfplakette, Bemerkungen sowie den Namen des Prüfers, das Prüfdatum und die Unterschrift des Ansprechpartners der jeweiligen Station. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Prüfprotokolle ordnungsgemäß zu archivieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Die Prüfplaketten werden durch den AG beigestellt und vom AN nach ordnungsgemäßer Durchführung der Prüfung an den jeweiligen Patientenhilfsmitteln angebracht. Festgestellte Mängel oder Defekte sind vom AN unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern der jeweiligen Station anzuzeigen. Defekte Patientenhilfsmittel sind unverzüglich deutlich zu kennzeichnen, um eine weitere Nutzung auszuschließen. Darüber hinaus weist der AN den Nutzer und die Fachabteilung auf mögliche Gefahren oder sicherheitsrelevante Risiken hin. Die Durchführung der Prüfungen sowie gegebenenfalls erforderliche Reparaturen erfolgen im laufenden Stationsbetrieb. Separate Räumlichkeiten für Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat seine Arbeiten so zu organisieren, dass der laufende Betrieb der Stationen möglichst nicht beeinträchtigt wird. Eventuelle Wartezeiten, die sich aus den betrieblichen Abläufen der Stationen ergeben, sind vom AN bei der Leistungserbringung einzuplanen und gelten mit der vereinbarten Vergütung als abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung von Wartezeiten ist ausgeschlossen. Sofern im Rahmen der Prüfung Defekte festgestellt werden, erfolgt die Instandsetzung nach vorheriger Abstimmung mit dem zuständigen Fachgruppenleiter oder dessen Vertretung. Die Reparatur hat spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Meldung des Defekts zu erfolgen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Kleinere Reparaturen bis zu einem Einzelwert von 250,- EUR darf der AN eigenständig und ohne vorherige Zustimmung durchführen, sofern dadurch die Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Patientenhilfsmittels wiederhergestellt wird. Ausgenommen davon sind Rollatoren, Gehböcke, Gehwägen, Duschocker und Badewannen hier wird eine Reparatur auf Grund von Unwirtschaftlichkeit ausgeschlossen. Der AN verpflichtet sich, defekte Gehböcke, Gehwägen, Rollatoren, Duschhocker und Badewannen umgehend gemäß den Bestimmungen auf dem Verwertungshof der UM eigenständig zu entsorgen. Grundsätzlich sind alle Reparaturen stets unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten 40 % des Neuanschaffungswertes, ist die Durchführung der Reparatur grundsätzlich abzulehnen (die aktuellen Neuanschaffungswerte erhalten Sie bei Gewinn der Ausschreibung vom zuständigen Fachgruppenleiter). In Zweifelsfällen oder bei unklarer Sachlage ist vor einer Entscheidung, Rücksprache mit dem zuständigen Fachgruppenleiter zu halten. Der AN verpflichtet sich, bei der Durchführung seiner Tätigkeiten die jeweils geltenden Hygiene- und Bekleidungsvorschriften des AG einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Bereiche mit besonderen Anforderungen, wie z. B. Schleusen, OP-Bereiche oder vergleichbare medizinische Funktionsbereiche. 2.2 Prüfung von Schultafeln + Personenleitern: Schultafeln: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung von mobilen sowie festinstallierten Schultafeln gemäß DGUV-Information 202-021. Gegenstand der Leistung sind 56 festinstallierte Tafeln, 3 Großtafeln im Hörsaal sowie 20 mobile Schultafeln (siehe Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 5), die sich in verschiedenen Gebäuden auf dem Gelände des Universitätsklinikums befinden. Personenleitern: Der AN übernimmt die jährliche Überprüfung der Personenleitern in den Außenstellen der UM. Dazu gehört der Campus der Johannes Gutenberg-Universität, die Station West (Binger Straße 14-16) und die Bonifatiustürme (siehe hierzu Anlage 3-1 GBE-2025-0886 Punkt 9). 2.3 Sterilgutwagen: Insgesamt 60 Sterilgutwagen mit den Abmessungen L=120 cm x H= 1050 cm. Diese Sterilgutwagen befinden sich im kontinuierlichen Einsatz und dienen dem Transport steriler Siebe in die jeweiligen Operationssäle sowie dem Rücktransport unsteriler Materialien in die Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des OP-Betriebs müssen die Sterilgutwagen jederzeit funktionsfähig und einsatzbereit sein. 2.4 Sonderanfertigungen + Kleinserienfertigung Gegenstand der Leistung ist die Herstellung individueller Sonderanfertigungen aus Edelstahl, sofern für die jeweiligen Nutzer keine geeigneten marktüblichen Produkte oder Lösungen verfügbar sind. Die Herstellung erfolgt ausschließlich auftragsbezogen durch den Fachgruppenleiter oder dessen Vertreter als Einzelanfertigung für den Einsatz im Gesundheitswesen. Hierbei werden ausschließlich korrosionsbeständige Edelstähle der Werkstoffgüten 1.4301, 1.4404 oder 1.4571 verwendet. 2.5 Nachttische: Die UM verfügt über ca. 1460 Nachttische welche im laufenden Betrieb instandgesetzt werden müssen. Leistungsumfang = Preisblatt Punkt 10
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 07. Mai 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR).
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.