Technische Universität BerlinBerlin
Rahmenvereinbarung: Wäschereidienstleistungen
Art der Leistung Dienstleistung - Rahmenvereinbarung: Wäschereidienstleistungen Umfang der Leistung Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, TUB, die Auftraggeberin/AG) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Wäsche- und wäschereibegleitende Leistungen für die Technischen Universität Berlin und einem weiteren Vertragspartner.
Workwear, Textiles, Laundry Services
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Technische Universität Berlin
- Published:
- August 09, 2026
- Deadline:
- August 28, 2026
- Topic:
- Workwear
Tender description
Art der Leistung Dienstleistung - Rahmenvereinbarung: Wäschereidienstleistungen Umfang der Leistung Die Technische Universität Berlin (TU Berlin, TUB, die Auftraggeberin/AG) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Wäsche- und wäschereibegleitende Leistungen für die Technischen Universität Berlin und einem weiteren Vertragspartner.
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnDeadline: Aug 20Wäschereidienstleistung (Unterkunftstextilien und Dienst- und Schutzbekleidung) für das Bundeskriminalamt Berlin Die Leistung umfasst das Waschen und Reinigen verschiedener Unterkunftstextilien des Gästehauses des Bundeskriminalamtes (BKA) Berlin (ca. 48.000 Wäschestücke pro Jahr) und Dienst-/ Schutzbekleidung des BKA für den Standort Berlin (ca. 2.500 Wäschestücke pro Jahr) inklusive der wöchentlichen Abholung und Rücklieferung der Wäschestücke. Der Leistungszeitraum umfasst vier Jahre, beginnend vom 01.12.2026 bis 30.11.2030. Die Gesamtleistung bildet ein Los.Rahmenvereinbarung für Baumpflegearbeiten
Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinBerlinIm Berliner Bezirk Lichtenberg sind diverse Baumpflegearbeiten, aufgeteilt in sechs Losen, wie Komplexmaßnahme Kronenpflege, Komplexmaßnahme Kroneneinkürzung sowie Fällungen samt Fräsung des Stubbens durchzuführen. Es handelt sich ausnahmslos um laufende Pflege- und Sicherungsleistungen und nicht um eine Herstellung und / oder Änderung eines Bauwerks. Insofern sind vorliegende Leistungen als Dienstleistung einzuordnen. Die Bäume sind bis auf die vorhandenen Stubben nummeriert. Die Liste mit den zu bearbeitenden Bäumen sowie eine Verortung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Die Durchführung sollte überwiegend mittels eines Hubsteigers erfolgen. Nichtsdestotrotz kann eine Befahrung erheblich erschwert bis unmöglich sein, sodass die Bearbeitung mittels Seilklettertechnik (SKT) zu erfolgen hat. Die erforderliche Genehmigung für die notwendigen Absperrungen und Aufstellungen von Halteverbotsschildern ist durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Verkehrsrechtliche Anordnung) einzuholen. Die anfallenden Gebühren sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Bei der Baustelleneinrichtung handelt es sich um eine Pauschale, die sich auf die gesamte Ausschreibung bezieht. Folgende Ausführungsfristen sind verbindlich: Der geplante Ausführungszeitraum beginnt zehn Werktage nach Auftragserteilung und endet für das Jahr 2026 am 27.11.2026 (Kalenderwoche 48). Ggf. werden Sondermaßnahmen bei Sturm und Gefahrensituationen notwendig. Für die kommenden Vertragsjahre gelten als re-gelmäßige Ausführungszeiträume die Monate Februar bis Ende November Eine Teilung der Vergabe ist in 6 Lose vorgesehen: Los 1: Baumpflege Schulen Lichtenberg Los 2: Baumpflege Sport Kleinanlagen Lichtenberg Los 3: Baumpflege Friedhof Lichtenberg Los 4: Baumpflege Straßen Lichtenberg Nord Los 5: Baumpflege Straßen Lichtenberg Süd Los 6: Baumpflege Grünanlagen Lichtenberg Für dieses Verfahren wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt, ohne Definition einer Ange-botslimitierung! Die Bieter haben zwingend für die jeweiligen Loskombinationen ein Angebot abzugeben. In-sofern führt die Abgabe eines Angebotes für nur ein Los einer Loskombination zum Ausschluss des abgegebenen Angebotes. Der Zuschlag wird dabei für die Kombinationen wie folgt stu-fenweise erteilt: 1. Paar „SchulStra“: Los 1 + Los 4 2. Paar „FriedStra“: Los 3 + Los 5 3. Paar „SpoGrü“: Los 2 + Los 6 Der Bieter der das wirtschaftlichste Angebot (Angebotspreis Los 1 + Angebotspreis Los3) ab-gegeben hat, erhält den Zuschlag für das Lospaar „SchulStra“. Ein Bieter kann nur für ein einziges Paar von Losen den Zuschlag erhalten, auch wenn er für andere Paare ebenfalls das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Zuschlag für das zweite Paar „FriedStra“ wird an den nächstplatzierten Bieter bzw. den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Loskombination vergeben, sofern dieser noch nicht für einen Zuschlag vorgesehen ist (Ange-botspreis Los 2 + Angebotspreis Los4). Im Anschluss folgt nach diesem Schema die Vergabe des Lospaares „SpoGrü“. Die auftraggebende Stelle hat sich für diese Limitierung und Kopplung entschieden, um: • eine Streuung der wirtschaftlichen und technischen Risiken zu erreichen, • die Abhängigkeit von einem auftragnehmenden Unternehmen zu vermeiden, • eine Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen zu wahren, • den Schutz eines ausreichenden Wettbewerbs in Zukunft zu erhalten, • eine Leistungserbringung in allen Losen zu sichern. Die Anzahl der Lose, für die ein bietendes Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, wird ist daher auf maximal 2 Lose (1 Lospaar) limitiert.Vergabe Textile Vollversorgung
Kreisklinikum Siegen GmbHSiegenDeadline: Aug 11Die Leistung wird im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb vergeben, da der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV) und der Auftrag darüber hinaus aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann (vgl. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV). Eine Aufteilung in Lose unterbleibt aufgrund technischer und wirtschaftlicher Gründe. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte, an der in den Vergabeunterlagen konkret bezeichneten Anlieferstelle des Auftraggebers anzuliefernde textile Vollversorgung mit Mietstationswäsche sowie Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung sowie die Textilpflege und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstiger Textilien nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen. Der Auftragnehmer wird unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur vertragsgerechten Umsetzung der Leistungen beginnen. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeber vor und bei Leistungsübernahme. Der Auftragnehmer hat die reibungslose Aufnahme der Dienstleistung an den Standorten der Auftraggebers zu gewährleisten. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung bei den Auftraggebern, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftraggeber nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Der Auftragnehmer soll 16 Wochen nach Zuschlagserteilung, frühestens aber ab dem 1. April 2027, mit der externen Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche der Auftraggeber beginnen. Wesentliche Leistungspflicht ist die Textilversorgung (Gestellung von Mietwäsche, Abholung, Aufbereitung, ggf. Reparatur, Kommissionierung und Lieferung) der Auftraggeber einschließlich aller Betriebsteile und verbundenen Einrichtungen. Der Auftragnehmer hat ab Versorgungsbeginn hochwertige, verwendungsbereite (d.h. eingewaschene) Textilien einzusetzen. Die Lieferung der Stations- und Bereichswäsche hat überwiegend auf Basis von Bestellungen durch die Versorgungsassistenz und mittels Standard- oder Normliefermengen zu erfolgen. Die Ausstattung mit Berufsbekleidung erfolgt für den ärztlichen Dienst, den Pflege- und Funktionsdienst überwiegend mit größenbezogener Berufskleidung (Poolkleidung). Für Mitarbeiter der Forschung ist die spezielle Kleidung auch personenbezogen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat ein Kleiderausgabesystem für die größenbezogene Berufskleidung für die entsprechenden Dienstarten in mehreren Klinikstandorten zu stellen, welches die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Nutzer) mit Berufskleidung bedient. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ohne MwSt. EUR 4.595.000. Die einschlägigen Schätzmengen werden im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B aufgeführt. Die im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B ausgewiesenen Mengenangaben basieren auf der statistischen Auswertung der Auftraggeber, die für den Zeitraum der Leistungserbringung repräsentativ sind, aber lediglich als Anhaltspunkt für die tatsächlich anfallenden Mengen dient. Es ist in jedem Fall der komplette Bedarf zu decken. Aus der Angabe des geschätzten Gesamtwerts von zzgl. MwSt. EUR 4.595.000 sowie des im "Preisblatt_MZG" gem. Vordruck Anlage B.6 zu Teil B geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr kann keine Verpflichtung der Auftraggeber zur Beauftragung eines bestimmten Leistungsumfangs oder Mindestumfang der Dienstleistungen abgeleitet werden. Der Auftragnehmer kann aus dem Nichtabruf des geschätzten Gesamtwerts und des geschätzten Leistungsumfangs pro Jahr keine Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Auftraggeber sind insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung um maximal 15% des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens jeweils positionsspezifisch zu erhöhen, wenn a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die Auftraggeber beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der Auftraggeber nach sich ziehen oder c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der Auftraggeber über Erweiterungen der Klinikabschnitte zu einem erhöhten Patientenaufkommen und damit zu einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs führen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und die Vertragsunterlagen (Teil C) verwiesen.Wäschereidienstleistungen
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-RehbrückeNuthetalDeadline: Sep 24Das DIfE beabsichtigt die Wäscheversorgung mit Miet- und Auftragswäsche neu zu vergeben. (1) Die Wäscherei übernimmt die Bearbeitung sämtlicher im DIfE anfallender Wäsche. (2) Es werden von der Wäscherei keine Artikel ausgeschlossen. (3) Die Wäscherei legt in Abstimmung mit dem DIfE unter Berücksichtigung DIfE-spezifischer, organisatorischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte fest, wie die einzelnen Artikel zu bearbeiten sind. Die Wäsche wird entsprechend den Erfordernissen der Wäschearten fertig gestellt (Waschen, Trocknen, Mangeln, Pressen, Finishen und Legen). (4) Nicht ordnungsgemäß bearbeitete und somit nicht gebrauchsfertige Wäsche ist kostenlos nachzuarbeiten. Für Fragen und Reklamationen ist seitens des Auftragnehmers ein/e Ansprechpartner/in zu benennen. (5) Die Schmutzwäsche wird an zentralen Schmutzwäschesammelstellen des DIfE zur Abholung für das Wäschereifahrzeug bereitgestellt. (6) Die Wäscherei übernimmt das Abholen der schmutzigen Wäsche von zentralen Schmutzwäschesammelstellen und die vollständige Rücklieferung der jeweils abgeholten und bearbeiteten Wäsche, Wäschesäcke und Knebel. (7) Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Wäscheversorgung erfolgt die Wäschelieferung 1x wöchentlich (vorzugsweise am Donnerstag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr) und zusätzlich 1x wöchentlich montags an der Sammelstelle Tierhaus MRL (Arthur-Scheunert-Allee 155). Eine Feiertagsregelung wird jeweils kostenneutral vereinbart. Veränderungen der Ablauforganisation im DIfE bzw. der Standorte für Schmutz- und Frischwäsche haben keinen Einfluss auf die Preisbildung. (8) Die zu reinigende hauseigene Wäsche ist Eigentum des DIfE und ist als solches gekennzeichnet. Voraussetzungen für die Wäscheversorgung (1) Die Wäscherei verfügt über entsprechende Betriebseinrichtungen sowie Liefermedien (Wäschecontainer) und Verfahren, dieWäschereidienstleistung Jugendwaldheim
Nationalparkverwaltung Bayerischer WaldGrafenauDeadline: Aug 25sowie den Ort der Leistungserbringung Wäschereidienstleistung Jugendwaldheim Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald sucht für das Jugendwaldheim, Glashütte 48, 94545 Hohenau, einen Dienstleister für die Wäschereinigung. Es ist beabsichtigt, die Wäschereidienstleistung über eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren zu vergeben. Ort der Leistungserbringung: 94545 Hohenau
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