Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn
Wäschereidienstleistung für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt
Wäschereidienstleistung für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Alltags- und Einsatzbekleidung, Körperschutzausstattung und Kradbekleidung (ca. 9.700 Wäschestücke pro Jahr) sowie Unterkunftstextilien (ca. 1.400 Wäschestücke pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung u...
Laundry Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- August 24, 2026
- Topic:
- Laundry Services
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Wäschereidienstleistung für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Alltags- und Einsatzbekleidung, Körperschutzausstattung und Kradbekleidung (ca. 9.700 Wäschestücke pro Jahr) sowie Unterkunftstextilien (ca. 1.400 Wäschestücke pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke für das Bundespolizeiversorgungslager Hundstadt. Der Leistungszeitraum umfasst vier Jahre, beginnend vom 01.11.2026 bis 31.10.2030. Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um ein Jahr zu verlängern. Die Gesamtleistung bildet ein Los.
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 20Wäschereidienstleistung (Unterkunftstextilien und Dienst- und Schutzbekleidung) für das Bundeskriminalamt Berlin Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Unterkunftstextilien des Gästehauses des Bundeskriminalamtes (BKA) Berlin (ca. 48.000 Wäschestücke pro Jahr) und Dienst-/ Schutzbekleidung des BKA für den Standort Berlin (ca. 2.500 Wäschestücke pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke. Der Leistungszeitraum umfasst vier Jahre, beginnend vom 01.12.2026 bis 30.11.2030. Die Gesamtleistung bildet ein Los.Wäschereidienstleistung von Unterkunftstextilien
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Berufsbildungszentrum KleinmachnowKleinmachnowDeadline: Aug 19Die Leistung umfasst die Erbringung von Wäschereidienstleistungen - überwiegend Unterkunftstextilien - einschließlich des erforderlichen Transportes. Hierzu gehören: Bettwäsche Hand-, Dusch-, Sauna- und Geschirrtücher Duschvorleger Steppdecken und Kopfkissen Matratzenschoner und auflagen Fleecedecken Stores und Übergardinen Tischwäsche Dienstflaggen Berufsbekleidung (z. B. Schnittschutz- /Wetterschutzkleidung) Die Lieferung/abholung ist 1x wöchentlich erforderlich.Wäschereidienstleistung Jugendwaldheim
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Bundeswehr-Dienstleistungszentrum BogenBogenAbschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von Laufzeit 4 Jahre (Laufzeitbeginn 01.01.2027) über das Waschen von bundeseigener Bettwäsche und Unterkunftstextilien aus den Unterkunfts-. und Sanitätsbereich in den Liegenschaften Bogen, Feldkirchen, Regensburg, Roding, Cham, Regen und Freyung. Die Abholung und Anlieferung erfolgt mind. 1x pro Woche, in Cham 2x pro Woche durch den Auftragnehmer. (Diese Kosten für die Abholung und Anlieferung der Wäsche sind in den Preisblättern je Standort mit anzugeben.) Die Abholstellen sind in der Anlage "Anlieferungs- und Abholstellen" angegeben. Die geplante Menge und die geforderte ist den Preisblättern, der Leistungsbeschreibung sowie dem Mustervertrag zu entnehmen. Die Abholstellen sind in der Anlage "Anlieferungs- und Abholstellen" angegeben.Vergabe Textile Vollversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.Rahmenvereinbarung: Wäschereidienstleistungen
Technische Universität BerlinBerlinDeadline: Aug 28Art der Leistung Dienstleistung - Rahmenvereinbarung: Wäschereidienstleistungen Umfang der Leistung Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, TUB, die Auftraggeberin/AG) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Wäsche- und wäschereibegleitende Leistungen für die Technischen Universität Berlin und einem weiteren Vertragspartner.
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